„Gleichstellungspolitik“ – Kennzeichen zunehmender Parentophobie

Unser Verband kämpft seit 35 Jahren für die wirtschaftliche Wieder-Anerkennung der elterlichen Erziehungsleistung, nicht zuletzt, um der fortschreitenden ideellen Abwertung entgegenzuwirken. Die „Gleichstellungspolitik“ der Bundesregierung versucht dagegen die wirtschaftliche Anerkennung der Eltern-Leistung durch ideelle Diffamierung zu verhindern. – Selbst führende Politiker verwenden dazu parentophobe (elternfeindliche) Begriffe wie „Herdprämie“.

Grundlage für diese Entwicklung ist die jahrzehntelange wirtschaftliche Abwertung der elterlichen Kindererziehung durch unser Sozialrecht (Stichwort Rentenreform 1957). Der Jahrtausende alte Generationenvertrag zwischen Eltern und Kindern wurde auf den Kopf gestellt, indem Eltern in der Regel gegenüber den Kindern geringere Rentenansprüche erwerben als Erwerbstätige ohne Kinder. – Nach dieser wirtschaftlichen Abwertung der Erziehungsarbeit wurde der Weg frei für die ideelle Abwertung, was jetzt in der Gender-Mainstreaming-Ideologie gipfelt.

Es ist daher nur konsequent, wenn wir uns mit dieser Ideologie auseinandersetzen.

Hier ein Link zu einem Beitrag des Kriminologen Prof. Michael Bock.
Er verdeutlicht, dass es sich bei „Gender-Mainstreaming“ nicht um eine Bewegung der Basis, also „von unten“, handelt, sondern um etwas, was den Menschen „von oben“ aufgedrängt werden soll, wobei ein totalitärer Anspruch gestellt wird, der andere Meinungen nicht mehr gelten lässt, sondern diffamiert:

http://www.kellmann-stiftung.de/index.html?/beitrag/Bock_Gender.htm

Prof. Christof Rädel stellt die „kaum verschleierte wirtschaftliche Zielsetzung“ von Gender Mainstreaming heraus, wobei das Wohl der Kinder unter die Räder kommt.

http://www.zukunft-ch.ch/de/themen/ehe_und_familie/?newsid=1745

„Gender Mainstreaming“ ist nach dem Amsterdamer Vertrag offizielle Politik der EU (seit 1999) und wird von der Bundesregierung unter der Bezeichnung „Gleichstellungspolitik“ propagiert. Das soll Gleichberechtigung vortäuschen. Gemeint ist aber etwas ganz anderes.

Gemeint ist vor allem eine gleiche Beteiligung am Erwerbsleben ohne Rücksicht auf den Willen der Betroffenen und ohne Achtung der elterlichen Erziehungsleistung. Das vermittelt den Eindruck, Gleichberechtigung sei nur durch Erwerbsarbeit möglich. So wird die gesetzlich fixierte wirtschaftliche Minderbewertung der Elternleistung auch ideologisch festgezurrt, statt sie zu beheben. Mütter und Väter, die sich um ihre Kinder kümmern, können so nie „gleichberechtigt“ sein.

Diese „Gleichstellungspolitik“ bedeutet im Klartext: Staatlich verordnete Bevormundung.

Die Abwertung der Erziehungsleistung wird sogar beim Elterngeld deutlich:
Mütter oder Väter, die vor einer Geburt bereits kleine Kinder betreut haben, werden deshalb aufgrund der Einkommensbezogenheit des Elterngeldes mit dem Minimalbetrag abgespeist. Das ist eine gezielte Diskriminierung von Eltern mit zweitem oder weiterem Kind. Elternliebe wird regelrecht bestraft. Leidtragende sind vor allem die Kinder.

Da vom Bundesverfassungsgericht Beschwerden gegen diese Diskriminierung von Eltern „nicht zur Entscheidung angenommen“ werden, unterstützt unser Verband eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, weil das Elterngeldgesetz nach unserer Meinung auch gegen die Europäische Menschenrechts-Konvention (Art. 8 und 14) verstößt. Da die Kosten unseren Verband überfordern, erbitten wir zu diesem Zweck weiter Spenden auf das Konto

Verband Familienarbeit e.V., Volksbank Schwarzwald Baar Hegau                               IBAN DE47 6949 0000 0025 4109 04  BIC: GENODE61VS1 (Stichwort: Elterngeld)

Johannes Resch
Stellv. Vorsitzender Verband Familienarbeit e.V.
Tel: 063469890628
www.familienarbeit-heute.de

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