„Kinderrechte in die Verfassung“ – wozu?

Im neu ausgehandelten Koalitionspapier von Union und SPD steht  klipp und klar, dass „Kinderrechte“ gesondert in die Verfassung aufgenommen werden ( Zeile 802 ). Darin sind sich auch alle (?) Oppositionsparteien einig. Gab es dazu eine öffentliche Debatte? Nein! Die zwei Drittel JA-Stimmen für eine Verfassungsänderung könnten daher zusammenkommen, ohne dass der Bevölkerung die Risiken für das Elternrecht klar sind. Die „Hoheit über den Kinderbetten“ muss allein den Eltern zustehen, wie das Grundgesetz in Art. 6 festlegt. Dem Staat steht lediglich das Wächteramt zu.

 

Es geht um das Kindeswohl, und das ist gut so. Kinder müssen vor Gefahren für Seele, Leib und Leben geschützt werden, also vor Abtreibung, vorzeitiger Trennung von den Eltern, sexueller Irritation und Armut. Daher hat der Staat die Pflicht, jedem gezeugten Kind die biologischen, ökonomischen und psychischen Bedingungen zu schaffen, die es zu einem sicheren, stabilen und geborgenen Aufwachsen braucht.

 

Genau diese Bedingungen aber stellt der Staat selbst seit geraumer Zeit zur Disposition und schädigt die nächste Generation  durch lasche Handhabung des § 218, durch hirnschädigenden Trennungsstress bei Kleinkindern, durch sexuelle Indoktrination von Schulkindern, durch verpflichtende Ganztagsbetreuung und armutsfördernde Sozialgesetze. Ergo müsste der Gesetzgeber zuerst einmal seine eigenen katastrophalen Fehler korrigieren!

 

Sollte letztlich die Verfassungserweiterung jedoch dazu dienen, dass der Staat den Eltern die Deutungshoheit für das Wohl ihrer Kinder entzieht, damit er willkürlich schalten und walten kann, dann muss sich breiter Widerstand regen.

 

Bärbel Fischer

ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

Dazu ein Schreiben des Bündnisses RETTET  DIE  FAMILIE an alle Abgeordneten des neuen Deutschen Bundestages:

http://www.rettet-die-familie.de/rdf_files/images/content/Kinderrechte.pdf

 

 

Ein Gedanke zu „„Kinderrechte in die Verfassung“ – wozu?

  1. Divide et impera: Teile und herrsche; das ist eine alte Geschichte. Im vorliegenden Fall bedeutet das: Isoliere das Kind, führe es von seinen Eltern weg, indem du ihm einen eigenen Artikel im Grundgesetz einräumst, und dann greife auf es zu. Die nötige Propaganda zu dem Vorhaben läuft schon seit geraumer Zeit an; sie hat zwei Facetten.
    Im SPIEGEL und in anderen Periodika erscheinen immer mal wieder Stories über Eltern, die ihre Pflichten gröblich vernachlässigen, ja die zu Feinden ihrer Kinder werden. Solche schrecklichen Dinge kommen freilich immer wieder und überall vor; daher steht im Art 6 GG, dass der Staat darüber zu wachen habe, ob die Eltern ihren Verpflichtungen nachkommen. Das hat siebzig Jahre lang genügt. Ein zweiter Teil der Propaganda wartet mit Verheißungen auf. Die sind aus dem Sozialismus gut bekannt. Man versucht, den Eltern ein schlechtes Gewissen einzureden, indem man behauptet, in den Händen der Fachleute der Kita und in der dort gegebenen großen Gemeinschaft anderer Kinder gedeihe das Kind weit besser als in der engen Umgebung seiner kleinen Familie. Sicherlich werden sich ein paar Super-Kitas finden, in denen schon Eineinhalbjährigen tolle Leistungen in Sprache und Motorik andressiert worden sind; solche „Helden der Arbeit“ haben ebenfalls ihre Vorbilder im Sozialismus.
    Insgesamt macht es fassungslos zu sehen, wie der grandios gescheiterte Sozialismus im Deutschland des einundzwanzigsten Jahrhunderts eine Auferstehung erfährt. Es gibt keinen anderen Weg, der so zuverlässig und geradewegs in den Untergang des Landes führt.

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