AKTION: Umfrage zum Wahlrecht ab Geburt – EILT ! Bitte mitmachen!

Die Zeitschrift Publik Forum bietet momentan ( nur bis 6. 6. 17 ) eine Umfrage zum Wahlrecht ab Geburt, das Eltern für ihre Kinder ausüben können. Mit diesem Wahlrecht wären Familien künftig in der Lage, eine familienfreundlichere Politik zu forcieren. Da bereits 25% der jungen Paare gewollt oder ungewollt kinderlos bleiben und der Anteil der Wähler im Rentenalter steigt, schwindet die Einsicht, dass unser immer spärlicher werdende Nachwuchs wegen Überlastung den Generationenvertrag wird aufkündigen müssen. Ein Rentensystem im Umlageverfahren lebt ausschließlich von ausreichendem Nachwuchs. Diese Erkenntnis wird über die Medien leider nicht kommuniziert. Wollen wir eine Gerontokratie, eine Herrschaft der Alten und Kinderlosen? Oder wollen wir den jungen Menschen eine Stimme geben?

Bisher haben bei dieser Umfrage bereits 50% mit NEIN gestimmt. Es ist also dringend erforderlich, das Ergebnis auf JA zu trimmen. Darum die Bitte an alle Famiienfreunde: Beteiligen Sie sich an der Umfrage unter:

https://www.publik-forum.de/umfrage?Length=0

 

Auch der Deutsche Familienverband hat dieses Ziel auf seiner Jahresmitgliederversammlung am 21.Mai 2017 formuliert:

1. Da ein Kind von Geburt an Staatsbürger ist, also zum Staatsvolk gehört, steht ihm auch das Wahlrecht nach Art. 20 GG zu.

2. Dieses Wahlrecht der Kinder wird solange treuhänderisch (gemäß Art.6 Abs. 2 GG ) von den Eltern ausgeübt (sogenanntes Familienwahlrecht), bis das Kind das Wahlrecht nach geltender Rechtslage selbst ausüben darf (Wahlmündigkeit).

3. Deswegen streben wir an, dass Art. 38 Abs.2 Satz 1, Halbsatz 1 GG wie folgt geändert wird: Wahlberechtigt ist jeder Staatsbürger.”

 

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