Rechtsanspruch auf Ganztagsbeschulung?

Die Bertelsmannstiftung ( Jörg Dräger ) stellt ein quantitatives Defizit bei der Ganztagsbeschulung für Bayern ( 16 % ) und Baden-Württemberg ( 23,7 % ) fest im Vergleich zum Bundesdurchschnitt von 39,3 % und fordert weitere Anstrengungen, die Quote deutlich zu erhöhen, sogar über einen einzuführenden Rechtsanspruch,

 

Leserbrief

Das Schlusslicht beim ganztägigen Schulbesuch ist ausgerechnet jenes Bundesland, das mit den allerbesten Werten beim länderübergreifenden Vergleich der Viertklässler abschnitt. Was sagt uns das? Die Ganztagsschule ist kein Garant für bessere Leistungen, sondern ein Parkplatz für „markt-verwaiste“ Kinder. In diesem Fall zeigt sich, dass die häusliche Umgebung im stabilen Familienverband viel zum Lernerfolg beitragen kann, mehr  als eine getaktete  Beaufsichtigung am Nachmittag. Haben die Kinder Verfügung über ihre Zeit, können sie  über ihre Interessen, ihre Kreativität und ihre Pausen selbst bestimmen. Sie schulen sich in Selbständigkeit und Eigenverantwortung.

Doch die Bertelsmannstiftung sieht diese Freiheit als Manko. Fast 40% der Grundschüler wird bundesweit diese Freiheit schon nicht mehr gegönnt. Daher wäre es nach bayrischem Muster doch logisch, die elterliche Verantwortung zu stärken.  Die fragwürdige Stiftung fordert dagegen, auch für Bayern und Baden-Württemberg, die Quote für Ganztagsbeschulung zu erhöhen und sogar einen Rechtsanspruch auf Abwesenheit vom Elternhaus zu fordern, auch wenn dies den Steuerzahler zusätzliche Milliarden kosten wird. Cui bono? Wer hat etwas davon?

 

Die Antwort ist einfach: Je länger Kinder elterlichem Einfluss entzogen werden, umso mehr gewinnen liberale Denkmuster Macht über die noch formbare Kinderpsyche, umso leichter lassen sich die Jüngsten ideologisch manipulieren. Das wussten bereits die Ideologen der DDR. Und, last but not least, fördert eine ganztägige Unterbringung der Kinder die vom MARKT gebotene elterliche Erwerbsmaximierung.

 

Nach den unseligen Erfahrungen der NS-Zeit spricht unser Grundgesetz den Erziehungsauftrag ausschließlich den Eltern zu. Nie wieder sollten junge Menschen ideologisch verführt werden. Wer schützt heute unsere Kinder vor den Machthabern bunter couleur?

 

Bärbel Fischer                                                                                          ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT

 

 

Ein Gedanke zu „Rechtsanspruch auf Ganztagsbeschulung?

  1. Neulich unterhielt ich mich mit einem Professor der Experimentalphysik über die Studienanfänger. Er beklagte u.a. die Unselbständigkeit der Erstsemester. Sie seien nicht imstande, ihr Studium zu organisieren, würden ständig auf Hilfen, Hinweise, Ratschläge warten. Ich konnte nur entgegnen, die ersten Schritte eines Jugendlichen zur Selbständigkeit bestünden darin, seinen eigenen Nachmittag zu organisieren, seine Zeit passend auf die Erledigung der Hausaufgaben und sonstiger Pflichten und auf Freizeit aufzuteilen. Würde ein Betreuer ihm solche Chancen zur selbständigen Planung und Entscheidung abnehmen, so bliebe er halt unselbständig.
    Erstaunlich ist, dass oft die gleichen oder gar dieselben Leute, die sich über die Unselbständigkeit der Jugendlichen beklagen, eine „Betreuungsquote“ wünschen. Die Höhe dieser Quote wird stur als ein Maß des Fortschritts im Bildungswesen ausgegeben, auch wenn offenkundige Tatsachen dagegen sprechen – Sie nennen eine solche Tatsache, liebe Frau Fischer. Es geht um wirtschaftliche Interessen – Eltern beide ins volle Erwerbsleben – oder auch um Ideologie – Kinder und Jugendliche von der Familie trennen und zu Staatsameisen zurechtformen. Solche Interessen und Ideologien machen immun gegen Erfahrung. Wie ein spanisches Sprichwort sagt: Niemand ist so schwerhörig wie jemand, der nicht hören will.

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