Politik, Gesellschaft und Resilienz: Wenn Kinder „falsch“ erzogen sind

Vor einem Jahr schrieb der Erziehungswissenschaftler, Hochschullehrer und Autor          Dr.  Albert Wunsch einen Artikel bei IDAF (Institut für Demokratie, Allgemeinwohl und Familie ) mit obigem Titel, der genau beschreibt, wie unsere Gesellschaft an dem Ast sägt, auf dem sie  sitzt.

„Nach einer aktuellen Untersuchung des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung ist das „Kinderkriegen in Deutschland so unattraktiv wie nie zuvor“. Den Deutschen seien Beruf, Freunde und Hobbys wichtiger als die Gründung einer Familie. Kinder verlieren immer mehr an Bedeutung. Auch das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 20.7.2017 verdeutlicht, dass zwar von Eltern eine solide Kinder-Erziehung erwartet wird, die Richter darin aber keinen Anspruch auf einen Elternbonus bei der Rente ableiten.“ ………..

Lesen Sie den ganzen Beitrag unter:

 

https://www.i-daf.org/aktuelles/aktuelles-einzelansicht/archiv/2019/05/15/artikel/olitik-gesellschaft-und-resilienz-wenn-kinder-falsch-erzogen-sind.html

Bundessozialgericht: Keine Entlastung von Familien in der Rentenversicherung 

 „Das Bundessozialgericht hat heute nicht den Mut gefunden, Eltern Gerechtigkeit zu verschaffen. Doch die betroffenen Familien geben nicht auf, für eine verfassungsgemäße Beitragsgestaltung in den Sozialversicherungen zu streiten!“, so die Meldung des Deutschen Familienverbandes:

http://www.deutscher-familienverband.de/presse/pressemitteilungen/769-bundessozialgericht-keine-entlastung-von-familien-in-der-rentenversicherung

 

 

 

 

„elternklagen“ erneut vor dem Bundessozialgericht

Seit 16 Jahren kämpft der Deutsche Familienverband DFV für Beitragsgerechtigkeit in den Sozialversicherungen. Immer wieder hat das Bundessozialgericht (BSG) die Klage von Eltern abgewiesen. Am 20. Juli 2017 klagen erneut zwei Elternpaare vor dem BSG wegen der doppelten Belastung von Familien im sog. Generationenvertrag:

Bei einem durchschnittlichen Bruttoeinkommen von 35.000 EUR unterschreitet eine vierköpfige Familie ihr steuerliches Existenzminimum um 1.603 EUR. Während ein Alleinstehender mit dem gleichen Einkommen nach Deckung seines Bedarfes in Höhe des Existenzminimums noch ein frei verfügbares Einkommen in Höhe von 13.421 EUR hat. „Die relative Einkommensposition von Familien im Vergleich zu Alleinstehenden hat sich im Zeitraum von 2006 bis 2015 kontinuierlich verschlechtert.

http://www.deutscher-familienverband.de/11-aktuelles/763-elternklagen-erneut-vor-dem-bundessozialgericht

 

Unhaltbares Urteil

Der Deutsche Familienverband klärt auf:

Die Kampagne „Wir jammern nicht – wir klagen!“ hat Beeindruckendes geschafft: Bis heute wehren sich tausende Familien gegen zu viel erhobene Beiträge in den Sozialversicherungen. 

Die Initiatoren – der Deutsche Familienverband und der Familienbund der Katholiken – unterstützen und begleiten die engagierten Familien auf dem Weg durch die Instanzen.  376 Familien stehen mit einer Verfassungsbeschwerde gegen den Pflegevorsorgefonds vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Gegen das unhaltbare Urteil des Bundessozialgerichts vom 30.9.2015 mit der Frage der Beitragsentlastung von Eltern in der Sozialversicherung laufen  Prof. Dr. Christian Seiler, ausgewiesener Staatsrechtler an der Universität Tübingen, und die Staatsrechtslehrerin Prof. Dr. Anne Lenze,  Sturm.

http://www.deutscher-familienverband.de/19-familie/familienpolitik/740-die-bundesbank-muss-farbe-bekennen

 

 

 

 

Eltern klagen! Infovideo ganz aktuell

Nach der Abweisung durch das Bundessozialgericht liegt die Klage tausender Eltern gegen die doppelte Belastung von Familien beim Bundesverfassungsgericht. Daher wurde der  Erklärfilm auf den aktuellen Stand gebracht. Für unsere Nutzer eine gute Möglichkeit, diese anschauliche Darlegung weiter zu verbreiten. Denn viel zu wenige Bürger sind über den skandalösen Sachverhalt informiert.

http://elternklagen.de/verfassungswidrige-sozialversicherung-erklaerfilm-zur-kampagne-elternklagen-de-gestartet/

Auf zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe!

Beitragsgerechtigkeit für Familien nur über das Bundesverfassungsgericht erreichbar – Familien entsetzt und empört

(Berlin). Gestern hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel die Klage der Freiburger Familie Essig auf familiengerechte Sozialversicherungsbeiträge abgewiesen. Nach erschöpftem Rechtsweg ist nun der Weg zum Bundesverfassungsgericht frei. Der Familienbund der Katholiken (FDK) sagte der Familie und ihren Rechtsbeiständen Prof. Kingreen und Dr. Borchert auch dabei Unterstützung zu.

Verwundert zeigte sich der Vertreter des Deutschen Familienverbandes (DFV), der Bundesgeschäftsführer Siegfried Stresing: „Das Bundessozialgericht hat in seiner Urteilsbegründung ausdrücklich auf seine frühere Rechtsprechung zurück gegriffen. Das Urteil vom 05.07.2006 war in der Fachwelt wegen Rechtsfehler heftig umstritten. In der gestrigen Verhandlung vorgetragene Gegenargumente der Klagevertreter wurden nicht berücksichtigt.“

Für Überraschung sorgte das Gericht, indem es in seiner Begründung neue, in der Verhandlung nicht angesprochene Daten und Statistiken einbrachte. Die Kläger hatten keine Chance, auf diese für niemandem nachvollziehbare und teilweise geradezu abwegigen Behauptungen zu entgegnen. „Das verletzt in eklatanter Weise das Recht der Kläger auf Gehör“, so der Prozessbeobachter Stresing. Dies sei umso empörender, als die Kläger ausdrücklich zu einer umfassende Erörterung der Sach- und Rechtslage aufgefordert hatten, was der 12.Senat des Gerichts aber ablehnte. Kläger Markus Essig: „Das Gericht hat den Dialog mit unseren Prozessvertretern verweigert, seinerseits aber mit Daten und Gutachten konträr zur Fachwelt argumentiert.“

Hinter der Klagefamilie, die den Weg zum Bundesverfassungsgericht nun konsequent weiter geht, stehen mehrere tausend weitere Familien. „Unsere Berichterstattung vom Prozess hat mehr als 35.000 Personen erreicht“ so Siegfried Stresing (DFV), der zusammen mit Georg Zimmermann (FDK) den größten Elternaufstand in der Geschichte der Bundesrepublik unter www.elternklagen.deorganisiert. „Uns erreichen Emails und Kommentare, die voller Entsetzen über so viel Ignoranz gegenüber Familien sind. Die darin zu spürende Wut findet nun ein Ventil, indem sich mehr als 1.500 Familien ebenfalls auf den Klageweg machen. Und täglich werden es mehr“, so Stresing.

Für Familie Essig heißt es jetzt, die schriftliche Urteilsbegründung abzuwarten. Eine solche wurde vom Gericht nicht vor Dezember angekündigt. Dann bleibt Ihnen 1 Monat zur Verfassungsbeschwerde. Fröhliche Weihnachten und eine schöne Bescherung?

01.10.2015

Der Deutsche Familienverband ist die größte parteiunabhängige, überkonfessionelle und mitgliedergetragene Interessenvertretung der Familien in Deutschland.

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