Die Sorgen von Millionen Familien

Unter folgendem Link können Sie den gleichnamigen Beitrag von report-münchen vom 12. Februar 2013 sehen, hören und lesen. Thema: So kinderfeindlich ist Deutschland!

http://www.br.de/fernsehen/das-erste/sendungen/report-muenchen/videos-und-manuskripte/kinderfeindliches-deutschland102.html

 

2 Gedanken zu „Die Sorgen von Millionen Familien

  1. Es ist UNGLAUBLICH! Ein Wunder ist geschehen! Da hat sich tatsächlich jemand dafür interessiert, wie es Familien in Deutschland geht!
    Keine Aufrechnung der angeblich fehlgeleiteten und wirkungslosen Familienleistungen, die von Eltern nur „versoffen und verqualmt“ werden.
    Da gab es sogar fast so etwas wie ANERKENNUNG, weil ein Staat völlig überfordert wäre, müsste er die unentgeltlichen Leistungen der Familien erbringen.
    Die Tatsache, dass sich Peer Steinbrück der Konfrontation mit seinen 2006 getroffenen Aussagen – dass das Familiensplitting genau dem Bevölkerungsanteil zugute kommt der es braucht – nicht gestellt hat, zeugt nicht unbedingt vom „Heldentum“ – und so einer will Kanzler werden!

  2. Damit der Jubel uns nicht überwältigt, folgende Nachricht des Bundes an den kommunalen Landesverband kreisangehöriger Städte und Gemeinden:

    „Bundestag und Bundesrat haben dem Gesetz zur zusätzlichen Förderung von Kindern unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege, das die finanzielle Grundlage für 30.000 neue öffentlich geförderte Kinder-Betreuungsplätze bildet, zugestimmt.
    Der Bund stellt zur Investitionsfinanzierung einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 580,5 Millionen Euro zur Verfügung. Für die Betriebskosten wird den Ländern im Jahr 2013 vom Bund ein Betrag in Höhe von 18,75 Millionen Euro, im Jahr 2014 in Höhe von 37,5 Millionen Euro sowie ab 2015 von jährlich 75 Millionen übertragen. Mit dem Gesetz ist der Bund der Forderung auch des DStGB nachgekommen, zusätzliche Mittel für den U3-Ausbau bereitzustellen. Die Umsetzung war fraglich geworden, da der Bundesrat dem „Gesetz zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags“, das zunächst die Regelung enthielt, die Zustimmung verweigert hat. Die Bundesregierung hat aus diesem Grund ein eigenes Gesetzgebungsverfahren eingeleitet, dass durch die Zustimmung des Bundesrates jetzt seinen Abschluss gefunden hat.”.
    Ergänzend wird auf Gt-info 904/2012 vom 26.10.2012 verwiesen.

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