„Selbstbestimmungsgesetz“

Herr Dr. med Johannes Resch vom Verband Familienarbeit e.V. wandte sich besorgt über den „Gesetzentwurf zur Selbstbestimmung des Geschlechts“ an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages:

Sehr geehrte Abgeordnete des Deutschen Bundestages,

 zur Zeit gibt es einen Gesetzentwurf zur Ablösung des bisherigen Transsexuellen-Gesetzes, mit dem alle Personen ab 14 Jahren das Recht erhalten sollen, ihr Geschlecht „selbst zu bestimmen“.

Dieser Gesetzentwurf zeigt, dass sich unsere gegenwärtige Gesellschaftspolitik immer mehr von der Wirklichkeit entfernt und von vorgegebenen Ideologien geprägt wird, die in der Konsequenz auch nicht vor dem Missbrauch und der körperlichen Schädigung von Minderjährigen zurückschrecken.

 Der Entwurf versteckt sich hinter der Behauptung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse, ignoriert aber selbst grundlegende biologische Gegebenheiten. Das Gesetz bezieht sich auf Beschlüsse des BVerfG, nach denen neben dem Geschlechtseintrag männlich oder weiblich, auch abweichende Möglichkeiten zu berücksichtigen sind. Das ist auch sinnvoll in Bezug auf die wenigen Fälle, in denen die Biologie eine klare Zuordnung zu einem der beiden Geschlechter nicht zulässt. Diese kleine Minderheit von etwa 0,1 % der Menschen lässt es aber keinesfalls zu, die Zuordnung der restlichen 99,9% als der „Selbstbestimmung“ zugänglich zu erklären. Hier wird gegen alle Wissenschaft vorgegaukelt, das Geschlecht unterliege grundsätzlich der „Selbstbestimmung“. Diese angebliche Erweiterung des menschlichen Selbstbestimmungsrechts birgt aber erhebliche Gefahren besonders für das sensible Alter der Pubertät, weil es den in diesem Alter oft vorhanden Wunsch nach Änderung des eigenen Geschlechts fördert und damit körperlichen Eingriffen durch hormonelle Behandlungen oder operative Maßnahmen den Weg bereitet, die aber in Wirklichkeit meist schwere körperliche Schädigungen darstellen und nicht mehr rückgängig zu machen sind.

 Bitte lesen Sie dazu den Beitrag aus unserer Mitgliederzeitschrift „Familienarbeit – heute“, 2/2023, der vor dem Gesetz warnt. Als die zentrale Gefahr des Gesetzes betrachten wir, dass sich Jugendliche, die mit ihrem Geschlecht hadern, durch die amtliche Bestätigung eines falschen Geschlechts zu entsprechenden körperlichen Eingriffen ermutigt werden, was eine sachgerechte Behandlung der zugrunde liegenden „Geschlechtsdysphorie“ unmöglich machen kann.

 Beste Grüße

 Dr. med. Johannes Resch

Verband Familienarbeit e.V.

 

 

Mädchenförderung mit Fragezeichen

Die neu gegründete Initiative Plan International wirbt um Patenschaften für Mädchen in aller Welt. „Wir Frauen in Deutschland können unsere Stärken entwickeln, weil wir in einem freien Land leben. Nur den wenigsten Mädchen in Armustsregionen ist dieses Glück vergönnt. Vielmehr werden sie unterdrückt, diskriminiert und oftmals zur Kinderheirat gezwungen.“ Ein anerkennenswertes Anliegen, ins Leben gerufen von der Schauspielerin Senta Berger, der Fernsehmoderatorin Birgit Schrowange und der Schauspielerin Marion Kracht, das allerdings spät genug kommt. Längst haben christliche Organisationen dieses Anliegen in den Blick genommen und umgesetzt.

Hier unsere Stellungnahme:

Sehr  geehrte Damen von Plan International!

Ich weiß nicht, wie ich in Ihren Verteiler gerutscht bin, vielleicht über unsere ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT, bei welcher es uns nicht nur um Gerechtigkeit und Gleichbehandlung allein für Mädchen geht, sondern um gerechte Behandlung für Familien. 

Diese lässt nämlich hierzulande zu wünschen übrig. 2001 hat das BverfG geurteilt, dass Familien mit Kindern gegenüber Kinderlosen finanziell nicht benachteiligt werden dürfen. Geschehen ist nichts weiter, als Arbeitnehmern ohne Kinder einen um 0,8 % erhöhten Beitragssatz zur Pflegeversicherung zu verordnen. Es wäre der Legislative ein Leichtes, das Kinderexistenzminimum existenzsichernd zu erhöhen, damit Familien mit mehr als einem Kind keine Verluste mehr zu stemmen haben. Es wäre auch ein Leichtes, die Anzahl der Kinder bei den Sozialbeiträgen zu berücksichtigen – aber es geschieht nichts.

Ich füge den Horizontalen Vergleich des Deutschen Familienverbandes e. V.  bei, aus welchem ersichtlich wird, dass Familien umso höhere Verluste erleiden, je mehr Kinder sie großziehen.

https://www.deutscher-familienverband.de/wp-content/uploads/2022/05/HV_2022_Onlinefassung_Fertig_PDF.pdf?utm_source=mailpoet&utm_medium=email&utm_campaign=dfv-presse-bundesverfassungsgericht-erfolg-in-pflegeversicherung-abweisung-in-renten-und-krankenversicherung_116

Es ist mir noch in deutlicher Erinnerung, wie Sie Frau Senta Berger und der ZDF-Moderator Joh. B. Kerner Frau Eva Hermann aus dem Studio gejagt haben, nur weil Ihnen das Anliegen der Familien nicht passte – ein bis dahin undenkbarer Skandal. Also hat schon damals angefangen, worunter unsere Debatten bis heute leiden ( Maybritt Illner, Markus Lanz oder Talkshows der ARD) nämlich: Wenn das Anliegen dem Sender nicht genehm ist, wird der Protagonist „abgefackelt“. Und das mit gezieltem Applaus  der Studiogäste. Ich weiß nicht, warum Familien überhaupt noch GEZ-Gebühren bezahlen, wenn die Sender ihnen andauernd auf die Füße treten.

Aus diesem Grund werde ich Ihrer Initiative  n i c h t   beitreten, so sehr Ihr Anliegen, Mädchen zu fördern, berechtigt ist.

Solange unsere Regierung ihre eigenen Familien links liegen lässt, gibt es für mich vorerst keinen Grund, Kinder in aller Welt zu fördern. Ich würde mich freuen, wenn Sie sich künftig für eine heimische Familienpolitik einsetzten, die diesen Namen auch verdient. 

Mit zuversichtlichen Grüßen

Bärbel Fischer

www.forum-familiengerechtigkeit.de

info@familiengerechtigkeit-rv.de

http://www.rettet-die-familie.de

 

 

Das BverfG missachtet die eigene Rechtsprechung

Institut für Demokratie, Gemeinwohl und Familie e.V.

Aufsatz des Monats, 2022 / 5, 21.06.2022

Das Bundesverfassungsgericht missachtet die eigene Rechtsprechung

von Prof. emer. Dr. Herwig Birg, Bevölkerungsforscher, Soziologe

Die drei Zweige unseres Sozialen Sicherungssystems, die Renten,- Kranken- und Pflegeversicherung, bilden das Rückgrat unseres sozialen Rechtsstaats. Ernsthafte Zweifel an deren Verfassungsmäßigkeit waren selten – bis das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil von 2001 die Gesetzliche Pflegeversicherung als verfassungswidrig erklärte. In den folgenden zwanzig Jahren blieb zwar das Echo dieser Aufsehen erregenden Entscheidung stets unüberhörbar, aber das Urteil wurde von der Politik nie angemessen umgesetzt.

In einem mit Spannung erwarteten Prozess wurde das Thema jetzt neu verhandelt. Am 25.5.22 verkündete das Gericht seine Entscheidung. Das Urteil über die Gesetzliche Pflegeversicherung von 2001 wurde bestätigt: Die Gesetzliche Pflegeversicherung ist verfassungswidrig. Neue Reformen sind erforderlich.

In diesem Prozess wurden erstmals auch die Gesetzliche Renten- und Krankenversicherung auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüft. Auch diese beiden Versicherungen beruhen ebenso wie die Gesetzliche Pflegeversicherung auf dem Umlageverfahren, das durch die zunehmende Zahl älterer Menschen und die schrumpfende Zahl der nachwachsenden Beitragszahler zu wachsenden Defiziten führt. Hinzu kommt, dass kinderlos bleibende Menschen in allen drei Versicherungen in verfassungswidriger Weise „privilegiert“ werden, weil diese nur die monetären, aber nicht die in dem Urteil von 2001 so genannten „generativen“ Beiträge in der Form der Erziehung von Kindern als den künftigen Beitragszahlern leisten.

Die Feststellung einer grundgesetzwidrigen „Privilegierung“ der kinderlosen Menschen wurde seinerzeit als ein Meilenstein in der höchstrichterlichen Rechtsprechung betrachtet. Umso erstaunlicher ist, dass dieses richtungweisende Urteil in der aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts keinen Niederschlag fand. Das Gericht stellte zwar auch bei der Renten- und Krankenversicherung eine Benachteiligung der Familien infolge ihrer höheren finanziellen Belastung durch Kinder fest, glaubte aber, dass dieser Nachteil durch bestimmte Leistungen zugunsten der Familien mit Kindern ausreichend kompensiert werde. Deshalb wurden die Gesetzliche Renten- und Krankenversicherung als verfassungskonform bestätigt und kein Reformbedarf festgestellt; nur bei der gesetzlichen Pflegeversicherung wurde eine Reform verlangt, weil es dort keine ausreichende Kompensation gibt.  

Bei der Begründung der Verfassungsmäßigkeit der Gesetzlichen Rentenversicherung stützt sich das Urteil auf die falsche Behauptung, dass Familien mit Kindern beispielsweise durch die Anerkennung von Erziehungszeiten bei der Rentenberechnung in ausreichendem Maße begünstigt werden, so dass die Benachteiligung gegenüber kinderlosen Menschen kompensiert und eine Privilegierung vermieden wird. Der Verband Familienarbeit e.V. widerlegt in seiner Presseerklärung vom 28.5.22 die Behauptung einer ausreichenden Entlastung, indem er feststellt, dass „…ein Elternteil 15 Kinder erziehen müsste, um damit eine „Standardrente“ zu begründen.“

Bei der Gesetzlichen Krankenversicherung stützt sich das Gericht auf die falsche Behauptung, dass Eltern gegenüber Kinderlosen angeblich einen Vorteil daraus ziehen, dass ihre Kinder beitragsfrei mitversichert sind. Aber die beitragsfreie Mitversicherung kommt den Kindern zugute, deshalb kann sie nicht den Eltern als Vorteil angerechnet werden.  Da ausnahmslos alle Menschen als Kinder eine beitragsfreie Krankenversorgung erhalten, kann den Menschen mit Kindern daraus kein Vorteil und den kinderlosen Menschen kein Nachteil erwachsen. Damit entbehrt die Behauptung eines Vorteils für die Familien mit Kindern jeder Grundlage. Diese ebenso einfache wie zwingende Überlegung habe ich in der für das Gericht verfassten Stellungnahme, die ich im Auftrag des Verbands kinderreicher Familien erstellte, deutlich hervorgehoben. Das Gericht hat diesen Punkt gleichwohl übergangen und sich einer fachlichen Auseinandersetzung entzogen, indem es bei diesem Prozess die gebotene mündliche Verhandlung erst gar nicht zuließ (s. H. Birg, Demographische und familienspezifische Funktionsbedingungen des Sozialen Sicherungssystems in Deutschland, Stellungnahme für das BVG im Auftrag des Verbands kinderreicher Familien, Berlin, 24.4.2020, S. 21).

Das Bundesverfassungsgericht hat ein skandalöses Fehlurteil gefällt und sein früheres, wegweisendes Urteil aus dem Jahr 2001, in dem der „generative Beitrag“ in Form der Erziehung von Kindern als den künftigen Beitragszahlern gewürdigt wurde, übergangen und missachtet. Wenn die Renten- Kranken- und Pflegeversicherung verfassungsfest reformiert würde, wäre auch die entscheidende Ursache der demographischen Abwärtsbewegung behoben und die Geburtenrate würde wieder ansteigen, mit allen positiven wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Auswirkungen. Deutschland wäre dann auch nicht mehr auf Dauer darauf angewiesen, in anderen Ländern geborene Arbeitskräfte zu Lasten von deren Wirtschaft ins Land zu holen, was ja auf einen ausbeuterischen, demographisch bedingten Kolonialismus hinausläuft.

Damit dieses Land von seinen Richtern nicht zugrunde gerichtet wird, bleibt jetzt nur der Weg der Aufklärung in Gesellschaft und Politik. Dafür ist es erforderlich, die vielen Familienvereine und –verbände in einem schlagkräftigen Dachverband zusammenzufassen, so wie es beispielsweise in der Versicherungswirtschaft geschah, die einen „Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft“ als Instrument der Interessenvertretung mit Sitz in Berlin gründete.

Grobe Fehleinschätzung

Leserbrief zu:

„Nur ein mageres Zugeständnis“JF 23 /22 vom 3. Juni 2022, S. 2

Eltern nähren, pflegen, erziehen und bilden ihre Kinder mit enormem Kostenaufwand. In den Abgaben zu den Sozialversicherungen werden sie aber rechtswidrig so behandelt, als hätten sie keine Kinder ( BverfG-Urteil 2001: Eltern dürfen wegen ihrer Kinder finanziell nicht benachteiligt werden ).

Sechzehn Jahre lang klagten sich Elternpaare wegen ihrer doppelten Abgaben in die Sozialversicherungen (Kranken-, Renten-, Pflegeversicherung) durch die Instanzen mit dem dürftigen Ergebnis, dass das BverfG  allein bei der Pflegeversicherung künftig die Kinderzahl der Arbeitnehmer berücksichtigt. Für die Kranken- und die Rentenversicherung soll die Kinderzahl auch weiterhin keine Rolle spielen. Ein jämmerliches Urteil!

Dabei wird argumentiert, die Kinder seien ja  „beitragsfrei mitversichert“ – eine grobe Fehleinschätzung! Der Arbeitnehmer muss über seine Fürsorgepflicht sein Einkommen mit der Anzahl seiner erwerbslosen Familienmitglieder teilen. Sein Bruttogehalt von monatlich z.B. 3200 Euro, für das er knapp 8% in die KV abführt, schrumpft bereits mit der Auszahlung bei drei Kindern auf 800 Euro. Wären die Kinder beitragslos mitversichert, hätte der Vater nur für seine persönlichen 800 Euro Beiträge zu entrichten, also 64 Euro. Ihm werden aber 4x 64 Euro, also 256 Euro einbehalten. Mithin zahlt jedes Kind selbst Beiträge für seine KV. Selbiges gilt auch für die Abgabe in die Rentenversicherung. Obwohl er Kinder großzieht, bezahlt der Arbeitnehmer den gleichen Betrag wie einer, der sich diesen Aufwand erspart. Unbeachtet blieb, dass ein Elternteil heute 15 Kinder erziehen müsste, um damit eine „Standardrente“ zu begründen.

Bei diesem kläglichen Urteil blieb auch die Tatsache auf der Strecke, dass unsere Kinder die künftigen Leistungsträger unseres Generationenvertrags sind. Keine Kinder – keine Renten! Der Karlsruher Spruch wird, wie Frau von Beverförde verdeutlichte, dafür sorgen, dass sich Paare aus ökonomischer Perspektive auch weiterhin nicht für, sondern gegen Kinder entscheiden werden.

Bärbel Fischer

Jämmerliches Urteil nach 16 Jahren Einsatz für Familiengerechtigkeit

Weiterleitung > deutscher Familienverband und Familienbund der Katholiken

Bundesverfassungsgericht: Erfolg in Pflegeversicherung, Abweisung in Renten- und Krankenversicherung
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Verfassungsbeschwerden des Deutschen Familienverbandes (DFV) und des Familienbundes der Katholiken (FDK) haben die Familien einen Erfolg bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung erzielt. In der Renten- und Krankenversicherung ist der Einsatz für eine familiengerechte Sozialversicherung trotz der abweisenden Entscheidung politisch umso mehr geboten.
(Berlin.) 16 Jahre lang haben sich Familien durch die Instanzen geklagt und gegen eine ungerechte Ausgestaltung der Sozialversicherungsbeiträge in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung argumentiert. Nach Auffassung der Familienverbände verstößt die doppelte Beitragsbelastung aus Geldbeiträgen und dem generativen Beitrag – also der Kindererziehung – gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes.
Das Bundesverfassungsgericht hat heute dem Klagebegehren dreier Freiburger Familien nur in der Pflegeversicherung stattgegeben. Es sieht eine spezifische Benachteiligung von Familien mit mehreren Kindern, die bei den Pflegeversicherungsbeiträgen gestaffelt nach der Kinderzahl entlastet werden müssten. In der Renten- und Krankenversicherung sieht es das Bundesverfassungsgericht anders. Familien erbrächten zwar einen generativen Beitrag für die Sozialversicherung, die derzeitige Ausgestaltung der Beitragserhebung sei allerdings noch im Rahmen des gesetzgeberischen Spielraums und nicht verfassungswidrig. Die Karlsruher Richter bestätigten hier die Entscheidungen der Vorinstanzen.
„Wir freuen uns, dass das Bundesverfassungsgericht unserer Argumentation in der Pflegeversicherung größtenteils gefolgt ist. In der Renten- und Krankenversicherung bringt die Abweisung der Verfassungsbeschwerden Klarheit, dass familiengerechte Sozialversicherungsbeiträge nur auf dem politischen Wege zu erreichen sind“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes.
Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken, betont: „Familien sorgen durch die Betreuung und Erziehung ihrer Kinder überhaupt erst für die Zukunftsfähigkeit unseres solidarischen Generationenvertrages. Die Einführung eines Kinderfreibetrages in allen Zweigen der Sozialversicherung ist weiterhin ein wichtiges Ziel der Familienverbände.“
2001 hatte das Bundesverfassungsgericht im Pflegeversicherungsurteil entschieden, dass es mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren ist, wenn Eltern in der gesetzlichen Sozialversicherung genau so stark belastet werden wie Menschen ohne Kindesunterhaltspflichten. Heute hat das Bundesverfassungsgericht die Bedeutung dieses Grundsatzes auf die Pflegeversicherung beschränkt. Hier verpflichtet das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber, bis zum 31. Juli 2023 eine Beitragsentlastung gestaffelt nach der Kinderzahl einzuführen.
„So erfreulich die heutige Entscheidung zur sozialen Pflegeversicherung auch für Familien ist, sie betrifft leider nur den ökonomisch unbedeutendsten der drei Sozialversicherungszweige“, betont Ulrich Hoffmann. „So kann es nicht gelingen, Familien aus der strukturellen Benachteiligung und der Armut zu holen. In den für Familien finanziell entscheidenderen Zweigen der Renten- und Krankenversicherung bedeutet die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eine Verlagerung von der juristischen auf die politische Ebene. Die Hoffnung der Klagefamilien lag beim Bundesverfassungsgericht, das sich bereits in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder als Garant eines familiengerechten Steuer- und Sozialsystems hervorgetan hat. Die Karlsruher Richter weisen uns nun einen neuen Weg: Nicht über Klagen, sondern über den politischen Diskurs ist Beitragsgerechtigkeit zu erreichen. Nicht nur im Interesse der Familien, sondern in erster Linie der Gesellschaft, brauchen wir eine strukturelle Reform der gesetzlichen Sozialversicherung, die die Erziehung von Kindern gerecht bewertet.“
Das politische Anliegen der Familien habe Bedeutung für die gesamte Sozialversicherung, wie Klaus Zeh erläutert: „Die auf die sozialen Sicherungssysteme zukommenden Herausforderungen lassen sich nur bewältigen, wenn die Sozialversicherung bei der Beitragserhebung auf die Leistungsfähigkeit Rücksicht nimmt. Daher ist der heutige Tag auch ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Sozialversicherung, die ihren Auftrag eines gerechten sozialen Ausgleichs erfüllt, anstatt durch übermäßige Beitragsbelastungen selbst Armut zu erzeugen.“
Die Familienverbände sind der Auffassung, die Sozialversicherung dürfe aus Gründen der Generationengerechtigkeit keine ökonomischen Anreize gegen Kinder setzen und gleichzeitig den Familien in der Erziehungsphase dringend benötigte Mittel entziehen. Die gegenwärtige und die nächste Generation würden dadurch übermäßig belastet. Durch die doppelte Belastung von Familien in der Sozialversicherung – durch Geldbeiträge und den generativen Beitrag der Kindererziehung – rutschen Familien mit zwei Kindern mit knapp 2.500 Euro unter das Existenzminimum. Das zeigten Berechnungen im Horizontalen Vergleich 2022. Durch die Einführung eines Kinderfreibetrages bei der Beitragserhebung zur Sozialversicherung könnten Familien während der aktiven Familienphase deutlich entlastet werden. Dadurch könnten Armutsrisiken und eine Verstetigung von Armut bis in Folgegenerationen hinein verhindert werden.
Politisch geht es auch um eine Berücksichtigung des Klima-Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021. Dazu führt Ulrich Hoffmann aus: „Lasten müssen innerhalb und zwischen den Generationen fair verteilt werden. Eine Sozialversicherung, die die in die Zukunft gerichteten generativen Beiträge vernachlässigt, verteilt die Freiheitschancen zu Lasten der nächsten Generation, der im demografischen Wandel immer weniger Spielräume bleiben. Eine strukturelle Benachteiligung von Familien ist weder generationengerecht noch nachhaltig.“
Weitere Informationen
Kampagnen-Webseite „Wir jammern nicht, wir klagen“
Horizontaler Vergleich 2022 (PDF)
FAQs der Familienverbände zu den Elternklagen:
Der Deutsche Familienverband ist die größte parteiunabhängige, überkonfessionelle und mitgliedergetragene Interessenvertretung der Familien in Deutschland.
Deutscher Familienverband e.V.
Herausgeber: Bundesgeschäftsführer Sebastian Heimann
Seelingstraße 58
14059 Berlin
Tel.: 030 / 30 88 29 60
Fax: 030 / 30 88 29 61
E-Mail: redaktion@deutscher-familienverband.de
Web: www.deutscher-familienverband.de

Elternklagen-Urteil – heute!

Weiterleitung > Deutscher Familienverband, Familienbund der Katholiken

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Am Mittwoch, den 25. Mai 2022, wird das Bundesverfassungsgericht einen Senatsbeschluss zu den Elternklagen des Deutschen Familienverbandes (DFV) und Familienbundes der Katholiken (FDK) veröffentlichen.

(Berlin). „Mit großer Spannung erwarten die Familienverbände den Senatsbeschluss des Bundesverfassungsgerichts zu den von ihnen betreuten Verfassungsbeschwerden dreier Freiburger Familien“, sagt Sebastian Heimann, DFV-Bundesgeschäftsführer. „Wer Unterhaltspflichten für Kinder zu bestreiten hat, ist natürlicherweise weniger leistungsfähig. Das muss sich in der Beitragsgestaltung der Sozialversicherung widerspiegeln. Das ist Vorgabe der Verfassung.“

Die Verfassungsbeschwerden kritisieren die Ungleichbehandlung von Familien bei der Beitragserhebung in der gesetzlichen Renten-, Pflege- sowie Krankenversicherung während der aktiven Kindererziehungszeit. Der DFV und der Familienbund setzen sich für die Einführung eines Kinderfreibetrages – analog zum Steuerrecht – in der Sozialversicherung ein.

Bereits 2001 haben die Karlsruher Richter entschieden, dass es gegen das Grundgesetz verstößt, wenn sozialversicherungspflichtige Eltern, die Kinder betreuen, mit einem gleich hohen Beitrag in der Pflegeversicherung belastet werden, obwohl sie neben dem Geldbeitrag zusätzlich noch den generativen Beitrag in Form der Kindererziehung zur Funktionsfähigkeit des umlagefinanzierten Sozialversicherungssystems leisten.

Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass das Pflegeversicherungsurteil auch für die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung von Bedeutung ist. Bis heute warten Familien auf die Umsetzung durch den Gesetzgeber.

„Bei der Entlastung von Familien geht es nicht nur um Beitragsgerechtigkeit. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, mit der Zukunft unseres Gemeinwesens solidarisch zu sein. Ohne Familien, die heute Kinder großziehen, gibt es morgen keine Beitragszahler und damit keine Sozialversicherung, in der sich die Schwachen auf die Starken, die Kranken auf die Gesunden verlassen können“, sagt Matthias Dantlgraber, Bundesgeschäftsführer des Familienbundes.

Mit Beschluss vom 22. Mai 2018 – 1 BvR 1728/12 – hat das Bundesverfassungsgericht zudem festgestellt, dass aus dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) abgeleitete Gebot der Belastungsgleichheit sich auf alle staatlich geforderten Abgaben erstreckt. Dieses Gebot ist auch bzgl. der Erhebung von Sozialversicherungsbeiträgen zu beachten.

Weiterführende Informationen

Kampagnen-Webseite „Elternklagen – Wir jammern nicht, wir klagen“

WIR JAMMERN NICHT, WIR KLAGEN!

Das Bündnis  RETTET  DIE FAMILIE schweigt nicht zu der so genannten Bundesnotbremse. Daher hat es beim Bundesverfassungsgericht Klage eingereicht ( s. u.), um Schulkinder von Masken- und Testpflicht zu befreien. Es geht nicht an, dass man Kindern Lasten aufbürdet, die sie psychisch nicht stemmen können, und die ihnen schweren Schaden zufügen.

Bitte helfen Sie mit, die Klage finanziell zu unterstützen. DANKE!

 WIR JAMMERN NICHT, WIR KLAGEN!!

Am 10. Mai wurde für eine unserer Bündnisfamilien – exemplarisch für alle Familien – Klage mit Eilverfahren beim Bundesverfassungsgericht erhoben.

Aus unserer Sicht wurde die Klage notwendig, angesichts der unhaltbaren Zustände, die durch das 4. Bevölkerungsschutzgesetzes („Bundesnotbremse“) für die Schulkinder entstand.  Testpflicht und Maskenpflicht als Voraussetzung für den Schulbesuch sind ein Eingriff in grundlegende Persönlichkeitsrechte unserer Kinder (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) (Allgemeines Persönlichkeitsrecht  Art. 2 Abs. 2 S. 2)

Der Klageschwerpunkt  in Bezug auf die Situation von Schulkindern ist auf Seite 4 bis 6 und 19 bis 22 zu finden.   Die komplette Klageschrift finden Sie  HIER

Wir freuen uns über jede Unterstützung – besonders für die Anwaltskosten, die unser Bündnis trägt. Haben Sie herzlichen DANK!

Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau        IBAN: DE57 7955 0000 0000 0066 50

Für die Spendenbescheinigung bitte Name und Anschrift angeben!
 

Generationengerechte Entlastung von Familien überfällig!

Der Deutsche Familienverband (DFV) fordert in einer gemeinsamen Erklärung mit dem Bund Katholischer Unternehmer (BKU), dem Verband von Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung (KKV) und dem Familienbund der Katholiken (FDK) die Entlastung der Familien bei den Rentenbeiträgen in einer veröffentlichten Positionierung anlässlich des Abschlussberichts der von der Bundesregierung eingesetzten Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ am heutigen Freitag (27.3.).

Darin will die Kommission ihre Strategie zur nachhaltigen Sicherung und Fortentwicklung der Alterssicherungssysteme vorstellen und einen sozial ausgewogenen und zukunftsweisenden Vorschlag für eine familien- und generationengerechte Rente machen.

Ohne die Generationengerechtigkeit lasse sich kein Fundament für einen neuen, verlässlichen Generationenvertrag schaffen, wie ihn die Rentenkommission zum Auftrag habe, betonen die Verbände in ihrem Positionspapier. Wer viele Kinder erziehe und daher weniger Erwerbsarbeit leisten könne, erhalte regelmäßig nur eine niedrige Rente. Bei denen, die keine Kinder erziehen und in der Folge viel Erwerbsarbeit leisten können, sei das Verhältnis meist umgekehrt: Nur wer viel Erwerbsarbeit leiste, bekomme heute auch eine angemessene Rente. Familienarbeit bleibe bei dieser Rechnung unberücksichtigt. Das müsse sich ändern.

Großer Erfolg: Grundgesetzänderung abgelehnt

Das Vorhaben von SPD und Grünen ist krachend gescheitert. Die erforderliche Mehrheit der Abgeordneten im Bundestag hat den Gesetzesentwurf aus dem Justizministerium abgelehnt.  Siehe:  https://www.bundestag.de/presse/hib/672720-672720
Unter folgendem Link kann man Debattenbeiträge aus den versch. Parteien anhören. Besonders einleuchtend fand ich die Rede von Thorsten Frei CDU. https://www.bundestag.de/mediathek
Verwundert war ich, wie wenig Abgeordnete im Plenarsaal waren, besonders spärlich die CDU. Die FDP hat sich feige enthalten. Der AfD war das Thema wohl am wichtigsten.
Wir danken allen unseren Nutzern für ihren engagierten Einsatz in Wort und Schrift.