Wer vertritt die Rechte der Kinder?

Auch gegen den Rat von Verfassungsrechtlern ( Kirchhof, Papier, Uhle, Schlink u.v.a.) will die Große Koalition noch in diesem Jahr den Weg frei machen, „Kinderrechte“ im Grundgesetz explizit aufzuführen.

Dazu äußert sich der Verband Familienarbeit e.V. :

„Mit Hochdruck arbeitet die Bundesregierung an der Umsetzung der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Aufnahme von „Kinderrechten“ ins Grundgesetz (GG). Dr. Johannes Resch, Vorsitzender des Verband Familienarbeit meint: „Die wichtigste Frage, wer die Rechte der Kinder eigentlich vertreten soll, bleibt bei der Diskussion im Dunkeln. …“

PM Kinderrechte im GG

Tolle Idee!

 „Warum Mütter deutlich weniger Rente bekommen“                                     Schwäbische Zeitung – MEINUNG & DIALOG, 18. 09. 2019

Dass sich „Wissenschaftler“ 2019 mit der Frage mütterlicher Rentenverluste beschäftigen, ist um so erstaunlicher, als Familienverbände, Parteien, Gerichte bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht seit mehr als 20 Jahren auf diese Frage bereits klare Antworten gegeben haben. Noch nie was davon gehört? Allerdings kommen diese zu deutlich mütterfreundlichen Schlüssen, anders als die Studienautoren. Deren Empfehlung, dass die Frauen frühzeitig „das Armutsrisiko wegen Mutterschaft (!) privat absichern sollen mit Einlagen in die Fondsgesellschaft „Fidelity International“ ( Auftraggeberin der Studie ! ), ist mehr als durchsichtig! Und der Steuerzahler soll obendrein auch noch sein Scherflein dazu geben. Das Riester-Fiasko lässt grüßen!

Mit anderen Worten: Wer Kinder erziehen will, der soll gefälligst auch dafür bezahlen, um im Alter nicht darben zu müssen! Tolle Idee! Dabei stinkt der Skandal bereits seit 1957 zum Himmel, dass die Rentenversicherung nur Erwerbsarbeit bewertet, aber zwanzig- bis dreißigjährige Familienarbeit für mehrere Kinder total ignoriert. Ohne Kinder keine Renten – das ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Eine familienfreundliche Generationenpolitik hätte längst ausreichende Renten ermöglichen können. Doch Frau Merkel sagte in blinder Verkennung der Realität: „NEIN, nicht mit mir!“ Und deren Vasallen nickten brav.

Das ARMUTSRISIKO KIND ist bereits der Offenbarungseid eines Staates, falls dieser überhaupt noch an seinem Fortbestand interessiert sein sollte. Anstatt die Leistung der Mütter für ihren Beitrag zum Funktionieren des Generationenvertrags mit GOLD aufzuwiegen, entlässt er sie in die Altersarmut. Ohne ausreichenden Nachwuchs wird der Generationenvertrag über kurz oder lang kollabieren. Wir haben heute keinen demografischen Wandel, sondern einen demografischen Kollaps.

In Ländern wie z.B. Japan müssen sich nachwuchslose Beschäftigte ab 40 aus der gesetzlichen Rentenversicherung verabschieden und ihre Altersversorgung auf eigene Kosten finanzieren, um nicht der dezimierten Jugend, aufgezogen von Müttern, zur Last zu fallen. Nachwuchs- und Rentenpolitik  bedingen einander. Eine gute Rentenpolitik fußt auf einer guten Familienpolitik, die Familien nicht schlechter stellt als nachwuchslose Zeitgenossen. Wer das leugnet, hat den Generationenvertrag nicht begriffen.

Es bleibt die Frage: Ist der o.g. Artikel hilfreich für Familien, oder dient er nur verkappt als Werbung für eine private Fondsgesellschaft, die Kapital schlagen will aus einer völlig fehlgeschlagenen Generationenpolitik?

Bärbel Fischer, ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT

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Antwort von Frau Hintze:

Liebe Frau Fischer,
haben Sie herzlichen Dank für Ihren Leserbrief, der mich über die FRONTFRAUEN Berlin erreichte. Gern nehme ich mir die Zeit, zu Ihren Äußerungen Stellung zu beziehen. Tatsächlich ziehen wir „an einem Strang“.
Ich berate seit vielen Jahren Frauen jeden Alters in Fragen ihrer persönlichen Finanzgestaltung. Ich gebe Ihnen Recht, dass viele Frauen/Mütter wenig Spielraum für die Altersvorsorge haben. Besonders in den Ballungsräumen sind die Kosten hoch. Die Situation und die Fakten, die Sie beschreiben, sind mir wohlbekannt. Dennoch stelle ich (auch bei jungen Frauen, die aktiv im Berufsleben stehen und auf andere Role Models zurückgreifen können, als ältere Frauen) fest, dass die erwartete Versorgung aus Ehe und gesetzlicher Absicherung ÜBER- und die eigene Lebenserwartung und die Gefahr eines Scheiterns einer Ehe deutlich UNTERSCHÄTZT wird. Das wiederum bedeutet, dass Frauen für sich selbst Verantwortung übernehmen müssen, um im Alter abgesichert zu sein.
Verantwortung kann diejenige für sich übernehmen, die über eine gute Berufsausbildung verfügt, den Willen zum Sparen hat (und ja, ich weiß dass das kein leichtes Unterfangen ist und viele Entbehrungen mit sich bringt), eine dauerhafte berufliche Tätigkeit ausübt oder auch Vereinbarungen mit dem Partner (Stichwort Eheverträge) abschließt. Jede Frau ist anders und hat andere Möglichkeiten.
Ich unterstütze Ihre politische Arbeit und die Intention, die Sie verfolgen. Meine Aufgabe und meine Leidenschaft ist eine andere – beides zusammen geht aber in die richtige, von uns beiden gewünschte Richtung: dass Frauen in unserem Land sich vor Altersarmut nicht zu fürchten brauchen.
Herzliche Grüße, Ihre
Constanze Hintze
Geschäftsführerin
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Antwort von Bärbel Fischer:

Sehr geehrte Frau Hintze,

Ihre Antwort hat mich sehr erfreut, gerade, weil unser Anliegen das gleiche ist.
Was ich nicht begreife ist, dass kleine Kinder es büßen müssen, wenn sich Frauen von ihren Männern trennen. Die Kleinen werden abgeschoben, stundenlang von ihren Müttern getrennt, mit wissenschaftlich erwiesenen Traumata durch die Abwesenheit der geliebten Mama beschädigt. Dies könnte man ausschließen, wenn sich unsere Politik entschlösse, die Subventionen, die sie mtl. für einen Krippenplatz bereitwillig ausgibt, auch jenen Müttern zugesteht, die ihre Kinder vor Trennungsschäden bewahren wollen. Doch nicht ein Cent des milliardenschweren so genannten „Guten-Kita-Gesetzes“ von Frau Giffey kommt Müttern zugute, die Ihren Kindern die Fremdbetreuung ersparen wollen.
Damit klingt es in meinen Ohren wie Hohn, dass Mütter mit den spärlichen Euros, die ihnen zur Verfügung stehen, sich inner- oder außerhalb einer Ehe zusätzlich noch um ihre eigene Altersversorgung allein kümmern müssen. Das gelingt den wenigsten Müttern, auch in einer beständigen Ehe nicht, weil unser Sozialgesetz Eltern mit Nachwuchs bestraft, Kinderlosigkeit aber belohnt (s. Horizontaler Vergleich 2019 des Deutschen Familienverbandes: https://deutscher-familienverband.de/publikationen/fachinformationen/send/2-publikationen/233-horizontaler-vergleich-2019). Sie können unschwer erkennen, dass aufgrund familienblinder Abgaben in die sozialen Sicherungssysteme Familien mit Kindern immer weiter ins Prekariat driften, obwohl unsere Gesellschaft auf jedes Kind angewiesen ist, das noch geboren wird.
Es wäre die Aufgabe des Staates, der ja von der nächsten Generation profitiert, Mütter für ihren Einsatz ein entsprechendes Entgelt zu gewähren. Mir kommt es so vor, als hätten unsere Politiker den Generationenvertrag überhaupt noch nicht begriffen, allen voran die Kanzlerin.
Dass Sie, werte Frau Hintze, sich um das Wohlergehen von Müttern im Alter kümmern, ehrt Sie. Aber viel wichtiger wäre, sich politisch dafür stark zu machen, dass Eltern in unserem Sozialsystem endlich Gerechtigkeit nach Art. 3 GG widerfährt.
Mir ist schon klar, Frau Hintze, dass Versicherungen die Verarmung von Müttern gerne aufgreifen, aber jeder Euro, den Frauen in ihre Altersversorgung stecken müssen, ist ihnen von der derzeitigen Politik bereits unrechtmäßig     v o r e n t h a l t e n  worden, weil unser patriarchalisches System, 1957 von Adenauer gegen besseren Rat installiert, mütterliche Familienarbeit mit 0,00 € bewertet. Das muss auch klar sein.
Aus diesem Grund hat sich die ELTERNINITIATIVE FAMILIENGERECHTIGKEIT vor zehn Jahren gegründet. Wir wollen Gerechtigkeit für Familien und speziell für Mütter. Doch eine Wende ist nicht in Sicht. Obwohl wir regelmäßig unsere Politiker mit der Gerechtigkeitsfrage konfrontieren, ist deren einzige Reaktion: tot stellen.
Da fragt man sich noch, warum den Regierungsparteien die Wähler davonlaufen?
Aber wir werden weiter kämpfen.
Mit besten Grüßen
Bärbel Fischer
info@familiengerechtigkeit-rv.de
http://forum-familiengerechtigkeit.de
www.rettet-die-familie.de

Abschied von Frau Giffey?

Leserbrief @ Schwäbische Zeitung auf den Artikel: „Die Hoffnungsträgerin verzichtet“, 16. 08. 2019 –  nach einer Minute abgelehnt!

 

Dass Frau Dr. Franziska Giffey auf sämtliche Ämter verzichten will, sollte ihr der Doktortitel wegen Plagiatsvorwürfen aberkannt werden, ehrt sie. Sie will der SPD in ihrer derzeit schwierigen Lage nicht auch noch schaden. Dabei hat sie als „Kümmerfrau“ mit ihrem 5,5 Mrd. teuren „Gute-Kita-Gesetz“ der Partei vielleicht sogar mehr geschadet als genützt. Denn wieder einmal gingen jene Eltern leer aus, die ihren Kindern die Kita ersparen wollen, indem sie die Betreuung ihrer Kinder selber organisieren. So etwas vergisst der Souverän als Wähler nicht.

Auch hat Frau Giffey, genau wie ihre Vorgängerinnen, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2001 ignoriert, nachdem es keine Benachteiligungen zwischen erwerbstätigen und erwerbslosen Eltern einerseits, und gegenüber nachwuchslosen Arbeitnehmern andererseits geben darf. Seit Jahrzehnten warten Elternverbände darauf, dass unser Sozialgesetz, dem Grundgesetz entsprechend familiengerecht reformiert wird – keine Chance! Familiengerechtigkeit war keineswegs das Thema der Familienministerin.

Frau Giffey war sich auch nicht zu schade, das wohlwollende Vorwort für die Fibel „Ene-mene-mu“ zu schreiben, eine Anleitung für Kita-Personal zum Aufspüren von „rechtslastigen Eltern“, die man leicht an ihren Töchtern mit Zöpfen und ihren sportlichen Söhnen erkennen könne. Diese Eltern sollten dann umgehend „ins Gebet“ genommen und auf den links-grün-sozialistischen Pfad geführt werden! Für diesen Fehltritt  hat sich die  Ministerin nicht nur nicht entschuldigt, sondern diesen sogar noch wortreich gerechtfertigt.

Die strapazierte Elternschaft könnte mit Franziska Giffeys Rücktritt aufatmen, würde sie nicht fürchten müssen, dass sich mit deren Nachfolge  nach Renate Schmidt SPD, Ursula v.d. Leyen CDU, Manuela Schwesig SPD die ökonomische Lage der Familien noch weiter verschlimmert.

Bärbel Fischer

ELTERNINITIATIVE  FAMILIENGERECHTIGKEIT

Und wie sieht es in Deutschland aus?

Während Ungarn der Spitzenreiter in Kinder-und Familienfreundlichkeit  ist, hält Deutschland diese Position in Kinder- und Familienarmut. Dazu schreibt der Präsident des Familienbundes der Katholiken, Ulrich Hoffmann, folgende Erklärung:

 

Familienarmut verhindern: Kinderfreibeträge in der Sozialversicherung

Der Skandal ist bekannt: Kinder sind ein Armutsrisiko. Je mehr Kinder, desto größer die Gefahr, von Armut betroffen zu sein. Weniger bekannt ist der wesentliche Grund für diesen Missstand: Familienblinde Sozialversicherungsbeiträge.

 

Der vom Familienbund der Katholiken und vom Deutschen Familienverband jährlich herausgegebene „Horizontale Vergleich“ zeigt im Jahr 2019 erneut, dass es nicht die Steuern, sondern die Sozialversicherungsbeiträge sind, die Familien arm machen. Denn im Gegensatz zum Steuersystem bleibt die Anzahl der Kinder bei der Erhebung der Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung unberücksichtigt:                       https://deutscherfamilienverband.de/publikationen/fachinformationen/send/2-publikationen/233-horizontaler-vergleich-2019                                                               Und das, obwohl es die Familien sind, die durch die kostenaufwendige Erziehung neuer Beitragszahler die Zukunftsfähigkeit dieser Sozialversicherungszweige sichern.

 

Die familienblinde Beitragserhebung ist auch deswegen fatal, weil die in den letzten Jahrzehnten abgestürzte Geburtenrate dazu geführt hat, dass die Löhne die Kosten für Kinder typischerweise nicht mehr enthalten. Dass Beschäftigte Kinder haben, ist eben nicht mehr der Regelfall. Während früher ein einziges Einkommen für eine Familie mit mehreren Kindern ausreichte, werden heute viele Familien in eine doppelte Vollzeiterwerbstätigkeit gedrängt. Familien, denen das nicht möglich ist – insbesondere Alleinerziehende und Mehrkindfamilien – landen häufig in der Armut und im Sozialleistungsbezug.

 

Der Gesetzgeber muss daher reagieren und die familienblinden Löhne durch eine familiengerechte Beitragserhebung korrigieren. Wie im Steuerrecht muss es auch in der Sozialversicherung einen Kinderfreibetrag geben. Das ist nicht nur gerecht, sondern nach dem bisher nur unzureichend umgesetzten Pflegeurteil des Bundesverfassungsgerichts von 2001 auch verfassungsrechtlich erforderlich. Der Staat muss den Familien endlich ermöglichen, von ihrem selbst erwirtschafteten Einkommen zu leben.

Ulrich Hoffmann

Präsident des Familienbundes der Katholiken

Gewollte Armut

Auf der Plattform RUBIKON klagt der Arzt und Familienexperte Dr. Johannes Resch den deutschen Gesetzgeber an, die Gesellschaft mutwillig zu zerstören, indem er unser Grundgesetz zulasten der Familien seit 60 Jahren missachtet:

„Artikel 6 GG stellt die Familie „unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung“. Tatsächlich hat aber die staatliche Gesetzgebung den Familien die wirtschaftliche Anerkennung ihrer Leistung entzogen und sie dadurch destabilisiert. Ihre abnehmende Funktionsfähigkeit wird inzwischen zum Vorwand für zunehmende Bevormundung genommen, wobei familienfremde Interessen bestimmend sind. Das schadet nicht nur den einzelnen Familien, sondern zerstört die Grundlagen unserer Gesellschaft überhaupt“.

https://www.rubikon.news/artikel/gewollte-armut-2

Familienblinde Sozialbeiträge erzeugen Kinderarmut und Kinderschwund

Mit freundlicher Genehmigung des Autors  verbreiten wir einen Gastbeitrag des Präsidenten des Familienbundes der Katholiken Ulrich Hoffmann, der zuerst in der Würzburger Tagespost erschien.

Familienarmut verhindern: Kinderfreibeträge in der Sozialversicherung

Der Skandal ist bekannt: Kinder sind ein Armutsrisiko. Je mehr Kinder, desto größer die Gefahr, von Armut betroffen zu sein. Weniger bekannt ist der wesentliche Grund für diesen Missstand: Familienblinde Sozialversicherungsbeiträge. Der vom Familienbund der Katholiken und vom Deutschen Familienverband jährlich herausgegebene „Horizontale Vergleich“ zeigt im Jahr 2019 erneut, dass es nicht die Steuern, sondern die Sozialversicherungsbeiträge sind, die Familien arm machen. Denn im Gegensatz zum Steuersystem bleibt die Anzahl der Kinder bei der Erhebung der Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung unberücksichtigt. Und das, obwohl es die Familien sind, die durch die kostenaufwendige Erziehung neuer Beitragszahler die Zukunftsfähigkeit dieser Sozialversicherungszweige sichern. Die familienblinde Beitragserhebung ist auch deswegen fatal, weil die in den letzten Jahrzehnten abgestürzte Geburtenrate dazu geführt hat, dass die Löhne die Kosten für Kinder typischerweise nicht mehr enthalten. Dass Beschäftigte Kinder haben, ist eben nicht mehr der Regelfall. Während früher ein einziges Einkommen für eine Familie mit mehreren Kindern ausreichte, werden heute viele Familien in eine doppelte Vollzeiterwerbstätigkeit gedrängt. Familien, denen das nicht möglich ist – insbesondere Alleinerziehende und Mehrkindfamilien – landen häufig in der Armut und im Sozialleistungsbezug. Der Gesetzgeber muss daher reagieren und die familienblinden Löhne durch eine familiengerechte Beitragserhebung korrigieren. Wie im Steuerrecht muss es auch in der Sozialversicherung einen Kinderfreibetrag geben. Das ist nicht nur gerecht, sondern nach dem bisher nur unzureichend umgesetzten Pflegeurteil des Bundesverfassungsgerichts von 2001 auch verfassungsrechtlich erforderlich. Der Staat muss den Familien endlich ermöglichen, von ihrem selbst erwirtschafteten Einkommen zu leben.

Ulrich Hoffmann

Präsident des Familienbundes der Katholiken

Verfassungswidrige Sozialabgaben sorgen auch 2019 für zunehmende Armut

Nun ist der „Horizontale Vergleich 2019 über das frei verfügbare Einkommen von Arbeitnehmern bei gleichem Jahreseinkommen je nach Familiengröße, erstellt vom Deutschen Familienverband, verfügbar.

https://www.deutscher-familienverband.de/presse/pressemitteilungen/848-horizontaler-vergleich-2019-sozialversicherung-treibt-familien-weiterhin-in-die-armut

Der Horizontale Vergleich 2019 steht hier (PDF)zum Download bereit.Er zeigt eine weitere Verschlechterung der finanziellen Situation von Eltern mit mehreren Kindern gegenüber dem letzten Jahr.

https://www.deutscher-familienverband.de/publikationen/fachinformationen/send/2-publikationen/222-horizontaler-vergleich-2018

Es tritt deutlich zutage, dass familienblinde Sozialabgaben für die stetige Familienarmut verantwortlich sind. „Wenn Familie ein Armutsrisiko bedeutet, ist es nicht verwunderlich, dass sich immer mehr Menschen gegen Kinder entscheiden“, sagt Stephan Schwär, Landesvorsitzender des FDK Baden-Württemberg. „Darauf muss die gesetzliche Sozialversicherung reagieren, wenn der Generationenvertrag noch Zukunft haben soll. Die Lasten der Sozialversicherung müssen familiengerecht verteilt werden.“

Der Bundesregierung Beine machen

Das Pflegeversicherungsurteil von 2001 sollte nach dem Willen der Richter zur ENTLASTUNG der Familien beitragen. Doch die Mehrbelastung Kinderloser um 0,25% kommt bei den Familien nicht an. Auf der Diözesanversammlung des Kolpingwerkes Rottenburg-Stuttgart war man sich einig, die Bundesregierung erneut aufzufordern, das Pflegeversicherungsurteil des BVerfG von 2001 endlich im Sinne  von Wortlaut und Geist des Urteils umzusetzen.

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Diözesanversammlung, 23./24. Februar 2019 in Untermarchtal

Antragsteller: Diözesanvorstand

Antrag: Umsetzung des Pflegeversicherungsurteils des Bundesverfassungsgerichtes (VerfG) von 2001

Die Diözesanversammlung möge beschließen:

Der Diözesanvorstand fordert die Bundesregierung auf, das Pflegeversicherungsurteil des BVerfG von 2001 umzusetzen. (Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Nichtberücksichtigung der Betreuung und Erziehung von Kindern bei der Bemessung des Beitrags zur sozialen Pflegeversicherung) 

Begründung: Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Pflegeversicherungsurteil 2001 dem Gesetzgeber auferlegt, in der Beitragsgestaltung Familien gegenüber Kinderlosen zu entlasten und die Bedeutung des Urteils auch „für andere Zweige der Sozialversicherung zu prüfen“. 

Seit 2005 zahlen Kinderlose einen etwas höheren Pflegeversicherungsbeitrag als Familien. Diese Einnahmen werden aber nicht zur geforderten Entlastung von Familien verwendet, sondern fließen direkt in die Pflegekassen. Diese Lösung verstößt gegen Wortlaut und Geist des Urteils. Und der große Auftrag des Bundesverfassungsgerichts, auch die Familiengerechtigkeit der anderen Sozialversicherungen auf den Prüfstand zu stellen, wurde bisher nicht angegangen. Diese Umsetzung fordern wir hiermit ein. Die weiterhin bestehende Gleichbehandlung von Eltern und Kinderlosen in der Renten- und Krankenversicherung stellt eine wesentliche Benachteiligung von Familien dar und ist zudem verfassungswidrig.

Stuttgart, 17.12.2018

Für den Diözesanvorstand

 Eugen Abler

Diözesanvorsitzender

Reichlich späte Erkenntnis!

Die Schwäbische Zeitung berichtet und kommentiert:                                        „CDU will Familiengeld einführen“ ( 27. 02. 2019, S. 2 )

Bereits bei ihrer Klausur im Januar ( und im Angesicht der bevorstehenden EU-und Kommunalwahlen! *) habe die CDU-Fraktion darüber diskutiert, wie das Land die Familien in BW besser unterstützen könne. Es gehe um Wertschätzung, um Wahlfreiheit in der Kinderbetreuung und um verlässliche finanzielle Rahmenbedingungen. Im Blick auf die Bayrische Landesregierung und deren nobles Familienprogramm sei es für viele Eltern ein (wahlentscheidendes*) Ärgernis, dass Milliarden in den Krippenausbau investiert wurde, in die elterliche oder selbst organisierte Betreuung jedoch NULL Cent. Bevor man jedoch in Jubel ausbricht über diese CDU-Selbsterkenntnis muss man schon fragen dürfen: „Warum erst jetzt?“, wo bereits mehrere Generationen von Eltern und Kindern durch die Missachtung elterlicher Erziehungs- und Unterhaltsleistungen beschädigt wurden!

*) persönliche Anmerkung

 

Leserbrief zu:  „CDU will Familiengeld einführen“ + Kommentar  27. 02. 2019, S. 2

Erfreulicherweise hat die CDU mit Blick auf Bayern erkannt, dass Eltern echte Wahlfreiheit in der Kinderbetreuung nur dann haben, wenn auch ihre persönliche Erziehungsleistung honoriert wird. Statt aber die Eltern-und Familienverbände nach deren Forderungen zu befragen, streiten sich die Parteien separat um alternative Lösungen. 

 

Der Deutsche Familienverband klagt bereits beim Bundesverfassungsgericht gegen die     d o p p e l t e  Abgabenbelastung, die Eltern einmal durch den steuerbelasteten Kindesbedarf trifft und zusätzlich durch die familienblinden, die Kinderzahl ignorierenden Abgaben ins Sozialsystem. Durch eine entsprechende Korrektur im Sozialgesetz könnte einerseits eine verfassungsgemäß gerechte Gleichstellung aller Eltern je nach Familiengröße, und andererseits  eine Gleichstellung mit Bürgern ohne Unterhaltsverpflichtung erreicht werden. Andere Verbände plädieren für ein zeitlich begrenztes steuer-und abgabenpflichtiges Erziehungsgehalt mit Rentenanspruch, das den Eltern wirkliche Wahlfreiheit verspricht. 

Es ist an der Zeit, Familien nicht mehr als Almosenempfänger zu betrachten, sondern sie als Quelle unserer staatlichen Gemeinschaft zu würdigen.

Bärbel Fischer

ELTERNINITIATIVE FAMILIENGERECHTIGKEIT

P.S: Dieses Schreiben geht nachrichtlich auch an Herrn MdB Axel Müller CDU  und an die Landesregierung in Stuttgart.

Bittere Versäumnisse

Die Zeitschrift Publik-Forum beurteilt die einjährige Arbeit der fünf Neulinge in den Ministerien: Scheuer (Verkehr), Spahn (Gesundheit), Klöckner (Landwirtschaft), Schulze (Umwelt) und Giffey ( Familie, Frauen, Jugend). Alle außer Frau Giffey bekommen „ihr Fett weg“. Deren GUTE und STARKE Politik scheint alle Wünsche aus Sicht der Journalistin Ulrike Scheffer zu erfüllen.  Doch Eltern selbst hat sie offenbar nicht nach deren Einschätzung gefragt.

 

Betr.:  „Die Frischlinge“ Publik-Forum 3/2019

Sehr geehrte Frau Scheffer,

im Gegensatz zu den kritischen Beurteilungen der einjährigen politischen Arbeit der „Frischlinge“ ( PF 3/ 2019 ) kommt Frau Franziska Giffey eindeutig zu gut weg. Ihr haben wir das „Gute- Kita-Gesetz“ und das „Starke-Familien-Gesetz“ zu verdanken, deren Titel allein schon skeptisch machen. GUT und STARK sind nämlich beide Gesetze nicht. Ja sicher, Frau Giffey hat ein Herz für Geringverdienerfamilien, und sie schießt jährlich zusätzliche 700 Millionen in deren Alimentierung. So nötig die Betroffenen das Geld brauchen, GERECHT ist das allemal nicht. Denn Familien weiter im Bittstellermodus zu stabilisieren, anstatt endlich unser familienblindes Sozialgesetz zu reformieren, das ist wahrlich keine Heldentat. 

Was Not tut hat das Bundesverfassungsgericht vor zwei Jahrzehnten bereits in entsprechenden Urteilen gefordert, nämlich Familien gegenüber Bürgern ohne Unterhaltspflichten  n i c h t   weiter zu benachteiligen. Doch bis heute belasten familienblinde Abgaben, Verbrauchssteuern, Mobilitäts-, Wohn-und Energiekosten Familien mit jedem weiteren Kind zunehmend mehr. Das ist die eigentliche Ursache für die steigende Kinderarmut. Im vergangenen Jahr geriet eine Familie mit zwei Kindern bei einem Jahreseinkommen von 35 000 € bereits mit 2 319 € unter ihr Existenzminimum, während der Single sich über ein frei verfügbares Einkommen von 13 307 € bei gleichem Einkommen freut.             

Differenz: 15 626 € !  Bei vier Kindern beläuft sich die jährliche Differenz                     bereits auf 25 382 € !
Siehe Deutscher Familienverband – Horizontaler Vergleich:
 

Eltern investieren noch immer  d o p p e l t  in die Zukunft unseres Staates: einmal durch Kindererziehung und zusätzlich durch starre Beiträge, welche die Anzahl der Kinder ignorieren. Familien müssen von ihrer Arbeit leben können und ihre Erziehungsleitung honoriert bekommen, denn schließlich sind deren Kinder die Träger des Sozialstaates von morgen.

Bis zum heutigen Tag hielt es kein Familienminister, einschließlich Frau Giffey für nötig, Nägel mit Köpfen zu machen, so dass keine Familie mehr entwürdigt auf Almosen angewiesen ist. Bis heute wird Familien das X-fache dessen weggenommen (s.o.), was man ihnen in Gönnerpose zurück gibt. Da kann die Ministerin ihre Gesetze mit noch so wohlklingenden Adjektiven schmücken. Um lediglich das Geld des Steuerzahlers zu verteilen braucht es weder Fantasie noch Sachverstand.

Die seit U.v.d. Leyen gespaltene Elternschaft in erwerbstätige, die den Steuerzahler pro Kind und Monat ca.1300 € kosten, und in Eltern, die ihre Kleinkinder selbst oder privat betreuen und dafür 0,00 € Ausgleich bekommen, ist auch für Frau Giffey kein Ärgernis, obwohl diese verfassungswidrige Ungerechtigkeit zum Himmel schreit.

Zum Anderen dürfte Ihnen, werte Frau Scheffer, nicht entgangen sein, dass Frau Giffey in ihrem Vorwort zu der „Ene-mene-muh“ – Anleitung für Kita-Erzieher, im so genannten „Kampf gegen rechts“ die Bespitzelung von Eltern guthieß und dies sogar noch gegen Kritik verteidigte. Sind wir schon wieder so weit?

Man kann das Hohelied auf Frau Giffey nur singen, wenn man die Augen verschließt vor den bitteren Versäumnissen im Familienministerium.

Mit freundlichem Gruß

Bärbel Fischer
ELTERNINITIATIVE  FAMILIENGERECHTIGKEIT