Strukturelle Rücksichtslosigkeit gegenüber Familien – seit 1957 achselzuckend geduldet!

2001 hat das Bundesverfassungsgericht im Pflegeversicherungsurteil entschieden, dass Eltern verfassungswidrig belastet werden, weil neben den Geldbeiträgen  der gleichwertige Erziehungsbeitrag nicht berücksichtigt wird.

Der Gesetzgeber wurde damals verpflichtet, auch die Kranken- und Rentenversicherung auf die Frage der Familiengerechtigkeit hin zu prüfen. Eine wirkliche Prüfung fand nie statt. Das muss beendet werden! schlussfolgert der Deutsche Familienverband zusammen mit dem Familienbund der Katholiken, Freiburg. Bei Berücksichtigung dieses Erziehungsbeitrags würden Eltern pro Kind und Monat 238.- mehr im Geldbeutel bleiben. Das würde 2017 für die vierköpfige Familie bedeuten, dass sich ihr Manko von 5 006.- um  5 712.- verringern, sich also in ein PLUS von 706.- wandeln würde.

Die Familie mit 5 Kindern müsste dann statt auf 19 346.- „nur“ auf 5 066.- verzichten! Aber auch diese Summe ist ein Frevel an denen, die in wenigen Jahren die Last so vieler Rentner werden stemmen müssen.

Bitte machen Sie sich schlau unter www.elternklagen.de  und www.deutscher-familienverband.de

 

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