Sehr geehrtx XXX Musterperson!

Der Beitrag: “ Wetten, Sie wussten nicht, wer oder was eine Frau im Sinne des Gesetzes ist?!“ ( 20. 06. 2016 )  hat auf diesem Forum heftige Reaktionen ausgelöst. Darum wollen wir ihn noch einmal aufgreifen. Es geht darum, dass das BMFSFJ im Entwurf zur  Neufassung des Mutterschutzgesetzes die Bezeichnung FRAU einschränkt:

„Eine Frau im Sinne dieses *) Gesetzes ist jede Person, die schwanger ist oder ein Kind geboren hat oder stillt, unabhängig von dem in ihrem Geburtseintrag angegebenen Geschlecht.“
*) Muss nun bei jedem Gesetz erst definiert werden, wer mit Frau oder Mann gemeint ist?

 

Mitte der Siebzigerjahre wurde das „Fräulein“ zugunsten der Anrede FRAU aus dem Amtsdeutsch gestrichen, um unverheiratete oder minderjährige weibliche Personen nicht zu diskriminieren. Nach dem Willen der Genderlobby ist aber eine Person im Sinne dieses Gesetzes  erst eine Frau, wenn sie schwanger oder stillende Mutter geworden ist. Überspitzte Frage: Wie lange gilt diese Person als FRAU ? Ist diese Ehrenbezeichnung nach dem Abstillen wieder gestrichen, oder gilt sie bis das Kind volljährig geworden ist? Die Bezeichnung Mutter gilt ja lebenslänglich. Und  was ist mit allen anderen biologisch weiblichen Personen, die nicht schwanger sind und nicht stillen? Sie dürfen weder als Fräulein, noch als Frau angeredet werden. Damit müsste logischerweise auch die Anrede HERR verschwinden.

Dämmert´s?

Künftig sollen wohl alle Personen mit  XXX Maier, Müller, MusterX etc. geführt werden, um sie nicht einem Geschlecht zuzuordnen. Dann sollten wir tunlichst auch auf Vornamen ganz verzichten, weil daran ja das männliche oder weibliche Geschlecht ablesbar ist.        Eintrag im Geburtsregister: XXX Musterperson, * 17. 12. 1990 in Musterstadt.         Grotesk? Absolut!

 

Aber im Ernst: Diese Überlegungen zeigen auch, in welchem Dilemma sich Eltern befinden, dessen Kind mit uneindeutigen Genitalien geboren wird. Eine große Tragik. Diese lässt sich aber nicht auflösen, indem man allen Menschen das hohe Gut ihres Geschlechts wegnimmt. Die richtige Antwort heißt, den betroffenen Menschen alle erbetene Hilfe zuteil werden zu lassen. Fehlbildungen werden nicht dadurch verschwinden, indem man alle Menschen ohne Fehlbildung zu Behinderten erklärt.

 

Fazit: Menschen sind verschieden – Gott sei Dank! Es gilt die Verschiedenheit zu würdigen und zu schätzen. Die Würde eines Menschen hängt nicht von der Beschaffenheit seiner Gliedmaßen, Genitalien oder seinem Intellekt ab, sondern sie wohnt dem Menschen inne, und nicht erst ab Geburt.

 

Bärbel Fischer

Kommentar verfassen