Position der CARITAS hinterfragen

Postwendend kam vom Caritasverband die Begründung für die Pressemitteilung zum Betreuungsgeld ( s. Link ) Alles andere als eine Nachtlektüre!  Eine Einschätzung der ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT soll Herrn Dr. Neher unsere Sichtweise der Dinge nahe bringen.

Position Betreuungsgeld

Sehr geehrter Herr Dr. Neher,

besten Dank für Ihre freundliche Antwort auf unser Schreiben vom 14. 05. 2012 und den Anhang zum Betreuungsgeld (BG). Gerne werde ich Ihr Angebot nutzen und Ihnen unsere Ansicht zu diesem Statement erläutern.

Zunächst freut uns Eltern, dass Sie die von den meisten Parteien geforderten Gutscheine ablehnen, weil diese die Erziehungskompetenz bedürftiger und nicht bedürftiger  Eltern generell in Abrede stellen.

Wenn man aber von „Bildungsgutscheinen“ für U3-Kinder spricht, dann schütteln wir nur den Kopf. Denn jeder Kinderarzt sagt Ihnen, dass Kinder in diesem frühen Alter alles andere als Bildung brauchen, sondern Nestwärme und die Präsenz ihrer Bezugsperson    ( Stimme, Geruch, Hautkontakt, steter Blickkontakt, Trost ). In jedem normalen Haushalt findet das Kind genügend Anregungen, sein Interesse zu entfalten. Die 1:1-B i n d u n g  des Elternhauses kann keine Krippe leisten. Also, man sollte nicht familienferne Betreuung schönfärberisch als „frühkindliche Bildung“ verkaufen. Und man sollte umgekehrt den Elternhäusern ihre Bildungskompetenz nicht absprechen. Sie und ich und alle Generationen vor uns sind in Elternhäusern gebildet worden bevor wir in die Schule kamen.

Die CDU-Frauengruppe macht sich ja für drei Gutscheinmodelle stark, welche, anstelle des Betreuungsgelds, die  Alterssicherung  von Müttern stützen sollen. Grundsätzlich ein guter Gedanke, weil das Geld dann wirklich den Frauen zugute kommt. Aber, es geht wohlgemerkt um die Unsumme von 3000.- Euro, die sich am Ende bei der Rente in Centbeträgen auswirkt. Aber die Damen trauen uns Müttern nicht einmal zu, drei Tausender sinnvoll selbst zu verwalten. Wir müssen offenbar an die Hand genommen werden, denn wir haben anscheinend alle unseren Verstand, unser Wissen, unsere Kompetenz im Wochenbett zurück gelassen. So jedenfalls predigen es uns die verknöcherten, kinderlosen Feministinnen ohne Unterlass mit Unterstützung der Parteien und der Medien!

Obiges aber, Herr Dr. Neher, nur am Rande. Was mich an Ihrer Stellungnahme zum BG am meisten ärgert, ist Ihre Auffassung, das BG sei ein ungerechtfertigter Entschädigungsanspruch für nicht genutzte staatliche Leistungen. Von der SPD als Totschlagargument erfunden wird diese Bezeichnung auch durch inflationären Gebrauch  nicht richtiger. Denn 1. kann man Kinderbetreuung nicht mit Museums- oder Theaterbesuchen vergleichen, weil das eine notwendig, das andere nicht notwendig ist,       2. müssen staatliche Leistungen für alle Bürger nutzbar sein. Krippenbetreuung wird aber nur von Kindern erwerbstätiger Eltern genutzt, nicht von Ihnen, nicht von mir, und 3.  müssen die Gebühren annähernd den Aufwand decken. Erwerbstätige Eltern decken mit ihren Gebühren aber maximal 20% der Kosten. Krippen sind also kein Angebot  zur Infrastruktur. Damit ist das besagte SPD-Argument gegen das BG so dämlich wie unbrauchbar.

Im Gegenteil: der Staat subventioniert sehr viel Geld in die externe Kinderbetreuung. Subventionen haben immer eine wirtschaftliche oder gesellschaftliche Steuerungsabsicht. Weil sich der Staat mehr Steuereinnahmen und die Wirtschaft mehr Wachstum wünschen, sollen Mütter so früh wie möglich zurück in den Betrieb (daher auch der Rechtsanspruch auf einen U3-Krippenplatz ab 2013). Aus dieser Tatsache wird heute kein Geheimnis mehr gemacht. Dies widerspricht aber genau dem grundgesetzlichen Verbot, dass der Staat die eine Erziehungsform fördert, die andere nicht. Genau dies geschieht aber, wenn ein Krippenplatz den Steuerzahler 24 000 Euro kostet, die elterliche Betreuung 0 Euro. Hier wird deutlich, wie sehr elterliche Fürsorge missachtet wird.

Zu meinem großen Erstaunen lese ich auf S. 3 : „Die Annahme, erwerbstätige Eltern bedürften  k e i n e r  Anerkennung ihrer Erziehungsleistung ist nicht nur grotesk….“ Wer behauptet denn so etwas? Ist das Polemik? Wir forderten niemals etwas anderes als        G l e i c h b e h a n d l u n g .  Gleichbehandlung hieße etwa: 500.- : 500.-., oder ein Erziehungsgehalt für alle Eltern, das sie nach eigenem Gutdünken für persönliche oder externe Kinderbetreuung verwenden können ( Wo steht denn geschrieben, dass der Steuerzahler die Kinderbetreuung erwerbstätiger Eltern zu finanzieren hat? Warum übernimmt diese Aufgabe nicht die Wirtschaft selbst, die doch den Profit von der Mütterarbeit einsteckt? )

Dass der CVD bedürftigen Eltern mit Hilfsangeboten über staatliche Transfers unter die Arme greifen will, ist eine sehr gute, akzeptable Lösung. Allerdings ist der Staat durch das Grundgesetz dazu sowieso verpflichtet. Einen Sockelbetrag von 300.- bis zum 3. Lj. weiter zu zahlen, ist ebenfalls eine gute Idee, obwohl wir das Elterngeld per se  als verfassungswidrig und als gesellschaftlichen Skandal ablehnen ( einkommensabhängiger Ersatz für entgangene Einkünfte. Dadurch werden Kinder zum Schadensfall für die Karriere degradiert. Die erwerbstätige Mutter erhält vom Steuerzahler 18 000 Euro mehr als die erwerbslose Mutter mehrerer Kinder:  mtl. 1800 Euro / 300 Euro ).

Wir reden hier nicht einem Betreuungsgeld, das noch nicht einmal geregelt ist, das Wort. Uns geht es um G e r e c h t i g k e i t.  Für einige unserer europäischen Nachbarn ist diese Debatte nur noch grotesk und lächerlich. Ohne bürokratische Kopfstände zahlen sie an Familieneltern bis 550 Euro bar bis zum 3. Geburtstag des Kindes. Frankreich bietet Eltern zusätzlich noch ein ganzes Spektrum an  finanzieller Entlastung – und kein Aufschrei der Nation!

Herr Dr. Neher, wenn die Kirchen nun auch noch mit den Wölfen heulen, verraten sie doch ihr eigenes Ethos. Nach unserem Verständnis müssten sie Sand im Räderwerk der Entfamilisierung sein und der ökonomischen „Verwertbarkeit“ von Eltern und Kindern Widerstand entgegensetzen.

Denn: Wer organisiert in den Gemeinden Familiengottesdienste, wer bevölkert den Kirchenchor, wer kümmert sich um die Nachbarn, wer bereitet Erstkommunikanten und Firmlinge auf ihr Sakrament vor? Alles durchweg ganz oder teilweise erwerbslose Mütter / Väter! Die Gemeinden leben von  p r ä s e n t e n  Eltern, die noch Kraft für Ehrenämter aufbringen.

Und noch eines: Fast jede Frau will wieder zurück in ihren Beruf,  z u v o r  aber will sie nicht nur Mutter werden, sondern für einige Jahre ohne finanzielle Benachteiligung auch Mutter sein. Sie will ihre Familie selber organisieren und nicht unter der Knute des Arbeitsmarktes funktionieren müssen. Sklaverei haben wir emanzipierten Mütter nicht verdient!

Damit grüße ich Sie im Namen der mit uns verbundenen Eltern in der Hoffnung, dass ich Ihnen unsere Sicht auf die unsägliche BG-Debatte vermitteln konnte.

i. A. Bärbel Fischer

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2 Gedanken zu „Position der CARITAS hinterfragen

  1. Forderung nach Erziehungsgeld zeigt Verantwortung gegenüber der Zukunft
    von Dennis Riehle

    Ruf nach Überwindung ideologischer Grabenkämpfe

    Selten war der ideologische Graben so weit geöffnet, wie er es nun wieder in Sachen „Betreuungs“- und „Erziehungsgeld“ ist: Während Teile der Union sich an der im Koalitionsvertrag festgehaltenen Einführung orientieren, sind es vor allem Reihen der FDP, die in die „Main-Stream“-Polemik der „Grünen“ einstimmen und mit Argumenten daherkommen, die auf ziemlich wackeligen Beinen stehen. Der Gleichbehandlungsgrundsatz aus der Verfassung lasse es nicht zu, Eltern, die ihre Kinder zuhause betreuen und erziehen, mit einer gesonderten finanziellen Unterstützung zu bevorteilen. Außerdem würde das Heranwachsen der Kinder im häuslichen Umfeld damit im Wert der Alternative von Kindertagesstätten bevorzugt – Eltern, die ihre Kleinen bereits in frühen Jahren tagsüber unter Aufsicht geben, würden diskriminiert und „Rabenväter“ und „-mütter“ geschimpft.

    Zunächst gilt es, mit falschen Darstellungen aufzuräumen: Eine Bevorzugung kann im „Betreuungs“- oder „Erziehungsgeld“ wahrlich nicht gesehen werden: Gerade die, die sonst auf Gerechtigkeit pochen, sollten erkennen, dass der finanzielle Beitrag, der Familien zugestanden wird, wenn sie sich für ein Aufwachsen der Kinder im eigenen Wohnumfeld entscheiden, lediglich eine angemessene Entlohnung dafür ist, dass sich gerade Mütter bewusst bereit erklären, auf Karriere und den großen monetären Erfolg zu verzichten, um für die eigenen Kinder da zu sein. Dass seit Jahrzehnten der Respekt vor dem Erziehungsauftrag und vor der Leistung, die Hausfrauen und Hausmänner erbringen, beschämend gering ist, muss eben auch auf die Tatsache zurückgeführt werden, dass es einigen politischen Kräften bisher nicht wert war, einen finanziellen Ersatz für diejenigen bereit zu stellen, die nicht Ertrag durch Arbeit erhalten, dafür aber in das gesunde Aufwachsen der nächsten Generation investieren. Das Erziehungsgeld behandelt niemanden nachteilig, der es nicht in Anspruch nimmt.

    Immerhin sehen alle Gesetzesvorlagen, die von Relevanz sind, auch vor, dass vollkommene Entscheidungsfreiheit besteht. Mit dem Betreuungsgeld werden lediglich finanzielle Ausfälle, die durch das Zuhausebleiben der Erziehenden entstehen, ausgeglichen. Das entspricht einem völlig normalen Verständnis von gerechtem Ausgleich. Niemand wird gezwungen, die eigenen Kinder selbst zu betreuen oder davon abgehalten, sie in eine Kindertageseinrichtung zu geben. Und doch schafft das Erziehungsgeld einen Anreiz, die grundgesetzliche Verantwortung von Eltern, Kinder großzuziehen, nicht aus den Händen zu geben. Wer dem Betreuungsgeld mit dem Argument begegnet, es nehme das emanzipatorische Recht der Frauen auf Selbstbestimmung in Sachen beruflicher Karriere und Selbstentwicklung, sei darauf hingewiesen, dass mehrfach Studien auf den nachdrücklichen Vorteil des gesunden Heranwachsens hingewiesen haben, das im elterlichen Umkreis – und eben nicht von früh an in Betreuungseinrichtungen – stattfindet.

    Wer Kindern das Gefühl von mütterlicher Liebe und Zuwendung ebenso wie das von Hinwendung und Sicherheit geben möchte und damit Risiken für spätere seelische Ungleichgewichte verhindern will, tut gut daran, die Möglichkeiten und Grenzen in der Erziehung direkt gegenüber dem Kind zu leben und sich mit ihm auseinander zu setzen. Die Warnung vor sozialer Isolation von Kindern, die in elterlicher Obhut aufwachsen, ist dann unbegründet, wenn Mütter und Väter Zeit finden, gesellschaftliche Netzwerke zu gründen und diese aufrecht zu erhalten – und somit das Hineinwachsen in aktives Umfeld der Kinder zu gewährleisten. Um Zeit dafür zu gewinnen, ist das Erziehungsgeld eine notwendige Entlastung von Druck, die finanziellen Rahmenbedingungen dann nicht halten zu können. Der Egoismus, den Lobbygruppen und diverse Parteien mit dem Begriff der Freiheit und Selbstbestimmtheit verbinden und Müttern und Vätern als unverrückbares Recht nahezu aufdrängen, spiegelt sich in vielfachen gesellschaftlichen Entwicklungen wieder, man nehme nur die unbedachte Hinführung zu Schwangerschaftsabbrüchen und dergleichen.

    Wer ein Betreuungs- und Erziehungsgehalt befürwortet, schafft neue Gerechtigkeit und trägt außerdem dazu bei, ein intaktes Bild von Familie und damit ein zukunftsfähiges Zusammenleben und eine Verantwortung gegenüber den demografischen Herausforderungen und der Entwicklung unseres Landes in praktischer Weise zu garantieren. Es ist ein Zeichen zum Überwinden von haarspalterischen Versuchen, das Wohl von Kindern und Eltern zugunsten einer Verteidigung von Ideologien auf deren Rücken auszutragen.

    Ohnehin bleibt bei aller Debatte: Mit den vorgeschlagenen 150 Euro erhält keine Familie, kein Kind, keine Mutter auch nur den Anschein der Würdigung, der zustehen würde. Der Wert der Familie muss uns klar sein, wenn wir und bewusst werden, dass nur sie die tragende Säule eines verlässlichen Sozialstaates ist und uns auch in Zukunft einen gesellschaftlichen Zusammenhalt garantieren kann, der auf Solidarität und Freiheit gegründet ist. Die Lösung kann nur in einem Erziehungsgehalt liegen, das keine wirtschaftliche Entlohnung der Arbeit darstellen darf, die eine Familie in der Betreuung ihrer Kinder leistet. Es muss ein im Wert dem Arbeitsentgelt gleichgestellter Betrag sein, der den Respekt, die Wertschätzung und die Entscheidungskraft, die eigenen Kinder nicht der Tagesstätte zu überlassen, in umfangreichem Maße würdigt.
    Dennis Riehle

  2. FDP erkennt Ernst des Betreuungsgeldes
    von Dennis Riehle
    Fraktionsvorsitzender signalisiert im Zweifel Unterstützung

    Bislang wurde das Thema „Betreuungsgeld“ meist nur auf ideologischen Grundlagen zur Debatte zwischen Teilen der Regierung und der Opposition genutzt – nun bekommt die gesamte Diskussion eine neue Dimension.
    Nicht nur, dass die SPD und mittlerweile auch die „Grünen“ angekündigt haben, eine Klage beim Bundesverfassungsgericht einreichen zu wollen, sobald ein Gesetzentwurf vorliegt und rechtliche Erfolgschancen geprüft worden seien – der bayerische Ministerpräsident hat die letzten Tage zurecht auf viel größere Auswirkungen hingewiesen, die das von vornherein ausgesprochenes Ablehnen der Pläne bedeuten würde.

    Denn gerade auch aus den eigenen Reihen erfährt die Regierung gerade heftigen Widerstand: Teile der CDU wollen sich mit den Vorhaben nicht zufrieden und schwenken populistisch in die Warnungen der Opposition ein, wonach man mit dem „Betreuungsgeld“ in das Familienbild der 50er-Jahre zurückfallen würde. Wenngleich Abgeordnete und Minister aus der Union noch nicht von gegenstandslosen Gängen zu den Karlsruher Richtern schwärmen, ist das Bekenntnis gegen das Betreuungsgeld von Christdemokraten und Liberalen in der Vergangenheit immer deutlicher geworden. Und das abseits von dem zurecht erhobenen Zeigefinger Seehofers, der vehement auf den Koalitionsvertrag abhebt.

    Dort haben sich die Regierungsparteien zu Beginn der Legislaturperiode eindeutig und unmissverständlich auf die Einführung des Betreuungsgeldes geeinigt – festgeschrieben und unterzeichnet von den Parteivorsitzenden 2009. Schon manche Koalitionsvereinbarung wurde nicht eingehalten, in der Wirtschaft spräche man von Vertragsbruch, der zu Konventionalstrafen führen würde. Bisher hat man über manche Unstimmigkeit hinweggesehen, doch das Betreuungsgeld taugt aufgrund seiner Grundsätzlichkeit zu einem neuerlich dringenden Gefahr für den Fortbestand der schwarz-gelben Regierung zu werden.

    Das hat nun glücklicherweise wohl auch die FDP verstanden und nimmt die Warnhinweise der CSU ernst. Der liberale Fraktionschef im Bundestag ließ sich die Zusage abringen, im Zweifel das Betreuungsgeld doch zu unterstützen. In einer Phase, in der sich die FDP langsam aus den Sümpfen der 2% herausarbeiten möchte, käme ein Koalitionskrach oder gar -bruch äußerst ungelegen. Und schlussendlich scheint man sich als ehrlicher und verlässlicher Partner profilieren wollen, der das auch einhält, was er im Koalitionsvertrag versprochen hat.

    Fernab von all den Taktiken und Machtspielen, die hinter den Aussagen stehen, ist der Kerngedanke des Betreuungsgeldes vollkommen verloren gegangen. Wenngleich auch die Christsozialen zugeben müssen, dass mit einer monatlichen Zahlung von 150 Euro keiner Familie geholfen ist, die ihr Kind zuhause erziehen will, ist die Absicht lobenswert: Die CSU spielt auf einen Umstand her, der in aller Diskussion verschwiegen wird. Das Betreuungsgeld oder jegliche andere Form der finanziellen Anerkennung würdigt die Leistung von Eltern, das Aufwachsen des Kindes im eigenen Umfeld zu fördern und auf ein Überlassen der Kleinen an die Kindertagesstätten zu verzichten.

    Erziehung ist weit mehr wert als bis zu 300 Euro im Monat. Das Anerkennen der Fürsorge, die Mütter oder Väter geben, die für einige Jahre die Karriere hinten anstellen und sich entwicklungspsychologisch sinnvoll und durch mehrere Studien belegt in der Langzeitgesundheit des Kindes positiv zum Ausdruck bringend dem Kind beim Aufwachsen zuwenden, ist ein Ertrag, den unser Land später einmal dankbar annehmen wird. Die Stärkung der Familie, das Zurückgewinnen des Wertes an mütterlicher und väterlicher Zuneigung für Kinder in den ersten Lebensjahren und die Aussicht auf eine Jugend, die nicht von den Erinnerungen an unbekannte Umgebungen von Kitas geprägt ist, bringt Deutschland die Bedeutung von sozialem Miteinander, das von Zuhause ausgeht und natürliche Kontakte wachsen lässt, wieder nahe.

    Langfristig kommen wir nicht umhin, die Erziehung und die Betreuung von Kindern durch die Eltern als vollwertige Arbeit anzusehen, die entsprechend eines Ganztagesjobs vergütet und entsprechende versicherungsrechtliche Ansprüche zusichert. Das Betreuungsgeld wäre aber schon jetzt – und diskriminiert dabei niemanden. Denn: Wer seine Kinder in die Tageseinrichtung gibt und Geld verdienen kann, braucht nicht noch Zuschüsse dafür. Im Gegensatz zu solchen Eltern haben diejenigen, die ihre Aufmerksamkeit ihrem Nachwuchs schenken, Bedarf an abschlagslosen Einkünften für ihre wertvolle Tätigkeit, die im Sinne unserer aller Zukunft verrichtet wird.

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