Schildbürgergesetz

 

Liebe Leser dieser Seite,

ich leite eine Information von Frau v. Beverförde ( DEMO für ALLE) zum sog. Selbstbestimmungsgesetz der Ampelregierung weiter, das es Kindern und Jugendlichen erleichtern soll, ihr Geschlecht zu ändern, auch ohne Einwilligung der Eltern.

Hier finden Sie auch die Links zu einem Aktionsvideo und einem Erklärvideo zum Thema mit dem Wunsch, dies weit zu verbreiten.

Bundesregierung einigt sich auf Entwurf zum „Selbstbestimmungsgesetz“

Unsere Ampelregierung ist inzwischen einen Schritt weiter. Ihr lang ersehntes Schildbürgergesetz zur „Selbstbestimmung des Geschlechts ist auf dem Weg in den Bundestag.

Nach x-fachem Scheitern einigte sich das Bundeskabinett gestern auf einen Entwurf für das „Selbstbestimmungsgesetz“, der, so Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), „allen Bedenken – und seien sie noch so fernliegend – Rechnung“ trage.

Folgendermaßen versucht die Ampel-Regierung den zahlreichen Kritikern, auch aus den eigenen Reihen, den Wind aus den Segeln zu nehmen: Für den Zugang zu Schutzräumen sollen weiterhin Vertragsfreiheit und Hausrecht gelten, das Offenbarungsverbot soll Ausnahmen für Ehepartner und direkte Verwandte bieten, und der Tatbestand des Verstoßes soll eine tatsächliche Schädigung des Betroffenen voraussetzen. Zwecks Rückverfolgung von Straftätern soll zudem die Änderung des Geschlechtseintrags Behörden wie dem BKA mitgeteilt werden, und so weiter und so fort.

Wer ein Naturgesetz per Mehrheitsbeschluss außer Kraft setzen will, hat es eben nicht ganz leicht…

Der gefährlichste Kern des Gesetzes bleibt jedenfalls unangetastet: Einmal jährlich soll der Geschlechtseintrag ohne jegliche Hürden geändert, die elterliche Zustimmung bei 14–18jährigen durch das Familiengericht ersetzt und „Elternteil“ statt „Vater“ oder „Mutter“ in die Geburtsurkunde eingetragen werden können.

Das Geschlecht soll beliebig werden und das Kinder schützende Elternrecht mißachtet. Vor allem werden verunsicherte Minderjährige dazu verführt, den gesundheitsschädlichen Weg der „Geschlechtsumwandlung“ weiter zu gehen – inklusive Pubertätsblockern, gegengeschlechtlichen Hormonen und operativen Eingriffen.

Das werden wir nicht kampflos zulassen. Sobald der Gesetzentwurf im September in den Bundestag kommt, werden wir eine große Aktion starten, um die Abgeordneten für ein NEIN zu gewinnen.

Bis dahin müssen wir die entscheidenden Kritikpunkte stärker als bisher in die Debatte einbringen. Klar ist: Die Entscheidung der Abgeordneten wird auch von der öffentlichen Meinung abhängen, die wir durch unsere gemeinsame Aufklärungsarbeit prägen können!

Teilen Sie deshalb jetzt unser kurzes Aktionsvideo und unser animiertes Erklärvideo zum „Selbstbestimmungsgesetz“ auf Facebook, Telegram, WhatsApp, Twitter & Co. und versenden Sie sie via E-Mail an Ihre Freunde und Bekannten. Wenn Sie mehr tun möchten, finden Sie auf unserer Webseite weitere Aktionen, Ideen und Informationen.

Herzliche Grüße, Ihre Hedwig v. Beverfoerde

P.S.: Das „Selbstbestimmungsgesetz“ muss gestoppt werden! Helfen Sie uns dabei bitte mit Ihrer Spende – entweder per Überweisung oder per Paypal.

Wahlprüfsteine für Bayern und Hessen, 8. Oktober 2023

Der Verband Familienabeit e. V. hat den Parteien der bayrischen und hessischen Landespolitik folgende  sechs Fragen zur Beantwortung vorgelegt, damit die Wählerschaft sich informieren kann, wo sie am 8. Oktober ihr Kreuzchen macht.

Befragt wurden in Bayern: CSU, Grüne, Freie Wähler, AfD, SPD, FDP, Linke, ÖDP

in Hessen: CDU, Grüne, SPD, AfD, FDP, Linke, Freie Wähler, Die Partei, Piraten,        ÖDP

1. Betreuungsgeld

Wird sich Ihre Partei im Landtag dafür einsetzen, dass in Bayern ein Landesbetreuungsgeld für U3-Kinder eingeführt wird, das in der Höhe etwa der staatlichen Finanzierung eines Krippenplatzes entspricht, um eine Gleichberechtigung selbst betreuender Eltern zu erreichen?

2. „Gleichstellungspolitik“

Wird sich Ihre Partei im Bundesrat für eine Beseitigung der Diskriminierung von Eltern mehrerer Kinder und von jungen Eltern im Elterngeldgesetz einsetzen, die heute regelhaft ein niedrigeres Elterngeld erhalten? Unser GG verlangt eine Gleichbehandlung aller Eltern.

3. Rentenrecht

Wird sich Ihre Partei, sollte sie Regierungsverantwortung erhalten, (z.B. über den Bundesrat) dafür einsetzen, dass Kinder beim Rentenanspruch ein stärkeres Gewicht erhalten, da beim bestehenden Umlageverfahren ausschließlich die Kinder einer Generation deren Renten finanzieren.

4. Ganztagsschulen

Befürwortet Ihre Partei die Ausweitung von verpflichtenden Ganztagsschulen? Wenn ja, wie halten sie das für vereinbar mit dem Recht der Eltern, ihre Kinder neben der Schule gemäß deren speziellen Neigungen und Bedürfnissen individuell zu fördern (auf sportlichem, künstlerischem Gebiet u.a.)?

5. Missverhältnis zwischen Alterssicherung und Jugendsicherung

Halten Sie das heute bestehende Missverhältnis zwischen der Finanzierung von Alters- und Jugendsicherung nach dem Prinzip: „Eltern investieren; andere profitieren“ für sachgerecht und verfassungsgemäß?

6. Tendenz zur Zerstörung der traditionellen Familie

Wie beurteilt Ihre Partei die These, dass der traditionellen Familie durch das unter 5. angeführte Missverhältnis, die wirtschaftliche Grundlage entzogen wird?

 

Die Antworten für Bayern finden Sie hier:

Wahlprüfsteine zur Landtagswahl 2023 in Bayern

Die Antworten für Hessen finden Sie hier:

Wahlprüfsteine zur Landtagswahl 2023 in Hessen

Positionspapier zum „Selbstbestimmungsgesetz“

Die Initiative DEMO für ALLE hat ein wissenschaftlich fundiertes Positionspapier veröffentlicht, mit dem sie, aus Sorge um die lebenslangen Schäden der Jugendlichen, im Bundestag die Debatten prägen und die Mehrheitsverhältnisse kippen will.

https://demofueralle.de/wp-content/uploads/2022/12/Positionspapier_DemoFuerAlle_SBG.pdf

Darum geht es:

  • Das Selbstbestimmungsgesetz gefährdet Mädchen
  • Frauenräume ohne Schutz vor Übergriffen
  • Bisherige Rechtslage – Das Transsexuellengesetz
  • Das neue Selbstbestimmungsgesetz – Kritische Punkte
  • Gefahren für Kinder – Das Selbstbestimmungsgesetz initiiert
    medizinische Fehlentscheidungen
  • Transgender als Massenphänomen unter Jugendlichen
  • Vor allem Mädchen – Soziographie des Transgender-Trends                                   Ursachen für den Transgender-Trend
  • Zahlreich bereute Geschlechtsumwandlungen – Detransitioner
  • Abkehr vom trans-affirmativen Ansatz in anderen Ländern vs. Deutschland
  • Politischer Beistand für die Fehldiagnose Trans
  • Pubertätsblocker – Gefahr für Gesundheit und Ende der Selbstbestimmung
  • Gefahren für Frauen – Das Selbstbestimmungsgesetz verletzt Schutzräume
  • Nein zum Selbstbestimmungsgesetz

Und wer ist bei den Kindern?

Die Schwäbische Zeitung berichtet über ein Treffen von Herrn Staatssekretär Volker Schebesta (CDU) vom Kultusministerium, Frau MdL Petra Krebs (Grüne) und Herrn MdL Raimund Haser (CDU) in Kißlegg. Gründe dafür sind der Personalmangel und immer mehr Kinder in Betreuung  in den großen und kleinen Ortschaften des württembergischen Allgäus.
Unter den „professionellen“ Vorschlägen fehlt der praktikabelste, nämlich die staatliche Betreuungssubvention von mtl. 1200 € bis 1300 € den Müttern selbst umzuwidmen, wenn diese bereit sind, ihren Arbeitsplatz über zwei Jahre zu verlassen, um ihr Kind selbst zu betreuen. Das würde die Einrichtung entlasten und wäre auch ein Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit gegenüber Eltern, die ihr Kind selbst betreuen, bisher aber grundgesetzwidrig leer ausgehen.

 

LESERBRIEF

Schwäbische Zeitung, 10. März 2023
 
Und wer ist bei den Kindern?
 
„Viel zu wenige Betreuerinnen für viel zu viele Kinder“ so klagen Eltern und Kommunen. Wie lässt sich dieses Problem lösen ohne Kürzungen oder Schließungen? Jedes Kind von 1 bis 3 Jahren hat seit 2005 einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz, damit die Mütter einen Arbeitsplatz besetzen und Steuern und Sozialabgaben abführen. Im Gegenzug subventionieren wir Steuerzahler jeden Kitaplatz mit 1200 bis 1300 Euro. Von dieser Subvention sind Eltern leider ausgeschlossen, wenn sie ihre Kinder selber betreuen. Diese Regelung verstößt eindeutig gegen das Gleichheitsgebot nach Art. 3 Grundgesetz, nach welchem  jedem betreuten Kind diese staatliche Unterstützung zusteht. Dem Staat ist es also gar nicht erlaubt, verschiedene Arten der Kinderbetreuung ungleich zu finanzieren, da dies einer Bevormundung der Eltern gleichkommt und deren freie Entscheidung unmöglich macht.
 
Herr Staatssekretär Volker Schebesta verspricht: „Die Freude, Kinder ins Leben zu begleiten, wollen wir in den Vordergrund rücken.“ Kinder ins Leben zu begleiten ist nicht auf eine staatliche Einrichtung beschränkt. Es gibt keinen Grund, die U3-Betreuung außerhalb der Familie besser zu honorieren als die innerhalb der Familie. So manche Mutter würde ihr Kind 1:1 selbst in Armen behalten, bekäme sie den Obolus aus der Staatskasse ausbezahlt. Unser Vorschlag: Familienbetreuung genauso bezuschussen wie Kitabetreuung und nach Möglichkeit die Kleinsten sich zuhause liebevoll umsorgt und gebunden entwickeln lassen. Das kostet den Staat keinen einzigen Cent mehr als bislang, außer einer Arbeitsplatzgarantie für die Mütter/Väter nach der Betreuungszeit.

 

Elterninitiative für Familiengerechtigkeit im Bündnis  RETTET  DIE  FAMILIE
Bärbel Fischer
 

Familie im Fadenkreuz

Warum Kinder echte Eltern brauchen:

Video-Interview mit Raphael M. Bonelli

der Neurowissenschaftler und Psychiater Univ.-Doz. DDr. Raphael M. Bonelli ist für seine originellen und tiefgründigen Vorträge weithin bekannt. Deshalb hat es mich besonders gefreut, daß er mir im Rahmen unserer Video-Reihe „Mitmütter und Mehreltern: Familie im Fadenkreuz“ ein ganz besonderes Interview gegeben hat. Hier ein paar Zitate vorab:

  • „Das Potential der Familie ist einfach, dass Vater und Mutter, wenn sie beide auf das Kind schauen, einen faszinierend verschiedenen Blick haben, aber diese zwei Sichtweisen auf das Kind sind komplementär, die passen irrsinnig gut zusammen.“
  • „So wie es ist, dass ein Kind natürlicherweise einen Vater und eine Mutter hat, das ist gut so wie es ist. (…) Prinzipiell ist das gut konzipiert, weil sich eben Kinder in verschiedenen Phasen mehr dem einen [weiblichen] oder dem anderen [männlichen] Prinzip verschreiben.“
  • „Je männlicher der Mann und je weiblicher die Frau, umso besser ist es für das Kind. Wenn der Mann bei seinen Schwerpunkten bleibt und die Frau bei den ihren, dann ist es für die kindliche Entwicklung am besten, – wenn [vorausgesetzt daß] sie aufeinander hören. (…) Die Kinder können aufblühen in dieser Dualität des Seins.

In nur 35 Minuten erläutert der Österreicher, was Familie überhaupt ist, wie sie funktioniert und wie wichtig es wirklich ist, in welcher Beziehung die Eltern zueinander stehen.

Sehen Sie sich das Video-Interview hier an.

Diese Interview-Reihe wird am Sonntag, 19. Juni fortgesetzt.

Weiterhin empfehle ich Ihnen das grundlegende Video-Interview mit dem Philosophen Dr. Sebastian Ostritsch, mit dem wir u.a. über die Frage sprechen, ob es ein Recht auf ein Kind gibt.

Ebenfalls sehr sehenswert: Unser Gespräch mit der Lebensschützerin Miriam Becker, die u.a. über die pränatale Bindung zwischen Mutter und Kind sowie über die Folgen von Leihmutterschaft spricht.

Eilt! Schreiben Sie an Ihre BT-Abgeordneten! Impfpflicht verfassungswidrig!

Eine COVID-19-Impfpflicht ist verfassungswidrig

9. März 2022

Verehrte Bundestagsabgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren,

Sie werden bald über ein Gesetz zu einer Impfpflicht zu entscheiden haben. Durch eine Impfpflicht werden Grundrechte eingeschränkt, u.a. das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit mit der Gefahr einer Verletzung der Menschenwürde und der Selbstbestimmung. Wir, die 81 unterzeichnenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, übergeben Ihnen mit diesem Schreiben Argumente für eine verfassungskonforme Entscheidung in dieser Sache.

Eine verfassungsrechtliche Prüfung umfasst vier Fragen:
1.) Welches Ziel dieses Gesetzes ist verfassungskonform?
2.) Ist diese Maßnahme, d.h. eine Impfpflicht, mit Blick auf dieses Ziel geeignet?
3.) Ist diese Maßnahme erforderlich?
4.) Ist diese Maßnahme angemessen?

Grundsätzlich gilt dabei aus juristischer Sicht erstens, dass die Beweislast auf Seiten des Gesetzgebers, also bei Ihnen, liegt. Es gilt zweitens, dass nicht ausgeräumte triftige Bedenken in einem einzigen der vier Punkte genügen, um eine Impfpflicht als verfassungswidrig auszuweisen.

Wir zeigen im Folgenden, dass bei allen o.g. Kriterien durchgreifende Bedenken bestehen und die gesetzliche Anordnung einer Impfpflicht demnach verfassungswidrig wäre. Umfassende Nachweise zu unseren einzelnen Argumenten finden Sie in den Anlagen, auf die wir jeweils verweisen.

Ad 1.) Das grundrechtlich geschützte Selbstbestimmungsrecht verbietet es, den Einzelnen zu seinem eigenen Schutz zur Impfung zu verpflichten. Verfassungsrechtlich kommt nur das Ziel des Fremdschutzes infrage, wobei es nicht um den absoluten Ausschluss jeglicher Gefährdung der Gesundheit Dritter gehen darf, den der Staat auch sonst nicht garantieren kann. Zulässig erscheinen hier allein zwei Ziele:
a.) die Zahl der Erkrankungen mit schwerem Verlauf (Intensivpatienten und Todesfälle) auf ein Niveau zu senken, das dem anderer Infektionskrankheiten entspricht;
b.) eine signifikante Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern.

Ad 2.) Die Geeignetheit einer Impfpflicht ist zweifelhaft, weil die verfügbaren COVID-19-Impfstoffe keine ausreichende Immunität und damit keinen ausreichenden Fremdschutz erzeugen:
a) Nach wenigen Wochen hat die Impfung nicht nur keinen positiven Effekt mehr auf die Wahrscheinlichkeit einer Infektion, sondern kann diese Wahrscheinlichkeit sogar erhöhen – wie aktuell Omikron zeigt [Anlage 1: Abschnitt 4.];
b) Die Impfung hat nur einen geringen Effekt auf die Schwere der Erkrankung, der in kurzer Zeit abnimmt [Anlage 1: Abschnitte 2. und 3.];
c) Menschen mit Impfung* sind bei einer Infektion nicht weniger ansteckend als Personen ohne Impfung. Also kann die Impfung keine Infektionsketten unterbrechen [Anlage 1: Abschnitt 7.].

(*Die Bezeichnung „ungeimpft/geimpft“ ist mehrdeutig. Wir sprechen daher von Menschen mit bzw. ohne COVID-19-Impfung; wenn sachlich nötig, wird die Anzahl der Impfungen angegeben.)

Ad 3.) Die Erforderlichkeit einer allgemeinen Impfpflicht ist zu verneinen, weil
a) die besondere Gefährlichkeit von COVID-19 nicht mehr gegeben ist. Mit dem Auftreten der Omikron-Variante gilt, dass die Zahl der Erkrankungen mit schwerem Verlauf das Niveau einer normalen saisonalen Grippe erreicht hat [Anlage 1: Abschnitt 1.];
b) die Impfung nicht alternativlos ist, denn es stehen hochwirksame Therapien sowie präventive Maßnahmen zur Verfügung [Anlage 2];
c) eine signifikante Überlastung des Gesundheitswesens nicht stattgefunden hat [Anlage 3].

Ad 4.) Eine Impfpflicht ist nicht angemessen, denn die verfügbaren Impfstoffe sind nicht nur nicht sicher, sondern haben ein bisher nie dagewesenes Risikopotential:
a) gemessen daran, dass es sich bei den COVID-19-Impfstoffen um unter besonderen Bedingungen bedingt zugelassene neuartige Medikamente handelt, deren mittel- oder langfristiges Risikopotential nicht hinreichend untersucht wurde;
b) gemessen an der Gefährlichkeit und Häufigkeit der vom Paul-Ehrlich-Institut dokumentierten Nebenwirkungen der Impfung;
c) gemessen an einer begründeten Abschätzung nicht erfasster Nebenwirkungen von mindestens 80% [Anlage 4];
d) gemessen an einer unerklärt hohen Anzahl von Todesfällen insbesondere in den mittleren Altersgruppen bis ins Jugendalter hinein, die im zeitlichen Zusammenhang mit den Impfungen steht [Anlage 5];
e) gemessen an dem sich abzeichnenden breiten Spektrum der Nebenwirkungen, deren Ausmaß an Gefährdung sich erst langfristig abschätzen lässt [Anlage 6].

Ein Gesetz für eine COVID-19-Impfpflicht – auch auf Vorrat –, so das Ergebnis, darf nicht verabschiedet werden, da es zur Erreichung des verfolgten Ziels nicht geeignet, nicht erforderlich, nicht angemessen und damit verfassungswidrig ist.

In dem Wissen, wie sehr die Diskussion unsere Gesellschaft in den vergangenen Monaten erschüttert und gespalten hat, bitten wir Sie, die Debatte um die Impfpflicht als Möglichkeit zu nutzen, andere, für unsere Demokratie heilende und versöhnende Wege einzuschlagen.

Unterzeichnet von 81 Wissenschaftlern mehrerer Fakultäten.

Download Gesamttext COVID-19-Impfpflicht ist verfassungswidrig

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PDF -Download Gesamtes Dokument mit 6 Anlagen

Keine Abtreibung bis zur Geburt!

Unter https://www.1000plus.net finden Sie eine Petition an den Bundestag:   

KEINE ABTREIBUNG BIS ZUR GEBURT !

Weitgehend unbemerkt von den meisten Menschen in unserem Land bahnt sich mitten unter uns ein rechtlicher Dammbruch von unvorstellbarer Tragweite an. Ein Dammbruch, der abertausenden Menschen das Leben kosten könnte und die Integrität unserer Gesellschaft in ihrem Kern erschüttern würde.

Schwangere in Not sollen dem Druck ihrer äußeren Umstände bis zum Ende ihrer Schwangerschaft wehrlos ausgeliefert werden – und ungeborene Kinder sollen ohne Einschränkungen bis zum Tag ihrer Geburt abgetrieben werden dürfen.

Wir stehen vor der historischen Verantwortung, uns einer menschenverachtenden, totalitären und zynischen Abtreibungsideologie in den Weg zu stellen, schwangere Frauen zu schützen und so das Leben ihrer ungeborenen Kinder zu bewahren.

KEINE ABTREIBUNG BIS ZUR GEBURT!

Im Namen angeblicher Selbstbestimmung und Entscheidungsfreiheit kämpft ein Netzwerk linker und linksextremer Aktivisten, Organisationen, Medienschaffender und Politiker seit Jahren für die Streichung der §§ 218 und 219 StGB. Mit Blick auf die kommende Bundestagswahl im Herbst 2021 wird dieser Kampf seit einigen Monaten erbitterter und härter geführt als je zuvor.

Im Namen angeblicher Selbstbestimmung und Entscheidungsfreiheit kämpft ein Netzwerk linker und linksextremer Aktivisten, Organisationen, Medienschaffender und Politiker seit Jahren für die Streichung der §§ 218 und 219 StGB. Mit Blick auf die kommende Bundestagswahl im Herbst 2021 wird dieser Kampf seit einigen Monaten erbitterter und härter geführt als je zuvor.

Einer der wesentlichen Akteure in diesem Kampf ist das „Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung“, das nach eigenen Angaben aus „Beratungsstellen, […] feministischen und allgemeinpolitischen Gruppen, Verbänden, Netzwerken, Gewerkschaften und Parteien“ besteht.

Unter den „Trägern und Partnerorganisationen“ finden sich

  • der „pro familia Bundesverband“,
  • der „Humanistische Verband Deutschlands“
  • einzelne AWO-Verbände.
  • „Bündnis 90/DIE GRÜNEN“,
  • die Frauenorganisation der SPD (ASF)
  • die Berliner „Jusos“
  • die Partei „DIE LINKE“

Sie haben es sich nicht nehmen lassen, sich diesem „Bündnis“ für (angebliche) sexuelle Selbstbestimmung anzuschließen.

Obwohl das Bündnis schon eine ganze Weile besteht, glauben ihre Akteure mit Blick auf die anstehende Bundestagswahl offenbar, dass ihre große Stunde gekommen ist. Man hat beschlossen, aufs Ganze zu gehen:

Am 8. März dieses Jahres ging eine breit angelegte Kampagne unter dem Titel „Weg mit § 218 an den Start. Die Kampagne besteht aus „Aktionstagen“, „Frauen*kampf-Tagen“, „Maiprotesten“ und vielem mehr.  ………..

https://www.1000plus.net

 

Es reicht!

Nachstehendes Schreiben vom Bündnis RETTET DIE FAMILIE wurde an alle Bundestagsabgeordneten zur Beantwortung geschickt. Die Antworten veröffentlichen wir ebenfalls auf dieser Seite.

Millionen Kinder  sitzen zu Hause und bekommen nicht einmal einen vernünftigen Unterricht garantiert in diesem Land. Von Millionen Eltern wird verlangt, dass sie die Planlosigkeit ihrer Schulbehörden ausbügeln, die es auch nach 10 Monaten Pandemie nicht einmal geschafft haben, ein verbindliches Konzept für Fernunterricht einzurichten.

Wir verpacken Kinder hinter Gesichtsmasken, lassen sie den ganzen Herbst wochenlang in Schals und Jacken eingewickelt in Klassenzimmern bei offenem Fenster frieren, während uns von der Kanzlerin der gute Ratschlag erreicht, man möge gegen das Frieren ein paar Kniebeugen machen und in die Hände klatschen. Macht man das im Kanzleramt und in den Ministerien, im Bundestag und in den Verwaltungen auch? Sitzen die Abgeordneten auch bei offenem Fenster und machen Kniebeugen, haben sie ihre Kinder mit im Büro, die sie nebenher mit den spärlichen Arbeitsblättern aus den Schulen beschulen müssen?  Oder haben sie vielleicht gar keine Kinder zu betreuen, sichere Jobs und einen warmen Arbeitsplatz? Das wäre schön für sie, Millionen von Bundesbürgern haben aber andere Sorgen. Kinderrechte? Ja gerne, fangen wir mit einem Gesetz an, das in der Schule eine Raumtemperatur von mindestens 22 Grad im Klassenzimmer garantiert, das erhalten Erwachsene am Arbeitsplatz nämlich sicher, und die brauchen dafür auch keine Verfassungsänderung, die haben aber Arbeitsschutz.

Universitäten im Fernunterricht, Millionen Studenten, die nicht wissen, wie sie ihre Zimmer weiterbezahlen sollen, nachdem es keine Studentenjobs mehr gibt und eine ganze Kindergeneration, die gerade ein ganzes Schuljahr bereits hin und her geschoben wird, was nichts mit Infektionszahlen zu tun hat, sondern nur mit der Frage, wo stehen sie am wenigsten im Weg rum, jetzt da ihre Eltern im Homeoffice sitzen.

Und jetzt kommt man uns mit Kinderrechten?

Wir haben erlebt, dass in der Pandemie Gesundheitsämter in mehreren Bundesländern Rundschreiben an Eltern verfasst haben, in denen Eltern damit gedroht wurde, dass man die Kinder aus den Familien nehmen kann, hier unter dem Link gerne einmal nachzulesen, wenn man seine eigenen kranken Kinder in Quarantäne nicht auch innerhalb der eigenen vier Wände in ihren Zimmern isoliert. Das sollte auch schon für Kleinkinder gelten! Diese Amtsanmaßung stand rechtlich auf tönernen Füßen, gleichzeitig war es ein wunderbares Beispiel, wie es aussehen kann, wenn seelenlose Beamte eines Staates glauben, sie könnten Eltern vorschreiben, wie sie zu Hause mit ihrem kranken Kleinkind umgehen dürfen und ihnen bei Missachtung drohen, das Kind wegzunehmen. Nicht auszudenken, auf welche Gedanken dieselben Beamten kommen könnten, wenn man ihnen das Recht in die Hand gibt, Verfassungsrechte der Kinder selbst zu definieren.

                           ES REICHT !!

Lesen Sie auch:

>> Öffentliche Anfrage an die Abgeordneten

>> Pressemitteilung zur Ansteckung an Schulen

>> Pressemitteilung Einschränkung der Leistungsfähigkeit

>> Prof. Dr.Otto Depenheuer vom 18. Januar 2021 – Triumph der Banalität – im Cicero erschienen

 

 

Petition: Wahlfreiheit für Eltern- bitte mitzeichnen!

Das Bündnis „Rettet die Familie“ hat eine Petition zur finanziellen Gleichbehandlung aller U3-Kinder beim Bundestag eingebracht. Der Sprecher des Bündnisses, Johannes Resch, zu den Gründen der Petition

VON JÜRGEN LIMINSKI

Herr Resch, was ist mit der Petition beabsichtigt?

Heute gibt die öffentliche Hand für ein Krippenkind mindestens 1 000 € im Monat aus, während Eltern, die ihr Kind selbst be- treuen, völlig leer ausgehen. Selbst das vo- rübergehende geringe Betreuungsgeld (150 €/Monat) wurde auf Betreiben des damali- gen Ersten Bürgermeisters von Hamburg, Olaf Scholz, wieder gestrichen, weil es an- geblich in die Gesetzeshoheit der Länder falle. Die gegenwärtige Familienpolitik fördert ganz gezielt die Trennung der Kinder von den Eltern ab Beginn des 2. Lebensjahres. Hier geht es auch um die Einhaltung des Grundgesetzes. Nach unserer Überzeugung verstößt diese Praxis sowohl gegen Art. 3, Abs.1 GG, der auch eine Gleichbehandlung aller Eltern fordert, sowie gegen Art.6, Abs. 2 GG, der den Eltern das Recht zuordnet, über die Kindererziehung zu entscheiden. Hinter der heutigen Politik steht vor allem eine Wirtschaftslobby, die möglichst alle Eltern in Vollzeitstellen wünscht, um die Löhne niedrig zu halten und damit die Profite erhöhen zu können. Unterstützt wird diese Haltung weiterhin zusätzlich vom im Marxismus wurzelnden Denken, das ebenfalls die Erwerbsarbeit weit stärker gewichtet als die ebenso wichtige elterliche Erziehungsarbeit.

Glauben Sie, für diese Position im Bundestag Befürworter zu finden?

Uns ist klar, dass diese Zusammenhänge heute im Bundestag verdrängt werden. Den Abgeordneten ist meist gar nicht bewusst, dass die Bindung der Renten an Erwerbs- arbeit, obwohl sie von den Kindern der Rentner bezahlt werden müssen, einer ent- schädigungslosen Enteignung der Eltern gleichkommt mit allen Folgen für die fami- lienbezogenen Wertvorstellungen. Wir wollen aber ein Nachdenken zumindest bei einigen Abgeordneten bewirken und die Diskussion vor allem in die Öffentlichkeit tragen, die heute sowohl von öffentlich-rechtlichen wie den meisten anderen Leitmedien grob vernachlässigt wird. Neben den rechtlichen Defiziten wird völlig ignoriert, dass nach Ansicht nahezu aller Fachleute, die sich mit Kindern befassen, in den ersten Lebensjahren die Entwicklung einer festen Bindung zu Erwachsenen, in der Regel den Eltern, Voraussetzung für späteres Selbstbewusstsein, Leistungswillen und Leistungsfähigkeit ist.

Solche Petitionen brauchen eine Mindestanzahl von Unterschriften. Wie wollen Sie die erreichen?

Wesentlich für einen Erfolg ist, ob wir das Quorum von 50 000 Mitzeichnern erreichen. Wenn das innerhalb der Mitzeichnungsfrist bis zum 5.11.2020 gelingt, muss sich der Petitionsausschuss des Bundestages in einer öffentlichen Diskussion damit befassen. Das erleichtert dann auch die Thematisierung in der Öffentlichkeit. Immerhin steht diese Forderung nach Gleichberechtigung und Wahlfreiheit auch im Betreuungsurteil des Bundesverfassungsgerichts.

Ist die Petition mit Kosten verbunden?

Direkte Kosten fallen bei einer solchen Petition nicht an. Die Bekundung des Anliegens der unterzeichnenden Bürger/innen ist kostenfrei. Allerdings ist ein erheblicher ehrenamtlicher Einsatz erforderlich, nicht nur für die Petition selbst, sondern auch für das Werben zur Unterzeichnung.

Die Petition ist einzusehen und zu zeichnen unter dem Link:

https://epe- titionen.bundestag.de/content/peti- tionen/ò2020/ò09/ò23/Peti- tionò116328.html

Johannes Resch ist Vorsitzender des Verbands Familienarbeit e.V. und stellvertretender Vorsitzender des Bündnisses „Rettet die Familie“.

Dieses Interview veröffentlichte die TAGESPOST am 22. 10. 2010, Ausgabe 43

KINDERRECHTE ins GRUNDGESETZ ? – Petition JETZT unterzeichnen!

Wie im vorigen Beitrag angekündigt, steht ab sofort die Petition an den Deutschen Bundestag mit einem knappen Zeitfenster von 28 Tagen zur Unterzeichnung im Netz. Es geht um die  finanzielle Anerkennung elterlicher Erziehungsarbeit. 

 

Zusammen mit dem Bündnis „Rettet die Familie“ hat der Verband  FAMILIENARBEIT e.V. beim Bundestag eine Petition eingereicht, die gestern zur Mitzeichnung veröffentlicht wurde. Sie beschäftigt sich mit der finanziellen Anerkennung der elterlichen Erziehungsarbeit, also unserem Grundanliegen. Die Petition steht über insgesamt 28 Tage zur Mitzeichnung auf den Seiten des Bundestages. Wenn das Quorum von    50 000 erreicht wird, muss sich der Petitionsausschuss des Bundestages in einer öffentlichen Sitzung mit der Petition beschäftigen. Wenn wir alle mithelfen, ist es nicht unrealistisch, dieses Quorum zu erreichen. Wir müssen aber die begrenzte zur Verfügung stehende Zeit nutzen. Bitte verbreitet den Link zur Petition an so viele Empfänger wie möglich. Das sollte auch möglichst bald geschehen, damit die jeweiligen Empfänger den Hinweis wieder weiterleiten können. Nur ein solches Schneeballsystem verspricht Erfolg.

 

Darüber hinaus ist es auch möglich, sich an der Diskussion im begleitenden Forum zur Petition zu beteiligen. Wichtig ist aber vor allem die Zahl der Mitzeichnungen.

 

Die Petition ist unter folgender URL aufzurufen:

https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2020/_09/_23/Petition_116328.html

Dieser Link sollte beim Teilen nicht zwei-zeilig, sondern in einer Zeile versandt werden, damit er nicht fehlgeleitet wird. 

 

Wenn Sie beim Petitionsausschuss noch nicht registriert sind, ist das noch erforderlich, aber problemlos möglich. Näheres ist unter dem Link einsehbar. Bei eventuellen Fragen steht Herr Dr. Johannes Resch gern zur Verfügung (Tel.: 063469890628).