„Hände weg vom Grundgesetz“!

Otto Depenheuer, Professor für Öffentliches Recht, Allgemeine Staatslehre und Rechtsphilosphie an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität von Köln warnt in seinem CICERO-Beitrag unter dem Titel TRIUMPH DER BANALITÄT davor, das Grundgesetz nach dem Motto „Wünsch-dir-was“ zu verunstalten. Als Beispiel nennt er das Ansinnen von UNION und SPD, den Art. 6 GG mit einem total überflüssigen Zusatz zu ergänzen. So schließt der Autor mit dem Fazit: 

„Wenn der Staat für die Kinder etwas Sinnvolles tun möchte, sollte er Schulen renovieren, sie digital modernisieren und vieles andere mehr verbessern, aber sie sollten bitte die Verfassung in Ruhe lassen. Einmal mehr ist man geneigt, den alten Apo-Spruch in Erinnerung zu rufen: „Hände weg vom Grundgesetz“.

Lesen Sie selbst!

https://www.cicero.de/innenpolitik/kinderrechte-verfassung-triumph-banalitaet-grundgesetz?utm_source=cicero_newsletter

Wer hat das Sagen, die Eltern oder das Amt?

Die vierfache Mutter und  gefeierte Buchautorin Birgit Kelle macht darauf aufmerksam, dass im Schatten der CORONA-Krise bereits neue politische Versuche unternommen werden, Kinderrechte in der Verfassung zu verankern, obwohl eine Mehrheit der Parlamentarier dieses Vorhaben vor wenigen Monaten  abgelehnt hat. Wäre das Vorhaben damals beschlossen worden, hätten die Gesundheits- und Jugendämter bereits heute das Recht, Kinder gegen den Willen der Eltern aus den Familien zu nehmen, sie zu isolieren und evtl. „vorsorglich“ zu impfen.

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Birgit Kelle:

Das Kindeswohl in Corona-Zeiten – Warum „Kinderrechte in die Verfassung“ gerade jetzt das Erziehungsrecht der Eltern gefährdet

Wir hatten im vergangenen Newsletter das Problem bereits an die Wand geworfen: Wenn in Corona-Zeiten Beamte aus dem Gesundheitsamt in Rundschreiben drohen, dass Kinder aus Familien herausgerissen werden können, sollten sich Eltern nicht an die Quarantänevorgaben innerhalb (!) der eigenen Wohnung halten, dann hätten dieselben Beamten mit „Kinderrechten in der Verfassung“ ein machtvolles Instrument gegen die Eltern in der Hand. Gut, dass das – noch – nicht so ist. Gerade verschärft sich aber der Grund zur Sorge, denn nicht nur die SPD, sondern die Regierungskoalition insgesamt nimmt das Thema Kinderrechte erneut auf die Agenda.
Wie wir gerade erfuhren, beschloss der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD vorgestern, am 25. August 2020, erneut eine Arbeitsgruppe einzusetzen, bestehend aus Regierungsmitgliedern sowie Fraktions- und Parteimitgliedern, damit das Vorhaben „Kinderrechte in die Verfassung“ in dieser Legislaturperiode doch noch durchgeboxt werden kann. Haben wir gerade wirklich keine anderen Sorgen, auch in Bezug auf die Kinder? Es drängt sich die Frage auf: Warum ist das mitten in der größten Wirtschaftskrise des Landes, im größten Bildungsausfall seit dem zweiten Weltkrieg und im Angesicht einer erklärten Pandemie gerade so wichtig, um erneut in Angriff genommen zu werden? Einen akuten Grund gibt es gerade nicht. Wem also soll das erneute Vorhaben nutzen? Denn die Frage, wem es schadet, lässt sich einfacher klären: Den Eltern und somit der ganzen Familie.

Kindeswohl in Corona-Zeiten
Es macht mich langsam wütend, wie sehr die echten Probleme von Kindern und Familie missachtet werden, während der Staat zunehmend versucht ist, sich in Bereiche einzumischen, die eine Frage elterlicher Sorge und Erziehung sind. Wie etwa die Frage, wie ich als Mutter mit meinem eigenen kranken Kind in Quarantäne in meinem eigenen Haus umgehe.
Oder um es einmal so zu formulieren: Ich fände es großartig, wenn die Politik sich intensiv damit befassen würde, wie das Recht unserer Kinder auf eine anständige Bildung endlich wieder umgesetzt wird und wie ein Unterricht stattfinden kann, in dem unsere Kinder nicht sechs oder mehr Stunden am Tag gezwungen sind, dauerhaft eine Maske zu tragen, was gelinde gesagt eine Zumutung ist. Jeder möge das für sich einmal ausprobieren dauerhaft zu Hause.
Auch der Ton macht ja bekanntlich die Musik. Der Ton aus den Gesundheitsämtern war scharf. Missachtung der Maßnahmen wurde mit Kindesentzug bedroht. Das war keine gutgemeinte Handlungsempfehlung.
Im Kontext einer hypersensiblen Politik, die jedes Hinterfragen, jeden Widerstand und jeden Protest gegen staatliche angeordnete Corona-Maßnahmen derzeit mit Strafen bedroht oder Bürger, die ihre Verfassungsrechte wahrnehmen, als „Covidioten“ bezeichnet, lassen Drohungen gegenüber renitenten Eltern besonders aufhorchen. Debatte muss erlaubt bleiben, Widerspruch auch. Und deswegen hier noch einmal kompakt und unter den verschärften Bedingungen von Corona-Maßnahmen und Ausnahmesituationen, eine ganze Liste von Gründen, warum Kinderrechte in die Hand von Eltern und nicht dem Ermessensspielraum politischer Ideologen gehören.

  1. Die gesamte Debatte um Kinderrechte in der Verfassung dreht sich um die Frage, wer definiert das Kindeswohl? Was ist für die Kinder das Richtige und Gute? Was entspricht dem Kindeswohl und was nicht? Welches Recht der Kinder gäbe es zu verteidigen und welches zu vernachlässigen? Wer genau vertritt das Wohl der Kinder im Zweifelsfall und vor allem gegen wen? Und ganz konkret in Corona-Zeiten: Welche Maßnahmen sind für und welche gegen das Kindeswohl gerichtet? Kindeswohl, es ist eine politische Waffe, es ist das Symbolwort für die „Lufthoheit über den Kinderbetten“ und die finale Auseinandersetzung: Bestimmen die Eltern oder der Staat darüber und wer hat das letzte Wort? Alles ist also in Ordnung, solange Staat und Eltern sich einig sind. Nicht erst die Corona-Pandemie zeigt: Das ist mitnichten der Fall, jetzt kommen allerdings ganz neue Gefahrenlagen für Kinder und Familien dazu.
  2. Vorweg, genug gute Gründe gegen die Kinderrechte in der Verfassung habe ich schon vielfach zusammengetragen, zuletzt in einem offenen Brief an die Justizministerin Christine Lambrecht im Mai 2020,nachzulesen hier unter dem Link. Sie hatte mir auch geantwortet, leider ohne auf die inhaltlichen und rechtlichen Bedenken die unzählige Verfassungsexperten bereits vorgetragen haben, konkret einzugehen. Wirklich gewundert hat es mich nicht, denn dass, wider jede Vernunft, die Kinderrechte ein Steckenpferd der Sozialisten sind, ist lange bekannt. Dass sie jeden noch so erbärmlichen Anlass nutzen, um die Aufmerksamkeit auf das Thema zu lenken auch, nachzulesen gerne hier unter diesem Link, wo ich bereits eine Chronologie unguter Anläufe auf die Kinderrechte zusammengetragen habe, die vor allem eines zeigen: Kein Anlass scheint unpassend zu sein, wenn Ideologen einen Grund suchen.
  3. Die Einsetzung einer erneuten Arbeitsgruppe, wie nun gestern beschlossen, wirft die Frage auf: Wozu? Es gab bereits zwei Jahre lang eine Bund-Länder-Gruppe der Koalitionsparteien, herausgekommen waren im Herbst 2019 drei Formulierungsvorschläge für eine Verfassungsänderung, weil man sich im Kreise der Experten aus verschiedenen Lagern nicht einmal auf einen einzigen, gemeinsamen Vorschlag einigen konnte. Was sollte nun eine neue Arbeitsgruppe hervorbringen, außer einen Kuhhandel auf Koalitionsebene? Alle Fakten und vor allem alle Bedenken gegen die Kinderrechte in die Verfassung liegen auf dem Tisch. Seit über 20 Jahren. Und alles spricht dagegen. Verfassungsexperten, die Mehrheit der über die Jahre befragten Sachverständigen im Deutschen Bundestag und auch die Analyse des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Und ich war live dabei auf einem Podium in Berlin, als selbst jener Rechtsexperte, die sich vor dem Rechtsausschuss im Bundestag für die Kinderrechte aussprachen, zugeben mussten, dass es keine einzige konkrete Verbesserung für Kinder daraus gäbe, weil alle Handlungsforderungen für Kinder, die sie anbrachten, durch einfache Gesetze verwirklicht werden müssten und auch jederzeit könnten, ohne dass die Verfassung geändert wird. Die Mehrheit aller Experten war also schon immer wegen verfassungsrechtlicher Bedenken gegen die Verankerung von Kinderrechten in die Verfassung. Außer natürlich die SPD, die Grünen und die Linken und einzelne Versprengte der CDU, während die Rechtsexperten der CDU sich massiv dagegen aussprechen.
    Genaugenommen wurde einst das Einfügen der Forderung nach Kinderrechten in die Verfassung von Unionsseite nur deswegen in den Koalitionsvertrag eingefügt, weil Horst Seehofer in einem intellektuellen Blackout unbedingt darauf beharrte, obwohl in seiner eigenen Partei massive Bedenken dagegen herrschten und heute alle, die man in der CSU darauf anspricht, verschämt wegschauen. Horst wer? – werden manche sich fragen. Es ist der Mann der CSU, der nichts mehr zu sagen hat und als Einziger auch bei der 70-Jahr-Feier der CSU-Fraktion im Bundestag fehlte, weil ihn auch niemand dort vermisste. Es stellt sich also in Sachen CSU die Frage, ob Markus Söder das giftige Erbe dieser Koalitionsvereinbarung übernehmen will, das diametral zum Familienbild der CSU steht.
  4. Unter Corona-Bedingungen kommen gerade unheilvolle neue Gründe hinzu, Kinderrechte in der Verfassung abzulehnen, weil sie massiv in den Kompetenzbereich der elterlichen Erziehung eingreifen und dem Staat Kompetenzen zuspricht. Denn leider bietet die Pandemie konkrete Problemfelder, die bereits da sind und andere die unweigerlich kommen werden, bei denen gegensätzliche Auffassungen von Eltern und Staat zum Kindeswohl vorprogrammiert sind.
    Das Kindeswohl beinhaltet selbstverständlich und auch besonders die körperliche Unversehrtheit und die Gesundheit der Kinder. Gerade haben die Gesundheitsämter bereits die Muskeln spielen lassen bei einem Versuch, Eltern bis in das eigene Kinderzimmer hinein vorschreiben zu wollen, wie sie mit ihrem eigenen kranken Kind Corona-konform zu verfahren hätten, und bei Missachtung mit Kindesentzug als letztem Mittel gedroht. Im familienpolitischen Bereich existiert seit Jahrzehnten die Einteilung in „Gute Erziehung – schlechte Erziehung“ und das Schema ist auch im intellektuell niederschwelligen Bereich begreifbar: Gute Erziehung findet unter staatlicher Aufsicht durch angelernte Erzieherinnen in staatlichen Einrichtungen an fremden Kindern statt – böse Erziehung inklusive Verdummungsgefahr findet zu Hause durch Eltern an den eigenen Kindern statt.
    Die Eltern als Bildungs-Gefährder ihrer Kinder durch Kitaverweigerung sind also verbal bereits fest im Repertoire der Politik verankert. Eltern als Gesundheits-Gefährder ihrer Kinder kommt gerade als „Wording“ dazu.
    Jetzt streiten wir gerade über die Frage, ob man Eltern als erziehungsunfähig behandeln darf, weil sie sich nicht an Corona-Anordnungen zu Hause halten.Wie werden zukünftig Eltern eingestuft oder tituliert, die offen gegen Maßnahmen wie etwa die Maskenpflicht an Schulen protestieren, oder gar auf einer Demonstration gesichtet werden?
    Die halbe Welt arbeitet gerade an einem Impfstoff gegen Corona. Die Frage nach einer Impfpflicht, sobald der Impfstoff da ist, wird noch zum politischen Zündstoff werden. Für Erwachsene, aber auch für Kinder.
    Wie wird man Eltern behandeln, die selbst oder gar für ihre Kinder eine Impfung gegen Corona verweigern? Gesundheits-Gefährder ihrer Kinder? Wir haben gerade erst eine Masernimpfpflicht für Kita-Kinder eingeführt. Ohne Impfung kein Kitaplatz, um die anderen Kinder nicht zu gefährden. Die Forderung nach einer Impfpflicht für Schulkinder ist keine theoretisch abstrakte Überlegung, sondern eine Debatte, die uns unweigerlich ereilen wird. Werden Eltern noch widersprechen können, und welche Konsequenzen wird es für ihr Sorgerecht haben? Ich sage das explizit nicht als generelle Impfgegnerin, meine Kinder und ich selbst sind komplett nach Empfehlung durchgeimpft. Ich erinnere mich allerdings auch noch gut an den psychischen Druck, der einst aufgebaut wurde in der Bevölkerung, sich gegen die „Schweinegrippe“ unbedingt impfen lassen zu müssen. Der Druck bei Corona wird ungleich höher werden.
  5. Was gerade auch in Bezug auf die körperliche Unversehrtheit gut und richtig ist für unsere Kinder, dürfen wir als Eltern nicht aus der Hand geben. Kinderrechte in die Verfassung bringt keinen einzigen Vorteil für Kinder, denn sie sind Menschen und genießen deswegen bereits heute jedes einzelne Verfassungsrecht. Unser Grundgesetz kennt kein Mindestalter. Schon heute besitzt der Staat ein umfassendes Recht, Kinder allein schon auf Verdacht auf Misshandlung sofort aus der Familie zu nehmen, es braucht auch für tatsächliches Erziehungsversagen keine neuen Instrumente oder Maßnahmen.Alles was die Politik für Kinder tun möchte, kann sie heute und jetzt sofort mittels einfacher Gesetze im Bundestag tun. Die Frage, die alle Eltern an die Politik stellen sollten ist: Warum tut man nicht, was man tun könnte, und fordert stattdessen eine Verfassungsänderung, die nur symbolischen Charakter hätte? Die Antwort ist einfach, klar und ideologisch begründet: Nur die Verfassungsänderung bringt dem Staat ein Zugriffsrecht auf die Kinder. Nur die Verfassungsänderung bringt dem Staat das Recht das Kindeswohl nach eigenem Ermessen und auch gegen die Ansichten der Eltern zu definieren. Kinderrechte in die Verfassung treibt ein Keil zwischen Eltern und Kind und genau deswegen, sollten Eltern hier kategorisch protestieren.

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Jetzt wird es tatsächlich ernst: Die Regierungs-Koalition nimmt mitten in Corona Pandemie neuen Anlauf zur Verwirklichung des Zieles „Kinderrechte in die Verfassung“ – Hofft man etwa, das Thema unter dem Radar ernsthafter Probleme vorantreiben zu können, ohne dass jemand das groß bemerkt?
Jetzt ist es an der Zeit für Eltern, für ihre Rechte und die ihrer Kinder einzustehen, denn derzeit zeigen viele Maßnahmen unheilvoll, dass die Frage, was für unsere Kinder gut und richtig ist, mit staatlichen Ansichten diametral zusammenprallen kann.

Schreiben Sie an Ihre Abgeordneten, sprechen Sie jeden Politiker an in allen Parteien. In NRW ist gerade Kommunalwahlkampf, es stehen Infostände der Parteien in den Innenstädten. Nehmen Sie die Möglichkeit wahr, Ihre Meinung zu den Kinderrechten kund zu tun. Die Politik soll und muss wissen, dass dies kein Gewinnerthema ist. Die Liste aller Abgeordneten des Bundestages finden Sie hier unter dem Link. Nutzen Sie Ihr Bürgerrecht auf Rede- und Meinungsfreiheit!

Ihre
Birgit Kelle
Vorsitzende von Frau2000plus e.V.

Schriftverkehr zu „Kinderrechten ins GG“

Wir stellen folgende Schreiben als Vorlagen für weitere persönliche  Schreiben an Ihre BTAbgeordneten auf unseren Blog. Machen Sie bitte Gebrauch davon! Es könnte sehr knapp werden. Gerne auch mit Rückmeldung an uns. DANKE!

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Sehr geehrter, lieber Herr Rief, MdB,

mit Interesse und erfreut habe ich die ablehnende Stellungnahme der Werteunion zur Aufnahme sogenannter Kinderrechte ins Grundgesetz zur Kenntnis genommen.

Die Vorstellung, dass Linkspolitiker die erstrebte Oberhoheit über die Kinderbetten erhalten und das noch mit Unterstützung der christlich demokratischen Union ist nicht nur mir, sondern allen jenen, denen das Wohl der Familien am Herzen liegt, ein Gräuel.

Ich hoffe gar sehr, dass Sie sich der Haltung der Werteunion anschließen.

Wäre das nicht die Chance zu zeigen,  dass dort, wo CDU draufsteht noch ein bisschen CDU drin ist? Und Sie würden so auch jenen, die die Regierungsarbeit der letzten Jahre als „grottenschlecht“ beurteilen, keine weiteren Argumente liefern.

Mit freundlichen Grüßen – Eduard Grabherr

Antwort:

Sehr geehrter Herr Grabherr,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 19. November!

Ich stimme Ihnen weitestgehend zu. Kinder dürfen nicht gegen die Eltern aufgehetzt werden. Das zusätzliche Problem, ab wann die Kinderrechte gelten sollen – auch für ungeborene Kinder? -, haben die Befürworter nicht gelöst. Ich bin daher gegen die Einführung der Kinderrechte ins GG in Gestalt der jetzigen Vorschläge.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Rief – Büro MdB Josef Rief – Platz der Republik 1 – 11011 Berlin –                          Tel. 030 22 77 19 05 – Fax 030 22 77 60 60

www.josef-rief.de

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Sehr geehrte Frau MdB ………………., sehr geehrter Herr MdB ………….

mit Bestürzung habe ich den vorgeschlagenen Text für die Aufnahme von Kinderrechten ins GG gelesen,  wie er von der Bundesjustizministerin vorgetragen wurde. Da werden Familie oder Eltern nicht einmal erwähnt! Was hätten die Väter des Grundgesetzes dazu gesagt? Wenn man bedenkt, wieviel in diesem Lande nur deshalb noch funktioniert, weil diese sozialen Mikroosysteme trotz viel Gegenwindes größtenteils noch funktionieren, sind die Folgen solcher Kursänderung zugunsten einer imaginären „sozialen Gemeinschaft“ völlig unkalkulierbar – selbst dann, wenn der endgültig ins GG aufgenommene Alternativ-Text etwas moderater formuliert sein sollte.

Ich war vor kurzem in einer Veranstaltung der Ev. Akademie Meißen, die – wie zu befürchten war – an Einseitigkeit nicht zu überbieten war. Ich füge Ihnen eine kurze Zusammenfassung aus meiner Sicht an und mein Feed-back an den Studienleiter.

Ich bin fassungslos, dass die CDU in der GroKo diesem Weg einer Grundgesetzänderung nicht konsequent widerspricht. Letzten Ende ist dieser Aktionismus  ja nur eine Ablenkung von den eigentlichen Skandalen: Art 6 GG wird seit Jahren nicht eingehalten ( Kinder sind Armutsrisiko, Eltern auf dem Wohnungsmarkt und in der Rente benachteiligt etc. ). Ich verstehe nicht, weshalb sich die CDU – als ehemaliger Anwalt für die Mitte der Gesellschaft – die elementar wichtige Familienpolitik aus Gründen des Machterhaltes derart aus der Hand nehmen läßt.  Da die AfD seriöse verfassungsrechtliche Argumente  kompetent vertritt (Kühnel-Harder MdB), kommt man infolge einer unsachlichen Diskussionskultur im Lande als familienpolitisch Engagierter vielleicht noch in Verruf, wenn man in der Sache verantwortlich denkt. Was sind das für Verhältnisse!

Bitte haben Sie Verständnis, wenn ich diese Email an Sie  bewußt nicht zurückhaltend formuliere – mit der Bitte, diese meine Haltung, aber auch das Unverständnis verantwortungsvoller Familienvertreter an der Basis in geeigneter Weise den Wankelmütigen in der ehemaligen Partei der Mitte kundzutun. Reichen die zahlreichen bisherigen Gutachten, Appelle, Aufrufe immer noch nicht? (s. auch Halle´sche Erklärung im Anhang) > s. neuer Eintrag, die Redaktion.

Gern höre ich von Ihnen eventuell weitere sinnvolle Möglichkeiten, noch etwas gegen die Zerstörung  der Familie zu tun, die die Basis unserer subsidiär funktionierenden Sozialordnung darstellt.

Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich diese Nachricht auch an ehrenamtliche familienpolitische Akteure weiterleite, um sie vielleicht auch zu Stimmungsberichten von der Basis an Abgeordnete des Bundestages zu motivieren. Ohnehin ist ja unermeßlich, was Ehrenamtliche an Zeit und Energie aufwenden, damit Art. 6 nicht verwässert und vom Nötigen abgelenkt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Heinrich Günther – Kontakt: Dr. Heinrich Günther Lönsstr. 12  01259 Dresden

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Sehr geehrter Herr BT-Abgeordneter Müller,

sehr geehrter Herr BT-Abgeordneter Strasser,
Die Schwäbische Zeitung hat erst gestern in einer Mini-Notitz über das Vorhaben der Regierung berichtet, das Grundgesetz zugunsten von Kinderrechten zu ändern, obwohl die Diskussion im Internet längst auf Hochtouren läuft. Will man uns Eltern vor vollendete Tatsachen stellen?
  • Der Entwurf (Lambrecht)verzichtet auf den Begriff FAMILIE. Familie soll offensichtlich nicht mehr stattfinden.
  • Er sieht unmündige Kinder als autonome Personen losgelöst von ihrem Elternhaus.
  • Kinder sollen in einer „sozialen Gemeinschaft“ zu eigenständigen Persönlichkeiten reifen. Diese wird aber nicht definiert. Geht es in Abkehr von der Familie um die Kommune, den Staat, die Schule, die Gruppe?
  • Die Gefahr besteht, dass der Staat anstelle der Eltern künftig definiert, was dem Kindeswohl dient (Kitapflicht beschönigt als „frühkindliche Bildung“, Ganztagsbetreuung, Frühsexualisierung etc.) Der Widerstand der Eltern wird somit zum Straftatbestand.
  • Der Absatz 1a soll dem Elternrecht vorangestellt werden. Damit tritt das Elternrecht an 2. Stelle.
  • Kinder sind bereits Träger aller Grundrechte. Es gibt keine Schutzlücke. Und: Bereits heute muss dem Kindeswohl in allen Gesetzgebungsverfahren Vorrang gewährt werden.
  • Nach den bitteren Erfahrungen des Dritten Reichs mit der staatlichen Indoktrination der Jugend sprachen die Verfasser des Grundgesetzes bewusst den Eltern das alleinige Recht und die Pflicht zu, ihre Kinder zu erziehen. Den staatlichen Behörden erteilten sie lediglich ein Wächteramt bei Totalversagen der Eltern. Und so soll es auch bleiben.
  • Viele Familienverbände fordern, dass Kinder zuallererst ein „Recht auf Leben“ ab der Zeugung zusteht. Es sind die selben Politiker, die heute heuchlerisch Kinderrechte fordern, Kindern vor der Geburt aber ihr Recht auf ein eigenes Leben absprechen.
  • Unsere deutschlandweite ELTERNINITIATIVE fordert von unseren Abgeordneten, dass sie die bisherige Freiheit der Familien vor staatlichen Eingriffen schützen und den Koalitionsentwurf entschieden ablehnen.
  • Wir können uns nicht vorstellen, weiterhin UNION oder FDP zu wählen, sollte der Bundestag diesen Angriff auf die Autonomie unserer Familien nicht verhindern.
  • Ein Hauruckverfahren wie bei der EHE FÜR ALLE wäre für Union und FDP ein weiteres Desaster.
 
Gerade wir Oberschwaben setzen auf SIE, werte Abgeordnete! Nur mit intakten Familien unter Art. 6 GG werden wir unser Gemeinwesen voranbringen. Setzen Sie auf FAMILIE!
Mit Zuversicht grüßt Sie für die ELTERNINITIATIVE FAMILIENGERECHTIGKEIT
Bärbel Fischer
Antwort von Herrn Strasser, MdB

Sehr geehrte Frau Fischer,

 

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben, in dem Sie sich auf die Diskussion um die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz beziehen.

Hierzu nehme ich gerne wie folgt Stellung.

Die Situation für Kinder wird in erster Linie durch eine vernünftige Familienpolitik verbessert, nicht durch reine Symbolpolitik oder einen starken Staat als Wächter über die elterliche Erziehung.

Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen und Kindern mehr Rechte, mehr Chancen und mehr Beachtung zu schenken, klingt intuitiv sinnvoll und richtig. Die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land müssen aber darauf vertrauen können, dass sie ihr Privat- und Familienleben selbst gestalten dürfen, ohne dass der Staat jederzeit hineinblickt, wie Sie es in Ihrem Schreiben ansprechen. Der Staat sollte sich niemals als stiller Miterzieher in die Familie einmischen indem er die „richtige“ Erziehung durchsetzt, sondern nur dann eingreifen, wenn das Kindeswohl objektiv in Gefahr ist. Eine Stärkung der Rolle des Staates würde dieses Beziehungsgeflecht aus Kindern, Eltern und Staat aber zerrütten.

Anders als es SPD, Linke und Grüne teilweise proklamieren ist es völlig unzutreffend, dass Kinder im Grundgesetz nicht schon jetzt vorkämen. Denn Grundrechte, die Menschen und Bürger betreffen, entfalten ihre Wirkung für alle Gruppen von Menschen, auch ohne dass sie noch einmal einzeln aufgezählt werden. Zusätzlich ist die Gestaltung des Familienlebens, wie Sie ebenfalls festgestellt haben, durch Art. 6 im GG bereits verankert.

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat am 25. Oktober 2019 ihren Abschlussbericht vorgelegt. Darin schlägt sie unter anderem verschiedene Modelle zur Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz vor. Die Bundesjustizministerin hat angekündigt, bis zum Jahresende einen Gesetzentwurf vorzulegen. Dieser Entwurf liegt nun vor und stellt eine gute Grundlage für anstehende Verhandlungen über eine Grundgesetzänderung dar. Schon jetzt zeichnet sich aber Verhandlungsbedarf ab und die Bedenken bleiben, dass der Staat sich in den Familienbund einmischen könnte. Nach Art. 79 Abs. 2 GG bedarf eine Änderung des Grundgesetzes einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag.

Die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag wird sich konstruktiven Gesprächen über eine Grundgesetzänderung nicht verwehren. Für uns ist dabei wichtig, dass der Staat nicht als Aufpasser und stiller Miterzieher in den Familienverbund eindringt. Der Staat sollte nur dann eingreifen, wenn das Kindeswohl objektiv gefährdet ist.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen weiter zu helfen.                                               Mit freundlichen Grüßen

Benjamin Strasser MdB

Abgeordnetenbüro Benjamin Strasser MdB | Deutscher Bundestag | Platz der Republik 1 | 11011 Berlin    Tel: (030) 227-78419 | Fax: (030) 227-70422                                         Mail: benjamin.strasser@bundestag.de | Web: www.benjamin-strasser.de

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Video: Kinderrechte ins Grundgesetz? Ja oder Nein?

Das Bündnis  RETTET  DIE   FAMILIE stellt ein Video vor, das anschaulich die Risiken aufzeigt (siehe http://familiengerechtigkeit-rv.info/?p=8325), welche mit der Festschreibung von „Kinderrechten im Grundgesetz“ auf Eltern von Kindern zukommen werden. Denn der Staat will künftig sein, von der Verfassung zugebilligtes Wächteramt  vermutlich ausweiten bis hinein ins Elternrecht.

https://youtu.be/w2Ja_zoVw44

Der Verband schlägt eine Ergänzung (fett) zum bestehenden Art. 6 GG vor, die es den Eltern wieder stärker ermöglicht, selbst für das Kindeswohl zu sorgen. Das Wächteramt des Staates im Falle elterlichen Versagens bleibt davon unberührt.

 

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über die Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Jedes Kind hat das natürliche Recht auf Betreuung und Erziehung durch die eigenen Eltern. Die staatliche Gemeinschaft schützt dieses Grundrecht des Kindes, indem sie die Fähigkeit und Bereitschaft der Eltern zur Erziehung ihrer Kinder stärkt und fördert. Das Wächteramt des Staates berechtigt den Staat nicht, die Eltern zu einer bestimmten Art der Erziehung ihrer Kinder zu drängen.

(4) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur aufgrund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen. Dabei ist das natürliche Recht des Kindes auf die Verfügbarkeit einer Bindungsperson zu berücksichtigen.

(5) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

(6) Den nichtehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

 

 

Wer definiert „Kindeswohl“, der Staat oder die Eltern?

Der Verband Familienarbeit e. V. befürchtet, dass die Aufnahme von „Kinderrechten ins Grundgesetz“, die von UNION und SPD unterstützt wird, die erhebliche Gefahr birgt, dass der Staat sich dann veranlasst sieht, unter Verfechtung angeblicher Kinderrechte die Rechte der Eltern immer weiter einzuschränken, was den Kindern letztlich mehr schaden als nutzen würde. Deshalb stellt der Verband einen alternativen Vorschlag zur Diskussion:

Vorschlag des Verbandes Familienarbeit e.V. für eine gesonderte Formulierung der Kinderrechte im Grundgesetz (GG)

Es ist unbestritten, dass Kinder Grundrechte besitzen. Diese sind festgeschrieben in Art. 1 GG zum Schutz der Menschenrechte, der Kinder selbstverständlich einbezieht. Wesentlich ist aber die Frage, wer die Kinderrechte schützt.

Im bestehenden GG ist das in Art. 6, Abs. 2 klar geregelt: Die Vertretung der Kinderrechte ist vorrangig ein Recht und eine Pflicht der Eltern. Der Staat hat nur dann stellvertretend in Aktion zu treten, wenn Eltern dieser Aufgabe nicht nachkommen wollen oder nicht nachkommen können (Wächteramt des Staates).

In der gesellschaftlichen Diskussion wird zu Recht angeführt, dass die Kinderrechte bisher ungenügend geschützt seien, wobei als Folge die seit Jahrzehnten bestehende und sogar zunehmende Kinderarmut benannt wird. Zur Abhilfe wird eine direkte Erwähnung der Kinderrechte im GG gefordert.

Ein „Aktionsbündnis Kinderrechte ins Grundgesetz“ (UNICEF Deutschland, Deutscher Kinderschutzbund, Deutsches Kinderhilfswerk, Deutsche Liga für das Kind) hat dazu folgenden Text zur Aufnahme ins GG als neuen Art. 2a vorgeschlagen:

Quelle: www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de

(1) Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung seiner Persönlichkeit.

(2) Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes. Sie unterstützt die Eltern bei ihrem Erziehungsauftrag.

(3) Jedes Kind hat das Recht auf Beteiligung in Angelegenheiten, die es betreffen. Seine Meinung ist entsprechend seinem Alter und seiner Entwicklung in angemessener Weise zu berücksichtigen.

(4) Dem Kindeswohl kommt bei allem staatlichen Handeln, das die Rechte und Interessen von Kindern berührt, vorrangige Bedeutung zu.

Dieser Vorschlag übersieht aber, dass die größte Gefährdung der Kinderrechte und des Kindeswohls heute von der staatlichen Gesetzgebung ausgeht, die auch die wichtigste Ursache für die zunehmende Kinderarmut ist. 

Die Frage Kinderrechte und Grundgesetz ist aktuell, da im kürzlich abgeschlossenen Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD deren besondere Erwähnung im Grundgesetz angestrebt wird.

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Unsere Kritik am Vorschlag des Aktionsbündnisses:

Der Text bringt inhaltlich gegenüber Art. 1 GG (Menschenwürde, Menschenrechte) nichts grundsätzlich Neues, da Kinder bei Art. 1 GG zweifellos mitgemeint sind.

Wir stellen uns die Frage, ob diese Formulierung geeignet ist, die derzeit unbefriedigende Verwirklichung der Kinderrechte in unserer Gesellschaft zu beheben. Es fällt auf, dass die aufgeführten Punkte den Vorrang der Eltern bei der Vertretung der Rechte ihrer Kinder nicht mehr erkennen lassen. Sie richten sich vielmehr an den Staat als gleichberechtigtem Akteur.

Eine Analyse der gegenwärtigen gesellschaftlichen Verhältnisse zeigt aber, dass der Staat seit Jahrzehnten das Kindeswohl mittelbar gefährdet, indem er allein schon durch das Rentenrecht die  Eltern enteignet und weitgehend entrechtet hat. Hier liegt die wichtigste Ursache für die bestehende Kinder- und Elternarmut.

Auch das bestehende Elterngeldgesetz und die einseitige Krippenförderung bedeuten mittelbar eine Gefährdung des Kindeswohls, weil beides ausgerechnet die Eltern benachteiligt, die ihre Kinder sebstbetreuuen und für sie die größten Opfer bringen.

Vor diesem Hintergrund sind Zweifel angebracht, ob der Staat als Gefährder des Kindeswohls neben den Eltern als dessen gleichberechtigter Wahrer eingesetzt werden sollte. Er könnte dann z. B. die Krippenbetreuung zum „Kinderrecht“ erklären und die Eltern auch gegen ihren Willen zu zwingen, ihr Kind in eine Krippe zu geben.

Aufgrund bisheriger Erfahrungen besteht durchaus die Gefahr, dass ein gegenüber den Eltern gestärkter Gesetzgeber seine Macht dazu nutzen wird, die Rechte der Eltern noch weiter einzuschränken, so dass immer mehr Eltern ihrer Erziehungsverantwortung nicht mehr genügen können und das dann wieder zum Anlass genommen wird, die staatliche Bevormundung der Eltern noch weiter auszubauen.

Unser Alternativvorschlag:

Wir stehen einer direkten Erwähnung der Kinderrechte im GG nicht ablehnend gegenüber, soweit sie der Förderung des Kindeswohls dient. Dazu ist aber eine Formulierung zu finden, die es den Eltern wieder stärker ermöglicht, für das Kindeswohl zu sorgen. Das Wächteramt des Staates im Falle elterlichen Versagens bleibt davon unberührt.

Als Formulierung für die Aufnahme von Kinderrechten ins GG schlagen wir als Verband Familienarbeit e.V. folgende Ergänzung von Art. 6 GG vor (neuer Text fett hervorgehoben):

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über die Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Jedes Kind hat das natürliche Recht auf Betreuung und Erziehung durch die eigenen Eltern. Die staatliche Gemeinschaft schützt dieses Grundrecht des Kindes, indem sie die Fähigkeit und Bereitschaft der Eltern zur Erziehung ihrer Kinder stärkt und fördert. Das Wächteramt des Staates berechtigt den Staat nicht, die Eltern zu einer bestimmten Art der Erziehung ihrer Kinder zu drängen.

(4) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur aufgrund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen. Dabei ist das natürliche Recht des Kindes auf die Verfügbarkeit einer Bindungsperson zu berücksichtigen.

(5) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

(6) Den nichtehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

Kurz gefasste Begründung:

Das Recht des Kindes auf Betreuung und Erziehung durch die eigenen Eltern ist das wichtigste Kinderrecht und dient dem Kindeswohl in der Regel am besten. Erst wenn dieses Recht nicht verwirklicht werden kann oder mit dem Kindeswohl nicht vereinbar ist, hat der Staat für einen Ersatz zu sorgen, der diesem Recht in seinen Auswirkungen so weit wie möglich nahe kommt. Der Staat hat aber die Elternrechte zu achten und zu stärken, so dass der Fall des elterlichen Versagens so weit als möglich vermieden wird. Unser Formulierungsvorschlag bewegt sich im Rahmen der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts:

(Zitat aus einem Urteil des BVerfG vom 10.11.1998 (2 BvR 1057/91, Rn 64)

„Nach Art.6 Abs.1 GG steht die Familie unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. Das Wächteramt des Staates (Art.6 Abs. 2 Satz 2 GG) berechtigt den Staat aber nicht, die Eltern zu einer bestimmten Art und Weise der Erziehung ihrer Kinder zu drängen. Das Grundgesetz überlässt die Entscheidung über das Leitbild der Erziehung den Eltern, die über die Art und Weise der Betreuung des Kindes, seine Begegnungs- und Erlebnismöglichkeiten sowie den Inhalt seiner Ausbildung bestimmen. Diese primäre Entscheidungsmöglichkeit der Eltern beruht auf der Erwägung, dass die Interessen des Kindes in aller Regel am besten von den Eltern wahrgenommen werden.“

 

Einwände gegen die vorgeschlagenen Verfassungsänderungen

Prof. Dr. Gregor Kirchhof, LL. M. verdeutlicht für den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages die Risiken, Kinderrechte gesondert in die Verfassung aufzunehmen (Anhörung am 26. Juni 2013) und betont die besondere Verantwortung der ELTERN  VOR  DEM  STAAT.

http://familiengerechtigkeit-rv.info/wp-content/uploads/2017/11/8-PM-Kinderrechte-Prof.-Dr.-Gregor-Kirchhof.pdf

 

Kinder sind auch Menschen !!!

Wie uns unser Mitglied Christiane Lambrecht aus Bayern informiert, steht das Thema: „Kinderrechte in die Verfassung“ in zwei Wochen auf der Agenda der CSU. Aus diesem Anlass wollen wir Sie, liebe Nutzer, auf einen Artikel der vierfachen Mutter und Journalistin BIRGIT  KELLE zu diesem Thema aufmerksam machen mit der Bitte, ebenfalls aktiv zu werden und eine Botschaft an die CSU zu senden: https://www.csu-landtag.de/1_kontakt_Nehmen-Sie-Kontakt-auf.html 

Oder: csu@csu-landtag.de

Wir müssen einfach viele sein!

 

Lesen Sie den interessanten Artikel von Birgit Kelle: „Kinder sind auch Menschen“

Kinder sind auch Menschen 0157_03_00_05042017_2_0.PDF

Suchen Sie bitte selbst in der WELT vom Mittwoch, 5. April 2017 nach dem Artikel. Trotz mehrerer vergeblicher Versuche will es mir nicht gelingen, diesen Artikel über einen Link zu übertragen. Sorry!

Bärbel Fischer

 

 

 

 

 

Kinderrechte in die Verfassung – gezielte Entmündigung von Eltern!

Schon wieder flammt, SPD gezündet,  die Debatte „Kinderrechte in die Verfassung“ auf. Justizminister Maas und natürlich Frau Schwesig sind dieses Thema ein „Herzensanliegen“. Bereits 2014 gab es in BW die selbe Debatte, angeführt von der SPD-Sozialministerin Katrin Altpeter, die durch Abwahl der SPD ihr Amt abgeben musste.

Was die die SPD mit ihrem Vorhaben klammheimlich im Schilde führt, lesen Sie im folgenden Artikel von Birgit Kelle:

 Manuela Schwesig will uns Eltern an den Kragen

https://www.welt.de/debatte/kommentare/article163402414/Manuela-Schwesig-will-uns-Eltern-an-den-Kragen.html

Wenn der SPD die Rechte der Kinder so sehr am Herzen liegen, um Leib, Leben und Schutz von Kindern zu garantieren, sollte sie die ungeborenen Kinder im Mutterleib unbedingt mit einschließen, mahnt Frau Kelle.

„Unsere Gesellschaft“ – wer ist das? Antwort an Herrn Bohsem

Bezugnehmend auf den Kommentar von Herrn Guido Bohsem in der Süddeutschen Zeitung vom 19. Oktober 2015:  „Ehegattensplitting passt nicht in unsere Gesellschaft“ veröffentlichen wir die Antwort der ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT:

Sehr geehrter Herr Bohsem!

Bezüglich Ihres Kommentars „Ehegattensplitting passt nicht in unsere Gesellschaft“            ( Süddeutsche Zeitung, 19. 10. 2015 ) darf ich Sie in wesentlichen Punkten korrigieren:

  • Die SPD scheint festzulegen, wer oder was „unsere Gesellschaft“ ist, und wer oder was  dazu passt, und wer oder was nicht. Die Mittelschicht scheint nach SPD-Jargon nicht dazu zu gehören. Die „breite Masse“, das sind die Ehepaare, die sich per Trauschein gegenseitige Fürsorge versprochen haben bis ans Ende, übrigens zur Entlastung der Sozialkassen und damit der Allgemeinheit. Die Altersversorgung von Singles kostet den Steuerzahler viele Milliarden.
  • Nicht belegt ist, dass sich immer mehr Menschen gegen den Trauschein entscheiden, aber dass der Staat das ES vom Trauschein abhängig macht, ist doch klar: er braucht für sein Fortbestehen verlässliche Strukturen und verlässlichen Nachwuchs. Trauung ist nicht umsonst ein Staatsakt und kein beliebiges Ritual.  Am liebsten würde die SPD, wie auch die Grünen, den Trauschein überhaupt abschaffen. Umso merkwürdiger ist daher, warum gleichgeschlechtliche Paare diesen Trauschein so aggressiv fordern.
  • Das Ehegattensplitting ES ist keine Subventionierung und erst recht keine Familienförderung, sondern es stellt lediglich Steuergerechtigkeit für die Wirtschaftsgemeinschaft Ehe dar.
  • Besserverdienende ohne Kinder haben meist zwei ähnlich hohe Einkommen. Hier wirkt sich das ES kaum aus. Die Chefarztgattin ohne eigenes Einkommen ist die absolute Ausnahme.
  • Nach dem Willen der SPD soll sich die Struktur der Arbeitsgesellschaft in Richtung totale Frauenerwerbstätigkeit verändern, das Einverdienermodell soll es in Zukunft nicht mehr geben, vielmehr soll das Zweiverdienermodell, ungeachtet (noch-)geborener Kinder installiert werden. Die steigende Frauenerwerbstätigkeit fördert Niedriglöhne. Das weiß auch die SPD.
  • Was die SPD ärgert ist, dass gut ausgebildete Frauen ( Ärztinnen, Lehrerinnen, Juristinnen etc.) meist auch über Kenntnisse zur „artgerechten“, sprich human-biologisch-personalen Erziehung ihrer Kinder verfügen und deshalb am Lebensanfang ihrer Kinder präsent sein wollen. Aber die SPD will weder Müttern noch Kindern die ersten 3 Bindungsjahre gönnen. Nein, von 45 Berufsjahren sollen sie auch 45 absolvieren. Sie sollen Kinder haben als hätten sie keine.
  • Besonders sarkastisch ist Ihre Einschätzung, Familien ließen sich den Urlaub durch das ES finanzieren, anstatt sich einzuschränken (inwieweit schränken sich Kinderlose ein?). Ohne ES kämen Familien schon heute wegen der verdoppelten Steuerbelastung total unter die Räder. Die Streichung des ES erzwingt folglich die Müttererwerbstätigkeit, was ja wohl der Sinn des SPD-Vorhabens ist. Die grundgesetzliche Wahlfreiheit ( Art. 6 GG ) der Eltern in der Erziehung ihrer Kinder wäre damit erloschen. Margot Honecker lässt grüßen.
  • Dass Sie, Herr Bohsem, den Bestandsschutz für getraute Paare als Bonbon der SPD verkaufen, schlägt dem Fass vollends den Boden aus. Vertragsschutz ist in einem demokratischen Staat ein hohes Gut und kein Good-Will-Zugeständnis.
  • Zuletzt lässt Ihr Rat an die SPD, das ES heimlich, still und leise, ohne Diskurs der Bevölkerung unterzujubeln, den SZ-Leser an Ihrem demokratischen Verständnis vollends zweifeln und verzweifeln. Geht ein solcher Kommentar unzensiert durch die SZ-Redaktion?
  • Zu Recht bezweifeln Sie, dass der SPD die Abschaffung von Ehe und ES gelingt. Viel eher verliert sie Stimmen. Und das ist  SEHR GUT so.

Damit, Herr Bohsem, hoffe ich, Sie vielleicht nachdenklich gemacht zu haben über die „familien-, d. h. arbeitspolitischen“ DDR-Forderungen der SPD, die laut Olaf Scholz „die Lufthoheit über die Kinderbetten“ beansprucht. Nicht die Eltern, sondern der Saat möchte sich den Zugriff auf die nächste Generation sichern. Aber wir Eltern wehren uns dagegen mit unserer Wählerstimme.

Mit besten Grüßen                                                                                                          Bärbel Fischer                                                                                                                       für die  ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT                                         www.forum-familiengerechtigkeit.de

Herr Bohsem antwortete:

Liebe Frau Fischer,

vielen Dank für ihren energischen Beitrag. Sie brauchen mich nicht nachdenklich zu machen. Wie in meinem Kommentar klipp und klar zu lesen ist, halte ich das Modell der SPD für nicht einführbar und für nicht zweckmäßig.

Ein Vorschlag: lesen Sie den Kommentar nochmal mit einer anderen Brille. Dann werden Sie feststellen, dass ich das Ehegattensplitting zwar kritisiere, es aber nach Abwägung als alternativlos verteidige. Wenn Ihnen das nicht energisch Pro-Splitting ist, kommen wir nicht zusammen, fürchte ich.

Mit freundlichem Gruß

Guido Bohsem

Parlamentsbüro Wirtschaft

Guido Bohsem                                         Tel.:    +49 30 2636-660

Französische Straße 48                         Fax.:   +49 30 2636-66222

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Hirn-amputiert!

In völliger Verkennung des Zusammenhangs von Ehe und Generationenvertrag plädieren so genannte Experten naiv für eine „Ehe für alle“, ohne die fatalen Folgen für den Fortbestand der Gesellschaft ins Auge zu fassen.

Sollte der Gesetzgeber die Ehe für alle öffnen, so bedeutet dies, dass er seinen Schutzauftrag gemäß Art. 6 GG auch auf jene ausweitet, die des Schutzes gar nicht bedürfen, weil sie keinen Nachwuchs zeugen. Das Grundgesetz will mit seiner Fürsorge für Ehe und Familie unser Staatswesen über den Nachwuchs auch für die Zukunft absichern. Die beabsichtigte Gleichstellung erkennt demnach in der Elternschaft keinen Mehrwert mehr gegenüber sterilen Lebensgemeinschaften.

Wie hirnamputiert müssen die Befürworter einer „Ehe für alle“ sein, um diesen lapidaren Tatbestand zu ignorieren? Eine falsch verstandene Toleranz im Gleichstellungstaumel sorgt dafür, dass Paare sich künftig noch gründlicher überlegen, ob sie sich Elternschaft antun  wollen.

Elternschaft ist in Deutschland bereits zu einem Hobby ohne Lobby verkommen. 

 

Bärbel Fischer, ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT