Familienförderung: Wie viel der Staat tatsächlich zahlt

 Das „Main – Echo“ Aschaffenburg verbreitet folgenden Artikel                            von Christoph Schulz (KNA)

„Mit Milliarden-Märchen schamlos Politik gemacht“

Berlin: Beim Streit um die Wirksamkeit familienpolitischer Leistungen geht es um eine enorme Summe. 2010 wandte der Staat laut jüngstem Familienbericht der Bundesregierung mehr als 200 Milliarden Euro für „ehe- und familienbezogene Leistungen“ auf. Diese Summe geistert als „Familienförderung“ durch Politik und Medien. Entsprechend groß ist die Empörung, dass Deutschland trotz dieses enormen Geldregens im internationalen Vergleich beim Kindersegen am unteren Ende landet.

Familienverbände sprechen allerdings fast verbittert vom „Milliarden-Märchen“ mit dem schamlos Politik betrieben werde. Denn die reine Familienförderung liegt bei weitem niedriger. Mit den 200 Milliarden Euro finanziert der Staat 148 Aufwendungen, die in bestimmter Weise mit der Familie zu tun haben, sowie acht Maßnahmen, die sich auf die Ehe beziehen. Diese ehebezogenen Leistungen betragen 74,5 Milliarden Euro. Den grössten Anteil haben hier die Witwen- und Witwerrente mit 38 Milliarden Euro und das Ehegattensplitting mit rund 20 Milliarden Euro.

Bleiben also noch 125,5 Milliarden Euro für die Familie. Davon sind aber wiederum rund 53 Milliarden Euro als „verfassungsrechtlich gebotener Familienlastenausgleich“ zu werten. Anders gesagt: Der Staat zahlt Steuern zurück, die er zuvor ungerechtfertigt eingezogen hat.  Das gilt etwa für die Kinderfreibeträge vom Einkommen und die Steuerfreistellung des Existenzminimums von Kindern in Höhe von 20,6 Milliarden Euro, die der Staat unter dem großzügigen Titel KINDERGELD den Eltern zurückerstattet.

Das Ministerium subsumiert weitere 16,1 Milliarden Euro an Sozialversicherungen unter die familienbezogenen Leistungen, obgleich der Staat sie gar nicht erbringt, sondern die Versichertengemeinschaft. In den Verbänden fragt man sich auch, weshalb in der Rechnung mehrere Milliarden Euro auftauchen, die ausschliesslich an Familien von Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst gehen.

An „Familienförderung im engeren Sinn“ weist das Familienministerium rund 55.4 Milliarden Euro aus. Für die Vorsitzende des Familienbunds der Katholiken, Elisabeth Bussmann, liegt eine Familienförderung dann vor, „wenn der Staat über verfassungsrechtliche Vorgaben hinaus für Familien finanzielle und infrastrukturelle Maßnahmen leistet“. Der Familienbund kommt hier allerdings auf rund zehn Milliarden weniger an „echter“ Familienförderung.

Diese Familienförderung umfasst etwa den Förderanteil des Kindergeldes in Höhe von 19,3 Milliarden Euro oder das Elterngeld in Höhe von 4,6 Milliarden Euro. Dieses wurde seinerzeit durch Streichungen und Kürzungen bei der Familienzulage im öffentlichen Dienst, bei der Eigenheimzulage und bei der Begrenzung der Kindergeldzahlung finanziert.

Überhaupt bringen die Familien diese Förderung im engeren Sinne selbst auf, mit der die Politik dann ihre Leitbilder umsetzt. Laut Ministerin Ursula von der Leyen finanzieren Familien rund 54 Prozent der familienpolitischen Leistungen über direkte und indirekte Steuern sowie Sozialbeiträge.

 

 

 

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