Baden Württemberg auf der Überholspur zugunsten von U3-Betreuung

„ Die Zuweisungen des Landes zur Kleinkindbetreuung werden in diesem Jahr erstmals deutlich über 900 Millionen Euro liegen,“ teilte das baden-württembergische Finanzministerium am Sonntag mit. „2019 werde sich das Land voraussichtlich mit mehr als einer Milliarde Euro an den Betriebskosten beteiligen. Man will den Ausbau der Betreuung von Unter-Dreijährigen voranbringen. 2016 betrugen die Zuweisungen gut 724 Millionen Euro, 2017 bereits 824 Millionen. „2018 werden sie auf knapp 932 Millionen Euro steigen. Davon stammen 124 Millionen aus Bundesmitteln. Im vergangenen Jahr wurden in Baden-Württemberg 89 320 Unter-Dreijährige in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege betreut“. So die Schwäbische Zeitung vom 5. März 2018

 

Bei ca. 100 000 Lebendgeborenen pro Jahr seit 2015 waren in BW also 300 000 Unter-Dreijährige zu versorgen. Aber nur knapp 90 000 Babys wurden im Land in staatlichen Einrichtungen betreut, dagegen durften mehr als 200 000 Babys in den Armen ihrer eigenen Mutter groß werden. Das Land BW, vielmehr der Steuerzahler, berappt also mehr als 1000 Euro pro Kind in den Betrieb von Tagesstätten, während  zwei Drittel aller Mütter in die Röhre schauen, obwohl sie dieselbe Arbeit tun, allerdings human 1:1 und nicht kollektiv 1: 8.

 

Nein, so das Land BW, erwerbslose Mütter brauchen überhaupt keine Hilfe!. Seit dem Rechtsanspruch auf Kleinkindbetreuung ab 8/2013 werden alle Mütter um viel Geld betrogen, die aus gutem Grund das staatliche Angebot nicht nutzen, denn ein Krippenplatz kostet den Steuerzahler monatlich 1200.- bis 1500.- Euro. Eine Mutter, die erwerbslos ihr drittes oder weiteres Kind zuhause betreut, hat dadurch hierzulande  jeden Anspruch auf Teilhabe verwirkt. Kein müder Cent kommt auf ihr Konto, obwohl sie drei oder mehr künftige Beitragszahler erzieht. Unser familienfeindlicher Gesetzgeber                ( Parlament ) macht diesen Skandal möglich.

Her mit den Kindern! Nur kosten sollen sie uns nichts!

Der Staat spaltet uns Frauen verfassungswidrig in berechtigte, weil erwerbstätige und in unberechtigte, weil erwerbslose Mütter, ohne danach zu fragen, was Elternhäuser für den Bestand des Generationenvertrags leisten, die ihren Kindern die biologisch erforderliche   Bindungszeit an die Eltern von wenigstens drei Jahren noch immer zugestehen.

 

Der neue Koalitionsvertrag sieht unter dem euphemistischen Pseudonym BILDUNG für die kommende Legislaturperiode einen enormen Ausbau von Kindertagesstätten vor, der unsere „Wunschbabys“ fünf bis  acht oder zwölf  Stunden täglich von ihren Müttern trennt, damit diese dem Betrieb vollzeitig zur Verfügung stehen. Die lebenslang psychischen Folgen von Bindungsängsten werden in Politik und Medien ignorant totgeschwiegen. Hauptsache mütterliche Steuern und Abgaben füllen heute die Staatskasse!  Inwieweit diese aktuell den Kindern gebärfreudiger Migrantinnen zugute kommen, mag dahingestellt sein.

 

Würden Bund und Länder ihre Beiträge nicht nur erwerbstätigen Müttern zukommen lassen, sondern auch jenen, die ihren Kindern noch gönnen, im Elternhaus aufzuwachsen, so genügten sie zumindest unserem Grundgesetz, das einseitige Förderung von Erziehungsmodellen aus berechtigten historischen Gründen strikt untersagt. Staatliche Lenkung, und sei es durch monetäre Zuschüsse, verbietet unser Grundgesetz ganz bewusst, um ideologischer Manipulation einen Riegel vorzuschieben. Doch ökonomisches Wachstum scheint die Priorität des Grundgesetzes auszuhebeln. Das GOLDENE KALB fordert seinen letalen Tribut.

 

Nachwort: Im Internet kursieren Nachrichten, nach denen das europäische Geburtendefizit durch die Migration und deren üppige Nachwuchsbereitschaft ausgeglichen werden soll. Von einem geplanten Experiment zum Austausch von Völkern und Kulturen ist die Rede. Eine mono-ethnische Kultur soll in eine multi-ethnische Kultur umgewandelt werden.

 

https://www.youtube.com/watch?v=BF2GoMajI3Y

 

In diesem Fall würden die vielen Milliarden, die die bundesdeutsche Familienpolitik aufgrund des Geburtenschwundes, auch „demographisches Defizit“ genannt, an Familien seit 1965 eingespart hat, nun an Migranten ausgeschüttet. Frau Merkel macht´s möglich. Ihr wahltaktisches NEIN zur Demographie-Abgabe, die 2012 junge CDU-Abgeordnete aus Sorge um die Belastungsfähigkeit der heutigen Generation einforderten, spricht Bände. Keine Rentendebatte artikuliert bis heute die Notwendigkeit, Familien gerecht zu behandeln, sie nämlich von der doppelten Abgabenlast zu befreien um sich ein oder zwei Kinder mehr „leisten“ zu können. Außer den Kinderkosten zahlen Eltern bis heute fast die gleichen Sozialabgaben wie Arbeitnehmer ohne Kinder.

 

Ob beabsichtigt oder nicht – das Experiment Generationengerechtigkeit haben unsere Regierungen der letzten Jahrzehnte gründlich vermasselt!

Bärbel Fischer                                                                                          ELTERNINITIATIVE FAMILIENGERECHTIGKEIT

 

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