Kindergeld: GESCHENK oder DIEBESGUT?

Der Deutsche Familienverband e. V. gab eine Pressemitteilung zum Kindergeld heraus, die nachweist, wie Familien getäuscht werden. Denn nur knapp die Hälfte davon ist Zuwendung, der Rest ist Rückerstattung zuviel bezahlter Steuern. Beachten Sie auch den Link zum Erklärfilm!

PRESSEDIENST: 19. Juni 2017

 

[DFV-PM]: Kindergeld: Geschenk oder Diebesgut? Neuer Erklärfilm schafft Klarheit

(Berlin/Freiburg). Das Gerücht hält sich hartnäckig in der Öffentlichkeit: 200 Milliarden Euro werden angeblich jährlich vom Staat für die Familienförderung ausgegeben. „Dabei gibt selbst das Bundesfamilienministerium zu, dass nur 55 Milliarden Euro eine ‚Familienförderung im engeren Sinne‘ sind“, kritisieren der Vizepräsident des Deutschen Familienverbandes, Siegfried Stresing, und Stephan Schwär, Landesvorsitzender des Familienbundes der Katholiken Baden-Württemberg. „Um Märchen, wie diesen, Fakten entgegen zu setzen, veröffentlichen wir gemeinsam mit dem Familienbund der Katholiken heute einen neuen Erklärfilm. Am Beispiel des Kindergeldes zeigen wir, wie Familienförderung und verfassungsgemäße Steuergerechtigkeit in einen Topf geworfen werden. So wird den Menschen suggeriert, dass Familien bestens vom Staat bedacht werden. Doch das Gegenteil ist der Fall!“

Das Kindergeld ist kein Geschenk vom Staat, sondern eine Erstattung zu viel gezahlter Steuern. Denn laut Verfassung muss das Existenzminimum eines Kindes – genau wie das eines Erwachsenen – steuerfrei gestellt werden. Der Gesetzgeber darf nur dann darauf zugreifen, wenn dieser Eingriff durch ein ausreichend hohes Kindergeld kompensiert wird. Das ist bisher nicht der Fall.

Weniger als die Hälfte des gezahlten Kindergeldes dient heute tatsächlich der Familienförderung. Der Rest ist schlichtweg die „Rückgabe von Diebesgut“ – also zu viel bezahlter Steuern –,  wie es der Hessische Landesrichter Dr. Jürgen Borchert einmal nannte. Verkauft wird das Kindergeld allerdings, als würden Familien vom Staat reich beschenkt.

„Wirkliche Steuergerechtigkeit kann nur entstehen, wenn das Kindergeld mindestens die steuerliche Wirkung des Kinderfreibetrags beim Spitzensteuersatz erreicht, das heißt, auf mehr als 300  Euro angehoben wird“, so Stresing und Schwär. Dieser Betrag würde allen Familien monatliche Steuergerechtigkeit garantieren und Kinder aus einkommensschwächeren Familien vor Armut schützen.

Mit dem neuen Erklärfilm bietet der Deutsche Familienverband Wählern die Möglichkeit, vor den anstehenden Bundestagswahlen Zusammenhänge und Fakten zu verstehen, statt gern erzählten Märchen aufzusitzen.

Weitere Erklärfilme des DFV unter elternklagen.de oder auf Youtube: „beitragsfreie“ Krankenversicherung und Kampagne für familiengerechte Sozialversicherungsbeiträge

 

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