Re-Evolution des Menschseins – Historie von Bindung und Bildung

Weiterleitung

Vortrag von Prof. Michael Hüter

Auf Anregung von Franz Stuhrmann leite ich diesen Hinweis auf einen Vortrag von Michael Hüther weiter. Er plädiert darin für die Wahlfreiheit der Eltern bei der Betreuung ihrer Kleinkinder. Er fordert also das Gleiche wie unser Verband. Der Vortrag sollte insgesamt zum Nachdenken anregen.                                                                                                Beste Grüße                                                                                                          Johannes Resch                                                                                                      Verband Familienarbeit e.V.

Von: Michael Hüter <michael.hueter@mailbox.org>
Gesendet: 19.11.2023 14:33
An: kindheit@mailbox.org <kindheit@mailbox.org>
Betreff: Michael Hüter – Vortrag: Re-Evolution des Menschseins!

 

 

 

 

Vortrag: Re-Evolution des Menschseins!

 

Link:

https://www.youtube.com/watch?v=b4pByNQ75Sw

 

 

Wissenschaftler fordern Moratorium der Digitalisierung in KITAs und Schulen

Weiterleitung

Sehr geehrte Damen und Herren

Anbei leite ich Ihnen einen Aufruf von Wissenschaftlern aus den Bereichen Pädagogik, Medizin, Medienwissenschaften, Philosophie u.a. weiter, die Digitalisierung an Schulen und KITAs auszusetzen, bis deren Folgen klarer einschätzbar sind. Das von 40 Kolleginnen und Kollegen unterschiedlicher Disziplinen unterzeichnete Moratorium fasst dazu die inzwischen auch empirisch nachgewiesenen negativen Folgen der Digitalisierung für Lernen und Entwicklung zusammen und fordert deren Aussetzung, um im Sinne der Technikfolgeabschätzung zum Wohle der Kinder und Jugendlichen eine offene Diskussion und entsprechende Forschung anzustoßen.

Gerne könne Sie diesen Aufruf in den Ihnen zur Verfügung stehenden Medien, Kreisen und Netzwerken verbreiten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. med. Elke Möller-Nehring

Eltern für eine gute Bildung

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Qualität im Schwinden

Schwäbische Zeitung Stuttgart, 13. 11. 2023

Wegen des massiven Mangels an Fachkräften sollen Kitas künftig von Qualitätsstandards in Kitas abweichen können. Das will die Landesregierung mit einem sogenannten Erprobungsparagrafen im Kita-Gesetz ermöglichen – den Gesetzentwurf hat sie in den Landtag eingebracht. Eltern pochen darauf, bei der Entwicklung neuer Konzepte vor Ort eingebunden zu werden. Fachkräfte in Kitas lehnen die Änderung ab.

Leserbrief

Kita-Fachkräfte pochen auf Qualität, 13. November 2023
Als die damalige Familienministerin Ursula v.d. Leyen 2005 den Anspruch auf einen Platz in der Kita für Kinder von ein bis drei Jahren in Gesetzesform goss, ignorierte man die Warnung von Kinderärzten und -psychologen davor, unsere Kinder um eine satte familiäre Bindung im Elternhaus zu bringen.
Mütterliche Arbeitskräfte und damit Steuerzahlerinnen zu kreieren, schien unserem Staat wichtiger zu sein, als auf eine gereifte Kindergeneration zu bauen. Das Zauberwort für junge Eltern hieß und heißt „Frühkindliche Bildung“. Doch wenn den Kindern die dreijährige Bindung fehlt, greift auch keine Bildung, weil diese auf Sand gebaut ist, wie zahlreiche psychologische Langzeitstudien belegen.
In Anbetracht, dass jeder Kitaplatz den Steuerzahler monatlich ca. 1100 Euro kostet, müsste es doch möglich sein, jenen Frauen, die ihre Kinder drei Jahre lang selbst bemuttern wollen, diesen Betrag zur Verfügung zu stellen. Im Kindergarten kann dann die Bildung beginnen, weil dreijährig sicher gebundene Kinder ein waches Interesse an ihrer Umwelt entwickeln.
Zugunsten von Steuereinnahmen für den Fiskus verkaufen wir unsere Kleinsten für Silberlinge und nehmen ihnen das Kostbarste, was sie zu einer gesunden Entwicklung brauchen – konstante mütterliche Präsenz.
Bärbel Fischer

Wahlrecht ab Geburt

Der bayerische Landesverband des Deutschen Familienverbandes (DFV)www.deutscher-familienverband.de hat sich auf seinem diesjährigen Landesverbandstag einstimmig für eine weitgehende Wahlrechtsreform im Freistaat Bayern und auf Bundesebene ausgesprochen.

Wissenswertes unter: www.wahlrecht.jetzt 

und

DFV Bayern spricht sich für Wahlrecht ab Geburt aus

 

 

 

Schildbürgergesetz

 

Liebe Leser dieser Seite,

ich leite eine Information von Frau v. Beverförde ( DEMO für ALLE) zum sog. Selbstbestimmungsgesetz der Ampelregierung weiter, das es Kindern und Jugendlichen erleichtern soll, ihr Geschlecht zu ändern, auch ohne Einwilligung der Eltern.

Hier finden Sie auch die Links zu einem Aktionsvideo und einem Erklärvideo zum Thema mit dem Wunsch, dies weit zu verbreiten.

Bundesregierung einigt sich auf Entwurf zum „Selbstbestimmungsgesetz“

Unsere Ampelregierung ist inzwischen einen Schritt weiter. Ihr lang ersehntes Schildbürgergesetz zur „Selbstbestimmung des Geschlechts ist auf dem Weg in den Bundestag.

Nach x-fachem Scheitern einigte sich das Bundeskabinett gestern auf einen Entwurf für das „Selbstbestimmungsgesetz“, der, so Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), „allen Bedenken – und seien sie noch so fernliegend – Rechnung“ trage.

Folgendermaßen versucht die Ampel-Regierung den zahlreichen Kritikern, auch aus den eigenen Reihen, den Wind aus den Segeln zu nehmen: Für den Zugang zu Schutzräumen sollen weiterhin Vertragsfreiheit und Hausrecht gelten, das Offenbarungsverbot soll Ausnahmen für Ehepartner und direkte Verwandte bieten, und der Tatbestand des Verstoßes soll eine tatsächliche Schädigung des Betroffenen voraussetzen. Zwecks Rückverfolgung von Straftätern soll zudem die Änderung des Geschlechtseintrags Behörden wie dem BKA mitgeteilt werden, und so weiter und so fort.

Wer ein Naturgesetz per Mehrheitsbeschluss außer Kraft setzen will, hat es eben nicht ganz leicht…

Der gefährlichste Kern des Gesetzes bleibt jedenfalls unangetastet: Einmal jährlich soll der Geschlechtseintrag ohne jegliche Hürden geändert, die elterliche Zustimmung bei 14–18jährigen durch das Familiengericht ersetzt und „Elternteil“ statt „Vater“ oder „Mutter“ in die Geburtsurkunde eingetragen werden können.

Das Geschlecht soll beliebig werden und das Kinder schützende Elternrecht mißachtet. Vor allem werden verunsicherte Minderjährige dazu verführt, den gesundheitsschädlichen Weg der „Geschlechtsumwandlung“ weiter zu gehen – inklusive Pubertätsblockern, gegengeschlechtlichen Hormonen und operativen Eingriffen.

Das werden wir nicht kampflos zulassen. Sobald der Gesetzentwurf im September in den Bundestag kommt, werden wir eine große Aktion starten, um die Abgeordneten für ein NEIN zu gewinnen.

Bis dahin müssen wir die entscheidenden Kritikpunkte stärker als bisher in die Debatte einbringen. Klar ist: Die Entscheidung der Abgeordneten wird auch von der öffentlichen Meinung abhängen, die wir durch unsere gemeinsame Aufklärungsarbeit prägen können!

Teilen Sie deshalb jetzt unser kurzes Aktionsvideo und unser animiertes Erklärvideo zum „Selbstbestimmungsgesetz“ auf Facebook, Telegram, WhatsApp, Twitter & Co. und versenden Sie sie via E-Mail an Ihre Freunde und Bekannten. Wenn Sie mehr tun möchten, finden Sie auf unserer Webseite weitere Aktionen, Ideen und Informationen.

Herzliche Grüße, Ihre Hedwig v. Beverfoerde

P.S.: Das „Selbstbestimmungsgesetz“ muss gestoppt werden! Helfen Sie uns dabei bitte mit Ihrer Spende – entweder per Überweisung oder per Paypal.

Marsch für das Leben – boykottiert vom katholischen BdkJ

Seit 2002 demonstrieren Tausende jeden September in Berlin für den Schutz des Lebens ab Zeugung bis zum begleiteten Lebensende. Es trägt sie die Überzeugung, dass der Mensch nicht das Recht hat, destruktiv in die Natur einzugreifen und den Generationenvertrag zu zerstören. Jedes abgetriebene Kind fehlt  uns schmerzlich und ist ein unwiederbringlicher Schaden für unsere Gesellschaft. Außerdem sind Kinder die Schwächsten in unserer Gesellschaft und können sich nicht wehren gegen ihren gewaltsamen Tod. Art. 2, 2 Grundgesetz verbietet den Eingriff in die körperliche Unversehrtheit und Freiheit der Person. Für Christen ist jeder gezeugte Mensch PERSON.

Erstmals soll der Marsch für das LEBEN zusätzlich am 17. September 2023 in Köln stattfinden.

Katholischer Jugendverband boykottiert Lebensschutz-Demo

15. September 2023

Frauenfeindlich, antidemokratisch, unchristlich – diese Vorwürfe gegen den Marsch für das Leben kommen ausgerechnet von einem katholischen Jugendverband im Erzbistum Köln. Die Teilnahme sei nicht hinnehmbar für Christen.

KÖLN. Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) in der Erzdiözese Köln hat dazu aufgerufen, den Marsch für das Leben zu boykottieren. Der Verband warf den Veranstaltern mangelnde Abgrenzung zum rechten Milieu. „Rechtsextreme Aktivisten und politische Parteien haben in der Vergangenheit mehrfach am Marsch für das Leben teilgenommen und rufen auch dieses Jahr dazu auf“, hieß es in einem Statement auf Facebook. Die BDKJ hält es für „nicht hinnehmbar, daß Christen Seite an Seite mit Rechtsextremisten auf die Straße gehen“.

Ebenfalls warf die Vereinigung der Lebensschutz-Bewegung „frauenfeindliche Rhetorik“ vor. Frauen, die eine Abtreibung vorgenommen haben, als Mörderinnen zu bezeichnen, habe nichts mit christlicher Nächstenliebe zu tun. Zudem beobachte die BDKJ „antidemokratische und menschenfeindliche Einstellungen“ unter den „sogenannten christlichen Fundamentalisten“. Der Verband rief darüber hinaus zum Eintreten „gegen antidemokratische und menschenfeindliche Einstellungen“ auf.

Der „Marsch für das Leben“ findet seit 2002 in Berlin statt und wird vom Bundesverband Lebensrecht e.V. veranstaltet. Am 16. September 2023 soll die Lebensschutz-Demonstration zum ersten Mal auch in Köln stattfinden. Insgesamt werden 7.000 Teilnehmer erwartet. Mehrere linke Gruppierungen haben Störaktionen und Gegenproteste angekündigt. Der BDKJ war in der Vergangenheit mit linken Positionen aufgefallen und hatte unter anderem die Abschaffung des Paragraphen 219a des Strafgesetzbuchs, welcher Werbung für Abtreibungen unter Strafe gestellt hatte, befürwortet. (kuk)

Was bringt die „Kindergrundsicherung“?

Verband Familienarbeit e.V.

Verband zur Förderung der eigenständigen finanziellen
und sozialen Absicherung häuslicher Eltern- und Pflegearbeit

www.familienarbeit-heute.de

Pressemeldung zur „ Kindergrundsicherung“

Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung 2021 wird mit dem Begriff der „Kindergrundsicherung“ der Eindruck einer echten Verbesserung erweckt. Bei dem jetzigen Beschluss ändert sich vor allem die Wortwahl. Das bisherige Kindergeld nennt sich jetzt „Garantiebetrag“. Bisherige Zusatzleistungen (Kinderzuschlag, Hartz IV) heißen jetzt „Zusatzbetrag“. Eine reale Erhöhung erfolgt nicht, lediglich ein Inflationsausgleich. 

Johannes Resch vom Verband Familienarbeit äußert sich dazu:

Einzige echte Verbesserung ist die Digitalisierung, die bewirken soll, dass alle Berechtigten die Leistungen auch erhalten. Bisher haben viele von ihnen aus Unkenntnis gar keinen Antrag auf Zusatzleistungen gestellt.

Fazit: 

Am bisherigen Ungleichgewicht zwischen Jugendsicherung und Alterssicherung zum Nachteil von Eltern und Kindern ändert sich nichts (Die Eltern finanzieren weiter ganz überwiegend die Kinderkosten; die erwachsenen Kinder finanzieren dagegen alle Renten der früher Erwerbstätigen, auch von denen, die selbst keine Kinder hatten). Dieses System stellt also weiter eine Enteignung der Eltern dar, da ihre Kinder wegen der Erwerbsbezogenheit der Renten an ihre Eltern im „Umlageverfahren“ in der Regel weniger zahlen als an ihre alten kinderlosen Nachbarn. 

Der Koalitionsvertrag leistet damit keinen Beitrag zum Abbau der Familienfeindlichkeit in unserer Gesellschaft. Es bleibt bei der Diskriminierung der elterlichen Erziehungsarbeit gegenüber der Erwerbsarbeit, die für die zunehmende relative Verarmung der Familien verantwortlich ist. Auch ist nicht zu erwarten, dass sich der Geburtenrückgang als Folge der relativen Familienarmut bessert. So werden auch die Grundlagen unseres Alterssicherungssystems auf längere Sicht weiter zerstört.

Wahlprüfsteine für Bayern und Hessen, 8. Oktober 2023

Der Verband Familienabeit e. V. hat den Parteien der bayrischen und hessischen Landespolitik folgende  sechs Fragen zur Beantwortung vorgelegt, damit die Wählerschaft sich informieren kann, wo sie am 8. Oktober ihr Kreuzchen macht.

Befragt wurden in Bayern: CSU, Grüne, Freie Wähler, AfD, SPD, FDP, Linke, ÖDP

in Hessen: CDU, Grüne, SPD, AfD, FDP, Linke, Freie Wähler, Die Partei, Piraten,        ÖDP

1. Betreuungsgeld

Wird sich Ihre Partei im Landtag dafür einsetzen, dass in Bayern ein Landesbetreuungsgeld für U3-Kinder eingeführt wird, das in der Höhe etwa der staatlichen Finanzierung eines Krippenplatzes entspricht, um eine Gleichberechtigung selbst betreuender Eltern zu erreichen?

2. „Gleichstellungspolitik“

Wird sich Ihre Partei im Bundesrat für eine Beseitigung der Diskriminierung von Eltern mehrerer Kinder und von jungen Eltern im Elterngeldgesetz einsetzen, die heute regelhaft ein niedrigeres Elterngeld erhalten? Unser GG verlangt eine Gleichbehandlung aller Eltern.

3. Rentenrecht

Wird sich Ihre Partei, sollte sie Regierungsverantwortung erhalten, (z.B. über den Bundesrat) dafür einsetzen, dass Kinder beim Rentenanspruch ein stärkeres Gewicht erhalten, da beim bestehenden Umlageverfahren ausschließlich die Kinder einer Generation deren Renten finanzieren.

4. Ganztagsschulen

Befürwortet Ihre Partei die Ausweitung von verpflichtenden Ganztagsschulen? Wenn ja, wie halten sie das für vereinbar mit dem Recht der Eltern, ihre Kinder neben der Schule gemäß deren speziellen Neigungen und Bedürfnissen individuell zu fördern (auf sportlichem, künstlerischem Gebiet u.a.)?

5. Missverhältnis zwischen Alterssicherung und Jugendsicherung

Halten Sie das heute bestehende Missverhältnis zwischen der Finanzierung von Alters- und Jugendsicherung nach dem Prinzip: „Eltern investieren; andere profitieren“ für sachgerecht und verfassungsgemäß?

6. Tendenz zur Zerstörung der traditionellen Familie

Wie beurteilt Ihre Partei die These, dass der traditionellen Familie durch das unter 5. angeführte Missverhältnis, die wirtschaftliche Grundlage entzogen wird?

 

Die Antworten für Bayern finden Sie hier:

Wahlprüfsteine zur Landtagswahl 2023 in Bayern

Die Antworten für Hessen finden Sie hier:

Wahlprüfsteine zur Landtagswahl 2023 in Hessen

AUF DEM HOLZWEG

Das deutsche Rentensystem benachteiligt die Familien, es werden immer weniger Kinder geboren. Damit untergräbt es seine Stabilität und Zu- kunftstauglichkeit.

Dr. Johannes Resch zeigt auf, wie ein leistungsgerechtes Rentenrecht auszusehen hätte.