7 Familienberichte der Bundesregierung von 1968 bis 2006

Dankenswerterweise hat Herr Dr. Resch uns einen Überblick über die vergangenen sieben  Familienberichte zusammengestellt, die die Bundesregierung in Auftrag gegeben hat. Hier lässt sich ein eindeutiger Trend zur Entfamilisierung ablesen. Der achte Familienbericht soll demnächst veröffentlicht werden.

Der Erste bis Siebte Familienbericht für die Bundesregierung (Kurzfassung)

Johannes Resch

Die Familienberichte gehen zurück auf einen Beschluss des Deutschen Bundestages im Jahre 1965, mit dem die Bundesregierung beauftragt wurde, in regelmäßigen Abständen Berichte zur Lage der Familien in Deutschland zu erstellen. Mit der Berichterstellung soll jeweils eine unabhängige Kommission von Wissenschaftlern beauftragt werden. Er wird dann zusammen mit der Stellungnahme der Bundesregierung veröffentlicht. Seitdem erschienen sieben Familienberichte:

Der Erste Familienbericht (1968) bemängelt die Lage kinderreicher Familien. Die Situation der Familie innerhalb der Gesellschaft wird aber weitgehend ausgeklammert. Dazu wird auf spätere Berichte verwiesen.

Der Zweite Familienbericht (1975) beschreibt erstmals die allgemeine Schlechterstellung der Familien und die ungünstigen Auswirkungen auf die Sozialisationsbedingungen. Zentrale Forderung ist die Einführung eines Erziehungsgeldes für die ersten drei Lebensjahre eines Kindes. Allerdings wird der Zusammenhang zwischen Rentenrecht und Schlechterstellung der Familien noch nicht thematisiert. Das Erziehungsgeld wird als Sozialleistung verstanden, aber nicht als Bestandteil des Generationenvertrags im Zusammenhang mit dem Rentenrecht. – So kann es auch von der Bundesregierung mit Verweis auf die Haushaltslage abgelehnt werden.

Der Dritte Familienbericht (1979) thematisiert erstmals die familienfeindliche Ausgestaltung unseres Sozialsystems und sieht darin auch eine wesentliche Ursache des inzwischen eingetretenen Geburtenrückgangs. Die „relative Armut der Familie“ wird in den Vordergrund gestellt. Leider wird der ursächliche Zusammenhang mit dem Rentenrecht zu wenig herausgearbeitet, so dass die Bundesregierung in ihrer Antwort in zynischer Weise behaupten kann, es handle sich nur um ein „Armutsgefühl“. Die wiederholte Forderung nach einem Erziehungsgeld geht somit wieder ins Leere.

Im Vierten Familienbericht (1986) sollte die Situation älterer Menschen im Vordergrund stehen. Trotzdem wird eindeutig mit Zahlen belegt, dass die Armut von Familien mit steigender Kinderzahl zunimmt und der Reichtum umso größer ist, je weniger Kinder vorhanden sind.

Der Fünfte Familienbericht (1994) setzt sich erstmals eingehend mit den familienfeindlichen Auswirkungen unseres Sozialsystems auseinander und bemängelt die „strukturelle Rücksichtslosigkeit in unserer Gesellschaft“ gegenüber Familien Es wird auch deutlich gemacht, dass die veränderten Wertvorstellungen als eine Folge des „Konstruktionsfehlers unserer gesellschaftlichen Verhältnisse“ zu sehen sind. Wie das Bundesverfassungsgericht vertreten die Verfasser die Auffassung, dass der Auftrag von Artikel 6 des Grundgesetzes nicht erfüllt sei. Wie schon bei den früheren Berichten ist die Antwort der Bundesregierung nichts sagend. In geradezu zynischer Weise werden die Familien aufgefordert, ihre Probleme selbst zu lösen. Kaum jemals ist so deutlich geworden, dass das Grundgesetz nahezu wertlos ist, solange sich keine lautstarke Lobby findet, die auf dessen Einhaltung drängt.

Die bisherige Entwicklung der Familienberichte zeigt einerseits, dass die Kritik der beauftragten Wissenschaftler an der Familienpolitik der Bundesregierungen immer schärfer wird. Andererseits wurde die Rolle der Familienberichte von politischer Seite schrittweise abgewertet, indem die Regierungen immer weniger darauf eingehen. So besteht der Eindruck, dass sich die politisch Verantwortlichen immer mehr einer sachlichen Kritik entziehen wollten.

Der Sechste Familienbericht (2000) stand unter dem Spezialthema „Familien ausländischer Herkunft in Deutschland“. Auf die allgemeine Situation der Familien wird dabei nicht mehr näher eingegangen.

Der Siebte Familienbericht (2006) bedeutet eine deutliche Zäsur und unterscheidet sich unter vielen Gesichtspunkten von den vorangegangenen Berichten:

  • Er wurde in einem für den Durchschnittsbürger z. T. schwer verständlichen Soziologendeutsch verfasst, während die früheren Berichte sich eher einer allgemein verständlichen Sprache bedienten.
  • Die Autoren gingen erstmals nicht mehr von einer Beschreibung der gesellschaftlichen Situation der Familie aus, sondern von den Vorstellungen, die im Vorfeld von den „relevanten gesellschaftlichen Akteuren“ vorgebracht wurden. Da Familienverbände hier nur eine geringe Rolle spielten, wurde auf deren Anliegen kaum eingegangen.
  • Die Kontinuität zu den vorangegangenen Berichten reißt abrupt ab, da auf die dort aufgezeigten familienpolitischen Defizite gar nicht mehr eingegangen wird.
  • Es wird nicht mehr gefragt: Werden Familien gerecht behandelt und wie kann Ungerechtigkeit gegebenenfalls abgebaut werden? Stattdessen wird gefragt: Wie kann Familie unter den bestehenden Bedingungen organisiert werden? Die Frage, ob diese Bedingungen gerecht, vernünftig und nachhaltig sind, wird nicht mehr gestellt.
  • Indem die Autoren die in den letzten Berichten beschriebenen familienfeindlichen Bedingungen (ebenso wie entsprechende Urteile des Bundesverfassungsgerichts) ignorieren bzw. als gegeben hinnehmen, übernehmen sie selbst kritiklos diese Familien diskriminierenden Positionen.
  • Da der Bericht von den Vorstellungen der „relevanten gesellschaftlichen Akteure“ ausgeht, die auch die Bundespolitik bestimmen, wird eine Kritik an der Bundesregierung von vornherein kaum möglich. Der Bericht wird zur „Hofberichterstattung“.
  • Da der Bericht auf eine wissenschaftliche Analyse der Gerechtigkeitsfrage verzichtet und stattdessen die Auffassungen der einflussreichsten gesellschaftlichen Gruppen zugrunde legt, verlassen die Autoren den Boden unabhängiger Wissenschaft. Das Ergebnis ähnelt parteiischen Fachgutachten, wie sie häufig von organisierten Interessengruppen in Auftrag gegeben werden. Hinter diesem Bericht steht im Grunde die Bundesregierung selbst, deren Arbeit eigentlich beurteilt werden sollte.
  • So ist auch nicht erstaunlich, dass sich die Bundesregierung durch diesen Bericht erstmals „bestätigt“ fühlt (S. XXIV der Stellungnahme der Bundesregierung).
  • Im Gegensatz zu den früheren Berichten erfüllt der 7. Familienbericht seine Funktion als sachlich fundierte Kritik der Bundespolitik durch unabhängige Wissenschaftler nicht mehr.

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