Die Kinder der Anderen

In der Tagespresse  äußert sich heute der Kandidat für das Amt des CDU-Parteivorsitzenden Jens Spahn zum drohenden Rentenkollaps und weist auf die Gerechtigkeitslücke hin, welche Eltern die Last der Kindererziehung aufbürdet, den Nutzen daraus aber verallgemeinert, indem Kinderlose im Alter von den Beiträgen der Kinder Anderer leben. Zu Recht erinnert Spahn an den Kardinalfehler, den man Adenauer vorwerfen muss, der die Warnungen seiner Berater 1949 in den Wind schlug: „Kinder bekommen die Leute immer.“ – Konrad Adenauer ahnte nichts von der zunehmenden Kinderlosigkeit. Aber seine politischen Nachfahren wissen seit mindestens 30 Jahren, dass  das Sozialgesetz familiengerecht reformiert gehört. Geschehen ist NICHTS.

 

Leserbrief

 

Dass ich das noch erleben darf! Jahrzehntelang warnen die Familienverbände vor dem drohenden Rentenkollaps, weil unsere Regierungen null und nichts tun, um den Nachwuchs stabil zu halten. Seit 1965 hat sich unser Nachwuchs halbiert, weil die deutsche Gesetzeslage Familien bis heute für jedes weitere Kind mit enormen Einkommensverlusten bestraft.

Vor etwa zehn Jahren preschte eine Gruppe junger Abgeordneter aus der UNION, darunter auch Jens Spahn, voran und unterbreitete der Kanzlerin aus Sorge um die künftigen Renten ihrer eigenen Generation ein Papier zur „Demografierücklage“. Sie schlugen vor, Kinderlose sollten wesentlich höhere Abgaben in die Sozialversicherungen einzahlen, entsprechend den Kinderkosten, die Eltern für ein Kind zu berappen haben. Unser Sozialsystem krankt daran, dass die Kinder die Alterskosten nicht nur ihrer eigenen Eltern, sondern aller Rentner aufgebürdet bekommen.

In weniger als fünfzehn Minuten war der Vorschlag im Papierkorb der Kanzlerin verschwunden und das Thema Demografierücklage vom Tisch, ohne Diskussion. Basta! Unter Demografie versteht die Kanzlerin bis heute die Sorge um die heutigen Rentner. Die sollen wahltaktisch bei Laune gehalten werden. Dabei blendet Frau Merkel starrsinnig die Tatsache aus, dass ein Umlagesystem nur funktioniert, wenn es durch genügend Nachwuchs gesichert ist. 

Nie habe ich verstanden, dass die jungen klugen Leute sich einfach brüsk haben abweisen lassen und nicht weiter gekämpft haben*). Nun erlaubt die Schwäche der Kanzlerin einen neuen Vorstoß. Jens Spahn weiß, dass es bereits fünf nach zwölf ist und der Karren bereits tief im Dreck steckt. Seine Einlassungen sind überfällig. Ob ich noch erleben darf, dass seine Einsichten auch umgesetzt werden?

Bärbel Fischer

ELTERNINITIATIVE  FAMILIENGERECHTIGKEIT

*) Angst vor Sanktionen in Form blockierter Karriere?

60 Jahre Rentenreform – auf Kosten der FAMILIE!

Der zweite Vorsitzende des Bündnisses RETTET DIE FAMILIE (www.rettet-die-familie.de) Dr. Johannes Resch hielt am 25.  November 2017 anlässlich des 2. Stiftungstags der Hans-Joachim -Maaz-Stiftung  einen Vortrag zur Gefährdung der Familien heute – 60 Jahre nach der für Familien ruinösen  Adenauer´schon Rentenreform.

Zitat:

„….  Aus heutiger Sicht ist deutlich zu machen: Die Familie wird ihre natürliche Vitalität nicht wieder zurückgewinnen können, solange die falsche Weichenstellung von 1957 nicht korrigiert wird. Damit meinen wir nicht, dass wir die Abschaffung unserer Rentenversicherung verlangen. Aber so lange die Alterssicherung, die eigentlich der Lohn der Erziehungsarbeit ist, vergesellschaftet bleibt, ist eine Vergesellschaftung der Kinderkosten zu fordern. Das gilt sowohl für die Sachkosten wie für die Erziehungskosten der Kinder. Die bloße Übernahme der Kindererziehung durch den Staat ist weder menschen- noch verfassungsgerecht.“ …

http://familiengerechtigkeit-rv.info/wp-content/uploads/2017/11/60-J.-Rentenreform-Adenauer.pdf

Bildmaterial zum Vortrag

http://familiengerechtigkeit-rv.info/wp-content/uploads/2017/12/PPP-Rettet.pdf

 

 

 

 

Plädoyer für ein Wahlrecht ab Geburt

Stuttgart 05.10.2016

Vortrag von Dr. Klaus Nopper beim Evangelischen Arbeitskreis der CDU Stuttgart „Der Zukunft eine Stimme geben“ – Plädoyer für ein Wahlrecht ab Geburt

Einleitende Hinführung

Nicht erst seit der Grenzöffnung durch Frau Merkel ist unsere Gesellschaft einem grundlegenden Wandel unterworfen. Grundlegende Veränderungen haben auch stets Veränderungen des Wahlrechts mit sich gebracht. So gab es etwa im deutschen Reich zwischen 1871 und 1914 einen starken Bevölkerungsanstieg, die Zuschnitte der Wahlkreise wurden aber nicht verändert. Dies führte dazu, dass in einem Wahlkreis in Berlin deutlich mehr Wahlberechtigte einen Reichstagsabgeordneten wählten als etwa im Ostpreußischen Heiligenbeil. Eine Wählerstimme dort hatte also deutlich mehr Gewicht als in Berlin.

Die Geschichte des Wahlrechts zeigt aber auch, dass gesellschaftliche Veränderungen irgendwann auch Auswirkung auf das Wahlrecht haben. So hatten wir etwa bis 1918 das Dreiklassenwahlrecht in Preußen, das das Stimmengewicht nach dem Steueraufkommen zumaß und die Wähler in drei Kategorien einteilte. Dies hat zum Bespiel zur Folge, dass in einem Wahlkreis ein Wurstfabrikant alleine so viele Wahlmänner bestimmen konnte wie die restlichen Wähler zusammen.

Das Frauenwahlrecht wurde ebenfalls erst später eingeführt. Ein Dreiklassenwahlrecht, Wahlrecht nur für (steuerzahlende) Männer und nicht für Frauen, sind heute nicht mehr vorstellbar und zeigen, dass gesellschaftliche Entwicklungen auch vor dem Wahlrecht nicht halt machen. Und das sollen sie auch nicht, denn das Wahlrecht ist ja in unserer repräsentativen Demokratie das entscheidende Instrument der Volkssouveränität.

Und wie andere Generationen vor uns, sind auch wir wieder tiefgreifenden Veränderungen unterworfen. der demographische Wandel wird uns einen größeren Bevölkerungsverlust als der dreißigjährige Krieg bescheren. Wir werden die historisch bisher einzigartige Situation haben, dass wir mehr Alte als Junge haben werden. Auch die aktuelle Zuwanderung hat nur sehr eingeschränkte Auswirkung auf diese langfristige Bevölkerungsentwicklung. Der Trend zur zunehmenden Alterung der Bevölkerung kann dadurch nicht umgekehrt werden. Abgesehen davon löst der massenhafte Zuzug vorwiegend männlicher Transferleistungsempfänger nicht die Probleme der sozialen Sicherungssysteme, er beschleunigt vielmehr das Auftreten dieser Probleme. Die FAZ von gestern führt aus, dass die Gesamtzahl der Menschen im Erwerbs- und damit Beitragszahleralter in Deutschland auch bei einer auf Dauer angelegten Zuwanderung von jährlich 200.000 Menschen bis in die 2030er Jahre um 5 Millionen schrumpfen wird.

Die derzeitigen sozialen Sicherungssysteme honorieren Kinderlosigkeit und bestrafen diejenigen ( vor allem Frauen ), welche die Grundlage für den Generationenvertrag schaffen und Kinder bekommen und großziehen.

Die Aussage von manchem Rentner „Ich habe ja auch einbezahlt“ mag aus persönlicher Sicht nachvollziehbar sein, bei einem Umlagesystem ist diese jedoch nicht zutreffend: Denn die Beiträge der Vergangenheit wurden in der Vergangenheit verbraucht, die gesetzlich Rentenversicherung lebt von der Hand in den Mund. Da die Beitragseinnahmen schon heute nicht ausreichen, werden Steuermittel in solcher Höhe zugeschossen, dass dieser Zuschuss den mit Abstand größten Einzelposten ( ca. 90 Mrd € ) im Bundeshaushalt darstellt.

Die Anerkennung von Erziehungsleistungen rührt nicht von der Politik, sondern von der Rechtsprechung des BVerfG (.z.B. Trümmerfrauenurteil). Der Grund für diesen verhängnisvollen Konstruktionsfehler, der mit der Rentenreform 1957 begonnen hat, liefert das Wahlrecht: Die große Rentenreform von1957 sah ursprünglich vor, dass die Erwerbsgeneration die junge und die alte Generation finanziert. Adenauer sagte aber seinen bekannten Satz: “Kinder haben die Leute eh immer“ strich die Rente für die Jungen und verdoppelte die Rente für die Alten und wurde dafür mit der absoluten Mehrheit belohnt.

Berücksichtigt man die explizite und vor allem die implizite Staatsschuld, so zeigt sich, dass der Staat die gemachten Versprechungen (Renten, Beamtenpensionen) nicht oder nicht in dieser Höhe wird erfüllen können. Diese Versprechungen sowie die Konstruktion der Sozialen Sicherungssysteme sind ein Vertrag zu Lasten der Jungen und ungeborenen Generation. Aus dem Zivilrecht wissen wir aber, dass ein solcher Vertrag nicht rechtswirksam ist, und so ist es auch hier: Die Junge Generation wird sich – zu Recht – nicht ausplündern lassen und diese Versprechungen auch gar nicht in voller Höhe erfüllen können.

Die Politik weiß aber sehr genau, wer Mehrheiten, Dienstwagen und eigene Pension sichert: Dies ist die ältere Generation. Wer wählt, der zählt! Dies zeigen auch die irrsinnig teuren Rentenpakete der großen Koalition wie Mütterrente *) und Rente mit 63 für einen abgegrenzten Ausschnitt potentieller SPD-Wählerklientel. Dies zeigt, dass das Wahlrecht einen maßgeblichen Einfluss auf politische Entscheidungen hat, was in einer Demokratie aber auch keine allzu große Überraschung darstellt.

Vorschlag eines Wahlrechts ab Geburt

Fakt ist, dass sich alle Parteien direkt oder indirekt an ihren potenziellen Wählern orientieren. Zurzeit sind jedoch ca. 14 Millionen deutsche Staatsbürger vom Wahlrecht ausgeschlossen. Kinder unter 18 haben allein aufgrund ihres Alters keine Stimme. Damit die Interessen der jungen Generation und von Familien jedoch politisch auch in Zukunft angemessen berücksichtigt werden, treten vermehrt Personen für ein Wahlrecht ab Geburt ein. Dieses besagt, dass – wie bei anderen Grundrechten auch – jeder Mensch das Wahlrecht von Geburt an hat und dieses bis zur Volljährigkeit durch den gesetzlichen Vertreter ausgeübt wird.

So gab es im Bundestag bereits 2003 und 2008 eine fraktionsübergreifende Gesetzesinitiative. Die früheren Vorsitzenden es Bundesverfassungsgerichts Roman Herzog und Paul Kirchhof, aber auch Erwin Teufel sprachen sich öffentlich für ein solches Wahlrecht aus. Zuletzt hatte sich Jens Spahn für ein solches Wahlrecht stark gemacht. Doch ein solcher Vorschlag ist mit einigen kritischen Fragen verbunden, auf die es jedoch durchaus plausible Antworten gibt.

Wie kann ein solches Wahlrecht ab Geburt konkret ausgestaltet sein?

Jede Person soll unabhängig von ihrem Alter eine Stimme bekommen. Eltern sollen dabei die Stimme ihres Kindes bei der Wahl vertreten. Wenn Jugendliche es explizit beantragen, können sie ihr Wahlrecht ab 14 selbst ausüben, ansonsten spätestens mit 18.

Ist ein solches Wahlrecht mit den Grundrechten der Verfassung vereinbar?

In den Grundrechten steht: „Die Staatsgewalt geht vom Deutschen Volke aus.“ (Artikel 20 Grundgesetz). Da Kinder unbestritten auch zu unserem Volk gehören, sollen sie bei Wahlen ebenso mit einer Stimme vertreten werden. Das Wahlrecht ist daher als altersunabhängiges Grundrecht zu sehen. Das Wahlalter ist hingegen in Artikel 38 Grundgesetz festgelegt und ist weder zwingend noch unabänderlich; in der Vergangenheit wurde es bereits von 21 auf 18 geändert. Nicht zuletzt macht der Einsatz von Paul Kirchhof und Roman Herzog deutlich, dass eine solche Reform durchaus mit unserer Verfassung im Einklang stehen kann.

Ist die Höchstpersönlichkeit der Wahl gesichert?

Dem Wahlrecht ab Geburt wird vor allem entgegengehalten, dass es sich beim Wahlrecht um ein sog. höchstpersönliches Recht handelt, das stellvertretungsfeindlich ist. Genauso wie bei einer Eheschließung können man sich hier nicht vertreten lassen. Zudem führe dieses Modell faktisch dazu, dass Eltern damit mehrere Stimmen hätten und die Gleichheit der Wahl nicht mehr gewährleistet sei (verkapptes Pluralwahlrecht). Hierzu ist anzuführen, dass es sich eben gerade um kein Pluralwahlrecht handelt, weil ja jeder Mensch Inhaber dieses Wahlrechts ist und der gesetzliche Vertreter bis zum Erreichen der Volljährigkeit dieses Recht, so wie andere Rechte (Einwilligung in Operation, etc.) auch.

Bereits jetzt kontrolliert niemand, wer bei einer Briefwahl das Kreuz macht. Auch in anderen Ländern, wie z.B. England, kann der Wahlberechtigte jemand anderes für sich an die Urne schicken. Beim Wahlrecht ab Geburt geben die Eltern ihre Stimme stellvertretend für ihre Kinder als Treuhänder ab. Um einen Streit zwischen Eltern über die Vergabe der Stimmen zu vermeiden hat Paul Kirchhof einen einfachen Vorschlag: Jeder Erziehungsberechtigte nimmt das Wahlrecht seiner Kinder mit einer halben Stimme je Kind wahr.

Ist die geheime Wahl und der Freiheit der Wahl gewährleistet?

Zwar entscheiden die Eltern für das Kind, solange das Kind dazu nicht in der Lage ist über die Ausübung des Wahlrechts. Aber sie handeln im Rahmen ihres grundgesetzlich legitimierten Elternrechts, als Treuhänder für ihre Kinder. Auch in sämtlichen anderen Lebensbereichen wird von ihnen gefordert und zugetraut, die Interessen ihrer Kinder zu vertreten. Die Ausübung des Wahlrechts durch die Kinder selbst, könnte grundsätzlich weiter ab 18 Jahren erfolgen. Sofern sie z.B. ab dem 14. Lebensjahr bereits selbst wählen wollen, könnte dies auf expliziten Antrag bei der Wahlbehörde ermöglicht werden. Ab diesem Alter ist man nicht zuletzt auch voll religionsmündig.

Ist die Gleichheit der Wahl weiter gewährleistet?

Die Gleichheit der Wahl erfordert geradezu die Einführung eines Wahlrechts von Geburt an, weil nur so den Kindern endlich auch ihr eigenes Grundrecht auf Wahl eingeräumt wird. Ein kinderloses Ehepaar hat momentan genau doppelt so viel politisches Gewicht wie eine Alleinerziehenden-Familie mit drei Kindern – in der aber zweimal so viele Staatsbürger leben. Die Position von Familien und der nächsten Generation wird so in gerechter Weise gestärkt.

Kann Familien- und Generationengerechtigkeit so verbessert werden?

Vor Einführung des Frauenwahlrechts vor rund 100 Jahren wurde argumentiert, dass die Interessen der Frauen bereits durch das Wahlrecht ihrer Männer berücksichtigt werden. Jedoch erst nach Einführung eines eigenen Wahlrechts wurden schrittweise Reformen möglich, welche die rechtliche Stellung der Frauen zu stärkten. In gleicher Weise ist es jetzt insbesondere aufgrund der demografischen Entwicklung notwendig, durch ein Wahlrecht ab Geburt die Familien- und Generationengerechtigkeit zu stärken.

Neues von der Jungen Union (JU)

Pressemeldung

Verband Familienarbeit e. V.

23. 06. 2015

                                                                                                                       

Strohfeuer oder Beginn einer sachlichen Auseinandersetzung ?

Der Vorsitzende der Jungen Union (Jugendorganisation der CDU/CSU), Paul Ziemiak, fordert eine neue Familienpolitik. U. a. schlägt er eine Sonderabgabe für Kinderlose in Höhe von 1 % des Bruttoeinkommens vor (für Eltern mit einem Kind von ½ %), um mit diesem Geld Eltern bei Geburt eines Kindes zu entlasten, z. B. durch ein „Begrüßungsgeld“ für Neugeborene von 1000 €. – Leider ist damit zu rechnen, dass der Vorschlag schnell mit vorgeschobenen und populistischen Argumenten zerredet wird, wie: „Kinder sind Privatsache“ oder „Kinderlose dürfen nicht bestraft werden“. Tatsächlich beeilte sich Christian Bäumler, stellvertretender Vorsitzender der CDA (Arbeitnehmerschaft der CDU)bereits zu erklären, er halte eine Sonderabgabe für Kinderlose für „mittelalterlich“.

Der stellvertretende Vorsitzende des Verband Familienarbeit, Johannes Resch, meint dazu:

Die Junge Union ist gut beraten, mit ihren Vorschlägen dort anzusetzen, wo die Probleme entstanden sind, nämlich bei der Sozialpolitik des Urvaters der CDU, Konrad Adenauer. Besonders durch die Rentenreform 1957 wurde die Alterssicherung, die nicht erst seit dem Mittelalter, sondern seit Adam und Eva durch die Erziehung eigener Kinder erarbeitet worden war, plötzlich an die Erwerbsarbeit gebunden. Seitdem profitieren Eltern von ihren eigenen Kindern weniger als ihre kinderlosen und deshalb uneingeschränkt erwerbsfähigen Nachbarn. Seitdem wird Erwerbsarbeit doppelt bezahlt (durch Lohn und Rente), während die Kindererziehung keine adäquate Gegenleistung mehr erfährt (weder Lohn noch Altersversorgung). Durch die Sozialpolitik Adenauers wurde der familiäre Generationenvertrag (Eltern versorgen ihre Kinder und werden dafür im Alter wieder von ihren Kindern versorgt) zerstört und durch ein gewaltiges Umverteilungssystem zu Lasten der Eltern ersetzt. So sind Kinder zum Armutsrisiko geworden. – Der Vorschlag von Herrn Ziemiak geht zwar in die richtige Richtung. Aber der Korrekturbedarf muss am Umverteilungseffekt unseres Sozialrechts gemessen werden. Da ist eine einmalige Leistung von 1000 € sicher nicht ausreichend.“

Gertrud Martin, die Vorsitzende des Verbands Familienarbeit ergänzt:“Um dieses Armutsrisiko zu umgehen, ist ein Ausgleich durch eine Sonderabgabe aus dem Geld, das Kinderlose nicht für Kinder ausgeben müssen, durchaus angezeigt. Dabei ist es nicht von Belang, welche Ursache die Kinderlosigkeit hat, die – wenn sie ungewollt ist – ein schwer zu ertragendes persönliches Schicksal sein kann. Statt einer Gebärprämie von 1000 € schlägt der Verband Familienarbeit allerdings ein Erziehungsgehalt für die Eltern vor, das sie wahlweise für eigene Betreuungsleistung oder zugunsten eigener Erwerbstätigkeit zur Bezahlung einer Fremdbetreuung ihrer Wahl (Kinderkrippe, Tagesmutter, Großeltern u. a.) einsetzen können.“