SPD will gegen Betreuungsgeld klagen

Hamburgs Regierung will das Betreuungsgeld mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht verhindern. Bürgermeister Scholz hält das Gesetz für politisch falsch.

http://www.zeit.de/politik/deutschland/2013-02/spd-klagt-betreuungsgeld?commentstart=9#comments

 

4 Gedanken zu „SPD will gegen Betreuungsgeld klagen

  1. Bezeichnend für die SPD ist doch, dass sie fanatisch gegen das Betreuungsgeld klagt, nicht jedoch gegen die Steuerbefreiung für Hoteliers. Hier kann der Staat locker auf Einnahmen verzichten. Es geht also nicht ums Geld, sondern darum, einerseits schon die Allerkleinsten unter staatliche Lufthoheit zu bringen, andererseits die Mütter von ihren Kindern zu „befreien“ , um sie an die Betriebe zu „ketten“, und drittens, dem Erzfeind des Sozialismus, der Familie, den Garaus zu machen. Nur so wird Sozialismus verwirklicht. Das wussten schon dessen Gründer. Ideologien zeichnen sich dadurch aus, dass sie resistent sind gegen jegliche Einsicht in die Realität. Nicht einmal das gescheiterte Ergebnis 40-jähriger sozialistischer Indoktrinierung durch die DDR gibt Hardlinern wie Scholz, Schwesig, Steinbrück zu denken.

  2. Es ist schlicht unfassbar, dass die SPD meint, eine Förderung der Erziehungsarbeit von Müttern würde gegen die Verfassung verstossen. Sehr krasse Form der Verblendung. Ich hoffe, sie holen sich vor dem Verfassungsgericht eine blutige Nase.
    Dass man allerdings mit einer solchen Ansicht ohne Scham in den Wahlkampf zieht, lässt auf das hohe Mass an Desinformation und Verwirrung in der Bevölkerung schließen. So eine Partei gehört am Wahltag von jedem anständigen Familienvater, bzw. Familienmutter abgestraft.

  3. Der Meinung von Herrn Hausmann kann ich mich uneingeschränkt anschließen. Nach Paragraph 6 unseres Grundgesetzes ist die Erziehung der Kinder RECHT und PFLICHT der ELTERN – von Krippen und Ganztagsschulen steht da nichts.
    Wenn die SPD den Eltern verbieten will, ihre Kinder selbst zu erziehen, handelt sie eindeutig verfassungswidrig. Vielleicht sollte man einen Verbotsantrag gegen die SPD wegen Verfassungsfeindlichkeit stellen?

  4. Vorsicht mit Empörung! „Auf hoher See und vor Gericht stehen wir in Gottes Hand“ will heißen: Selbst Justitia kann auf beiden Augen blind sein. Soweit ich höre soll die Verfassungsklage der SPD die generelle Nicht-Zuständigkeit des Bundes für Tranfers an Familien zum Inhalt haben. Es ginge also überhaupt nicht darum, was Familien brauchen oder verdient hätten, sondern nur um eine Formalie. Allerdings: auch das Elterngeld wurde auf Bundesebene beschlossen und gewährt. Aber dieses in Frage zu stellen, bräuchte es dann wiederum eine Extra-Verfassungsklage mit erheblichem Aufwand an Engagement und Geld und mit ungewissem Ausgang.

Kommentar verfassen