Gleichstellung von Lesben und Schwulen: Anhörung im Bundestag

Das Grundgesetz stehe der Ehe für alle nicht entgegen, befand die Mehrheit der Sachverständigen am Montag, 29. 09. 2015 im Rechtsausschuss.

Bei einer Anhörung von Sachverständigen im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags prallten am Montag unterschiedliche Auffassungen von Juristen in der Frage der Gleichbehandlung von Schwulen und Lesben im Eherecht aufeinander. Die sieben eingeladenen Experten waren sich uneinig insbesondere in der Frage, ob für die Öffnung der Ehe eine Änderung des Grundgesetzes notwendig sei oder nicht – vor allem Gegner der Gleichstellung halten gleichgeschlechtliche Ehen für verfassungswidrig.

Dennoch gab es eine Mehrheit von 4:3 für die Position der Opposition aus Linken und Grünen, deren Anträge zur Ehe-Öffnung ebenso zur Diskussion standen wie der jüngste Gesetzentwurf der Bundesregierung, der einige Ungleichbehandlungen von Eingetragenen Lebenspartnerschaften beseitigen soll (queer.de berichtete).

http://frankfurter-erklaerung.de/2015/09/gleichstellung-von-lesben-und-schwulen-anhoerung-im-bundestag/

Sie können die Frankfurter Erklärung unterzeichnen.

 

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