Bluff!

In Gönnerpose verkündet das zuständige Ministerium die Erhöhung des Kindergelds um sagenhafte zwei Euro ab 2016. Dabei wird den Empfängern verschwiegen, dass sie sich das vermeintliche Geschenk namens „Kindergeld“ zur guten Hälfte bereits selbst bezahlt haben. 

Denn das Bundesverfassungsgericht hat am 25. Mai 1990 entschieden, dass das Existenzminimum  a l l e r  Bürger steuerfrei zu bleiben hat, also auch das von Kindern. Dieses darf  laut Urteil nur besteuert werden, wenn dieser Zugriff durch ein ausreichend hohes Kindergeld kompensiert wird. Von den 38, 8 Mrd. des staatlichen Kindergelds sind 19,5 Mrd. reine Rückerstattung jener Steuern, die der Fiskus den Eltern vorab durch die unrechtmäßige Besteuerung des Existenzminimums ihrer Kinder bereits entwendet hat. Experten bewerten das so genannte „Kindergeld“ daher als Rückgabe von Diebesgut. Bei Licht besehen entpuppt sich das großzügige Präsent weitgehend als Bluff.

http://www.i-daf.org/aktuelles/aktuelles-einzelansicht/archiv/2015/03/10/artikel/kindergeld-kein-geschenk-sondern-rueckgabe-von-diebesgut.html

 

Ein Gedanke zu „Bluff!

  1. Hier stellt sich natürlich die Frage, warum der Gesetzgeber erst die verfassungswidrige Steuer auf das Existenzminimum der Kinder einbehält, um es anschließend als Kindergeld wieder zu erstatten. Diese Frage beantwortet Dr. Jürgen Borchert. Dieser „Umweg“ gestattet dem Gesetzgeber (Parlament), das Kindergeld großzügig zu verdoppeln, obwohl es nur halb so viel wert ist. Der Staat als großzügiger „Gönner“! Prima!

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