„Für das Leben: immer! – Für das Töten: nimmer!“

„Für das Leben: immer! – Für das Töten: nimmer!“

Bei der Kundgebung anläßlich des Marsches für das Leben, der am 16. September 2023 zum ersten Mal nicht nur in Berlin, sondern auch in KÖLN stattfand, hielt der Medizin-Professor und Vorsitzende der Ärzte für das Leben, Dr. Paul Cullen (siehe Foto) aus Münster, folgende eindrucksvolle Ansprache auf dem Kölner Heumarkt, die wir hier nun im vollen Wortlaut dokumentieren:

Hallo Köln!
Dies ist der erste Marsch für das Leben in Köln und ich freue mich wahnsinnig, heute hier bei Euch zu sein.

Auch überbringe ich die besten Grüße und Glückwünsche des gesamten Vorstands des Bundesverbands Lebensrecht, der sich genau wie ich freut über diese neue Initiative für das Menschenrecht auf Leben in Deutschland.

Wir bedanken uns sehr bei Mona Schwaderlapp and den anderen Organisatoren und rufen dem Kölner Marsch zu: Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag, mögest Du groß und stark werden wie deine große Schwester in Berlin!

Nach Berlin und München ist Köln nun die dritte Stadt in Deutschland, in der große Märsche für das Leben stattfinden.

Möge das Gewissen der Nation wach werden

Möge auch diese Bewegung weiter wachsen, bis endlich das Gewissen der Nation erwacht, und das Recht auf Leben wieder so selbstverständlich wird, dass wir nicht dafür auf die Straße gehen müssen!

Denn Lebensrecht ist Menschenrecht und steht allen Menschen auf Gottes schöner Erde gleichermaßen zu, ob jung oder alt, ob gesund oder krank, ob mit oder ohne Behinderung, ob bereits geboren oder in der ganzen Zeit davor.

Auch steht es denjenigen zu, die am Ende ihres Lebens erkrankt, vereinsamt, verzweifelt oder verloren sind.

Alle gehören dazu, jeder ist einer von uns, niemand ist umsonst hier.

Gerade auf die Ärzte kommt hier eine besondere Verantwortung zu. Denn wir sind es, die über Leben und Tod entscheiden sollen, ob ganz am Anfang des Lebens bei der Abtreibung oder an seinem Ende beim ärztlich assistierten Suizid oder gar bei der Tötung auf Verlangen, die nur ein Herzschlag davon entfernt ist. Doch uns steht diese Entscheidung gar nicht zu.

Der Arzt muss auf der Seite des Lebens stehen

Denn stets muss der Arzt auf der Seite des Lebens sein. Das Prinzip ist ziemlich einfach: Nie darf es eine Interaktion zwischen einem Arzt und seinem Patienten geben mit dem Ziel, dass hinterher der Patient tot ist. 

Doch heute wird das Menschenrecht auf Leben stärker denn je bedroht.

Wir sehen das in der Freigabe des assistierten Suizids durch das Bundesverfassungsgericht sowie in der derzeitigen politischen und medialen Kampagne zur Freigabe der Abtreibung – auf Verlangen und bis zur Geburt.

Und die, die für das Menschenrecht auf Leben öffentlich eintreten, werden aufs übelste diffamiert und von Gruppen angegriffen, die sich brüsten, tolerant und weltoffen zu sein, hier aber eine Intoleranz und Engstirnigkeit gegenüber den Schwächsten unter uns zeigen, für die man sich schämen müsste.

Auch wir Ärzte und die Einrichtungen, in denen wir arbeiten, geraten immer mehr unter Druck, uns dieser „Kultur des Todes“ zu beugen und lebensbeendende Maßnahmen durchzuführen.

Die Freiheit des ärztlichen Gewissens verteidigen

Diesem Druck müssen wir mit aller Kraft widerstehen und die Freiheit des ärztlichen Gewissens verteidigen. Keine Ärztin und kein Arzt darf gezwungen werden, eine medizinische Maßnahme gegen das eigene Gewissen durchzuführen.

Auch darf dieser Druck nicht indirekt erfolgen, sei es durch den Einbau von lebensverneinenden Maßnahmen in die Ausbildung oder Weiterbildung des Arztes, sei es durch subtile Manipulation der Akkreditierung oder Finanzierung von Krankenhäusern.

Die Gewissensfreiheit der Ärzte muss immer gewahrt bleiben und darf nicht zur Disposition gestellt werden.

Wie gerade in Greifswald passiert, wo eine Kampagne in Presse und Politik gegen die Uni-Klinik gefahren wird, weil die Ärzte dort sich weigern, Abtreibungen auch dann durchzuführen, wenn keine medizinische Notwendigkeit vorliegt.

Viele werden sich auch an den Fall unseres Kollegen und Mitglied der Ärzte für das Leben, Thomas Börner, erinnern, der 2017 seine Stelle als Chefarzt in der Elbe-Jeetzel Klinik in Dannenberg aufgeben musste, weil er nicht bereit war, Abtreibungen durchzuführen.

Wir bei den Ärzten für das Leben und im Bundesverband Lebensrecht werden nicht aufgeben, für das Menschenrecht auf Leben und für die Gewissenfreiheit der Ärztinnen und Ärzte in Deutschland einzutreten.

Denn unser Slogan ist: Für das Leben, immer! Für das Töten, nimmer!

Vielen Dank!

Marsch für das Leben – boykottiert vom katholischen BdkJ

Seit 2002 demonstrieren Tausende jeden September in Berlin für den Schutz des Lebens ab Zeugung bis zum begleiteten Lebensende. Es trägt sie die Überzeugung, dass der Mensch nicht das Recht hat, destruktiv in die Natur einzugreifen und den Generationenvertrag zu zerstören. Jedes abgetriebene Kind fehlt  uns schmerzlich und ist ein unwiederbringlicher Schaden für unsere Gesellschaft. Außerdem sind Kinder die Schwächsten in unserer Gesellschaft und können sich nicht wehren gegen ihren gewaltsamen Tod. Art. 2, 2 Grundgesetz verbietet den Eingriff in die körperliche Unversehrtheit und Freiheit der Person. Für Christen ist jeder gezeugte Mensch PERSON.

Erstmals soll der Marsch für das LEBEN zusätzlich am 17. September 2023 in Köln stattfinden.

Katholischer Jugendverband boykottiert Lebensschutz-Demo

15. September 2023

Frauenfeindlich, antidemokratisch, unchristlich – diese Vorwürfe gegen den Marsch für das Leben kommen ausgerechnet von einem katholischen Jugendverband im Erzbistum Köln. Die Teilnahme sei nicht hinnehmbar für Christen.

KÖLN. Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) in der Erzdiözese Köln hat dazu aufgerufen, den Marsch für das Leben zu boykottieren. Der Verband warf den Veranstaltern mangelnde Abgrenzung zum rechten Milieu. „Rechtsextreme Aktivisten und politische Parteien haben in der Vergangenheit mehrfach am Marsch für das Leben teilgenommen und rufen auch dieses Jahr dazu auf“, hieß es in einem Statement auf Facebook. Die BDKJ hält es für „nicht hinnehmbar, daß Christen Seite an Seite mit Rechtsextremisten auf die Straße gehen“.

Ebenfalls warf die Vereinigung der Lebensschutz-Bewegung „frauenfeindliche Rhetorik“ vor. Frauen, die eine Abtreibung vorgenommen haben, als Mörderinnen zu bezeichnen, habe nichts mit christlicher Nächstenliebe zu tun. Zudem beobachte die BDKJ „antidemokratische und menschenfeindliche Einstellungen“ unter den „sogenannten christlichen Fundamentalisten“. Der Verband rief darüber hinaus zum Eintreten „gegen antidemokratische und menschenfeindliche Einstellungen“ auf.

Der „Marsch für das Leben“ findet seit 2002 in Berlin statt und wird vom Bundesverband Lebensrecht e.V. veranstaltet. Am 16. September 2023 soll die Lebensschutz-Demonstration zum ersten Mal auch in Köln stattfinden. Insgesamt werden 7.000 Teilnehmer erwartet. Mehrere linke Gruppierungen haben Störaktionen und Gegenproteste angekündigt. Der BDKJ war in der Vergangenheit mit linken Positionen aufgefallen und hatte unter anderem die Abschaffung des Paragraphen 219a des Strafgesetzbuchs, welcher Werbung für Abtreibungen unter Strafe gestellt hatte, befürwortet. (kuk)

Aufhebung des Werbeverbots nach §219 a ?

Abgelehnter LESERBRIEF an die Schwäbische Zeitung

„Ärzte sollen bald über Abtreibung informieren dürfen“ – BJM Buschmann legt Entwurf zur Aufhebung des Werbeverbots vor“ – so der Titel des Beitrags vom 18. 01. 22 in der Schwäbischen Zeitung.

Nie war es Ärzten verboten, Mütter und Väter über verschiedene Optionen eines Schwangerschaftsabbruchs zu  i n f o r m i e r e n, inclusive einer Aufklärung über mögliche psychische und physische Folgen für die Eltern. 

Wenn nun unser Justizminister Buschmann das Werbeverbot nach §219 a StGB aufheben will, so können abtreibungswillige Ärzte künftig straflos für diesen Tötungsdienst               w e r b e n – in der Zeitung, im Internet, im Radio, im Fernsehen. Wer bietet Abtreibungen am günstigsten an? Halali – auf zum Wettkampf um die Kundinnen!

Dass Schwangerschaftsabbrüche nun Teil der ärztlichen Aus-und Weiterbildung werden sollen, hat mit dem Hypokratischen Eid, Leben zu retten und zu erhalten, nichts mehr zu tun. Da kann Herr Scholz noch so sehr von einer überfälligen „Modernisierung“ schwadronieren.

Information und Werbung – das  sind zwei paar Stiefel. Man sollte sie journalistisch nicht manipulativ verwechseln!

Bärbel Fischer

Kinder und Frauen – die großen Verlierer der Ampelpolitik

Frau Cornelia Kaminski antwortet auf den Leitartikel „Wider das Leben“ vom 3. Januar 2022 in der FAZ. Sie beleuchtet die Beschlüsse  der Ampelkoalition zu Familie, Abtreibung, Abstammungsrecht und Embryonenforschung und erkennt darin nicht nur lebensfeindliche, sondern auch frauenfeindliche Ziele.
„Kinder und Frauen werden die großen Verlierer dieser Politik sein“.
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Vom unteilbaren Recht zu leben

Thomas Schührer vom „Verein Durchblick“ (www.verein-durchblick.de) erläutert in der Sendung IN DUBIO im Interview mit Burkhard Müller-Ullrich die Position der „Lebensrechtler“ zu Abtreibung, Sterbehilfe und Organspende. Ist die entsetzliche Tatsache, dass in Deutschland an jedem Werktag 1.000 Embryos getötet werden, der Preis, den unsere moderne Gesellschaft für die Idee vom selbstbestimmten Leben zahlt?

https://www.achgut.com/artikel/indubio_folge_164_das_unteilbare_recht_zu_leben

Einstellungskriterium Abtreibung?

Gibt es ausreichend Ärzte im Land, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten? Daran hegt das Stuttgarter Staatsministerium zunehmend Zweifel. Staatssekretärin im Sozialministerium Bärbl Mielich (Grüne) liebäugelt daher mit einer konkreten Maßnahme: Die Bereitschaft dazu, Abtreibungen vorzunehmen, könnte ein Einstellungskriterium für Ärzte an  den Universitätskliniken im Südwesten werden – so berichtete die Schwäbische Zeitung am 10. Juli 2020

 

Leserbrief:  

„Einstellungskriterium Abtreibung“, 10. Juli 2020

 

Eine grüne Regierungspartei, die sich angeblich  f ü r  das Leben einsetzt, sich gegen Tierquälerei, Massentierhaltung und Pflanzensterben engagiert, scheut sich nicht, von Ärzten zu fordern, Menschenleben vorzeitig zu beenden. 

Genauso, wie sich nach § 240 Strafgesetzbuch der Nötigung strafbar macht, wer Schwangere zur Abtreibung zwingt, macht sich strafbar, wer Ärzte zu Abtreibungen verpflichtet. Es drohen mehrjährige Haftstrafen. Das sollten sich die Grünen mal vor Augen halten. 
Zum Glück widersetzen sich noch biogrüne CDU-Leute in der Landesregierung, welche diese menschenverachtende Schizophrenie nicht mittragen. Lebensschutz muss auch für Menschenkinder gelten. Ärzte sind ihrem Gewissen verpflichtet und müssen dies ohne berufliche Nachteile bleiben dürfen.
Sollten die Unikliniken die widerrechtlichen Forderungen der Grün*innen dennoch umsetzen, so mutiert unsere vielbeschworene  „Europäische Wertegemeinschaft“ zu einer  abscheulichen Farce.
 
Bärbel Fischer

 

Nachtrag:

Am 11. Juli 2020 lesen wir: Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) distanziert sich von Abtreibungsvorstoß. „Mit  großem Ärger“ habe sie gelesen, dass Frau Mielich erkläre, die Landesregierung prüfe diesen Schritt. …“ Ich distanziere mich davon in aller Form“, so Bauer.

Nachtrag 2:

Mich irritiert, warum sich zu diesem Vorfall die Diözese nicht zu Wort meldet. Darum habe ich Herrn Bischof Dr. Gebhard Fürst um eine Erklärung gebeten, denn es erstaunt schon, dass die kath. Kirche einen solchen Affront ignoriert.

ELTERNINITIATIVE. FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

Den 15. Juli 2020

Sehr geehrter Herr Bischof Gebhard Fürst,

den Print-oder TV-Medien konnten Sie den Vorstoß von Frau Mielich ( die Grünen) aus der  Landesregierung entnehmen, dass die Dame forderte, die Bereitschaft, Abtreibungen zum Einstellungskriterium für Ärzte an den Uni-Kliniken zu machen. Ihr war ein Dorn im Auge, dass es im Land BW mehrere Landkreise gibt, in denen sich kein Arzt dazu bereit erklärt.

Dem Pressedienst der ev. Kirche erklärte MP Kretschmann seine Absage für einen solchen Vorschlag. Was mich sehr verwundert ist, dass ich keinerlei Kommentar dazu aus Ihrem Haus vernahm. Vielleicht hat die Schwäbische Zeitung nicht darüber berichtet, vielleicht aber haben Sie sich gar nicht damit befasst, bzw. vorgezogen, sich nicht zu äußern, was ich allerdings sehr bedauern würde. „DU SOLLST NICHT TÖTEN“- ist das nicht ein biblisches Menschheitsgebot? 

  • Wäre das nicht d i e  Gelegenheit gewesen, Freude darüber auszudrücken, dass sich noch die Mehrheit der Ärzte dem Leben und nicht dem Tod verschreiben?
  • Wäre das nicht d i e  Gelegenheit, gewesen zu unterstreichen, dass unsere Gesellschaft ihr Fortbestehen von Lebenden und nicht von Toten erhofft? 
  • Wäre das nicht d i e  Gelegenheit gewesen, die Grünen daran zu erinnern, dass sie nur vorgeben, Leben zu schützen, wenn sie Abtreibungen befürworten.
  • Wäre das nicht d i e  Gelegenheit gewesen, den Staat an seine Pflicht zu erinnern, für ein   generatives Gleichgewicht zu sorgen und die notwendigen Mittel dafür bereitzustellen.

Sehr geehrter Herr Bischof, all das unterblieb, zumindest konnten wir in der Presse von keiner diözesanen Intervention lesen.

Dass Frau WissenschaftsministerinTheresia Bauer und Herr MP Winfried Kretschmann dem Ansinnen von Frau Mielich eine eindeutige Absage erteilten, ehrt sie. Überlassen wir es inzwischen den Politikern, wie sie Gottes Gebot einerseits und die Gewissensfreiheit der Ärzte andererseits  interpretieren?

Jedenfalls halten wir Eltern von der ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT das kirchliche Schweigen in dieser Angelegenheit für beschämend. Es ist für uns so, als hätte die Kirche uns im Stich gelassen. Denn für uns ist es von eminenter Bedeutung, wie die Kirche zu Familie, Nachwuchs und LEBEN steht. Noch weigere ich mich anzunehmen, dass die Kirche ihr Fähnlein in den politischen Wind hängt. Für eine Erklärung wären wir Ihnen dankbar.

Mit nachdenklichen Grüßen

Bärbel Fischer                                                                                                                     i. A. der  ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT

Geheuchelter Lebensschutz

Die Absicht der Regierung, anlässlich er ausgerufenen Corona-Pandemie das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit ( Art. 2,2 )  v o r  das Grundrecht auf die unantastbare Würde  j e d e s  Menschen zu stellen, kann nur Heuchelei sein, solange sie achselzuckend zusieht, wie jährlich in Deutschland mehr als 100 000 gezeugte Kinder aus dem Mutterleib abgetrieben werden. Die „christlichen Grundwerte“ pausenlos auf den Lippen verstößt sie nicht nur gegen diese, sondern auch gegen ihre staatstragende Pflicht, für ausreichenden Nachwuchs zu sorgen, damit zukünftig der Generationenvertrag zwischen JUNG und ALT funktioniert. Schon weiß man nicht, wie die Renten der Babyboomer in 5 Jahren finanziert werden sollen, weil  sich seit 1965 die Geburtenzahl halbiert hat.

Herr Eugen Abler greift auf „Klartext Abler“ dieses Thema auf und mahnt wie ein Prophet, das gottlose Treiben zu beenden.

Schutz des Lebens? – Welch eine Heuchelei!

Seit fast dreißig Jahren ermöglicht unser liberales Abtreibungsgesetz die Tötung von  ungeborenen Kindern, ohne dass unsere politisch Verantwortlichen auch nur je den geringsten Anstoß daran genommen hätten, dass allein in Deutschland jährlich mehr als 100 000 künftige Fachkräfte in Wissenschaft, Kultur, Handwerk, Medizin, Lehre gar nicht mehr geboren werden. Im Gegenteil, unsere JUSOS wollen ebenso wie die grünsozialliberalen Parteien im EU-Parlament Abtreibung künftig zum „Menschenrecht“ erklären! Jetzt mit CORONA heißt es plötzlich: Leben schützen! – Welch eine Heuchelei! 

 

Leserbrief:

Schäuble zweifelt an Corona-Maßnahmen – Schwäbische Zeitung 27. 04. 2020 
 
Alle Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Krise wurden unter der Maxime „Schutz des Lebens“ getroffen. Es geht vor allem um den  Schutz der alten und vorerkrankten Menschen, denn die jüngeren sind durch ihr stabiles Immunsystem fast vollständig geschützt. Der alternativlos proklamierte „Schutz des Lebens“ klingt in meinen Ohren so lange extrem unglaubwürdig, wie der Regierung der Schutz vor Abtreibung von mehr als jährlich 100 000 Kindern völlig egal ist, wogegen es weder den leisesten Aufschrei noch geeignete Maßnahmen gibt. Es sterben also in diesem Jahr 25 mal mehr gesunde Kinder als alte Coronakranke. Daher scheint mir, dass andere Interessen hinter dem vorgeblichen Schutz des Lebens stehen. Herrn Schäuble gebührt Dank für seine Mahnung. Er ahnt vielleicht, dass nach einer an die Wand gemalten zweiten Welle eine dritte und weitere Wellen die Wiederherstellung unserer Grundrechte auf den St. Nimmerleinstag hinausgezögert werden könnte.
 
Bärbel Fischer
ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT

„Wir haben die Werte unserer Vorfahren verspottet … „

Rev. Joe Wright wurde gebeten, die neue Sitzung des Senats von Kansas zu eröffnen. Dann passierte es…..

“Himmlische Vater, wir treten heute vor Dich, um Dich um Vergebung anzuflehen und um Deine Weisung und Führung zu bitten Wir wissen, dass Dein Wort sagt: “Wehe denen, die das Böse als gut bezeichnen”, aber genau das haben wir getan. * Wir haben unser geistiges Gleichgewicht verloren und unsere Werte umgekehrt. * Wir haben die absolute Wahrheit Deines Wortes verspottet und nannten es Pluralismus. * Wir haben andere Götter verehrt und es Multikulturalismus genannt. * Wir haben Perversion befürwortet und es alternative Lebensweise genannt. * Wir haben die Armen ausgenutzt und es Lotterie genannt. * Wir haben Faulheit belohnt und es Wohlfahrt genannt. * Wir haben unsere ungeborenen Kinder getötet und nannte es Entscheidungsfreiheit der Frau. * Wir haben Abtreiber unterstützt und es als gerechtfertigt bezeichnet. * Wir haben es versäumt, unsere Kinder zu disziplinieren und nannten es Aufbauen von Selbstwertgefühl. * Wir haben Macht missbraucht und es Politik genannt. * Wir haben öffentliche Mittel unterschlagen und nannten es wesentliche Ausgaben. * Wir haben Bestechung institutionalisiert und es Süßigkeiten des Amtes genannt. * Wir haben den Besitz unseres Nachbarn begehrt und es Ehrgeiz genannt. * Wir haben die Luft mit Obszönitäten und Pornografie verschmutzt und dies als Meinungsfreiheit bezeichnet. * Wir haben die alten Werte unserer Vorfahren verspottet und es Erleuchtung genannt. Erforsche uns, oh Gott, und erkenne heute unsere Herzen. reinige uns von jeder Sünde und befreie uns. Amen! “

Eine Reihe von Abgeordneten verließ während des Gebets aus Protest den Saal. In 6 kurzen Wochen protokollierte die Christliche Zentralkirche, in der Rev. Wright Pastor ist, mehr als 5.000 Telefonanrufe, von denen nur 47 negativ reagierten. Es wäre an der Zeit, dass auch bei uns in den Parlamenten gebetet wird.

Saturday for Future – Marsch für das LEBEN in Berlin

Deutsche Politiker schweigen dazu, dass in unserem Land an jedem Tag des Jahres 10 Schulklassen mit  ca.30 Schülern abgetrieben werden. Das sind mehr als 100 000 potentielle Fachkräfte, die uns jährlich fehlen. Und es fehlen die Nachkommen der Getöteten, die nötig gewesen wären, um den Generationenvertrag zu stabilisieren.

Am Samstag, 21. September 2019 wiederholte sich der „Marsch für das Leben“ in Berlin zum 15. Mal. Erleben Sie die Kundgebung vor dem Reichstag mit: