Sehr geehrte Frau Dr. Sacksofsky,

in Ihrem Rechtsgutachten zur Vereinbarkeit des geplanten Betreuungsgeldes nach § 16 Abs. 4 SGB VIII mit Art. 3 und Art. 6 GG“ vom Oktober 2010 verbreiten Sie Unwahrheiten, die so nicht hingenommen werden. Weder werden Familien durch eine „beitragsfreie Mitversicherung“ begünstigt, noch durch das Ehegattensplitting.
Folgende Kommentare im TAGESSPIEGEL vom 22. 07. 11 mögen dies verdeutlichen:

150 Euro Betreuungsgeld reichen nicht (klippundklar)
Frau Professorin Sacksofsky sollte sich einmal Nachhilfestunden geben lassen bez. „beitragsfreier Mitversicherung der Familienangehörigen“. Denn wenn ein dreifacher Familienvater 4000 Euro Brutto verdient, dann muss er dieses Einkommen sofort mit Frau und Kindern teilen. Es stehen also jedem Mitglied der Familie 800 Euro zur Verfügung. Jede Person zahlt von ihren 800 Euro den entsprechenden Beitrag an die Krankenversicherung, in der Summe also den Beitrag, den der Vater tatsächlich abführt. Beitragsfrei wären Frau und Kinder erst dann, wenn der Vater nur für seine 800 Euro Beiträge zahlen müsste.

Wir haben es hier also wieder einmal mit bewusster Täuschung der Öffentlichkeit zu tun. Von einer Jurakapazität sollte man schon korrekte Informationen erwarten können.

Augenwischerei
Ehegattensplitting ( ES ) als Förderung familiärer Kinderbetreuung? Weit gefehlt, Frau Sacksofsky. Sie als Fachfrau sollten selbst am besten wissen, dass auch kinderlos verheirateten Frauen das ES zusteht, wenn ihr Einkommen geringer ist als das des Gatten. Mütter von drei und mehr Kindern haben – unrechtmäßig bis heute – gar kein Einkommen, weil ihr Arbeitsplatz zuhause ist. Also: Das ES hat mit Kindern überhaupt nichts zu tun. Nur – und das ist absolut richtig – ohne ES stünde es um das Familienbudget noch übler als ohnehin. Seit Renate Schmidt und Ursula v.d. L. werden öffentliche Leistungen bedenkenlos als Transferleistungen gepriesen, obwohl sie gar keine sind, z. B. auch die oben beschriebene „beitragsfreie Mitversicherung.“

Was ist der Grund für diese Augenwischerei? Sicher nicht Unwissen, sondern Absicht. Man will offenbar alle familienpolitischen Ressourcen in neue Kindertagesstätten stecken. Eltern sollen Kinder haben als hätten sie keine. Für die „Parkplätze“ sorgt der Steuerzahler.

Werte Frau Dr. Sacksofsy, Sie sind der Ansicht, dass durch die Zahlung eines Betreuungsgeldes an SelbsterzieherInnen der Staat ein bestimmtes Familienmodell begünstigt. Ja wo leben Sie denn? Die unrechtmäßige Begünstigung zugunsten des Modells der vollerwerbstätigen Mutter haben wir doch seit 2007 bereits, wenn jeder Krippenplatz mit monatlich 800 Euro staatlich subventioniert wird. Hier und nur hier lohnte es sich, rechtliche Bedenken einzubringen und ein entsprechendes Gutachten zu erstellen. Was bedeuten dagegen schon 150 Euro Betreuungsgeld, die umgerechnet einen Stundenlohn von 52 Cent ausmachen?

Mit der Bitte, Ihre populistischen Behauptungen öffentlich zu korrigieren grüßt Sie freundlich
Bärbel Fischer
ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT

Ein Gedanke zu „Sehr geehrte Frau Dr. Sacksofsky,

  1. Vergessen werden bei der Diskussion nach meiner Wahrnehmung die Eltern, deren Kinder inzwischen selber im Beruf stehen. Viele Frauen (zumeist Frauen) bekommen später oder haben heute nur deshalb eine geringe Rente, weil sie viele Jahre für die Erziehung ihrer Kinder verwendet haben und später der Wiedereinstieg in den Beruf schwierig war. Zusätzlich haben sie oft dem Ehemann den Rücken frei gehalten und so ihren Beitrag zum beruflichen Erfolg des Mannes geliefert. Bezieht der Mann dann eine gute Rente und die Frau nicht, werden beide nun mit der Abschaffung des Ehegattensplittings bestraft!
    Wendet Euch nicht nur an die SPD! Auch die Grünen und die LInken wollen das Ehegattensplitting abschaffen!

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