Wie das EU-Parlament die Grundrechte einordnet

Grundrechte? Welche Grundrechte?

Das Institut für Demografie, Allgemeinwohl und Familie IDAF informiert seine Leserschaft über die namentliche Abstimmung zur Entschließung des EU-Parlaments vom 1. März 2018 zur „aktuellen Lage der Grundrechte in der Europäischen Union“ (2017/2125(INI)).

Wie stehen die Europa-Abgeordneten in Brüssel und Straßburg, insbesondere die deutschen zu einigen Kernpunkten der gesellschaftspolitischen Debatte in Europa? Ein gutes Jahr vor den nächsten Wahlen zum EU-Parlament (26. Mai 2019) hilft eine genauere Auswertung der Abstimmungsergebnisse der Europa-Abgeordneten.

Die Änderungsanträge zur Grundrechte-Entschließung können in sechs große Kategorien eingeteilt werden:

1) Respekt der EU-Verträge und des Subsidiaritätsprinzips;

2) Migrationskrise;

3) Meinungs- und Gewissensfreiheit;

4)  Gender-Ideologie und Homo-Ehe                                                                           im Zusammenhang mit den Zuständigkeiten der EU;

5) Abtreibung als Menschenrecht;

6) Schutz christlicher Minderheiten.                        

Die Ergebnisse sind demaskierend.  Sie zeigen, dass die Bekenntnisse unserer Politiker (CDU/CSU und SPD)  zu christlichen Grundwerten zu weiten Teilen nur Geplapper sind. – Außerdem verraten sie, dass unseren EU-Abgeordneten die bloße Gegnerschaft zur AfD, für die Herr Meuthen die meisten der o.g. Änderungsanträge eingebracht hatte, Grund genug war, diese abzulehnen. – Drittens wird die „christlichen und sozialen“ Parteien dieses Abstimmungsergebnis noch die restlichen Wählerstimmen kosten. Aber offenbar reicht Parlamentarierverstand nicht weit genug, um die Konsequenzen solchen Handelns abzuwägen.

http://www.i-daf.org/aktuelles/aktuelles-einzelansicht/archiv/2018/04/01/artikel/grundrechte-welche-grundrechte-wie-das-eu-parlament-die-grundrechte-einordnet.html

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert