Französische Familienverbände schlagen Alarm !

Pressemeldung des Verband Familienarbeit e.V.                                      27. 01. 2016
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                
                                      Französische Familienverbände schlagen Alarm !

Und in Deutschland ?

Nach aktuellen französischen Pressemeldungen sank die „Zusammengefasste Geburtenziffer“ in Frankreich (durchschnittliche Kinderzahl pro Frau) zwischen 2014 und 2015 von 2,1 auf 1,96. Das war Anlass zu einem Aufschrei der dortigen Familienverbände mit großem Widerhall in den französischen Medien. Das sei Folge von verminderten Familienleistungen der Hollande-Regierung.

Unser Verband fragt: Wie ist der Vergleich zu Deutschland ? Hier liegt die „Zusammengefasste Geburtenziffer“ schon seit 1975 unter 1,5, ohne dass der Aufschrei der Familienverbände ein wesentliches Echo gefunden hat. In Deutschland haben Eltern – im Gegensatz zu Frankreich – keine einflussreiche Lobby. Auch hier ist die wirtschaftliche Benachteiligung der Familien als Hauptursache für die sinkende Kinderzahl anzunehmen – allerdings viel massiver als in Frankreich. Unter Wissenschaftlern, die sich mit der Lage der Familien in Deutschland beschäftigen, ist die wirtschaftliche Diskriminierung der Eltern unbestritten. Schon der 5. Familienbericht (1994) beschrieb ausführlich eine „strukturelle Rücksichtslosigkeit der gesellschaftlichen Verhältnisse gegenüber den Familien“. (S. 21 des Berichts) Gemeint war, dass die Alterssicherung als wirtschaftlicher Ertrag der Kindererziehung vergesellschaftet worden ist (Stichwort: Rentenreform 1957), ohne die Eltern dafür angemessen zu entschädigen.

Dazu äußert sich Dr. Johannes Resch vom Verband Familienarbeit e.V.: „Die Enteignung der Eltern durch unser Sozialrecht hat zu einer zunehmenden relativen Verarmung von Eltern und Kindern in einer sonst reicher werdenden Gesellschaft geführt, die besonders Eltern mehrerer Kinder und alleinerziehende Eltern trifft. Der gesamte `Familienlastenausgleich` gleicht nur etwa 30 % des Nachteils aus, der durch Renten- und Krankenversicherungsrecht zu Lasten der Eltern geschaffen wurde. Das trug wesentlich zu dem bereits ab 1970 einsetzenden Geburtenrückgang bei. Die Pille mag ebenso dazu beigetragen haben, kann aber nicht den Rückgang des Kinderwunsches erklären, da sie nur unerwünschte Kinder vermeiden kann. Die grundgesetzwidrige Enteignung der Eltern hat inzwischen alle Wertvorstellungen, die sich mit Familie verbinden, verändert.“

Resch weiter:“In Deutschland vermissen wir Medien, die bei der Diskriminierung von Eltern vergleichsweise aufmerksam reagieren wie in Frankreich. Stattdessen nehmen sie kritiklos z.B. ein Elterngeldgesetz hin, das Eltern mehrerer Kinder systematisch benachteiligt und Eltern, die ihre Kinder länger als ein Jahr selbst betreuen wollen, regelrecht bestraft. Verschleiert wird diese Diskriminierung durch eine regierungsamtliche Gleichstellungsideologie, die für Eltern eine `Gleichstellung bei der Erwerbsarbeit` anstrebt, was nur bei Nichtbeachtung ihrer Erziehungsleistung möglich ist.

Übrigens: Aktuell soll der Deutsche Familienverband als einziger Vertreter der Familien aus der Versammlung der Medienanstalt in Niedersachsen ausgeschlossen werden – ein in Frankreich unvorstellbarer Vorgang. So soll den Familien der letzte Rest an Mitsprache genommen werden.

Dr. Johannes Resch                                                                                                        Stellv. Vorsitzender Verband Familienarbeit e.V.

www.familienarbeit-heute.de

 

Ein Gedanke zu „Französische Familienverbände schlagen Alarm !

  1. Zum Artikel von Herrn Dr .Resch möchte ich eine Geschichte beisteuern, die in dieser Art ein jeder von uns aus eigenem Erleben oder aus dem Bekanntenkreis kennen mag. Meine Geschichte besteht aus einem nur leicht verfremdeten, in allen wesentlichen Punkten zutreffenden Teil und aus einer Prognose, die aufgrund der Gegebenheiten in unserem Land leicht zu stellen ist.

    Zum zutreffenden, bereits eingetretenen Teil. Gegeben zwei Cousinen, nennen wir sie A und B. Beide sind heute um die sechzig Jahre alt. A ist seit knapp vierzig Jahren verheiratet, hat zwei Kinder groß gezogen; die beiden erwachsenen Söhne arbeiten in großen Unternehmen und sind recht erfolgreich; die Söhne sind verheiratet, Enkel sind da und machen große Freude. A hat zwar einen angesehenen, recht gut bezahlten Beruf erlernt, hat aber erst der Kinder, dann der Enkel wegen nicht durchgängig und im übrigen nur in Teilzeit gearbeitet; ihre Rente wird sehr klein sein. Der Mann von A hat eine ordentliche Pension, wenn er aber vor A sterben wird … aber das gehört schon zum prognostischen Teil. A kümmert sich seit Jahren um ihre sehr alte, gebrechliche Mutter, ursprünglich in häuslicher Pflege bei sich zu Hause, schließlich im Pflegeheim.
    B hat nie einen Schulabschluss gemacht, sie schlägt sich mit irgendwelchen Vollzeitjobs durch. Nach zwei Ehen hat sie sich inzwischen den aktuellen Liebhaber Nr. X zugelegt, Kinder hat sie keine, um ihre Eltern hat sie sich nie gekümmert. Ihr Einkommen ist bescheiden, da sie aber alles verpulvert, stellt sie sich materiell gesehen mit ihrer Cousine gleich: Beide haben ungefähr das gleiche Auto, wohnen in vergleichbaren Verhältnissen, in der ärztlichen Versorgung und überhaupt im Lebensunterhalt besteht kein Unterschied, in Sachen Urlaub hat B sogar einen erheblichen Vorsprung .
    Zur Prognose. Angenommen, der Mann von A stirbt vor ihr, was aufgrund des Altersunterschiedes wahrscheinlich ist. Angenommen, A und B werden Pflegefälle und kommen ins Pflegeheim. Da Pensionen nicht einfach weiterlaufen, wird A auf eine Rente kommen, die nicht sonderlich viel höher als die von B ist. Der Unterschied ist ohnehin unwichtig, da die Pflegekosten bei A wie auch bei B die Rente übersteigen werden, in jedem Fall also Zuzahlung erforderlich sein wird. Bei A geht das auf Kosten des Ersparten. Da es keine Zinsen mehr gibt, wird es gleich an die Substanz gehen, und so werden die Ersparnisse von A wie Schnee vor der Sonne dahinschmelzen. Irgendwann, so ihre bange Erwartung, werden die Söhne zur Zuzahlung herangezogen werden.
    B hat diese Sorgen nicht. Da muss von vornherein die Gemeinde einspringen und die Pflegekosten praktisch in voller Höhe bezahlen. Sie ist mit A nun vollends gleichgestellt; ob bei der Pflege, ob beim Arzt, nirgends gibt es auch nur den geringsten Unterschied. B hat sogar, da sie auf die alten Tage das Saufen angefangen hat und ihr keine Verwandten zu Hilfe eilen, einen Betreuer, der sich liebevoll um sie kümmert.
    Eines Tages ändert sich die Gesetzgebung: Die Zuzahlung der Söhne, ursprünglich ein eher symbolischer Betrag, erreicht jetzt ernsthafte Größen; schließlich sind jetzt auch noch Merkels Gäste zu versorgen, und da müssen die Wohlhabenden ran – das ist dann jeder, der nicht von staatlichen Almosen lebt. Aber dafür gibt es jetzt aktive Sterbehilfe. Wer den Giftbecher trinken will, bekommt ihn verabreicht. Wer wird wohl den Giftbecher als erste leeren: die sorgenvolle A oder die sorgenfreie B?

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