Klagewelle befürchtet

Abgelehnter Leserbrief zum Artikel: „In Deutschland fehlen noch 220 000 Kitaplätze“,  Schwäbische Zeitung, 07. 11. 2012

Eine Klagewelle vonseiten der Eltern gegen die Kommunen wird befürchtet, weil diese den bis  August 2013 geforderten Krippen-Ausbau nicht bewältigt haben. Das dürfte spannend werden, denn die Gerichte können nur diejenigen belangen, die gegen das Recht verstoßen. Wenn das Tagesbetreuungsausbaugesetz ( TAG 11. 11. 2007 ) aber selbst gegen gültiges Recht, also wider die Artikel 3 GG ( Gleichbehandlung aller Bürger) und Art. 6 GG ( Recht und Pflicht der Eltern auf Betreuung ihrer Kinder) verstößt, dann entfällt die irrige Annahme, der Staat habe seine „Kernaufgabe“ vernachlässigt. Kinderbetreuung ist  n i c h t  die  Kernaufgabe des Staates, er kann sie höchstens fördern, mehr nicht.

Dabei muss erstens aber gewährleistet sein, dass  a l l e  Eltern und ihre jeweiligen  Betreuungsalternativen gleichbehandelt werden. Genau gegen diese Gleichbehandlung verstößt das TAG durch achtfache Bezuschussung (gegenüber dem beschlossenen Betreuungsgeld von 100 / 150 Euro) von Krippenplätzen in unerträglichem Maße.

Zweitens: Nicht umsonst, nämlich aus berechtigter Furcht vor staatlicher Indoktrinierung, übergaben die Väter des Grundgesetzes ausschließlich den Eltern, und nicht dem Staat, diese Verantwortung. Allein elterliche Zuständigkeit garantiert die notwendige Pluralität einer funktionierenden demokratischen Gesellschaft.

Meines Wissens ist das Grundgesetz bis heute nicht außer Kraft gesetzt worden, wenn auch ein deutlicher grün-roter Trend zu erkennen ist, die gesellschaftlichen Lebensräume mehr und mehr zu verstaatlichen, was gemeinhin Sozialismus genannt wird.

Für die Elterninitiative für Familiengerechtigkeit im Lkw. Ravensburg

i. A. Bärbel Fischer

3 Gedanken zu „Klagewelle befürchtet

  1. Das Grundgesetz ist zwar noch nicht außer Kraft gesetzt, doch seine Interpretation öffnet leider Spielräume für jeden politischen Geschmack.
    Wenn wir auch keinen Verlass haben, so haben wir doch Hoffnung.

  2. Im Presseclub der ARD am letzten Sonntag saß auch Sabine Lennartz von der Schwäbischen Zeitung. Sie machte sich stark für die These, das Betreuungsgeld habe keinerlei Nutzen – weder für die Familien noch für die Kinder.
    Kein Wunder also, dass Ihr Leserbrief abgelehnt wurde, Frau Fischer.
    Empörend finde ich allerdings, wenn Leserzuschriften nicht veröffentlicht werden, weil sie von der Meinung der Redakteure abweichen. So wird einseitige Meinungsbildung betrieben und Meinungsfreiheit eingeschränkt.
    Ich kenne die Schwäbische Zeitung nicht, doch wäre ich Abonnent, würde ich das Blatt umgehend kündigen mit dem Verweis auf seine unredliche Vorgehensweise bei der Informierung der Leser, die sicher auch auf anderen Gebieten stattfindet. Eine Redaktion, die so handelt, tut dies in der Regel nicht nur auf einem Gebiet.

  3. Pingback: Bärbel Fischer: Tagesbetreuungsausbaugesetz grundgesetzwidrig | Kreidfeuer

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