Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Schulkinder gefordert
Die Sommerferien machen es wieder mal deutlich: Wohin mit den kleinen „Tageswaisen“? Dem Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz für U3-Kinder muss – das war abzusehen oder bereits so geplant- zwangsläufig ein Rechtsanspruch von Schulkindern auf Tagesbetreuung folgen. Wer A sagt, muss auch B sagen! Fragt jemand die Kinder, oder legen diese nach fünf Kitajahren auf die Anwesenheit ihrer eigenen Eltern schon gar keinen Wert mehr?
Dazu siehe auch: