Wo bleibt die Logik?

Der Autor des Leitartikels: „Arbeit mit großer Verantwortung“ plädiert in der Schwäbischen Zeitung vom 20. 04. 2015 dafür, dass Erzieherinnen für ihren verantwortungsvollen Dienst auch angemessen entlohnt werden sollen, was er jedoch Eltern für ihre Erziehungsleistung abspricht.

Sehr geehrter Herr Redakteur!

„Dafür, dass Eltern eine staatliche Leistung  n i c h t  in Anspruch nehmen, soll der Staat auch kein Geld ausgeben“ so die permanent verbreitete mediale Parole, die an Unlogik kaum zu überbieten ist. Denn die Kinder , die nicht in eine Krippe verbracht werden, bleiben ja nicht ohne Betreuung, sondern sie werden vielmehr 1:1  von ihren eigenen Eltern, und in der Regel höchst liebevoll betreut. Die Eltern machen dem Staat also ein exklusives Angebot. Die Alternative heißt demnach nicht: öffentliche Betreuung oder keine Betreuung, sondern sie heißt: öffentliche oder private Betreuung. Beide Angebote müssten dem Staat ( Steuerzahler ) gleich viel wert sein. Doch für einen Krippenplatz gibt der Finanzminister  monatlich 1200 € aus, für elterliche Erziehung klägliche 150 €.

Im Schulwesen dagegen agiert die öffentliche Hand angemessen und korrekt. Privatschulen mit je eigenem Profil werden vom Saat genauso gefördert wie öffentliche Schulen, weil er deren Bildungsleistung als wertvoll anerkennt.

Dieser Gegensatz kann einerseits bedeuten, dass der Staat elterliche Betreuung sehr viel geringer einschätzt als kollektive Betreuung. Andererseits liegt dem Projekt eine ganz simple Rechnung zugrunde: Die Milliarden an Ausgaben für Krippen fließen als Steuern aus Müttererwerbsarbeit x-fach in die Staatskasse zurück. Niemals gäbe ein Herr Schäuble Milliarden aus, wenn es sich nicht üppig lohnte! Kindeswohl und Elternrecht sind jedoch Kategorien, die in dieser Bilanz nicht die geringste Rolle spielen.

Infam, dass sowohl Politik als auch Medien diese  garstig-banale Seite der Medaille absichtlich verbergen, dafür aber den Schwarzen Peter denjenigen Eltern zuschieben, die noch immer den Erziehungsauftrag erfüllen wollen, den das Grundgesetz aus gutem Grund ihnen, und nicht dem Staat  überträgt.

Bärbel Fischer

ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

Nachtrag

Das Geld, also 900 Millionen €, wären da, um Erzieherinnen im öffentlichen Dienst anständig zu entlohnen, wenn man das „von der CSU durchgedrückte“ ( unverschämt geringe ) Betreuungsgeld den selbst betreuenden Eltern entzöge, so Ihr Vorschlag,  werter Herr Redakteur. Wurde denn nicht auch die Krippenfinanzierung „von SPD und CDU einfach durchgedrückt“? In beiden Fällen geht es um die Betreuung ein-bis dreijähriger Kinder. Welchen Grund gibt es, beide Leistungen so unterschiedlich zu bewerten?

Man kann sich zur CSU stellen, wie man will. Aber sie ist die einzige demokratisch gewählte Partei, die sich einer Minderbewertung elterlicher Kinderbetreuung widersetzte. Dies muss man ihr hoch anrechnen, denn sie achtet noch den Art. 3 GG, nach dem Ungleichbehandlung untersagt wird. Alle anderen Parteien treten die Hoheitsrechte von Eltern mit Füßen. Und damit schaden sie der Gesellschaft dramatisch.

Wollten die Damen und Herren Abgeordneten aller Parteien nicht Schaden vom Volk abwenden?

Bärbel Fischer

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Antwort des Leitartiklers

Sehr geehrte Frau Fischer,

vielen Dank für Ihre Zuschrift. Dass ich insbesondere für den letzten Absatz meines Leitartikels nicht nur Zustimmung (die übrigens auch!) bekommen würde, war mir schon beim Schreiben klar.

Vielleicht  für Sie zum Hintergrund: Ich bin Vater einer Tochter im Kita-Alter und wie meine Frau berufstätig. Wir waren sehr froh, dass wir eine Kita für unsere Tochter gefunden haben – sogar eine mit erweiterten Öffnungszeiten. In unseren Eltern- und Erziehungsrechten fühlen wir uns nicht eingeschränkt, auch wenn ein Teil der Erziehung nicht von uns übernommen wird.

Ich weiß von vielen anderen jungen Eltern – weniger in Oberschwaben, eher in Ballungsräumen – die noch größere Probleme haben, eine Krippe zu finden. Diese Eltern entscheiden sich dann nicht freiwillig dafür, ihr Kind zu Hause zu betreuen. Insofern ist die Wahlfreiheit für Eltern, die die Politik als Ziel ausgegeben hat, noch nicht erreicht.

Die Eltern, für die Sie sprechen, haben offenbar die Wahl, und sie haben sich für die Erziehung zu Hause entschieden. Das ist ihr gutes Recht. Wenn Sie einwenden, deren Wahl sei eingeschränkt, weil die Eltern aus finanziellen Gründen zur Arbeit gezwungen seien, würde ich dem entgegnen, dass daran auch das Betreuungsgeld nichts ändert, so wie es aktuell angelegt ist. Schließlich ist der – wie Sie schreiben, unverschämt geringe – Satz von 150 Euro kein Ersatz für einen Erwerbslohn.

Da der Staat jeden Euro nur einmal ausgeben kann (und sich im Interesse unserer Kinder hoffentlich nicht noch weiter überschuldet), sollte er das für diesen Bereich bereit gestellte Geld so nutzen, dass Wahlfreiheit wirklich erreicht wird, sprich, dass auch jene Eltern eine Wahl und haben, die bislang keinen Krippenplatz finden.

Sie kritisieren zudem die Formulierung „von der CSU durchgedrückt“. Die habe ich im kommentierenden Leitartikel bewusst gewählt, in einem nachrichtlichen Text hätte ich sie vermieden. Ich gebe Ihnen recht, dass das wertend ist. Warum? Der Kita-Ausbau wurde im Großen und Ganzen von allen Parteien im Bundestag mitgetragen, auch von der CSU, die in Bayern in dieser Sache ja viel geleistet hat. Da ist also nichts von einer einzelnen Partei gegen den Willen einer Parlamentsmehrheit durchgesetzt (eben: durchgedrückt) worden. Das Betreuungsgeld dagegen – Sie werden es sicher verfolgt haben – ist einzig das Projekt der CSU. Sie konnte damit nur wegen der Koalitionsräson erfolgreich sein, und diese Koalitionsräson hat sie genutzt. Machtpolitisch kann man das durchaus anerkennen, unabhängig davon, wie man zu dem Projekt inhaltlich steht. Den Begriff durchgedrückt“ empfinde ich angesichts dessen als sehr passend.

Mit freundlichen Grüßen                                                                                                     Ulrich Mendelin

Politikredakteur

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Entgegnung

Sehr geehrter Herr Mendelin,

Ihre freundliche Entgegnung beantwortet leider nicht die Frage, weshalb der „Staat“ die Erziehungsleistung der Eltern so extrem unterbewertet. So, als ob allein die Wünsche erwerbstätiger Eltern den Blick der Politik verdienten.

Egal, welche Beweggründe die CSU für die Einführung des Betreuungsgeldes hatte, für Eltern sind die 150 € eine, wenn auch kleine, Erleichterung. Daher ist es auch so beliebt. Das ändert natürlich so gut wie nichts an der pekuniären Situation von Eltern, die eine alternative Kinderbetreuung wählen. Sie haben es nur zehnmal so schwer, die Kosten aufzubringen.

Vor vierzig Jahren stemmten wir die Betreuungskosten selbst, ohne nach dem Staat zu schreien. Seit dieser sich aber der Kinderbetreuung angenommen hat ( die Gründe dafür habe ich dargelegt ) wird die Elternschaft  in wert und unwert gespalten.

Jeder Euro kann nur einmal ausgegeben werden. Richtig. Nach Ihrer Ansicht soll dieser deshalb ausschließlich den Krippeneltern zugute kommen. Was hielten Sie davon, wenn Vater Staat  a l l e n  Eltern mit mtl. 600 € unter die Arme griffe? Die restlichen Krippenkosten wären dann entsprechend höher für Paare, die zwei Gehälter beziehen, aber  dem Verfassungsauftrag  ( Art. 6 GG und Art. 3 GG ) wäre Genüge getan. Der Staat müsste nicht einen Cent mehr berappen und würde sich daher auch nicht überschulden.

Damit Sie mich nicht falsch verstehen: Selbstverständlich müssen Erzieherinnen in Kindergärten und Kitas einen angemessenen Lohn erhalten, denn die Betreuung von Kleinkindern ist Schwerstarbeit. Aber auch die häusliche Betreuung bedeutet einen 16-Stundentag für Mütter. Den Vorschlag, das Geld den Familieneltern wieder wegzunehmen, halte ich für eine saftige Ohrfeige. Denn diese Väter / Mütter helfen mit ihren Steuern ja paradoxerweise sogar mit, Krippen zu finanzieren. Offensichtlich ist der Kostenfaktor Gehälter bei der Einführung des Rechtsanspruchs auf Krippenbetreuung zu wenig berücksichtigt worden.  Wer hat versagt?

Wer einen Krippenplatz braucht, soll ihn auch bekommen. Dieser Anspruch rechtfertigt aber keineswegs den Tritt in den Hintern anderer Eltern.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Fischer

 

Dazu erreichte uns folgender Leserbrief:

Leserbrief zum Leitartikel „Arbeit mit großer Verantwortung“, Schwäbische Zeitung vom 20.4.2015

Dieser Leitartikel könnte mal als „klassischer Beispieltext“ für die Epoche gelten, die alle Lebensbereiche von der Wiege bis zur Bahre durch ökonomisiert hat.  Selbst die Kleinkindbetreuung wird entsprechend betriebswirtschaftlichen Erfordernissen „out-ge-sourct“. Insbesondere auf junge Frauen wird dadurch   der ohnehin große Druck weiter erhöht, dass sie ihren Lebenssinn ausschließlich durch ihren ökonomischen Wert und Karriereerfolg definieren. Dabei  befriedigen gerade die Mütter, denen man genügend Zeit für die Kinderbetreuung einräumt die Tiefenbedürfnisse des Kindes,  schaffen Urvertrauen und festigen so auch die Fundamente der Gesellschaft.

Beispielhaft seien aufgeführt:

  • s t r e i k f r e i e Dauerpräsenz und Zuverlässigkeit
  • Zuwendung und Betreuung auch an K r a n k h e i t s t a g e n
  • Vormachen, Erklären, Ermutigen, Trösten und Grenzen setzen nach  individuellem Bedarf und nicht routinemäßig nach Schema F

Für all diese Wertschöpfungen scheint der Autor blind und taub zu sein. Kaltschnäuzig und mit  großer V e r a n t w o r t u n g s l o s i g k e i t   fordert er  das ohnehin nur symbolische Betreuungsgeld zu streichen, um es der Kinderbetreuungsindustrie zukommen zu lassen. Man reibt sich die Augen, wie einig sich in diesem Punkt Kapitalisten und Sozialisten sind. Weil man Kinder entweder als Produktionshemmnis betrachtet oder weil man nach der Oberhoheit über die Kinderbetten heischt.

Ich fühle mich an all die Märchen erinnert in denen die Seele für kurzlebige Güter an den Teufel verkauft wird.

Eduard Grabherr, Ziegelstrasse 47, 88456 Ingoldingen, eduardgrabherr@web.de

 

 

 

 

 

 

 

5 Gedanken zu „Wo bleibt die Logik?

  1. Die Betreuungsgeldgegner die den Eltern für ihre verantwortliche Erziehungsleistung vehement die geringe Annerkennung von 150 €uro absprechen wollen, sollten sich in Erinnerung rufen was im GG. steht und was das Bundesverfassungsgericht zur Wahlfreiheit im Kinderbetreuungsurteil vom 10.11.1998 gefordert hat:

    „Neben der Pflicht, die von den Eltern im Dienst des Kindeswohls getroffenen Entscheidungen anzuerkennen und daran keine benachteiligenden Rechtsfolgen zu knüpfen, ergibt sich aus der Schutzpflicht des Art. 6 Abs. 1 GG auch die Aufgabe des Staates, die Kinderbetreuung in der jeweils von den Eltern gewählten Form in ihren tatsächlichen Voraussetzungen zu ermöglichen und zu fördern. Die Kinderbetreuung ist eine Leistung, die auch im Interesse der Gemeinschaft liegt und deren Anerkennung verlangt…. Der Staat hat dementsprechend dafür Sorge zu tragen, dass es Eltern gleichermaßen möglich ist, teilweise und zeitweise auf eine eigene Erwerbstätigkeit zugunsten der persönlichen Betreuung ihrer Kinder zu verzichten wie auch Familientätigkeit und Erwerbstätigkeit miteinander zu verbinden.“

    Es ist beschämend, dass es seit Jahrzehnten der Politik nicht Wert ist den Erziehungsauftrag und die Leistung, die von Hausfrauen und Hausmänner durch liebevolle Zuwendung in das gesunde Aufwachsen der nächsten Generation erbracht werden, lohnend anzukennen. Es käme unserer ganzen Gesellschaft zu Gute.

    Dank den Mütter und Väter die bewusst bereit sind auf Karriere und großen vorübergehenden Erfolg zu verzichten, um für die eigenen Kinder da zu sein, den Grund zu legen für einen gut fundierten Start ins Leben.

    Mit freundlichem Gruß
    Gertrud Schneider

  2. Eine wesentliche und fatale Weichenstellung in die Ungleichbehandlung öffentlicher bzw. elterlicher Betreuung wurde mit der Einführung des Rechtsanspruchs auf Krippenbetreuung vollzogen. Damit wurde der Begriff der Wahlfreiheit noch mehr als zuvor allein auf das Vorhandensein von genügend Krippenplätzen fokussiert. Tatsächlich würden viele der Eltern, die verzweifelt einen Krippenplatz suchen, weil sie aus finanziellen Gründen eben keine andere Wahl haben, ihr Kind in den ersten drei Jahren gerne selbst betreuen. Statt dessen steigt die Nachfrage nach außerhäuslicher Betreuung: Die Katze beißt sich in den Schwanz.
    Ich möchte Herrn Mendelin bitten, mal auszurechnen, was es kosten wird, wenn alle selbstbetreuenden Eltern ihren Rechtsanspruch einlösen werden, denn das ist ja das unehrlich verbrämte Ziel unserer „Familien“politik, wenn sie möglichst alle Mütter in der Erwerbsarbeit sehen will. Das dann eingesparte Betreuungsgeld ist in diesem Zusammenhang das berühmte „Nasenwasser“! Eine solche Einsparempfehlung abzugeben ist einfach nur lächerlich.

    • Liebe Gertrud Martin, das wäre doch eine geniale Aktion, wenn a l l e selbstbetreuenden Mütter ihre Kinder in der Krippe anmeldeten, denn sie haben ja einen Rechtsanspruch! Nach wenigen Tagen würden sie ihre Kinder wieder heimholen mit der Begründung, ihre Kinder würden unter all den anderen Kindern vernachlässigt. Dann müsste die große Einsparbilanz mit großem Medienwirbel aufgemacht werden.
      Ein Traum? Ich fürchte JA!

  3. Zum Antwortschreiben des Redakteurs Herr Mendelin:
    Herr Mendelin geht total von seiner persönlichen Situation aus.
    Ich gönne es ihm und seiner berufstätigen Frau, dass sie es mit ihrem
    Einzelkind gut einrichten konnten.
    Aber sollte sich die Familie Mendelin noch mehr Kinder wünschen, schon beim zweiten Kind würde die Regelung mit Fremdbetreuung erheblich stressiger
    und gar bei einem dritten Kind würden sie zur Einsicht kommen, dass es wohl das Beste wäre, wenn ein Elternteil sich ganz für die Kinder Zeit nehmen könnte.
    Deshalb zeigt sich immer mehr, dass die von der Leyen’schen Reform
    den Trend zur Ein-Kind Famillie (mittlerweile auch häufig auf Verzicht auf eine Heirat) intensiviert. Zunächst wird den Paaren die Chance zu einem erfülltem Familien-Leben mit alllem Glück und allen Sorgen erschwert.
    Na ja… und die demographischen Folgen werden uns schon bald böse um die Ohren fliegen. Aber das müssen dann unsere Kinder ausbaden.
    Die werden uns mal sehr unangenehme Fragen stellen.

  4. Pingback: Der Staat als Kunde: Individuell-familiäres vs. kollektiv-öffentliches Kinderbetreuungsangebot | Kreidfeuer

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