Diskriminierung der Mütter

Der Rentenexperte und Arzt Dr. Johannes Resch weist auf seiner Homepage auf die Diskriminierung von Frauen hin, die sich für Mutterschaft entschieden haben. Ihre Arbeit in der Familie wird durch unser Sozialgesetz weder anerkannt noch honoriert. Gegenüber kinderlosen erwerbstätigen Frauen werden Mütter seit 1957 durch die Adenauer´sche Rentenreform in extremer Weise um den Lohn ihrer Arbeit gebracht. Denn durch die einseitige Koppelung der Rente an Erwerbsarbeit gilt die aufwändige Erziehung-und Familienarbeit für den Gesetzgeber als Nullwert, quasi als Hobby!

Seither stehen junge Mütter unter immensem Stress, durch ihre Arbeit für die Familie notwendige Rentenpunkte aufs Spiel zu setzen. Wer als Mutter im Alter nicht Not leiden will, muss auch gegen seine Überzeugung seine Kinder frühzeitig in kollektive Ghettos geben, auch wenn das Herz noch so sehr blutet.

Das Familienministerium unter Manuela Schwesig jedoch rühmt sich, durch Vorhaltung von Krippenplätzen den Müttern entgegen zu kommen, damit sie so unbeschwert erwerbstätig sein können, als hätten sie keine Kinder!

http://www.johannes-resch.de/Aktuelles

2 Gedanken zu „Diskriminierung der Mütter

  1. Viel schlimmer noch, aus meinem „Mutter-Minijob“ mit Mindestlohn (z. Zt. 50 Stunden im Monat, die ich sehr flexibel aufteilen kann, weshalb das Gehalt akzeptabel war), wird durch Stundenaufstockung und die dadurch greifende Sozialversicherungs- und Lohnsteuerpflicht eine Lachnummer. Für Mehrarbeit von 32 Stunden im Monat stehen mir dann laut Bruttto-Nettorechner im Internet bei Steuerklasse 5 ca. 65,– Euro netto mehr pro Monat zu.

    D. h. für ca. 2,00 Euro Netto-Arbeitslohn pro Stunde (nur für die Zusatzstunden gerechnet) trenne ich mich dann von meinen Kindern. Das ist so entwürdigend und absurd – also auch die viel gepriesene Erwerbsarbeit quasi zum Nullwert. War Frau Schwesig in der Vergangenheit nicht beim Finanzamt tätig? Vlt. kann sie dieses kranke System mal erklären? Ist sie eigentlich noch Familienministerin? Gefühlt tritt sie medial gar nicht mehr in Erscheinung! Als Ministerin kann sie sich sicherlich mehr Auszeit für ihre Kinder leisten als die Normalomutter, die sich für 2,00 Euro pro Stunde so unbeschwert Rentenpunkte sichern kann.

    Hinweisen im Internet zufolge kann durch „die Splittingtabelle“ am Ende des Jahres sogar zusätzlich noch eine Steuernachzahlung drohen. Vlt. hätte ich dann tatsächlich zum Nullwert gearbeitet? Vlt. gibt es hier im Forum Mütter, Väter bzw. Steuerexperten, die diese seltsame Sachlage bestätigen können.

  2. Das Beispiel zeigt, dass eine Regelung, die Bezieher geringer Einkünfte begünstigen soll, gleich wieder ins Gegenteil umschlägt, sobald nur wenig mehr verdient wird. Das trifft dann wieder vor allem Mütter, die ja nicht nur häufige „Mini-Jobs“ haben, sondern eben auch häufiger einen „Minijob plus“.
    Eine Lösung kann überhaupt nur dadurch erfolgen, dass die Erziehungsarbeit von Eltern wie eine Erwerbsarbeit entlohnt wird. Dann wäre eine zusätzliche Arbeit weder ein „Minijob“ noch ein „Minijob plus“, sondern ein ganz normaler zusätzlicher Verdienst. Erst dann wären Mütter (ebenso wie Elternarbeit leistende Väter) wirklich gleichberechtigt. – Die Berechtigung für eine Bezahlung der elterlichen Erziehungsarbeit ergibt sich einfach aus der Tatsache, dass aufgrund unseres Rentenrechts die Erziehung von Kindern eine Arbeit ist, die allen zugute kommt und nicht nur den Eltern, wie das früher der Fall war.

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