Das „Starke-Familien-Gesetz“ – eine „Schwache Leistung“.

Soll man die SPD dafür loben, dass sie das Armutsproblem bei Millionen von Kindern in Deutschland endlich erkannt hat und nun gegensteuern will, oder soll man den Kopf schütteln über die jahrzehntelange Verspätung und Ignoranz?
Nach dem fragwürdigen GUTE-KITA-GESETZ hat die SPD unter Franziska Giffey und Arbeitsminister Hubertus Heil jetzt das STARKE-FAMILIEN-GESETZ auf den Weg gebracht. Im überfälligen  „Kampf gegen Kinderarmut“ werden schon wieder nur Einzelmaßnahmen für ein einkommenschwaches Klientel beschlossen, die den Kinderzuschlag und das Bildungs-und Teilhabepaket betreffen. Dass auch Kinder aus Familien mit Durchschnittseinkommen unter unserem verkorksten Sozialgesetz leiden, interessiert die SPD nicht.
Noch immer ist die Politik nicht bereit, an den richtigen Stellschrauben zu drehen, um dieses Problem für alle Zeiten und für  a l l e  Kinder aus der Welt zu schaffen.

 

Leserbrief >> Allgäuer Zeitung, 10. Januar 2019

So spendabel das „Starke-Familien-Gesetz“ daher kommt – es ist eine echt  „Schwache Leistung“. Denn anstatt die Kinderarmut an der Wurzel auszumerzen, werden nur wieder Almosen verteilt, die durch Teuerung sofort ihre Wirkung verlieren. An der Wurzel packen hieße,

  • Eltern je nach Kinderzahl wegen des zu leistenden Unterhalts von Sozialabgaben zu befreien, damit sie nicht doppelt in den Sozialstaat investieren müssen. 
  • Der Kinderbedarf gehört niedriger besteuert,  
  • der Fiskus müsste aufhören, das Existenzminimum von Kindern zu besteuern.
  • Erziehungsarbeit muss wie Erwerbsarbeit behandelt werden.

Vor zwei Jahrzehnten hat das BverfG die Regierungen aufgefordert, Familien nicht schlechter zu stellen als Nichtfamilien. Denn unsere Gesellschaft ist auf ausreichenden Nachwuchs angewiesen. Doch bis heute ignorierte jede Regierung dieses Gebot. Dass unsere europäischen Nachbarn wegen unserer ständig wachsenden Kinderarmut mit Fingern auf uns zeigen, das scheint hierzulande die Politik nicht zu kratzen.

Bärbel Fischer,  ELTERNINITIATIVE FAMILIENGERECHTIGKEIT

Meinungsfreiheit in Gefahr!

Pressemitteilung vom 1. Oktober 2018
DemoFürAlle-Organisatorin Hedwig v. Beverfoerde erhebt Verfassungsklage gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG)
Magdeburg – Hedwig von Beverfoerde hat zusammen mit zwei weiteren Mitstreitern am 28.9.2018 über ihren Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski eine umfassend begründete Verfassungsbeschwerde gegen das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Hintergrund ist, dass dieses neue Gesetz sowohl die Meinungs- als auch die Informationsfreiheit massiv einschränkt. Beverfoerde und ihre beiden Mitbeschwerdeführer wurden bereits mehrfach Opfer des vom vormaligen Justizminister Heiko Maas initiierten NetzDG.

Das vorliegende Verfahren ist die erste umfassend begründete Verfassungsbeschwerde gegen das NetzDG. Die Beschwerdeführerin Beverfoerde will das gesamte Gesetz mit Hilfe des Bundesverfassungsgerichts zu Fall bringen, um allen Bürgern in Deutschland und insbesondere dem von ihr geleiteten Aktionsbündnis DemoFürAlle wieder die gleiche ungestörte Meinungs- und Informationsfreiheit zurückzubringen wie vor Inkrafttreten des Gesetzes. Das Aktionsbündnis DemoFürAlle ist ein aus verschiedenen Familienorganisationen, politischen Vereinen, engagierten Einzelpersonen und Initiativen aus ganz Deutschland getragenes Bündnis, das sich für den Schutz von Ehe und Familie einsetzt.

Hedwig von Beverfoerde: »Die pünktlich mit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Oktober 2017 eingeleitete Zensur ist erschreckend. Ich selbst, aber auch meine beiden Mitbeschwerdeführer wurden bereits mehrfach Opfer von Löschungen oder Sperrungen unserer Meinungsäußerungen auf Facebook. Hinzu kommt, dass wir uns infolge des sog. „Overblockings“ oft gar nicht mehr aus erster Quelle informieren können über die Auffassungen anderer Personen, deren Beiträge ebenfalls gelöscht oder gesperrt wurden. Diese Entwicklung muss gestoppt werden! Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit sind unverhandelbare Voraussetzungen unseres freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats. Deshalb haben wir diese Verfassungsbeschwerde auf den Weg gebracht.«

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz wurde bereits von einer Vielzahl renommierter Verfassungsjuristen als verfassungswidrig kritisiert; gleichwohl ist es am 1. Oktober 2017 in Kraft getreten. Während z.B. die fehlende Gesetzgebungskompetenz des Bundes und die Unverhältnismäßigkeit der Grundrechtseingriffe bereits vielfach gerügt wurden, stellt die vorliegende Verfassungsbeschwerde zusätzlich darauf ab, dass das Gesetz im Bundesrat als bloßes Einspruchsgesetz behandelt wurde. Hierzu meint Rechtsanwalt Dr. Lipinski: »Tatsächlich spricht sehr viel für die Annahme, dass dieses Gesetz in Wahrheit ein Zustimmungsgesetz i. S. v. Art. 84 I 6 GG ist.« Außerdem thematisiert die Verfassungsbeschwerde, ob es überhaupt zulässig war, dass wesentliche Inhalte des Gesetzes nur im Ausschuss für Verbraucherschutz entwickelt wurden, was das Gesetzeseinbringungsrecht der nach Art. 76 I GG abschließend aufgeführten Berechtigten konterkariert.

Medienvertreter können sich für etwaige Rückfragen an Hedwig v. Beverfoerde (0172 / 8880198) oder an die Anwaltskanzlei Dr. Lipinski/Heidelberg (06221 / 6500584) wenden.

V.i.S.d.P.:
Hedwig v. Beverfoerde
Koordinatorin DEMO FÜR ALLE
Münchenhofstr. 33
39124 Magdeburg
kontakt@demofueralle.de
Tel.: +49 (0) 172 / 8880198
www.demofueralle.de

Rechtsgutachten gegen schulische Indoktrination kostet Winterhoff die Karriere

Frau von Beverförde von der Initiative FAMILIENSCHUTZ schreibt von einem unerträglichen Skandal und bittet um Unterstützung:

Liebe Freunde!

Erinnern Sie sich an den Verfassungsrechtler Prof. Dr. Christian Winterhoff, ein Top-Referent auf unserem DemoFürAlle-Symposium 2017 in Wiesbaden? Winterhoff sollte jetzt Verfassungsrichter in Schleswig-Holstein werden – auf Vorschlag der CDU. Aber dann, wenige Tage vor seiner Wahl zum Landesverfassungsrichter, wurde seine Nominierung vom Richterwahlausschuß wieder zurückgezogen. Die Gründe: Sein Rechtsgutachten zur Sexualerziehung in Schleswig-Holstein 2016 und sein Vortrag zum hessischen Sexualerziehungslehrplan auf unserem Wiesbadener Symposium.

Winterhoff war in seinem Vortrag zu dem Ergebnis gekommen, daß der Hessische Lehrplan sowohl gegen das Grundgesetz als auch gegen das Schulgesetz verstößt. Auch der Einsatz externer Gruppen, wie z.B. der SchLAu-Gruppen, die in Schulklassen ohne Anwesenheit des Lehrers ihr Coming Out und ihre schwul-lesbische Lebensweise ausbreiten, sei unzulässig: „Das Hessische Schulgesetz enthält das Bildungsziel der Achtung und Toleranz anderer Menschen, nicht das Ziel, dass andere Menschen akzeptiert werden müssen und dass die Verhaltensweisen anderer Menschen gutgeheißen werden müssen.“ Bereits 2016 hatte Winterhoff in einem großen Gutachten die Verfassungsmäßigkeit der Sexualerziehung in Schleswig-Holstein geprüft. Fazit: Der Schule ist es laut Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts untersagt, Schüler zu indoktrinieren und Akzeptanz für jegliches Sexualverhalten einzufordern.

Seine vorurteilsfreie und klare Darlegung von Verfassung und Recht soll Prof. Christian Winterhoff jetzt zum Verhängnis werden – nach altbekanntem Muster. In Schleswig-Holstein regiert eine Jamaika-Koalition mit den Grünen als parlamentarischem Arm der Vielfaltsex-Lobby. Der Grünen-Abgeordnete Rasmus Andresen erklärte gemäß Lübecker Nachrichten, daß Winterhoff als Landesverfassungsrichter „unter keinen Umständen mehr wählbar“ sei: „Wer sich um ein so herausragendes Amt im Land bewerbe, dürfe sich nicht im Vorfeld schon zum Sprachrohr von Menschenfeinden und Rechten machen.“

Diese Aussage ist ungeheuerlich! Offenkundig geht es der grünen Vielfaltslobby keine Spur mehr um Antidiskriminierung. Es geht eiskalt allein um Macht über Menschen, Meinungen und jetzt sogar über Verfassung und Rechtsprechung. Wer die Interessen der Vielfaltssex-Ideologen nicht bedient, wird knallhart zum Menschenfeind erklärt und aussortiert. Der Fall Winterhoff zeigt die skandalöse Zerstörung unseres Rechtsstaates wie in einem Brennglas: Gerade weil Winterhoff sich in hohem Maße durch persönliche Qualitäten wie Redlichkeit, Unbestechlichkeit und Verfassungstreue auszeichnet, kommt er als Verfassungsrichter für die grünen Ideologen nicht in Frage.

Es ist unerträglich, hier schweigend zuzuschauen. Die Landtagsfraktion der CDU Schleswig-Holstein sollte sich hinter ihren Kandidaten, Prof. Winterhoff, stellen! Solidarisieren Sie sich deshalb mit Prof. Winterhoff, schreiben Sie an den CDU-Fraktionsvorsitzenden Tobias Koch (tobias.koch@cdu.ltsh.de) und verbreiten Sie das Winterhoff-Video und sein Gutachten in Ihren Verteilern.

Winterhoff-Video                                                                                                               

Mit herzlichen Grüßen, Ihre Hedwig von Beverfoerde

 

Lesen Sie dazu auch auf Tichy´s Einblick den Kommentar von Josef Kraus, dem langjährigen Präsidenten des deutschen Lehrerverbands:

Die CDU unterwirft sich einmal mehr der grünen Meinungshoheit

 

Die falsche Weichenstellung im Rentenrecht von 1957 muss korrigiert werden

Am 25.  Nov. 2017 hielt Dr. Johannes Resch auf dem 2. Stiftungstag der Hans-Joachim-Maaz-Stiftung in Halle folgenden Vortrag zum Thema: RETTET  DIE  FAMILIE:

„Aus heutiger Sicht ist deutlich zu machen: Die Familie wird ihre natürliche Vitalität nicht wieder zurückgewinnen können, solange die falsche Weichenstellung von 1957 nicht korrigiert wird. Damit meinen wir nicht, dass wir die Abschaffung unserer Rentenversicherung verlangen. Aber so lange die Alterssicherung, die eigentlich der Lohn der Erziehungsarbeit ist, vergesellschaftet bleibt, ist eine Vergesellschaftung der Kinderkosten zu fordern. Das gilt sowohl für die Sachkosten wie für die Erziehungskosten der Kinder. Die bloße Übernahme der Kindererziehung durch den Staat ist weder menschen- noch verfassungsgerecht.“

 

Lesen Sie den ganzen Vortrag unter:

 

Kita-Preis 2018 – Familienpreis 2018?

Frau Familienministerin Giffey SPD hat als eine der ersten Amtshandlungen einen Kita-Preis ausgesetzt, bei dem sich deutsche Kitas* bewerben konnten, um einen Geldpreis zu erhalten. Sie mussten einen hohen Qualitätsstandard vorweisen können. Inzwischen sind die Preisträger ausgelobt. Schlagen Sie nach unter: 
www.kita-preis.de
*) Ki Ta heißt Kindertagesstätte. Es wird also nicht mehr unterschieden zwischen Krippe für Ein-bis Dreijährige und Kindergarten für Drei-bis Sechsjährige. Alles ist Kita. Hauptsache, die Kinder sind ganztags „betreut“ und den Eltern entzogen.
„Haben Sie noch Fragen?“, meint Frau Giffey.

Ja, Frau Giffey, ich habe noch Fragen: 

Wann werden denn endlich auch Eltern mit Preisen ausgezeichnet, weil sie besonders gute, ja die beste, weil originale Bindungsarbeit über die ersten Jahre für ihre Kinder leisten? Schließlich geben mehr als 50% aller Mütter in der BRD, auf Kosten eines Erwerbsverdienstes, ihr Kleinkind  n i c h t  in fremde Arme, um die Bindung zu ihrem Kind nicht zu gefährden. Damit verhelfen sie dem Intellekt ihres Kindes zu ungestörter Entfaltung. Die anthropologischen, neurobiologischen und psychologischen Studien bestätigen seit Jahrzehnten, wie notwendig die dreijährige Bindungszeit in der Familie für eine intakte Persönlichkeitsentwicklung ist. Politik und Wirtschaft ignorieren jedoch standhaft wissenschaftliche Ergebnisse, vielleicht aus kurzfristig erhofftem Profit, vielleicht aber auch, um nach sozialistischem Plan eine enge Bindung Mutter- Kind zu verhindern.

Die Frage nach einem Preis war natürlich rhetorisch gestellt, denn keine Mutter will mit einem Preis ausgezeichnet werden dafür, dass sie tut, was tausende Generationen vor ihr aus rein biologischer Notwendigkeit akzeptierten, ja nicht einmal hinterfragten, sondern als einzigartiges Geschenk der Natur dankbar schätzten. Sein eigenes, weil einzigartiges Kind zu erleben, wie es Tag für Tag Fortschritte macht vom ersten Lächeln bis zu den ersten Schritten, vom ersten Wort bis zur Rutschbahn … nur wenige Jahre Elternglück. Sie den Eltern zu stehlen – wahrhaftig ist keine politische Glanzleistung!

Anstatt den Eltern diese kurze glückliche Zeit zu ermöglichen, weil die Gesellschaft ja auf emotional bindungsgesättigte Kinder angewiesen ist, treibt man sie in die Betriebe, entledigt sie ihrer Kinder und ignoriert damit kaltblütig den fatalen Trennungsschmerz von Eltern und Kindern – wozu? Allein zugunsten einer „Vollbeschäftigung“, die in Wahrheit gar keine ist. Denn Mütter vergessen ihre Kinder nicht eine Minute, weder am Fließband, noch an der ALDI-Kasse. Vollbeschäftigt sind Mütter auch über 24 Std. mit der Betreuung ihres Kindes – ohne einen Cent aus der Staatskasse!

Mit immer „besser“ ausgestatteter Ganztagsbetreuung und immer weniger Kosten für die ganztagsbeschäftigten Eltern behauptet die Politik, den Bedürfnissen der Eltern entgegen zu kommen, was sie übrigens zu deren Besänftigung als BILDUNG deklariert. Die Pädagogik weist dies jedoch vehement zurück. Bindungsgestörte Kinder sind erfahrungsgemäß kaum bildungsfähig, weil sie sich mit viel emotionaler Energie auf Kosten des Intellekts immer gegen Abschiebung und Vernachlässigung absichern müssen (was ich nach fast 30-jähriger Erfahrung mit bindungsgestörten Kindern 1:1 bestätigen kann).

Würde man nur den gleichen Betrag, also ca. 1000.- €, der staatlichen Aufwendungen für Kitas ebenfalls an präsente Eltern verteilen, so wäre die Forderung unseres Grundgesetzes erfüllt, welches (aus übler NS-Erfahrung) die Kinder allein der Verantwortung ihrer Eltern zuspricht. Allein die Eltern sollten entscheiden dürfen, wie sie ihre Kinder betreut oder erzogen haben wollen, allerdings ohne materielle Nachteile.

Doch hier klafft eine skandalöse Lücke zwischen unserer Verfassung und der derzeitigen Praxis in der Bundesrepublik. Wie die ehemalige DDR nicht das Kindeswohl im Auge hatte, wenn sie der Arbeiterklasse rücksichtslos ihre Kinder entzog, sondern die Ideoligisierung der Jugend im Sinne des Sozialismus´, so soll auch heute die BRD-Jugend dem elterlichen Einfluss entzogen werden, der ja in punkto Bildung und Weltanschauung oft vom staatlichen Anspruch erheblich abweicht. Das rotgrüne BRD-Motto heißt: Eltern und Kinder möglichst ganztags trennen! Dieses Rezept zur Durchsetzung sozialistischer Doktrin empfahl bereits Friedrich Engels vor hundert Jahren. Dafür sind der Politik heute keine Mittel und keine Kosten zu teuer.

Können wir noch zwischen Sozialismus und Humanität unterscheiden? Die jüngste Geschichte sollte unser Lehrmeister sein!

Bärbel Fischer

ELTERNINITIATIVE FAMILIENGERECHTIGKEIT

Familiengerechtigkeit – kein Thema mehr?

Im Angesicht der problematischen Weltlage erscheinen die Interessen deutscher Familien überholt und letztrangig. Solange sich die Atommächte dieser Welt  in Stellvertreterkriegen auf fremden Territorien um die globale Vorherrschaft streiten, scheint sich an der nationalen familienpolitischen Front nichts zu bewegen. Müssen wir uns darauf einstellen, dass „Kinkerlitzchen wie Familiengerechtigkeit“ im EU-Taumel atomisiert werden? Oder wäre nicht gerade die EU das Organ, das mit politischem Willen deutsche Defizite ausgleichen könnte? Bis jetzt scheint dieses Thema weder im EU-Parlament, noch in der EU-Kommission angekommen zu sein. Lieber debattiert man in Straßburg über die „Diskriminierung von Frauen beim Klimaschutz“ ( Bloß nicht aufhören beim Erfinden neuer Diskriminierungen, und seien sie noch so an den Haaren herbeigezogen, denn allein diese rechtfertigen das prifitable Genderwesen ) ! ! !

Um so mehr empfehle ich unseren Lesern, sich einmal auf der HP des Familienbunds der Katholiken Freiburg umzusehen:

www.familienbund-freiburg.de

 

Hier gibt es Informationen zu den Themen:

Finanzierung der Pflegeversicherung verfassungswidrig?

CSU kneift bei Klage gegen Ehe-Öffnung

Der wahre Grund für die gutachterlich konstatierte mangelnde Erfolgsaussicht einer Klage dürfte nicht in der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes, sondern in der Richter-Besetzung des Bundesverfassungsgerichts bestehen. Dies wurde mir in einem vertraulichen Gespräch aus CSU-Kreisen schon vor Monaten angedeutet. Denn zwischen progressistischer und eher konservativer politischer Ausrichtung der Richter im Ersten Senat des BVerfG, der für das Ehe-Thema zuständig wäre, besteht ein Verhältnis von 5:3. Dies hatte zuletzt auch Prof. Jörg Benedict in seinem brillanten Vortrag auf unserem Symposium zur Ehe-Öffnung so treffend dargelegt. Recht haben und Recht bekommen sind bekanntlich zweierlei. Aber die Flinte von vornherein ins Korn zu werfen, bedeutet bei einem so folgenschweren Gesetz einen politischen Offenbarungseid.

Dazu schreibt Frau Hedwig von Beverförde:

„Nach monatelanger Prüfung durch zwei Verfassungsrechtler hat die Bayerische Staatsregierung jetzt bekanntgegeben, daß sie auf eine Normenkontrollklage gegen das Ehe-Öffnungsgesetz verzichtet! Auffälligerweise stammen beide Rechtsgutachten bereits vom 22. Januar 2018. Aber erst jetzt – nachdem Neuwahlen nicht mehr zu befürchten und die CSU sich im GroKo-Deal maximale Minister- und Staatssekretärposten gesichert hat – glaubt man offenbar in München, die letzte realistische Hoffnung vieler Unionswähler auf Rückabwicklung der Homo-„Ehe“ enttäuschen zu können. Ob die C-Getreuen den endgültigen Ehe-Verrat bis zur bayerischen Landtagswahl Anfang Oktober vergeben und vergessen haben werden? Lesen Sie dazu meinen Kurzkommentar in der Tagespost.de.“

 

Wer liebt seine Kinder, der Staat oder die Eltern?

Heribert Prantl, der bekannte Journalist plädiert als Mitglied der Chefredaktion der linksorientierten Süddeutschen Zeitung für eine Verankerung von „Kinderrechten“ in die deutsche Verfassung. Er beruft sich dabei paradoxerweise auf den polnischen Kinderarzt Janusz Korczak, was dieser sich heute vermutlich strikt  verbeten hätte.

Der Familienexperte Dr. Johannes Resch widerlegt Prantls Thesen und weist nach, dass der Staat selbst bereits seit Jahren Kinderrechte verletzt, indem er

1. Eltern bei der Rente gegenüber Kinderlosen benachteiligt ( s. Beweis 1 ), und

2. durch Elterngeld und einseitige Förderung von Ganztagsbetreuung jene Eltern abstraft, die bei ihren Kindern präsent sein wollen und daher auf Erwerb verzichten ( s.Beweis 2 ).

http://www.sueddeutsche.de/politik/prantls-blick-wie-man-ein-kind-lieben-soll-1.3755974

Anmerkung zum Beitrag von Heribert Prantl „Wie man ein Kind lieben soll“ in der SZ vom 19. Nov. 2017  von Dr. Johannes Resch

Janusz Korczak und die „Kinderrechte“ im Grundgesetz    

 

„Wie man ein Kind lieben soll“ ist der Titel einer Schrift des polnischen Kinderarztes Janusz Korczak, der 1942 zusammen mit den ihm anvertrauten Waisenkindern in Treblinka ermordet wurde. Unter diesem Titel wirbt Heribert Prantl von der Süddeutschen Zeitung in einem Beitrag vom 19. Nov. 2017 für die Aufnahme von „Kinderrechten“ins Grundgesetz (GG) und beruft sich dabei auf Korczak und auf die UN-Kinderrechtskonvention.

 

Prantl behauptet rundheraus:“Das Grundgesetz kennt keine Kinder, … Das Grundgesetz schützt zwar mittlerweile auch die Tiere und die Umwelt, aber die Kinder nicht.“ Diese Behauptung ist falsch. Der Schutz der Kinderrechte im deutschen GG ist sogar weitergehend als in der UN-Kinderrechtskonvention. Zur Begründung:

 

1. Nach Art, 1 GG sind die Menschenrechte geschützt. Damit sind Kinder selbstverständlich mitgemeint. Eine andere Auffassung wäre absurd. Allerdings werden die Kinder im Wahlrecht (noch) nicht berücksichtigt. Aber das ist ein besonderes Problem. Und das meint Prantl auch nicht.

 

2. Mit Art. 6 Abs. 2 Satz 1 werden die Eltern mit dem Schutz der Kinderrechte beauftragt. Die Väter und Mütter unseres GG wussten bereits genau, dass die Kinderrechte bei den Eltern besser aufgehoben sind als beim Staat. Das wurde auch in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestätigt (Zitat aus BVerfGE 99, 216, Rn 64 vom 10.11.1998):

 

„Diese primäre Entscheidungsmöglichkeit der Eltern beruht auf der Erwägung, dass die Interessen des Kindes in aller Regel am besten von den Eltern wahrgenommen werden.“

 

3. Für den Fall, dass die Eltern ihren Auftrag nicht erfüllen oder nicht erfüllen können, ist im GG durch die „Wächterfunktion“ des Staates nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 gesorgt. Dies ist aber nur eine Ersatzfunktion, da der Schutz der Kinder durch die Eltern im Regelfall den Kindern eine größere Sicherheit bietet, als es der Staat zu gewährleisten vermag, da das zentrale Recht der Kinder auf Elternliebe vom Staat nur unzureichend ersetzt werden kann.

 

4. Nach Art. 6 Abs. 1 steht die Familie als Gemeinschaft von Eltern und Kindern „unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung“. Das ist der größtmögliche Schutz der Kinder, weil er nicht nur die Rechte der Kinder und die Rechte der Eltern schützt, sondern darüber hinaus auch die Beziehung zwischen Eltern und Kindern und damit das wichtigste Recht der Kinder überhaupt, nämlich ihr Recht auf möglichst enge Bindung zu ihren Eltern.

 

Wenn sich Prantl auf Janusz Korczak beruft („Wie man ein Kind lieben soll“), ist auch das nicht gerechtfertigt. Vorbild für Korczak war die Elternliebe, die er so gut wie irgend möglich gegenüber den ihm anvertrauten Waisenkindern ersetzen wollte. Er wäre sicher nicht dafür eingetreten, diese Elternliebe generell der Aufsicht des Staates zu unterstellen.   Seine Vorstellung war ja gerade das Gegenteil, dass nämlich der Staat die Elternliebe zum Vorbild nehmen sollte, wenn er die Verantwortung für Waisenkinder übernehmen muss. Der Bezug Prantls auf Korczak ist demnach völlig unpassend.

 

Würde der Staat neben den Eltern als gleichberechtigt beauftragt, die Kinderrechte zu vertreten, wäre den Kindern ein Bärendienst erwiesen, da er die Liebe der Eltern zu ihren Kindern niemals ersetzen kann. Vielmehr bestünde dann die Gefahr, dass er seine größere Machtstellung dazu missbraucht, alle Eltern noch stärker zu bevormunden.

 

Diese Gefahr ist nicht ein bloßer Verdacht. Der bisherige Umgang unseres Staates mit Art. 6 GG (Schutz der Familie und der Elternrechte) zeigt eindeutig, dass diese Vorgaben dann konsequent missachtet werden, wenn ihnen einflussreiche Interessengruppen oder politisch herrschende Ideologien entgegenstehen. Wieso sollte das anders sein, wenn die „Kinderrechte“ im GG stehen?

 

Beispiele für die Missachtung des GG durch den Staat gibt es genug.

 

Beispiel 1:

Da gibt es die Enteignung der Eltern durch unser Rentenrecht. Dazu ein Zitat aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (VerfG sieht das so (BVerfGE 87, 1 vom 7. Juli 1992):

„Die bisherige Ausgestaltung der Rentenversicherung führt im Ergebnis zu einer Benachteiligung der Familie, namentlich der Familie mit mehreren Kindern (Rn 127).“

Bis heute hat sich an dieser Benachteiligung nichts geändert und damit auch nicht an der dadurch bedingten mittelbaren Einschränkung der Kinderrechte.

 

Beispiel 2:

Beim seit 2007 geltenden Elterngeld werden gezielt die Eltern benachteiligt, die ein älteres Kind länger als ein Jahr selbst betreut haben, statt es in eine Krippe zu geben, um wieder voll erwerbstätig zu werden. Hier wird Elternliebe regelrecht bestraft. Das ist eine besonders schlimme Verletzung des Kinderrechts auf Betreuung durch die eigenen Eltern. Entsprechendes gilt für die einseitige staatliche Finanzierung der Kinderbetreuung in Krippen mit etwa 1000 €/Monat, während Eltern, die zugunsten ihrer Kinder auf Erwerbsarbeit verzichten, völlig leer ausgehen. Auch daraus ergibt sich zumindest häufig eine Gefährdung des Kindeswohls und eine Verletzung des Kindeswillens. Beides wird zugunsten des Profitstrebens der Wirtschaftslobby trickreich verschleiert.

 

Fazit: 

Die Kinderrechte sind in unserem GG optimal geschützt. Dass die Kinderrechte in der tatsächlichen Politik oft nicht beachtet werden, liegt nicht am GG, sondern an dessen Nichtbeachtung. Daran würde aber auch eine Ergänzung des GG nichts ändern. Vielmehr birgt ein direkter Auftrag an den Staat, gegenüber den Eltern konkurrierender und gleichberechtigter Wahrer der Kinderrechte zu werden, die Gefahr einer noch stärkeren Bevormundung der Eltern. Das würde eine noch stärkere Einschränkung des Kinderrechts auf Bindung zu den Eltern bedeuten. Hier würde der Bock zum Gärtner gemacht.

 

Die Mütterrente ist keine milde Gabe – ein Stück aus dem rentenpolitischen Tollhaus!

Lesen Sie, was der Deutsche Familienverband DFV an den Einwendungen der Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung, Gundula Roßbach, kritisiert, die vor einer Ausweitung der Mütterrente bei den Sondierungsgesprächen warnt.

http://deutscher-familienverband.de/index.php?option=com_acymailing&ctrl=archive&task=view&mailid=228&key=aedAyLcx&subid=310-fcc82439123b08f9eb5b07b1a0949c8b&tmpl=component&Itemid=281

 

60 Jahre Rentenreform – auf Kosten der FAMILIE!

Der zweite Vorsitzende des Bündnisses RETTET DIE FAMILIE (www.rettet-die-familie.de) Dr. Johannes Resch hielt am 25.  November 2017 anlässlich des 2. Stiftungstags der Hans-Joachim -Maaz-Stiftung  einen Vortrag zur Gefährdung der Familien heute – 60 Jahre nach der für Familien ruinösen  Adenauer´schon Rentenreform.

Zitat:

„….  Aus heutiger Sicht ist deutlich zu machen: Die Familie wird ihre natürliche Vitalität nicht wieder zurückgewinnen können, solange die falsche Weichenstellung von 1957 nicht korrigiert wird. Damit meinen wir nicht, dass wir die Abschaffung unserer Rentenversicherung verlangen. Aber so lange die Alterssicherung, die eigentlich der Lohn der Erziehungsarbeit ist, vergesellschaftet bleibt, ist eine Vergesellschaftung der Kinderkosten zu fordern. Das gilt sowohl für die Sachkosten wie für die Erziehungskosten der Kinder. Die bloße Übernahme der Kindererziehung durch den Staat ist weder menschen- noch verfassungsgerecht.“ …

http://familiengerechtigkeit-rv.info/wp-content/uploads/2017/11/60-J.-Rentenreform-Adenauer.pdf

Bildmaterial zum Vortrag

http://familiengerechtigkeit-rv.info/wp-content/uploads/2017/12/PPP-Rettet.pdf