Merkel und Schulz wollen Nichtwähler mobilisieren

Die Schwäbische Zeitung berichtet am 22. September über den Aufruf von Frau Merkel und Herrn Schulz an die Nichtwähler, keine Parteien zu wählen, die nicht hundertprozentig zu unserem Grundgesetz stehen. Gemeint ist natürlich die AfD, die ihrerseits anprangert, dass sich die Regierungsparteien, genau wie die Oppositionsparteien selber nicht um das Grundgesetz scheren.

 

Aus der Sicht unserer Elterninitiative betrachtet:

 

Merkel und Schulz wollen Nichtwähler mobilisieren

Es musste selbst dem treuherzigsten Bürger auffallen, welche Panik das Erstarken der AfD bei den „Etablierten“ auslöste, je näher die Bundestagswahl rückt. Daher die Mahnung der Kanzlerin an die Nichtwähler, nur Parteien zu wählen, „die sich unserem Grundgesetz zu hundert Prozent verpflichtet fühlen“. Damit schließt sie ungewollt die Wählbarkeit all jener Parteien aus, die am 30. Juni 2017 einen Pfifferling auf unser Grundgesetz gaben, als sie im Hauruckverfahren mir nichts dir nichts den Artikel 6 des Grundgesetzes kippten. Der Begriff der generativen Ehe als Zukunftsgarantie für unsere Gesellschaft wurde von SPD, Linken, Grünen, FDP und selbst von Teilen der CDU in einer peinlich lächerlichen Show zum Abschuss freigegeben. Siehe Anmerkung unten  *)

Welche unserer Parteien basiert überhaupt noch auf dem Grundgesetz? Herr Kretschmann  behauptet gar, der Gesetzgeber sei verpflichtet, das Grundgesetz der aktuellen Mehrheitsmeinung anzupassen, wobei die  Meinung der Bürger bisher nicht einmal abgefragt wurde.

Doch leider ist das Debakel „Ehe für alle“ nicht das einzige. Denken wir nur an die fortschreitende Entrechtung der Eltern in Bezug auf Wahlfreiheit in Erziehungsfragen. Durch milliardenschwere Subventionierung von ganztägiger Fremdbetreuung vom Baby bis zur Pubertät, ohne entsprechenden Ausgleich für alternative Varianten, entzieht der Staat den Eltern ihr zugesichertes Recht, über die Form der Kindererziehung in freier Wahl und nachteilslos selbst zu befinden.

Denken wir zudem an das grundgesetzwidrige ELTERNGELD, das die Mütter in unserem Land spaltet. Bekommen Erstmütter monatlich 1800.- Lohnersatzleistung wegen Geburt, so erhalten erwerbslose Mütter weiterer Kinder monatlich nur 300.-. Die Jahresdifferenz beträgt 18 000.- Euro. Mehrkindfamilien werden abgestraft, weil die Mütter dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen können. Ein eindeutiger Verstoß gegen unser Grundgesetz!

Wäre es nicht klüger gewesen, wenn Frau Merkel ihre eigene Politik zuvor einer Selbstkritik unterzogen hätte, bevor sie die Nichtwähler auf ein Grundgesetz verpflichtet, das sie selbst und ihre „christliche“ Partei so offensichtlich verletzt?

Bärbel Fischer   i. A. ELTERNINITIATIVE  FÜR. FAMILIENGERECHTIGKEIT

 

*)  Micha Schulze, LGBT-Aktivist und geschäftsführender Redakteur des Internetsportals quer.de, schreibt in einem Kommentar:

„… Wer glaubt oder hofft, dass die Homo-Lobby nun am Ziel ist und verstummt, der irrt gewaltig. Die Ehe für alle wird die LGBTI-Bewegung vielmehr beflügeln, ihre Forderungen gegenüber dem Deutschen Bundestag noch selbstbewusster zu vertreten – vor allem diejenigen Forderungen, die von der Ehe für alle bislang in den Hintergrund gedrängt wurden.

… auch die Abschaffung des diskriminierenden Schutzalters müssen wir weiter vom Bundestag einfordern. Ebenso rechtliche Absicherungen für Menschen, die sich für Lebensgemeinschaften jenseits der Zweierkiste entscheiden und dies wünschen.“ Vollständig ist diese Liste noch lange nicht, liebe Abgeordnete, wir werden euch weiter nerven! Ehe ist nicht alles!“

 http://www.queer.de/detail.php?article_id=29169

 

 

Ein Gedanke zu „Merkel und Schulz wollen Nichtwähler mobilisieren

  1. Wollte man wirklich nur eine Partei wählen, die tatsächlich grundgesetztreu ist, dann wäre keine der jetzigen Bundestagsparteien wählbar. Einige Beispiele für Verletzungen des GG, die von allen bisherigen Bundestagsparteien befürwortet werden, wurden ja oben angeführt. – Ob die AfD sich im Bundestag künftig am GG orientiert, wird sich zeigen. Bisher hatte sie ja noch gar keine Gelegenheit, eine Verletzung des GG zu befürworten, weil sie noch gar keine diesbezügliche Verantwortung getragen hat, d.h. an der Gesetzgebung noch gar nicht beteiligt war.

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