Das BVerfG widersprach sich selbst

Am 6. Juni 2011 lehnte das oberste Karlsruher Gericht die Annahme der Klage einer vierfachen Mutter gegen die Ungleichbehandlung von Müttern beim Elterngeld ab. „Die Begründung dafür ist verfassungswidrig“, macht Dr. Johannes Resch klar. Das Bundesverfassungsgericht widerspreche sich hier selbst.

http://www.freiewelt.net/blog-3394/h%E4lt-sich-das-bundesverfassungsgericht-noch-ans-grundgesetz%3F.html

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