Eltern müssen sich gedulden / mehr Kindergeld erst ab 2016 – vielleicht!

Leserbrief zu: „Eltern müssen sich gedulden“ und Tabelle zu Kindergeld und Kinderfreibeträge, Schwarzwälder Bote vom 12. März 2014

Danke für den Beitrag! Noch informativer wäre es, wenn erklärt würde, wie Kindergeld, Kinderfreibeträge und Kinderzuschlag definiert sind bzw. wie sie genau ineinandergreifen. Ergänzend sei angemerkt: Das Existenzminimum von 4368 €, das die Eltern für ein Kind steuerlich geltend machen, soll ihren Aufwand für Nahrung, Kleidung, Wohnung, Bildung abdecken. Wenn für diesen Bedarf ein fiktiver Mehrwertsteuersatz von 10 % (gemischt aus 7% für Nahrung und 19 % für nonfood) veranschlagt wird, sind in dem Betrag 398 € an Mehrwertsteuer enthalten, eine Steuer, die Eltern nur zahlen, weil sie Kinder aufziehen. Ebenso fließen von einem monatlichen Kindergeld in Höhe von184 € über die Mehrwertsteuer 16,72 € direkt an den Staat zurück. Diese Zahlen tauchen nie auf, wenn von 200 Milliarden familienpolitischen Leistungen pro Jahr geschwafelt wird. Noch weniger werden die Leistungen in Anschlag gebracht, die Eltern für die Sozialkassen und die Zukunftssicherung unserer Gesellschaft erbringen, indem sie eine nachwachsende Generation aufziehen.

Gertrud Martin, Seb.-Kneipp-Str. 110, 78048 VS-Villingen, Tel. 07721 56124

 

2 Gedanken zu „Eltern müssen sich gedulden / mehr Kindergeld erst ab 2016 – vielleicht!

  1. Der Euro hat seit der letzten Kindergelderhöhung im Jahr 2010 um 5,4 Prozent Kaufkraft verloren, was bei monatlich 184 Euro rund 9,95 Euro ausmacht. Deshalb müsste der Kinderzuschlag für Geringverdiener um 72 Euro angehoben werden, weil verfassungsrechtlich vorgeschrieben. Nach geltender Praxis müsste auch das Kindergeld (Freistellung des kindlichen Existenzminimums) ansteigen. So festgestellt von der Bundesregierung 2012, aber nicht mehr umgesetzt. Der Schritt wäre hier rückwirkend zum Jahresbeginn zu vollziehen. Weil aber der Finanzminister 2015 keine neuen Schulden aufnehmen möchte, soll die Kindergelderhöhung verschoben werden. Als die Parlamentarier im Februar dieses Jahres eine 10%-ige Diätenerhöhung beschlossen, spielte dieser Aspekt keine Rolle. Im Gegenteil, die beachtliche monatliche Anhebung um 830,- € wurde von einer Expertenkommision mit gestiegenen Lebenshaltungskosten begründet. Seit Jahren „dümpeln“ mehrere Bundesverfassungsrichtsurteile zur finanziellen Entlastung von Familien vor sich hin. Nur gut, dass wenigstens unsere Volkvertreter …anders als das „gewöhnliche Volk“, keine Reallohn-Minderung (Diäten-Minderung) hinnehmen müssen!

  2. Vielleicht liegt die Crux ja darin, dass eine monatliche Kindergelderhöhung von 2 € tatsächlich zuviel Bürokratie erfordert. Oder die Erhöhung der Mütterrente um einen dritten Entgeltpunkt. Bei 830 € lohnt sich der Aufwand doch eher, Na, klar!

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