Gleichstellungspolitik verhindert Gleichberechtigung

Dr. Johannes Resch, 2. Vorsitzender des Verbands Familienarbeit, erläutert auf der Seite des Deutschen Arbeitgeberverbandes http://www.deutscherarbeitgeberverband.de    /aktuelles/2016/2016_02_15_dav_aktuelles_gleichstellung.html den Unterschied zwischen Gleichberechtigung und Gleichstellung.

Seit dem Vertrag von Amsterdam (1997) gilt das „Gender Mainstreaming (GM)“ als Querschnittsaufgabe für die Politik in der Europäischen Union. In Deutschland wird das GM in der Regel übersetzt als „Gleichstellung der Geschlechter“. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) definiert die „Gleichstellungspolitik“ so: „Dafür müssen Frauen und Männern über ihren gesamten Lebensweg hinweg die gleichen Chancen eröffnet werden – sei es persönlich, im Beruf oder in der Familie.“ http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Gleichstellung/politik-fuer-frauen-und-maenner.html

 

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