Nichts als Nebelkerzen!

Die Schwäbische Zeitung berichtet heute von einem kleinen Parteitag der Grünen in Singen, in dessen Mittelpunkt deren Vorstellungen „effektiver Familienpolitik“ stand. Das Geld, das bei Abschaffung des Ehegattensplittings frei wird, soll in zusätzliche externe U3- Kinderbetreuung fließen. Außerdem plädieren die Grünen für eine „Kindergrundsicherung“, die sie aber nicht definieren.

Mit ihrem Jubel über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zugunsten steuerlicher Gleichstellung von geschlechtsgleichen Paaren mit Paaren aus potentiellen Eltern haben sich die Grünen ein sauberes Eigentor geschossen. Wie wollen sie jetzt noch die Abschaffung des Ehegattensplittings vertreten, ohne rot zu werden?  Darüber, dass das Bankiersehepaar keine Steuerermäßigung braucht, nur damit die Gattin ihren Tag auf dem Sofa oder im Café verbringt, herrscht in linken Kreisen eitel Einigkeit. Die Ehe, für den Gesetzgeber eine  Erwerbs-und Verbrauchsgemeinschaft mit Rechten und Pflichten, und daher auch so besteuert, hat für die Opposition inzwischen ausgedient.

Ach ja,  für eine „Kindergrundsicherung“ will man sich stark machen – wie nobel! Kindergrundsicherung klingt in Wahlkampfzeiten immer gut. Die  kann aber  für Familien gut oder schlecht sein, je nachdem, wie sie gestrickt ist. Solange die Grünen nicht die Katze aus dem Sack lassen, was sie unter dieser Grundsicherung verstehen, darf man ihre Verheißung getrost als Schaumschlägerei abhaken.

Zuerst müssen die Zahlen auf den Tisch, damit die Familien sich ausrechnen können, ob sie nach der Wahl womöglich noch schlechter dastehen als vor der Wahl.  Zudem muss vor der Wahl klar sein, ob es sich eine Mutter künftig noch wird leisten können, die ersten Jahre ihre Kinder selbst zu betreuen. Es stellt sich auch diese Frage: Ob und nach welcher Formel wird die erwerbslose Mutter künftig berücksichtigt, wenn das Ehegattensplitting wegfällt? Wie will eine künftige grün-rote Regierung den generativen Beitrag der Eltern zum Fortbestand unseres Sozialwesens und ihre Wirtschaftsleistung werten? Wie will sie mit Eltern erwachsener Kinder umgehen, wenn diese ihnen die Ausbildung und den Unterhalt fast drei Jahrzehnte lang finanziert haben? Werden Eltern dann mit den gleich hohen  Steuern belastet wie Bürger, die keine Kinderkosten hatten?

Die Wahl wirft ihre Schatten voraus. Solange nicht klar ist, wie das neue Gesetz aussehen soll, ist Vorsicht geboten! Von Nebelkerzen kann sich der Wähler nichts kaufen!

Bärbel Fischer

 

 

Ein Gedanke zu „Nichts als Nebelkerzen!

  1. Das Ehegattensplitting ist KEINE Kinderförderung und hat mit Kindern NICHTS zu tun – deshalb bekommen es ja auch kinderlose Ehepaare zu Recht. Vielmehr werden die Eheleute als „Erwerbs- und Verbrauchsgemeinschaft“ betrachtet, die ihr Einkommen gemeinsam erwirtschaften und gemeinsam wieder ausgeben – und das Splitting soll dazu führen, dass gleiche gemeinsame Einkommen auch gleich besteuert werden. Kürzlich stand in einem Artikel, dass das Splitting für den Staat sogar Geld spare: wenn sich in einer Ehe alte, kranke oder sonst nicht erwerbsfähige Eheleute gegenseitig versorgen, muss der Staat nicht gleich mit Sozialhilfe einspringen – unterm Strich rechne sich der Splittingvorteil damit sogar für den Steuerzahler.

    Wenn man diesen Gedanken konsequent zu Ende denkt, könnte man sich sogar mit dem Splitting für „Home-Ehen“ anfreunden, denn auch hier wird ein erwerbsunfähiger Partner vom anderen Partner unterhalten und braucht keine Sozialhilfe, was uns Steuerzahler letztendlich entlastet. Aber das nur am Rande – das gehört ja nicht unmittelbar zu unserem Gebiet.

    Lange Rede, kurzer Sinn: man darf das Splitting nicht gegen eine Kindegrundsicherung oder andere Kinderförderung aufrechnen, weil das eine nichts mit dem anderen zu tun hat: das Splitting ist für die Eheleute, und die Grundsicherung für die Kinder.
    Dass in der Praxis ein Wegfall des Splittings plus Kindergrundsicherung in der Tat eine erhebliche Verschlechterung für die meisten Familien wäre, denke ich auch – trotzdem wäre es mir lieb, das Ehegattensplitting nicht immer als „Kinderförderung“ zu betrachten, denn das ist es nicht und war als solche auch nie gedacht.

    Die ursprüngliche Absicht des Ehegattensplittings darf nicht in Vergessenheit geraten – denn dann kann man es umso leichter abschaffen.

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