Schutz von Ehe und Familie

Man lese und staune – der Deutsche Arbeitgeberverband veröffentlichte einen Beitrag des ehemaligen MdB Norbert Geis zum Schutz von Ehe und Familie. 

http://www.deutscherarbeitgeberverband.de/aktuelles/2014_12_15_dav_aktuelles_ehe-familie.html

 

 

6 Gedanken zu „Schutz von Ehe und Familie

  1. Ja, man darf staunen, dass es ausgerechnet bei einem Arbeitgeberverband Platz für derlei Veröffentlichungen gibt. Da muss jemand das Sagen haben, der sich den gesunden Menschenverstand bewahrt hat.
    Zu dem Artikel des Herrn Norbert Geis ist zu bemerken: es wäre schön gewesen, wenn an einigen entscheidenden Stellen noch mehr Klarheit durchgekommen wäre: „Kinder kommen (…) nur dort zur Welt, wo die Mutter in fester Bindung ist.“ Wenn diese Bindung heute immer weniger zu gewährleisten ist – sei es, dass Ehe keinen dauerhaften Schutz mehr verspricht, sei es, dass die Politik sich weigert, in die Bresche zu springen und diese Schutzabsicherung für Mütter zu übernehmen, sondern dass sie vielmehr die Frauen auf ein Zerrbild der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit verpflichtet, die in der Tendenz die Vollzeit-Erwerbsarbeit kombiniert mit der Vollzeit-Fremdbetreuung der Kinder meint, werden wir keine höheren Geburtenziffern und keine sinkenden Abtreibungszahlen bekommen.
    Ich erinnere daran, dass Art 6 Abs. 4 GG festschreibt: „Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft“. (Oder gibt es diese Passage nur in meiner veralteten Ausgabe des GG?) Was bedeutet das denn konkret? Etwa dass der Staat zuschaut, wie Millionen Kinder abgetrieben werden, weil die Mutter nicht aus noch ein weiß? Oder dass der Staat verfügt, wann Mütter ihr Kind in fremde Hände abzugeben haben? Oder dass Frauen überhaupt so wenig Zeit wie möglich mit Muttersein verplempern sollen?
    Abs. 5 des Art 6 GG besagt: „Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern“. Tja, auch ihnen steht also das uneingeschränkte „Recht“ zu, abgetrieben zu werden oder als Klotz am Bein der erwerbstätigen Mutter zu fungieren???
    Unser Grundgesetz eine Belanglosigkeit? Unser Verfassungsgericht ein Hort der Willkür?

    Gertrud Martin
    Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e.V.
    http://www.verband-familienarbeit.de

    • Frau Martin, herzlichen Dank für Ihren Kommentar und die Mühe- und Zeit, die Sie für ihn verwendet haben!
      Sie haben ja so Recht und sprechen mir und sicher vielen anderen aus der Seele.

    • Liebe Gertrud Martin, dieser glasklare Kommentar sollte unbedingt den Arbeitgeberverband, Herrn Greis persönlich, wie auch die Parteizentrale der CDU erreichen. Ich kümmere mich mal um Adressen.
      Herzliche Grüße
      Bärbel Fischer

  2. Abs. 5 des Art 6 GG besagt: “Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern”.

    Ist es denn möglich, „durch die Gesetzgebung“ den unehelichen Kindern – oder überhaupt irgendeinem Kind – „die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung….zu schaffen wie den ehelichen Kindern“ ?
    Dazu müsste man genau wissen, welche Bedingungen die leibliche und seelische Entwicklung von Kindern beeinflussen. Da ist viel geforscht worden, und am wichtigsten scheinen Zuwendung, Geborgenheit, Liebe zu sein. Glaubt irgendwer, diese Zustände oder andere Bedingungen zum Wohlergehen des Kindes per Gesetz herbeizaubern zu können? Kann man elterliche Liebe befehlen? Die Frage stellen heißt sie zu verneinen.

    Welche Motive haben die Macher dieses Absatzes im Artikel 6 GG veranlasst, vom Gesetzgeber Unmögliches zu verlangen? Seit Anfang der neunziger Jahre lassen die Parlamentarier ihre Finger nicht mehr vom Grundgesetz. Da sie offenbar den Autoren des Grundgesetzes aus dem Jahr 1949 nicht mehr das Wasser reichen können, wird das Grundgesetz zunehmend verwässert, ja verunstaltet.

  3. Warum das Grundgesetz laufend verwässert wird, ist doch längst klar. Schon seit Ende der 60-er Jahre ist das Bemühen des Großkapitals, die Menschen leichter zu regieren, zu manipulieren oder auch zu verführen, immer mehr durch Milliardenspenden gefördert worden. Der eigentliche Grund war und ist die Reduzierung der Geburtenzahlen, weil angeblich zu viele Menschen den Planeten bevölkern. Es werden und wurden riesige Abtreibungsklinken gebaut, und heute ist man dabei, die Menschen mit der Gender- Mainstreaming, eine neue Ideologie aufzuzwingen. Ziel: Die Menschen abhängig zu machen. Gender-Mainstraming beherrscht heute weitgehend die politische Agenda der westlichen Länder und vor allem in Amerika, dem wir dieses Inferno verdanken. Gleichzeitig wissen die meisten Bürger aber nicht, und das zeigen Beiträge, die ich hier lese, nicht, welche weitreichenden ideologischen Ziele sich unter dem Deckmantel von Wörtern wie „Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit“ verbergen. Papst Franziskus brachte die Perversion des Genderismus auf den Punkt, als er beim Ad- limina- Besuch der österreichischen Bischöfe 2014 in Rom formulierte:“Die Gender-Ideologie ist dämonisch“! Aufklärung vor dieser teuflischen Ideologie ist daher das Gebot der Stunde.

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