Sehr geehrte Frau von der Leyen!

Sehr geehrte Frau von der Leyen, sehr geehrte Frau Verteidigungsministerin,

allem Anschein nach nehmen Sie es mit den Arbeitsbedingungen für Soldatinnen sehr ernst, besonders mit den schwangeren. Diese sollen, in schwangerengerechten Panzern und in Umstandskampfanzügen trotz der Gefahr für ihr Kind, Kriegseinsätze bewältigen.

Seit der Gleichberechtigung von Frauen gegenüber Männern muss der Zugang zum Militär Frauen, auch schwangeren, zustehen.

Aber hier liegt m. E. ein katastrophaler, weil ideologischer Denkfehler vor. Denn mit der Schwangerschaft wechselt der Status einer FRAU in den Status einer  MUTTER. Damit stößt die Gleichberechtigung an ihre Grenzen. Denn, das deutsche Gesetz setzt nicht Männer und Föten gleich, sondern lediglich Frauen und Männer. Das werdende Kind kann nicht kämpfen. Es ist hundertmal schwächer als sein Gegner. Sein Risiko zu sterben ist hundertfach größer. Da unser Grundgesetz den Schutz der Schwächsten allen anderen Artikeln voranstellt, fehlt Ihnen, Frau von der Leyen, und Ihrem Engagement für die Kampfbereitschaft schwangerer Soldatinnen jegliche Berechtigung, denn das Wohl von Kind und Mutter hat nach der Verfassung in der BRD oberste Priorität, anders als in Nordkorea, China und in der ehemaligen DDR. Oder wollen Sie deren sozialistische Maximen munter kopieren?

Schwangere Soldatinnen gehören nicht in einen Panzer und nicht an die Front! Sie gehören per Gesetz in den Innendienst zum Schutz ihrer Kinder.

Als Ärztin und Mutter von sieben Kindern haben Sie im Ansehen von Millionen von Bürgern längst den Pfad der Humanität und der Verfassung verlassen. Wir vermissen diesbezüglich schmerzlich ein deutliches Machtwort der Bundeskanzlerin.  Die Motivation der Wähler, fortan CDU zu wählen, geht in der Elternschaft Deutschlands daher deutlich gegen NULL.

Würden Sie, Frau von der Leyen, schwangere Soldatinnen von jedem Kampfeinsatz verschonen, so würden die deutschen Wähler noch ihren Hut vor Ihnen ziehen.

Wir von der ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT sind nicht so vermessen, dass wir von Ihnen einen Schwenk Ihrer Strategie Richtung Humanität erwarten. Aber Sie wiederum sollten auch nicht erwarten, dass die elterliche Wählerschaft die fötenverachtende Verteidigungspolitik der CDU akzeptiert.

Mit besten Grüßen
Bärbel Fischer                                                                                             ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

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Antwort aus dem Bundesverteidigungsministerium:

Betreff: Ihre Anfrage vom 25.01.2017

Sehr geehrte Frau Fischer,

vielen Dank für Ihr Schreiben an die Bundesministerin der Verteidigung, Frau Dr. Ursula von der Leyen. Aufgrund der zahlreich eingehenden Anfragen können nicht alle Schreiben durch die Frau Ministerin persönlich bzw. durch die verantwortlichen Stellen im Bundesministerium der Verteidigung sofort beantwortet werden. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis. Der Bereich Bürgerdialog im Zentrum Informationsarbeit Bundeswehr wurde gebeten, sich Ihres Anliegens anzunehmen und Ihnen zu antworten.

Ihre dargestellten Schlussfolgerungen aus den genannten Medienberichten in Bezug auf schwangere Soldatinnen sind aus hiesiger Sicht nicht nachvollziehbar. Für schwangere Soldatinnen gilt die Verordnung über den Mutterschutz. Sie dürfen demnach nur noch mit Einschränkungen am Dienst teilnehmen. Einzelheiten können Sie der genannten Verordnung (Mutterschutzverordnung für Soldatinnen – MuSchSoldV) entnehmen:

https://www.gesetze-im-internet.de/muschsoldv/__3.html

In der Hoffnung, dass wir Ihrem Anliegen gerecht werden konnten, verbleiben wir mit freundlichen Grüßen.  

Im Auftrag

Team Bürgeranfragen

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