Warum wehren sich Eltern nicht gegen den Zugriff des Staates?

Der ehemalige Direktor eines Gymnasiums im Saarland, Herr Dr. Gerd Brosowski, beschäftigt sich wie wir mit der Frage, warum die Eltern nicht millionenfach aufstehen gegen den staatlichen Impf-Zugriff auf ihre Kinder, und warum sie nicht ihr Mitspracherecht nutzen, wenn es um das Wohlbefinden und physische und psychische Unversehrtheit ihrer Kinder geht.

Ihr Brief, liebe Frau Fischer,

schließt mit einer Frage, die ich mir ebenfalls schon lange stelle: Warum wehren sich die Eltern nicht gegen den staatlichen Zugriff auf ihre Kinder? Ja, nicht einmal gegen die Indoktrination ihrer Kinder durch externes Personal, das im Sexualkundeunterricht auf diese losgelassen wird ? Dabei bietet ihnen das Schulrecht in letztgenannter Angelegenheit erhebliche Mitspracherechte. Warum kein lebhafter Widerstand, wenn Kinder in der sog. Corona-Krise mit vermutlich nutzlosen Masken traktiert werden und wenn ihnen ein nur vorläufig zugelassener Impfstoff aufgenötigt werden soll?

Ich weiß keine Antwort. Der Hinweis darauf, den Deutschen sei ein gewisses Duckmäusertum angeboren, überzeugt nicht, da in Nachbarländern wie Frankreich, Spanien, Italien Ähnliches zu beobachten ist. Meine Vermutung: Die Eltern sind zu erschöpft. Sie müssen ja – ob sie wollen oder nicht- beide berufstätig sein. Wenn sie dann abends müde von der Arbeit und obendrein gestresst durch den Feierabendverkehr endlich zu Hause angelangt sind, sich durch die angefallene Post gequält und das Allernötigste im Haushalt erledigt haben, fehlt ihnen die Kraft, sich sogleich zu einem Elternabend aufzumachen oder in anderer Weise öffentlich ihre Angelegenheiten zu vertreten.
Aber Sie fragen zu Recht: Was tun wir? Womit wir alle angesprochen sind.

Mit freundlichem Gruß                                                                                                       Ihr Gerd Brosowski

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Antwort:

Lieber Herr Brosowski!

Der fleißige Aktivist, Philosoph, Autor und Lehrer Gunnar Kaiser verbreitete heute den Offenen Brief eines Lehrers an alle Schulleiter und Lehrer https://www.youtube.com/watch?v=9Goq0yc0x4w
nachdem das niedersächsische KM die Elternaufgefordert hatte, ihre Kinder impfen zu lassen.https://schulnetzmail.nibis.de/files/613c82662570685bca0964c8f4f78239/2021-10-14_Brief_an_Schulleitungen_und_Lehrkr_fte.pdf
Von Ihnen, lieber Herr Brosowski, weiß ich, dass laut Schulrecht externe  Organisationen auf dem Schulgelände und in den Klassenzimmern nichts verloren haben. Gilt das nur für das Saarland? Oder hat jedes Bundesland in diesem Punkt sein eigenes Schulrecht? Kann der Schulleiter als Hausherr eigenmächtig darüber bestimmen, wer willkommen ist, und wer nicht? Oder muss er sich mit dem Kollegium oder mit der Elternschaft abstimmen?
Warum Eltern sich nicht wehren, wenn ihnen der Staat ihre Rechte aus den Händen schlägt, kann ich nicht verstehen.
Kann es sein, dass sich die Eltern mit der frühen Delegierung ihres Erziehungsrechts an die Kita  ihres Rechts nach Art 6 GG gar nicht mehr bewusst sind? Die frühe Fremdbetreuung schädigt also nicht nur unsere Nachkommen, sondern auch deren Eltern. Es fehlt an inniger Bindung, an Nestwärme, an Verantwortlichkeit. Das Kind verkommt zu einer Art Möbelstück, das man hin- und herschieben kann, zu einem Objekt, das man mit was auch immer spritzen lassen darf.
Wo bleibt die WÜRDE des jungen Individuums?
Ich kann mich noch an meine eigene Grundschulzeit erinnern, als wir jede Woche eine Jodtablette gegen die Kropfbildung schlucken mussten. Sie schmeckten süßlich und waren uns Kindern daher höchst willkommen. In späteren Jahren wurde diese staatliche Behandlung an unsere Eltern delegiert. Mit Recht! Denn niemand außer die Eltern ist befugt, medizinische Eingriffe an Kindern vorzunehmen. Gegen Rachitis ließen uns die Eltern im Garten abends im sonnenerwärmten Wasser planschen, Vitamin D mussten wir sonntags mit einem scheußlichen Löffel Lebertran schlucken. Da unsere kleine Wohnung für 6 Kinder viel zu eng war, hielten wir uns sowieso stundenlang im Freien auf.
Solche Verhältnisse sind heute passé. Aber immer noch gilt: Der Staat, also die Schule, ist nicht berechtigt, Eltern ihre Verantwortung zu entreißen.
Wäre ich heute Schulleiterin, wie würde ich mich verhalten? Ließe ich mir von einer Gesundheitsbehörde vorschreiben lassen, wie und wie lange ich meine Schüler täglich zu quälen habe? Oder hätte ich den Mut, mich deren Forderungen zu widersetzen? Vermutlich hätte mein Widerspruch, wie vor 80 Jahren das Ende meiner Berufung zur Folge. Unrecht bleibt Unrecht. Ob es je gesühnt werden wird, bleibt der Geschichte vorbehalten.
Lieber Herr Brosowski, für Ihren jahrelangen Beistand und Ihre Begleitung bin ich Ihnen überaus dankbar.
Ihre Bärbel Fischer

 

 

 

Feministisches Gebet

Zum bevorstehenden Weihnachtsfest und den Jahreswechsel zum Neuen Jahr 2020 lege ich Ihnen,  liebe Nutzer unserer Seite,  einen Text ans Herz, übermittelt von Herrn Dr. Gerd Brosowski, den vor mehr als 500 Jahren eine überaus kluge Frau formulierte, als wisse sie um die Probleme von 2019:

Gebet der Teresa von Ávila, 1515 –1582                                                        (spanische Karmeliterin, Kirchenlehrerin und Heilige)

  • Herr, du weißt besser als ich, dass ich von Tag zu Tag älter und eines Tages alt sein werde.
  • Bewahre mich vor der Einbildung, bei jeder Gelegenheit und zu jedem Thema etwas sagen zu müssen.
  • Erlöse mich von der großen Leidenschaft, die Angelegenheiten anderer ordnen zu wollen.
  • Lehre mich, nachdenklich, aber nicht grüblerisch, hilfreich, aber nicht diktatorisch zu sein.
  • Bei meiner ungeheuren Ansammlung von Weisheit erscheint es mir schade, sie nicht weiterzugeben–aber du verstehst, o Herr, dass ich mir ein paar Freunde erhalten möchte.
  • Bewahre mich vor der Aufzählung endloser Einzelheiten und verleihe mir Schwingen, zur Pointe zu gelangen.
  • Lehre mich zu schweigen über meine Krankheiten und Beschwerden. Sie nehmen zu – und die Lust sie zu beschreiben, wächst von Jahr zu Jahr.
  • Ich wage nicht, die Gnade zu erbitten, mir die Krankheitsschilderungen anderer mit Freude anzuhören, aber lehre mich sie geduldig zu ertragen.
  • Ich wage auch nicht um ein besseres Gedächtnis zu bitten, – nur um etwas mehr Bescheidenheit und etwas weniger Bestimmtheit, wenn mein Gedächtnis nicht mit dem der anderen übereinstimmt. 
  • Lehre mich die wunderbare Weisheit, dass ich mich irren kann.
  • Erhalte mich so liebenswert wie möglich. Ich möchte kein Heiliger sein – mit ihnen lebt es sich so schwer – aber ein alter Griesgram ist das Krönungswerk des Teufels.
  • Lehre mich, an den anderen Menschen unerwartete Talente zu entdecken, und verleihe mir, o Herr, die schöne Gabe, sie auch zu erwähnen.

Allen unsern Nutzern wünschen wir ein Neues Jahr unter dem Schutz und Geleit des Himmels und ein gesegnetes Weihnachtsfest

Ihre Bärbel Fischer                                                                                   ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT

 

 

Gesinnungsdiktatoren an der Macht

Bei“Tichy´s Einblick“ nimmt der langjährige Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, Josef Kraus,  Stellung zu dem ungeheuerlichen Vorgang im Landtag von Schleswig-Holstein, bei dem  die „Volksparteien“ CDU, FDP und Grüne ( Jamaika )  ein „gesinnungsdiktatorisches Exempel“ vorgeführt haben mit dem Ziel, die Nominierung des Juristen Prof. Dr. Christian Winterhoff zum Landesverfassungsrichter zu verhindern.

Die CDU unterwirft sich einmal mehr der grünen Meinungshoheit

Mit seinem Brief an den Fraktionsvorsitzenden der CDU im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Herrn Tobias Koch, erteilt der Studiendirektor i. R. Dr. Gerd Brosowski den bildungsfernen Politikern im dortigen Landtag,  die das Rechtsgutachten von Professor Dr. Winterhoff vermutlich nicht einmal gelesen haben, Nachhilfeunterricht in Sachen Schulrecht und Grundgesetz.

Speziell von der CDU unter einem CDU-Ministerpräsidenten hätte man sich mehr Rückgrat erhofft. 

 

Sehr geehrter Herr Koch,

erlauben Sie mir bitte, mich aus dem fernen Saarland zu der „Sache Winterhoff“ zu äußern, wie ich verkürzt die Affäre um die Nicht-Ernennung von Herrn Prof. Dr. Christian Winterhoff bezeichnen will. Ich war vierzig Jahre lang im saarländischen Schuldienst tätig, zuletzt fünfundzwanzig Jahre lang als Direktor eines Gymnasiums in Saarbrücken. In der Sache Winterhoff geht es nicht um eine Debatte, die sich auf Schleswig-Holstein beschränken lässt; es geht um ein Thema, das an die Grundlagen unserer Republik rührt und das über die Frage der Sexualkunde im Unterricht der Schulen hinausgeht.

In den Schulgesetzen der Länder, den Schulpflicht-, Schulordnungs- und Schulmitbestimmungsgesetzen ist ein Konflikt gelöst worden – vorbildlich gelöst worden – der im Grundgesetz begründet worden war. Worin besteht der Konflikt?

Da ist auf der einen Seite das Recht des Kindes, unabhängig von seiner Herkunft und den finanziellen Möglichkeiten seiner Eltern eine gute Schulbildung zu erhalten. Diesem Anspruch wurde in Deutschland seit eh und je durch die Schulpflicht und durch ein ehemals weltweit hochgeschätztes öffentliches Schulsystem entsprochen.

Da war aber auf der anderen Seite der Missbrauch der Kinder in den beiden deutschen Diktaturen durch das staatliche Schulsystem, speziell der Missbrauch durch Indoktrination. Um dem vorzubeugen, wurde in das Grundgesetz der Artikel 6 aufgenommen, der die Pflege und die Erziehung der Kinder als das natürliche Recht der Eltern und die ihnen zuvörderst zukommende Pflicht festschreibt.

Von da an waren die Länder als die Inhaber der Kulturhoheit verpflichtet, die Balance zwischen dem Anspruch der Eltern auf Erziehung der Kinder und dem Ziel des Staates auf deren Beschulung zu finden, was ihnen, wie schon gesagt, in den o.g. Gesetzen gelungen ist. Die so entstandene Rechtslage kann als ein Fundament der Bundesrepublik Deutschland gelten, an das man ohne Not nicht rühren sollte. Unabhängig von den Regelungen der einzelnen Länder beruhen die genannten Gesetze auf  wenigen einfachen Grundsätzen, die bisher jedem Referendar im Schuldienst vertraut waren und auf die auch Herr Winterhoff in seinen Gutachten zurückgreift. Ich will den wichtigsten dieser Grundsätze näher erläutern.

Im Gegensatz zur Lage an den Hochschulen ist in den Schulen die Lehre nicht frei. Sie hat sich an Lehrpläne zu halten, deren Entstehung und Befolgung von der Schulaufsichtsbehörde kontrolliert werden; an der einzelnen Schule ist der Schulleiter verpflichtet, auf deren Einhaltung zu achten. Die Lehrpläne werden veröffentlicht, sie unterliegen somit öffentlicher und parlamentarischer Kontrolle. Angebote im Unterricht, die über die Lehrpläne hinausgehen, bedurften im Saarland und wohl auch andernorts der Zustimmung der Schulkonferenz, in denen Lehrer, Eltern und Schüler jeweils Drittelparität haben.

Unterrichten darf nur, wer die zugehörigen Staatsexamina oder andere Examina abgelegt hat, welche vom Gesetzgeber – nicht von einer Behörde! –  diesen gleichsetzt werden. Insofern ist es ein Unding, wenn Gruppen von Leuten, die von außerhalb der Schule kommen, ohne Gegenwart und Kontrolle durch den verantwortlichen Lehrer sozusagen auf die Schüler losgelassen werden.

Speziell die Einbindung der Sexualkunde in den Unterricht war in allen Bundesländern einer besonderen Kontrolle durch die Eltern unterworfen. Die Eltern mussten rechtzeitig vorab und detailliert über die Inhalte informiert werden; Widersprüche waren möglich. Die dazugehörigen Veranstaltungen waren Pflicht des Schulleiters.

So weit erkennbar, hat Prof. Dr. Christian Winterhoff  die eben skizzierte und früher jedem Lehrer vertraute Rechtslage dargestellt, freilich weit professioneller und gründlicher, als das hier geschehen konnte. Ihn deshalb als „Sprachrohr von Menschenfeinden“ hinzustellen, ist nicht nur eine Unverschämtheit; es ist ein direkter Angriff auf  die Rechtslage, wie sie sich in den Jahrzehnten der Bundesrepublik herausgebildet hat. Die CDU als eine der Parteien, aus deren Reihen einige der Schöpfer des Grundgesetzes stammen und die seit Bestehen der Republik stets in vorderster Reihe des politischen Geschehens gestanden hat, ist meiner Meinung nach dazu aufgerufen, die Fundamente der Republik gegen jeden Angriff zu verteidigen, gerade auch dann, wenn dieser von einem Koalitionspartner geführt werden sollte.

Mit herzlichem Dank für Ihre Geduld beim Lesen meiner Ausführungen.

Gerd Brosowski

Was meint „Gesellschaftlicher Wandel“?

Schrumpfalterung, Liberalisierung der Abtreibung, Genderwahn einschließlich Sprach-und Bildungs-deformation, Frühsexualisierung, wachsende Familienarmut etc. – alle die Veränderungen werden heute mit dem so genannten „Gesellschaftlichen Wandel“ begründet, vielleicht sogar verschleiert. Grund genug, sich mit diesem schillernden Begriff zu befassen. Auf meine Bitte hat sich Herr Dr. Gerd Brosowski die Mühe gemacht, seine Überlegungen aufzuschreiben. Ganz herzlichen Dank für seinen Blick in die Geschichte und seine klare Analyse.  

Bärbel Fischer

 

Überlegungen zum politischen Begriff des „Wandels“.

 

Frau Fischer hat mich gebeten, mir ein paar Gedanken zu dem schillernden Begriff des Wandels zu machen – ist es überhaupt ein Begriff oder nur ein Schlagwort, das jeder nach gusto verwendet, also ein vom jeweiligen Interesse belegtes Wort? Und schon sind wir mitten in den Erörterungen. Aber der Reihe nach.

 

Woran könnte es liegen, dass der Begriff „Wandel“ zur Zeit noch so positiv „besetzt“ ist? Dass jemand, der das Wort verwendet, einen Kredit für sich beansprucht : Er habe etwas Sinnvolles vor, er handele im Sinne einer notwendigen und schließlich guten Entwicklung. Das war nicht immer so.

 

Die bekanntesten Wandlungen im Leben der Völker sind die Revolutionen. Solche Umwälzungen gleichen reißenden Strömen, die über die Ufer getreten sind; niemand weiß, wie die Sache ausgehen wird. Man sollte darauf gefasst sein, dass sie zu schrecklichen Ereignissen führen – s. z.B. die russische Revolution. Umwälzungen können sehr böse ausgehen; das sollte das Wort vom Wandel eher negativ erscheinen lassen. Warum ist das heute anders? Weil wir – so meine Meinung – zu unseren Lebzeiten eine Revolution erlebt haben, die meiner Kenntnis nach die segensreichste, friedlichste, überhaupt die glücklichste Revolution ist, welche sich je ereignet hat. Sie ahnen schon, was ich meine, aber erlauben Sie mir, einen kleinen Anlauf zu nehmen.

 

Anfang der sechziger Jahre prägte Egon Bahr den Begriff vom „Wandel durch Annäherung“. Gemeint war damit, sich mit den Staaten des Ostblocks Schritt für Schritt zu verständigen, jede mögliche Chance zu nutzen, um Verbesserungen für die Menschen zu erreichen. Es würde zu weit führen, sich hier mit den darauf aufbauenden Ostverträgen und deren Für und Wider zu befassen. Ich will nur einen davon nennen, der meiner Meinung nach der wichtigste war,  den Vertrag mit Polen. Es war doch auffällig, dass während der Revolution, die u.a. zur deutschen Einheit führte, die westlichen Staatsmänner, vorab Francois Mitterand und Margret Thatcher, sich vehement gegen die deutsche Einheit aussprachen, die Polen dagegen die Entwicklung still und eher wohlwollend begleiteten. Aber kommen wir jetzt zur großen, glücklichen Revolution in Europa.

 

Ende der achtziger Jahre waren auf deutschem Boden genügend Waffen versammelt, um die Erdbevölkerung mehrmals auszulöschen. Wann standen sich jemals solche bis an die Zähne bewaffneten, starken, höchst mobilen  Armeen gegenüber? Tatsächlich war der Albtraum der achtziger Jahre, dass eines Tages der letzte aller Tage ausbrechen würde, indem diese Armeen aufeinander losgehen würden. Die schöne Pfalz, heute mein geliebtes Wandergebiet, war bis zur letzten Bergkuppe mit Bomben, Treibstoffen, Giftgasen vollgestopft. Dann startete die friedliche Revolution des Jahres 1989 – Sie haben sie selbst erlebt, ich muss sie nicht schildern. Ohne dass nur ein einziger scharfer Schuss fiel, trennten sich die riesigen Armeen voneinander, die Höllenkammern in der Pfalz entleerten sich, die Soldaten zogen ab – übrigens eine logistische Meisterleistung! Etwas Ungeheures war geschehen, und niemand war zu Schaden gekommen. Wer immer die Helden im Stück waren – sicherlich die Ostdeutschen, wohl auch der polnische Papst, sicherlich die Könner, welche die Logistik bewerkstelligten – den Nutzen hatte ganz Europa, ja die ganze Welt.

Auffällig war unsere Undankbarkeit. Wäre man in früheren Jahrhunderten einem solchen Alptraum entronnen, so hätte man auf allen Bergen Kapellen errichtet, vielleicht auch in den Städten die eine oder andere Kathedrale; Jahr für Jahr wären die Dankgottesdienste gehalten worden. Wir jedoch meckerten über den Soli. Aber ich schweife ab, kehren wir zum Thema zurück.

 

Meiner Meinung nach ist es die überaus glückliche Erfahrung mit der gelungenen Revolution, welche den Begriff des Wandels so positiv erscheinen lässt. Wenn solcherlei möglich ist, was sollte dann noch unmöglich sein? Auch wer nicht explizit diese Revolution vor Augen hat, wenn er den Begriff „Wandel“ hört, so schwingt doch der glückliche Ausgang in seinem Gemüt mit und gibt dem Begriff seinen Kredit.

 

Ein unscharfer Begriff wie der des Wandels, der unterschwellig, sozusagen subkutan, positiv belegt ist, muss auf Betrüger und Lobbyisten aller Art unwiderstehlich wirken. Gelingt es, eine Absicht, und sei es die schäbigste, egoistischste, irrsinnigste, mit dem Wort des Wandels zu belegen, so hat man schon einmal einen Kredit eingesackt, und der Gegner mag sehen, wie er sich vom Odium des Altmodischen, Vorgestrigen, Unverbesserlichen befreien mag. Beispiele gibt es in Menge: Globalisierung, Wertewandel, Wandel der Nationen und des Staatsvolkes hin zu einer Art Stammesgesellschaft, die Tag für Tag die Regeln ihres Zusammenlebens neu aushandelt, Auflösung der Familie in eine Art Protofamilie ( Frau mit Kind, mehrere Kinder mit einer Art erwachsenem oder halberwachsenem Bandenführer u.s.w..).

Die wohl tollste dieser Sumpfblüten ist der Genderismus. Der allerdings will einen Wandel in einem Gebiet, wo er einen auf Erden unüberwindlichen Gegner vorfindet, die Natur.„naturam expellas furca, tamen usque recurret“ ( Horaz) : „Du magst die Natur mit der Heugabel verjagen, sie wird dennoch wieder zurückkehren“. Dieser Irrsinn wird sich an seinen eigenen Widersprüchen erledigen. Mit den anderen Spinnereien und Betrügereien, so fürchte ich, werden wir noch lange zu kämpfen haben.

 

Seit der glücklichen Revolution sind fast drei Jahrzehnte vergangen. Inzwischen mehren sich meiner Meinung nach die Umwälzungen, die Übles befürchten lassen und die dazu führen werden, dass der Begriff „Wandel“ negativ besetzt werden wird.

 

Anfang der neunziger Jahre wurden die gesetzlichen Regelungen zur Abtreibung geändert. Zwar wurden Abtreibungen nicht explizit erlaubt, sondern nur von der Strafverfolgung befreit. Zugleich aber wurde der Weg zur Abtreibung – Beratung u.s.w. – genau beschrieben und in vielen Fällen sogar die Bezahlung durch die Allgemeinheit garantiert. Dem Bürger, welcher sich nicht mit den Verästelungen des Gesetzes befasst, mag es vorkommen, als sei die Abtreibung vom Staat erlaubt, ihr Verfahren von Staats wegen geregelt und die Bezahlung durch die Allgemeinheit in Aussicht gestellt. Die Abtreibung erscheint damit als legitimiert, als eine Art Gewohnheitsrecht, für das die Allgemeinheit gerade steht. Hat es das je gegeben, dass ein Staat die Tötung des eigenen Nachwuchses regelt und mitunter bezahlt?  Hat die abgrundtiefe Verachtung gegen unseren Staat, der sich zuweilen in Demonstrationen Bahn bricht („Deutschland du mieses Stück Scheisse“) in dieser Tatsache eine ihrer Ursachen?

 

Gewiss gibt es den sog. demographischen Wandel schon länger; die massenhafte Abtreibung ist einer der düsteren Begleitumstände. Man muss niemanden erklären, dass der demographische Wandel tatsächlich eine demographische Katastrophe ist.

 

In Deutschland brummt die Wirtschaft. Es wird wie nie zuvor produziert, exportiert, konsumiert. Der Deutsche kauft pro Jahr rund sechzig Kleidungsstücke, er geht im Jahr mindestens siebzehn Mal zum Arzt. Der sog. Staatskonsum wird ferner durch die Aufwendungen für die Zuwanderer befeuert; da wird von abenteuerlich hohen Summen gemunkelt. Nie gab es so viele Beschäftigten; kaum ist die Wöchnerin aus dem Bett, wird sie  an die Werkbank gescheucht und das Kind in der Krippe untergebracht.

Mir fiel schon länger auf, dass bei all dem toll gewordenen Produzieren und Konsumieren die Deutschen nicht wirklich reicher wurden. Wenn ein Deutscher in Mallorca sich vom Kellner bedienen lässt, so mag es sein, dass der Kellner ein Häuschen am Meer sein eigen nennt, dass das Dreirad, mit dem er zur Arbeit fährt, ihm gehört, dass er in eine große Familie eingebettet ist, auf die im Fall eines Falles Verlass ist. Der Deutsche wohnt vielleicht zur Miete, sein Auto ist geleast, im Alter wird er einsam sein und – wohl vergeblich –  darauf hoffen, dass die Kosten seiner Pflege die Gemeinde übernimmt.

 

Nun hat meine dunkle private Vermutung Unterstützung durch eine wissenschaftliche Untersuchung erhalten: Das Vermögen der Deutschen ist knapp dreimal so hoch wie das jährliche Bruttosozialprodukt. Und das sei, so die Ökonomen, recht wenig.

 

Die Deutschen wandeln sich von Eigentümern zu bloßen Konsumenten. Baute in den fünfziger Jahren die Familie unter Mühen und Not das Haus, welches dann zum geliebten Elternhaus der Kinder wurde, so fragt sich heute die smarte Junggesellin, weshalb sie sich so eine Immobilie ans Bein binden sollte.

 

Ich will meine Aufzählungen beenden und zusammenfassen. Meiner Meinung nach werden u.a. die demographische Katastrophe, der Wandel in der Haltung gegenüber dem Staat und die Wandlung des Bürgers vom Eigentümer zum bloßen Konsumenten den Begriff des Wandels negativ besetzen. Man wird zukünftig Angst vor dem Wandel haben, man wird ihn nicht mehr erwartungsvoll herbeiwünschen.

Dr. Gerd Brosowski