„Nur wer wählt, zählt!“ – Kinderwahlrecht *) weiter unberücksichtigt!

*) von den Eltern für ihre unmündigen Kinder wahrgenommenes Wahlrecht

 

Pressemitteilung des Deutschen familienverbandes e. V.

Abschlussbericht zu Kinderrechten im Grundgesetz: Wahlrecht für Kinder weiterhin unberücksichtigt

Abschlussbericht Kinderrechte im GG(Berlin). Die Arbeitsgruppe von Bund und Ländern zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz hat vor wenigen Stunden ihren Abschlussbericht vorgelegt. Auffallend ist, dass in dem Dokument über 237 Seiten kein Wort zum Wahlrecht für Kinder zu finden ist. „Tatsächliche Beteiligungsrechte für Kinder – also das aktive Wahlrecht – spielen keine Rolle im Abschlussbericht“, sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes (DFV).

Kinderrecht ist in erster Linie Wahlrecht. Denn nur wer wählen kann, hat die Möglichkeit in einer Demokratie mitzubestimmen. Wer Kinderrechte ernst nimmt, fasst als erstes das Wahlrecht ins Auge. „Die Bund-Länder-Gruppe zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz klammert das wichtigste demokratische Grundrecht aus. Fast 14 Millionen Kindern und Jugendlichen in Deutschland bleibt das Wahlrecht auf Bundesebene weiterhin verwehrt“, so Heimann.

Die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz ist im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Die Arbeitsgruppe wurde mit dem Auftrag eingesetzt, Empfehlungen für einen Gesetzesentwurf zu entwickeln. „Kinderrechte ohne die ausdrückliche Erwähnung des Wahlrechts sind eine politische Farce“, sagt der DFV-Bundesgeschäftsführer. „Es ist ein trauriges Signal für unsere Demokratie.“

Der Familienverband setzt sich für die Einführung des Wahlrechts ab Geburt ein. Schirmherrin der Kampagne „Nur wer wählt, zählt!“ ist Renate Schmidt, Bundesministerin für Familie a.D.

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Lesen Sie dazu auch:

https://www.familiengerechtigkeit-rv.de/wp-admin/post.php?post=9376&action=edit

 

Zum fulminanten Abschneiden der AfD bei drei Landtagswahlen

Die interviewten Mandatsträger der etablierten Parteien äußerten der Schwäbischen Zeitung gegenüber ihr Erschrecken, ihre Enttäuschung, ihre Hilflosigkeit angesichts des überraschenden zweistelligen Wahlsiegs der AfD auch in ländlichen Regionen von BW. Dabei war nach einem solchen Wahlkampf, der alle Regeln demokratischer Auseinandersetzungen und des Anstandes ignorierte, das umwerfende Abschneiden einer politischen Alternative logisch vorprogrammiert. Sollten CDU, SPD, Grüne, FDP ihren undemokratischen Kurs gegenüber der AfD weiter fahren wollen, so werden sie sich nach der Bundestagswahl 2017 möglicherweise in der Opposition wieder finden.       

Von der Schwäbischen Zeitung abgelehnter Leserbrief

Mit nur wenigen simplen Tricks können Politik und Medien dafür sorgen, dass sich künftig die Zahl der Protestwähler stabilisiert oder sogar noch steigert. Was heute zum Anwachsen der AfD beitrug wird sich auch weiterhin bewähren.

Als überaus probat erweist es sich, die Fehler und Versäumnisse der eigenen Politik zu verdrängen. Umso sorgloser lässt sich´s  auf unzufriedene Bürger eindreschen.  Auch das politische Versprechen „Weiter so wie bisher!“ wird sich als absolut erfolgreich erweisen. Den Medien empfehle ich, auch künftig die berechtigten Anliegen der Wähler, z. B. zur Bildungs-und Familienpolitik totzuschweigen und ausschließlich die Parolen der Chaoten in der AfD zu thematisieren. Hilfreich ist auch, der AfD Versammlungsräume zu verwehren. Auch tätliche Angriffe mittels Sach-und Personenbeschädigung gegenüber Aktiven werden die AfD hochpushen. Mit Diffamierungen, Unterstellungen und Schuldzuweisungen lassen sich, wie man sah, Traditionswähler famos in Protestwähler umfunktionieren.

Schlicht gesagt:  Alles, was einer demokratischen Auseinandersetzung unwürdig ist, half und hilft dem Erstarken einer  politischen Alternative.

Bärbel Fischer

 

 

Ministerium hält an Bildungsplan fest

Leserbrief Schwäbische Zeitung 25. Januar 2014:
Beim Thema: „Akzeptanz sexueller Vielfalt“ als Leitprinzip  für sechs- bis achtzehnjährige Schüler über 12 Schuljahre hinweg, quer durch alle Fächer und Schulbücher und vermittelt durch wechselndes Lehrpersonal  ist sich unsere grünrote Bildungshoheit in Baden-Württemberg einig: Wir halten an unserem Reformvorhaben fest. Was kümmert uns der hunderttausendfache Bürgerprotest?  Dieser ist nur erwünscht, wenn es um die Durchsetzung grünroter Ziele geht. Richtet er sich aber gegen deren ideologische Vorstellungen von Bildung, so zählt er null und nichts und wird als rechtslastig abgetan. Die Frage nach dem Recht der Eltern auf Erziehung, Pflege und Schutz ihrer Kinder und nach dem  Respekt vor deren persönlicher psycho-emotionaler Reife nach Art. 6,2 GG  stellt sich unserem Kultusminister offenbar noch immer  nicht. Über den Elternwillen hinweg wird von oben herab beschlossen, was kleinste Kinder zu verdauen haben.
Wer nimmt den Grünen noch ab, sich für mehr Bürgerbeteiligung einzusetzen?
Unseren Kindern sexuelle Leitprinzipien über den neuen Lehrplan aufzuzwingen wird sich bei der nächsten Landtagswahl für ROTGRÜN  mit Sicherheit bitter, bitter rächen!
Bärbel Fischer