Pressemeldung zum „Tag der Familie“

14.05.2015

Der Verband Familienarbeit e.V. fordert:

1. Freie Wahl der Geburtsbedingungen

Nach Überzeugung des Verbands Familienarbeit ist die Geburt in der Regel ein natürlicher Vorgang, der nicht über das notwendige Maß hinaus „medizinisiert“ werden darf, wie das angesichts der zunehmenden Anzahl von Kaiserschnitten zu beobachten ist. So richtig bei bestehenden Risiken eine Geburt in einer Klinik ist, so unbestritten haben auch Hausgeburten aufgrund der gewohnten psychologisch stabilisierenden Umgebung große Vorteile. Grundsätzlich sollte auch hier die Wahlfreiheit für Eltern geachtet werden. Diese Wahlfreiheit ist aktuell gefährdet, da keine Versicherung mehr bereit ist, das Haftpflichtrisiko für freie Hebammen zu übernehmen. Da absehbare Risikogeburten ohnehin in einer Klinik erfolgen, sind Schadensfälle bei Hausgeburten jedoch nicht höher als in einer Klinik.

Wir fordern den Gesetzgeber auf, in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen eine Regelung zu finden, die das Haftpflichtrisiko auch bei Hebammen in zumutbarer Weise regelt. Es geht nicht nur um das Berufsrecht der Hebammen, sondern auch um die Entscheidungsfreiheit von Eltern über die Bedingungen einer Geburt. Einschränkungen sind nur bei medizinisch objektivierbaren Gefährdungen gerechtfertigt.

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2. Gleichberechtigung statt „Gleichstellung“

Die „Gleichstellungspolitik“ der Bundesregierung strebt unter dem Begriff „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ eine „Gleichstellung“ von Müttern und Vätern im Erwerbsleben an. Das bedeutet, dass die Erziehungsarbeit ignoriert wird. Eltern werden so immer mehr genötigt, schon ihre Kleinkinder in Fremdbetreuung zu geben, um ein ausreichendes Einkommen erzielen zu können.

Eine Gleichberechtigung der Eltern ist nach Überzeugung des Verbandes Familienarbeit dagegen nur möglich, wenn eine Gleichstellung von elterlicher Erziehungsarbeit mit herkömmlicher Erwerbsarbeit erfolgt. Da die Kindererziehung heute aufgrund unseres Sozialsystems von Nutzen für die gesamte Gesellschaft ist, steht den Eltern eine Honorierung in Form eines angemessenen Erziehungsgehalts mit Rentenanspruch als Gegenleistung zu. Erst dann haben Eltern Wahlfreiheit, ob sie ihre Kinder selbst erziehen oder das Geld zur Finanzierung einer Fremdbetreuung ihrer Wahl verwenden, wenn sie im bisherigen Beruf voll erwerbstätig bleiben wollen. Erst dann wird Kindererziehung wieder unter entspannten Bedingungen möglich werden und Eltern nicht mehr in ein Hamsterrad krank machender Doppelbelastung drängen.

 

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