Sehr geehrter Herr Palmer,
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16. September 2021
Sehr geehrter Herr OB Boris Palmer,
Pflegereform: Eltern zur Kasse!
Der SPIEGEL brachte einen Artikel, indem sich die Journalistin Anne Seith über die Erhöhung des Beitrags zur Pflegeversicherung um 0,1 % für Kinderlose empörte.
„…. Stattdessen sollen Kinderlose ran. Ihr Beitrag zur Pflegeversicherung soll von 3,3 auf 3,4 Prozent steigen – und obwohl es für jeden Einzelnen nur um wenige Euro pro Monat geht, ist der Aufschrei enorm. Kein Wunder. Solche Schlagzeilen vermitteln jedem Kinderlosen einfach zwangsläufig das Gefühl, dass er oder sie sich per definitionem durchs Leben schmarotzt. Als ob es sich Menschen ohne Kinder grundsätzlich lieber gut gehen lassen, anstatt im Schweiße ihres Angesichts ihre Bürgerpflicht zu erfüllen und die nächste Generation an Steuer- und Beitragszahlern heranzupäppeln…..“
Der Artikel strotzt nur so von Generationenblindheit, mangelnder Logik und Missgunst. Man fragt sich, ob der SPIEGEL es nötig hat, solch billige Pamphlete zu veröffentlichen.
Dazu ein
Kommentar von Herrn Dr. Johannes Resch zum Beitrag von Anne Seith in Spiegel online vom 02.06.2021
1. Anne Seith will Familienväter mit zwei Kindern zur Kasse bitten, weil die „via Ehegattensplitting“ viel an Steuern sparen würden.
Dass Leute ohne Kinder aufgrund der fehlenden Kinderkosten, weit mehr sparen, sieht sie nicht.
2. Sie meint, der geringfügig höhere Beitrag Kinderloser bei der Pflegeversicherung vermittle „jedem Kinderlosen einfach zwangsläufig das Gefühl, dass er oder sie sich per definitionem durchs Leben schmarotzt“.
Ob dieses Gefühl vielleicht berechtigt ist, fragt sie sich gar nicht. Schließlich müssen die heutigen Kinder später auch die Pflegekosten der heute kinderlosen Erwerbstätigen tragen.
3. Frau Seith schlägt einen „CO2-Soli für Familien mit drei Kindern oder mehr“ vor, weil „jeder neue Erdenbürger ja eine weitere Belastung fürs Klima“ sei.
Sie hat noch gar nicht begriffen, dass es in Deutschland seit 50 Jahren einen Geburtenrückgang gibt und auch die verbleibenden Kinder aus Mehr-Kind-Familien ihre eigene Rente bezahlen müssen.
4. Sie meint, es gebe „natürlich Menschen ohne Kinder, die jahrelang die eigenen Eltern pflegen“.
Sie übersieht, dass das für viele Eltern ebenso gilt.
5. Sie schreibt, dass es viele Kinderlose gebe, „die einem schlecht bezahlten Herzensjob in einer Kita, einem Krankenhaus oder sonstwo nachgehen“ und „sich bewusst gegen Kinder entschieden haben, beispielsweise weil sie alle Kraft und Liebe in eben diesen Job stecken wollen.“
Ob die „Kraft und Liebe“ zum Job noch so groß wäre, wenn sie gar keine Bezahlung erhielten wie die Eltern, fragt sie sich nicht.
6. Seith stellt fest, dass bei dem Lebensmodell der Ehe-Familie „ein Ehepartner irgendwann finanziell komplett abhängig vom anderen“ ist.
Sie erkennt dabei gar nicht die Ungerechtigkeit, mit der Eltern, die Kinder betreuen, vom Gesetzgeber behandelt werden, sondern betrachtet das als deren eigene Schuld. Den „Profit“, den sie als Kinderlose aus dieser Ungerechtigkeit selbst zieht, sieht sie nicht.
7. Sie meint „Niemand mag es, für sein Lebensmodell pauschal verurteilt zu werden.“
Das ist richtig. Aber eigene Privilegien auf Kosten anderer dürfen nicht so umgedeutet werden, dass den Betrogenen die Schuld zugeschoben wird.
8. „Deshalb ärgern sich Menschen ohne Kinder gerade zu Recht“
Den Eltern spricht sie aber nicht das Recht zu, sich darüber zu ärgern, dass ihre Kinder später kinderlosen Rentnern in der Regel höhere Renten- und Pflegekosten bezahlen müssen, als den eigenen Eltern.
Richtig ist dagegen die Feststellung von Frau Seth, dass Ein-Eltern-Familien zusätzlich benachteiligt sind.
Aber das hat mit der bestehenden Privilegierung von „Nur-Erwerbstätigen“ nur insofern etwas zu tun, als sie auch davon profitieren.
Es reicht!
Nachstehendes Schreiben vom Bündnis RETTET DIE FAMILIE wurde an alle Bundestagsabgeordneten zur Beantwortung geschickt. Die Antworten veröffentlichen wir ebenfalls auf dieser Seite.
Millionen Kinder sitzen zu Hause und bekommen nicht einmal einen vernünftigen Unterricht garantiert in diesem Land. Von Millionen Eltern wird verlangt, dass sie die Planlosigkeit ihrer Schulbehörden ausbügeln, die es auch nach 10 Monaten Pandemie nicht einmal geschafft haben, ein verbindliches Konzept für Fernunterricht einzurichten.
Universitäten im Fernunterricht, Millionen Studenten, die nicht wissen, wie sie ihre Zimmer weiterbezahlen sollen, nachdem es keine Studentenjobs mehr gibt und eine ganze Kindergeneration, die gerade ein ganzes Schuljahr bereits hin und her geschoben wird, was nichts mit Infektionszahlen zu tun hat, sondern nur mit der Frage, wo stehen sie am wenigsten im Weg rum, jetzt da ihre Eltern im Homeoffice sitzen.
Und jetzt kommt man uns mit Kinderrechten?
Wir haben erlebt, dass in der Pandemie Gesundheitsämter in mehreren Bundesländern Rundschreiben an Eltern verfasst haben, in denen Eltern damit gedroht wurde, dass man die Kinder aus den Familien nehmen kann, hier unter dem Link gerne einmal nachzulesen, wenn man seine eigenen kranken Kinder in Quarantäne nicht auch innerhalb der eigenen vier Wände in ihren Zimmern isoliert. Das sollte auch schon für Kleinkinder gelten! Diese Amtsanmaßung stand rechtlich auf tönernen Füßen, gleichzeitig war es ein wunderbares Beispiel, wie es aussehen kann, wenn seelenlose Beamte eines Staates glauben, sie könnten Eltern vorschreiben, wie sie zu Hause mit ihrem kranken Kleinkind umgehen dürfen und ihnen bei Missachtung drohen, das Kind wegzunehmen. Nicht auszudenken, auf welche Gedanken dieselben Beamten kommen könnten, wenn man ihnen das Recht in die Hand gibt, Verfassungsrechte der Kinder selbst zu definieren.
ES REICHT !!
Lesen Sie auch:
>> Öffentliche Anfrage an die Abgeordneten
>> Pressemitteilung zur Ansteckung an Schulen
>> Pressemitteilung Einschränkung der Leistungsfähigkeit
>> Prof. Dr.Otto Depenheuer vom 18. Januar 2021 – Triumph der Banalität – im Cicero erschienen
Kinder als Objekte staatlicher Macht? NEIN!
Sabine Wüsten vom „Bündnis Rettet die Familie“ warnt vor einem Überfall der Koalition, „Kinderrechte“ trotz parlamentarischer Ablehnung im März 2020 doch noch im Grundgesetz zu verankern. Seit Corona kann sich jeder vorstellen, was der Staat an unseren Kindern anrichten wird, sobald er die Hoheit über den Kinderbetten erlangt und Eltern nicht mehr das letzte Wort haben. Vermutlich soll auch dieses „Gesetz“ im Eilverfahren durch Bundestag, Bundesrat mit präsidialer Unterschrift gepeitscht werden – ein Verfahren, das sich ja leider bereits mehrfach „bewährt“ hat!
Liebe Familienfreunde,
am Dienstag hatte ich aus gegebenem Anlass ein ausführliches Gespräch mit Frau Sylvia Pantel, CDU (MdB).
Sie berichtete unter anderem, dass ein akuter und neuerlicher Vorstoß zur Implementierung von „Kinderrechten“ im GG unmittelbar bevorstünde und einige Ihrer Parteifreunde stark umfallgefährdet seien.
Sie hat mir versprochen uns zu informieren, sobald irgendetwas Schriftliches zu erkennen wäre.
Gleichzeitig lese ich gerade im „Münchner Merkur“, dass Merkel und Giffey den Kindern nicht nur den Sauerstoff, sondern nun auch ihre Freunde entziehen möchten (https://www.merkur.de/politik/angela-merkel-corona-kinder-regel-ein-freund-schule-kontaktbeschraenkungen-experten-deutschland-zr-90103943.html)
Das stößt immerhin bei sehr vielen Menschen endlich auf großes Widerstreben.
Genau das ist die Gelegenheit, um schon jetzt immer wieder auf die fundamentale Bedrohung durch die Einführung sogenannter „Kinderrechte“ hinzuweisen.
In Gesprächen habe ich sofort auch bei völlig naiven Leuten ein „Aha Erlebnis“ erzielt. Unmittelbar wurde klar, was für ein verheerendes Einfallstor die Bestimmung des Kindeswohls durch den Staat in unsere Familien bedeutet. Und das im Grundgesetz verankert!
Ich möchte Euch daher dringend anregen, dieses Thema jetzt schon wieder in dieser Verbindung öffentlich auf all euren Kanälen zu kochen! Frau Pantel meint, dass der nächste Angriff ein Überfall wird. Da, wie sie selbst sagt, kaum ein Gesetz von den Parlamentariern gelesen oder gar verstanden wird, müssen wir vorbauen!
Kinderrechte im GG in dieser Situation wären eine absolute Katastrophe!
Seid herzlich gegrüßt und bleibt furchtlos!
Sabine Wüsten
Zum besseren Verständnis, warum Familien-und Elternverbände das Projekt „Kinderrechte ins Grundgesetz“ strikt ablehnen, hier ein Video zum Sachverhalt:
Propaganda
Leserbrief mit Weiterleitung an das Kultusministerium Stuttgart
Den Bericht der Stuttgarter Korrespondentin vervollständigte die Redaktion mit einem „niedlichen“ Foto, auf dem sich drei Grundschülerinnen über ihr Zeugnis freuen. Absolut nicht erfreulich ist, dass die Kinder Masken tragen. Wer hat sie dazu aufgefordert? Das Kultusministerium gewiss nicht, wie mir das Ministerium auf Nachfrage versicherte. Denn es gibt zwar Hygienevorschriften für Schulen, aber keine Maskenpflicht.
Die Ministerin entschied so, weil sie weiß, dass die Masken erstens nicht vor Ansteckung schützen, weil keine Maske Viren von 120 Nanometern ( 1nm= ein Millionstel Millimeter ) zurückhält. Zweitens ist ihr bekannt, dass die Rückatmung hinter der Maske die Sauerstoffaufnahme verhindert, was zu schneller Ermüdung und Konzentrationsschwäche führt. Mit Sicherheit wollte sie die Kinder auch davor bewahren, sich als Bedrohung für ihre Mitmenschen zu erleben.
Kinder zum Tragen einer Maske zu zwingen ist eine Verletzung von Art. 2,2 GG und § 240 StGB und kann wegen Körperverletzung oder /und Nötigung strafrechtlich verfolgt werden. Keine Schule darf sich eine eigene Paralleljustiz erlauben.
Fragt sich, warum Schulen sich immer noch über amtliche Vorgaben hinwegsetzen und warum die Presse mit solchen Bildern arbeitet.
Bärbel Fischer
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Antwort des Ministeriums für Kultus und Unterricht:
Pflicht zum Tragen e¡ner Mund-Nasen-Bedeckung an Schulen lhre E-Mail vom 30. Juli 2020
Sehr geehrte Frau Fischer,
für lhr oben genanntes Schreiben, in dem Sie die ab dem kommenden Schuljahr geltende Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an Schulen thematisieren, danke ich lhnen.
Die Strategie des Landes, mit der einer weiteren Ausweitung des Erregers SARS-CoV-2 entgegengewirkt werden soll, bedarf der ständigen Prüfung, ob die ergriffenen Maß- nahmen noch geeignet und verhältnismäßig sind. Auch die Gerichte haben sich mit den Verordnungen des Landes und dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit mehrfach befasst und deren Rechtmäßigkeit bestätigt. Gleichwohl muss diese Abwägung vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung des Pandemiegeschehens täglich neu erfolgen. Die Schulen müssen dabei besonders in den Blick genommen werden.
Seit der Einstellung des Unterrichtsbetriebs durch die Corona-Verordnung vom17. März2020 haben wír uns schrittweise über die erweiterte Notbetreuung und den eingeschränkten Regelbetrieb wieder auf einen Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen hinbewegen können. Der Verzicht auf das Abstandsgebot ermöglicht, dass alle Schülerinnen und Schüler wieder durchgehend, also nicht nur in einem rollierenden System, vor Ort in der Schule unterrichtet werden können. Wir können diesen Schritt nur dann gehen, wenn er durch Maßnahmen abgesichert wird, die der Verbreitung des Virus entgegenwirken.
Die baden-württembergischen Landesregierung hat deshalb die ab Beginn des kommenden Schuljahres geltende Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für die auf der Grundschule aufbauenden Schulen, die Hauptstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren sowie für die Beruflichen Schulen beschlossen.
Diese Pflicht gilt außerhalb des Unterrichtsraumes auf den sog. ,,Begegnungsflächen, also beispielsweise auf den FIuren, dem Schulhof und auf Toiletten. Das freiwillige Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht wird weiterhin möglich sein. Für Personen, denen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist, soll keine entsprechende Verpflichtung bestehen.
Da die ,,Kinderstudie“ der Universitätskliniken im Land ergeben hat, dass das lnfektions- und Übertragungsrisiko bei Kindern bis zum Alter von zehn Jahren deutlich geringer ist, kann an den Grundschulen auf die Pflicht zum Tragen der Mund-Nasen-Be- deckung verzichtet werden.
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist an den weiterführenden und den beruflichen Schulen aus der Sicht medizinischer Experten eine sehr wirksame Maßnahme gegen die Ausbreitung des Virus, auf die wir in der gegenwärtigen Situation leider nicht verzichten können.
Mit freundlichen Grüßen
lngrid Schmid
Frauenquote oder Familienquote?
Wird eine Frauenquote mehr Gerechtigkeit in der Gesellschaft schaffen? Der Verband Familienarbeit e.V. hat sich mit dieser Frage befasst.
Lesen Sie bitte den hochaktuellen Beitrag:
…………….
Passend zum Thema zwei Links:
Einmal zu einem Aufruf einer Arbeitsgruppe der Vereinigung analytischer Kinder- und Jugendlichen-Therapeuten
https://gute-erste-kinderjahre.de/aufruf-vollstaendige-version/
sowie ein Video des Norwegers Harald Eia zum „Gender Mainstreaming“
https://www.youtube.com/watch?v=B1U_sXZtIMU
600 000 Corona-Tote weltweit
Die Schwäbische Zeitung berichtet von einer Großzahl an Coronat-Toten, ohne dass sie diese Zahl ins Verhältnis setzt. Geht es um Panikmache oder worum?
Von 7,8 Milliarden Menschen auf dem Planeten sind durch Covid -19 seither nur 600 000 Menschen gestorben, ein minimaler Anteil gemessen an den Grippetoten, den Herz-Kreislauftoten, den Verkehrstoten, den Hungertoten der letzten Jahre. Haben wir dafür einen Lockdown ausgerufen und zahllose Existenzen vernichtet? Haben wir dafür unsere Kinder eingesperrt, unsere Schüler ins Homeschooling geschickt, ihnen ihr Recht auf Bildung vorenthalten? Mussten dafür tausende von Greisen in ihrer Sterbestunde auf den Beistand ihrer Familie verzichten? Mussten wir dafür auf religiöse Rituale in den Gemeinden verzichten? Mussten wir uns hinter Masken vermummen, weil wir plötzlich zu Bedrohern geworden sind?
Mir bleibt verborgen, warum eine demokratische Gesellschaft sich klaglos ihrer grundgesetzlichen Freiheitsrechte berauben lässt, sich un-hinterfragt einem Corona-Dogma beugt, obwohl alle statistischen Zahlen seit vielen Wochen Entwarnung zeigen. Ebenso unverständlich erscheint mir, warum Frau Merkel am 20. März kein nationales Freudenfest ausgerufen hat, als der Ansteckungswert bereits unter 1 war. Stattdessen verordnete sie drei Tage später einen allgemeinen Lockdown, der unsere Wirtschaft seither in den Abgrund reißt.
Will die Schwäbische Zeitung mit o.g. Artikel Panik schüren? Darf die Panik unter keinen Umständen enden? Auch wenn unsere Regierung statistischen Aussagen keinen Wert beimisst, so sollte sie sich wenigstens auf Experten verlassen, die Zahlen zu deuten vermögen.
Bärbel Fischer
Leutkirch – Stadt
Einstellungskriterium Abtreibung?
Leserbrief:
„Einstellungskriterium Abtreibung“, 10. Juli 2020
Eine grüne Regierungspartei, die sich angeblich f ü r das Leben einsetzt, sich gegen Tierquälerei, Massentierhaltung und Pflanzensterben engagiert, scheut sich nicht, von Ärzten zu fordern, Menschenleben vorzeitig zu beenden.
Nachtrag:
Am 11. Juli 2020 lesen wir: Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) distanziert sich von Abtreibungsvorstoß. „Mit großem Ärger“ habe sie gelesen, dass Frau Mielich erkläre, die Landesregierung prüfe diesen Schritt. …“ Ich distanziere mich davon in aller Form“, so Bauer.
Nachtrag 2:
Mich irritiert, warum sich zu diesem Vorfall die Diözese nicht zu Wort meldet. Darum habe ich Herrn Bischof Dr. Gebhard Fürst um eine Erklärung gebeten, denn es erstaunt schon, dass die kath. Kirche einen solchen Affront ignoriert.
ELTERNINITIATIVE. FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT
Den 15. Juli 2020
Sehr geehrter Herr Bischof Gebhard Fürst,
den Print-oder TV-Medien konnten Sie den Vorstoß von Frau Mielich ( die Grünen) aus der Landesregierung entnehmen, dass die Dame forderte, die Bereitschaft, Abtreibungen zum Einstellungskriterium für Ärzte an den Uni-Kliniken zu machen. Ihr war ein Dorn im Auge, dass es im Land BW mehrere Landkreise gibt, in denen sich kein Arzt dazu bereit erklärt.
Dem Pressedienst der ev. Kirche erklärte MP Kretschmann seine Absage für einen solchen Vorschlag. Was mich sehr verwundert ist, dass ich keinerlei Kommentar dazu aus Ihrem Haus vernahm. Vielleicht hat die Schwäbische Zeitung nicht darüber berichtet, vielleicht aber haben Sie sich gar nicht damit befasst, bzw. vorgezogen, sich nicht zu äußern, was ich allerdings sehr bedauern würde. „DU SOLLST NICHT TÖTEN“- ist das nicht ein biblisches Menschheitsgebot?
- Wäre das nicht d i e Gelegenheit gewesen, Freude darüber auszudrücken, dass sich noch die Mehrheit der Ärzte dem Leben und nicht dem Tod verschreiben?
- Wäre das nicht d i e Gelegenheit, gewesen zu unterstreichen, dass unsere Gesellschaft ihr Fortbestehen von Lebenden und nicht von Toten erhofft?
- Wäre das nicht d i e Gelegenheit gewesen, die Grünen daran zu erinnern, dass sie nur vorgeben, Leben zu schützen, wenn sie Abtreibungen befürworten.
- Wäre das nicht d i e Gelegenheit gewesen, den Staat an seine Pflicht zu erinnern, für ein generatives Gleichgewicht zu sorgen und die notwendigen Mittel dafür bereitzustellen.
Sehr geehrter Herr Bischof, all das unterblieb, zumindest konnten wir in der Presse von keiner diözesanen Intervention lesen.
Dass Frau WissenschaftsministerinTheresia Bauer und Herr MP Winfried Kretschmann dem Ansinnen von Frau Mielich eine eindeutige Absage erteilten, ehrt sie. Überlassen wir es inzwischen den Politikern, wie sie Gottes Gebot einerseits und die Gewissensfreiheit der Ärzte andererseits interpretieren?
Jedenfalls halten wir Eltern von der ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT das kirchliche Schweigen in dieser Angelegenheit für beschämend. Es ist für uns so, als hätte die Kirche uns im Stich gelassen. Denn für uns ist es von eminenter Bedeutung, wie die Kirche zu Familie, Nachwuchs und LEBEN steht. Noch weigere ich mich anzunehmen, dass die Kirche ihr Fähnlein in den politischen Wind hängt. Für eine Erklärung wären wir Ihnen dankbar.
Mit nachdenklichen Grüßen
Bärbel Fischer i. A. der ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT
„Wir tragen einen langen Spieß und sind die sieben Schwaben…“
In solchen seit Generationen tradierten Geschichten steckt eine Menge Weisheit. Kann es sein, dass das Häslein heute Covid 19 heißt? Kann es sein, dass der lange Spieß namens „Lockdown“ ein ineffektives Mittel ist, den scheinbaren Feind zu bekämpfen? Kann es sein, dass das Virus hurtig entschwand und sich nun ins Fäustchen lacht? Ich meine: Wie die sieben Schwaben zur Freude ihrer Frauen und Kinder zurück kehrten in ihre Dörfer, so sollten auch wir unsere Angstmasken abnehmen und zurück kehren zu einem Leben ohne Panik und zu einer Begegnung „vis a` vis“, um einander wieder näher zu kommen.
Ich will nicht leugnen, dass unsere Gesellschaft bedroht ist. Aber der Feind heißt nicht Covid 19. Er hat viele Namen: Waffenexporte in instabile Staaten, Sanktionen gegen unschuldige Völker, bissige Unterstellungen und Diffamierungen gegenüber Nachbarstaaten, Sklavenlöhne für Pflegedienste, Familienarmut, Altersarmut – wahrhaft kein Häslein, sondern ein riesiges Ungeheuer. Und d e m gilt es, den Kampf anzusagen!
Bärbel Fischer