Kinderrechte in die Verfassung? Wozu?

Im neu ausgehandelten Koalitionspapier von Union und SPD steht  klipp und klar, dass „Kinderrechte“ gesondert in die Verfassung aufgenommen werden ( Zeile 802 ). Darin sind sich auch alle (?) Oppositionsparteien einig. Gab es dazu eine öffentliche Debatte? Nein! Die zwei Drittel JA-Stimmen für eine Verfassungsänderung könnten daher zusammenkommen, ohne dass der Bevölkerung die Risiken für das Elternrecht klar sind. Die “Hoheit über den Kinderbetten” muss allein den Eltern zustehen, wie das Grundgesetz in Art. 6 festlegt. Dem Staat steht lediglich das Wächteramt zu.

 

Es geht um das Kindeswohl, und das ist gut so. Kinder müssen vor Gefahren für Seele, Leib und Leben geschützt werden, also vor Abtreibung, vorzeitiger Trennung von den Eltern, sexueller Irritation und Armut. Daher hat der Staat die Pflicht, jedem gezeugten Kind die biologischen, ökonomischen und psychischen Bedingungen zu schaffen, die es zu einem sicheren, stabilen und geborgenen Aufwachsen braucht.

 

Genau diese Bedingungen aber stellt der Staat selbst seit geraumer Zeit zur Disposition und schädigt die nächste Generation  durch lasche Handhabung des § 218, durch hirnschädigenden Trennungsstress bei Kleinkindern, durch sexuelle Indoktrination von Schulkindern, durch verpflichtende Ganztagsbetreuung und armutsfördernde Sozialgesetze. Ergo müsste der Gesetzgeber zuerst einmal seine eigenen katastrophalen Fehler korrigieren!

 

Sollte letztlich die Verfassungserweiterung jedoch dazu dienen, dass der Staat den Eltern die Deutungshoheit für das Wohl ihrer Kinder entzieht, damit er willkürlich schalten und walten kann, dann muss sich breiter Widerstand regen.

 

Bärbel Fischer

ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

Dazu ein Schreiben des Bündnisses RETTET  DIE  FAMILIE an alle Abgeordneten des neuen Deutschen Bundestages:

http://www.rettet-die-familie.de/rdf_files/images/content/Kinderrechte.pdf

 

Ein Gedanke zu „Kinderrechte in die Verfassung? Wozu?

  1. Wenn es um Kinderrechte geht, sollte zunächst gefragt werden, wer diese am meisten bedroht.
    Wer dieser Frage wirklich nachgeht, wird zum Schluss kommen müssen, dass die Rechte der Kinder besonders vom Staat bedroht werden, weil er es den Eltern immer schwerer macht, sich angemessen um ihre Kinder zu kümmern. Selbst dort, wo Eltern ihre Kinder vernachlässigen, geschieht das meist, weil sie aufgrund des staatlichen Drucks zu möglichst voller Erwerbsarbeit zeitlich und psychisch überfordert werden.

    Wenn vor diesem Hintergrund der Staat beauftragt wird, die „KInderrechte“ zu gewährleisten, dann wird praktisch der Bock zum Gärtner gemacht. Das Wächteramt des Staates sollte weiter eine Notlösung für den Fall sein, dass Eltern versagen. Der Staat hat vielmehr die Pflicht nach Art. 6 GG, den Eltern ihre Aufgabe zu erleichtern, damit es ihnen wirklich ermöglicht wird, so für ihre Kinder zu sorgen, wie das die meisten Eltern auch wollen.

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