Mit dem Elterngeld kommt die Ein-Kind-Familie

Mütter kehren dank des Elterngeldes schneller in ihren Beruf zurück als früher. Die Arbeitgeber freut das. Doch es gibt einen Preis dafür: Den Frauen vergeht die Lust auf ein zweites Kind“, schreibt die WELT- Journalistin Dorothea Siems und bezieht sich auf eine Studie des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung in Essen (RWI).:

http://www.welt.de/debatte/kommentare/article129509748/Mit-dem-Elterngeld-kommt-die-Ein-Kind-Familie.html

Dazu äußert sich die ELTERNINITIATIVE FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT:

Wenn die Einkindfamilie zur Norm wird und die Zahl der lebenslang kinderlosen Frauen konstant bleibt, werden wir in wenigen Jahren eine absolut verheerende Geburtenrate von 0,8 Kind pro Frau haben, also die weltweit geringste Nachwuchsneigung. Schuld daran ist die politisch forcierte, rücksichtslose Vernachlässigung und Diskriminierung gebärwilliger Mütter in Deutschland. Die  siebenfache Mutter Ursula v.d. Leyen hat uns dies, süß lächelnd, mit ihrem ELTERNGELDGESETZ eingebrockt. Von rot bis grün und sogar von der schwarzen Frauenunion wie vom Deutschen Frauenrat  wird uns die „marktkonforme“, vollerwerbstätige Mutter als  Luxus-Leitbild präsentiert. Das wäre ja noch zu verkraften, wenn nicht im Zuge eines von oben verordneten so genannten „Paradigmenwechsels zur modernen Frau“ *) die Familienmütter nicht auch noch finanziell abnorm ins Hintertreffen geraten wären. Denn die Differenz allein über das „Elterngeld“ zwischen einer erwerbslosen Mutter von drei Kindern und einer Vollerwerbs-Mutter, die ihre Kinder in die üppig subventionierte Krippe gibt, beläuft sich in nur einem Jahr auf 18 000 € pro Kind. Rechnet man noch 12 000 € ungenutzte staatliche Krippenförderung für ein Jahr dazu, so beläuft sich der Verlust, den die Familienmutter pro Kind erleidet, auf 30 000 €. Damit kommt jungen, familienwilligen Paaren, die noch rechnen können, ihr Kinderwunsch ganz schnell abhanden. Der Staat macht sich schuldig. Denn das immer noch gültige Grundgesetz erlaubt keine staatliche Lenkung mit gewährten, bzw. verweigerten Subventionen zur Organisation von Familien ( Art. 6,2 GG ). Die kennen wir nur zu gut aus DDR-Zeiten! 

Das „Elterngeld“ entpuppt sich also, obwohl bereits häufig angeprangert, als verfassungswidrige Schrumpfungsprämie. Anstatt zum Wohl des Gemeinwesens zu agieren, schadet die staatliche Gesetzgebung dem Gemeinwohl über viele Generationen hinaus. Denn die heute nicht mehr geborenen Kinder werden künftig logischerweise selbst keine Kinder und Enkel generieren.

http://www.johannes-resch.de/Elterngeld-und-Krippen

Ach ja, ich vergaß zu erwähnen, dass die Merkelregierung auf Zuzug von kinderliebenden Migranten setzt. Alles kein Problem! Sie nennt das die „demographische Chance“! Alles Geld, das man deutschen Eltern und ihren Kindern zu Unrecht verweigerte, fließt nun in Zuzug. So willkommen uns Migranten als Nachbarn sind, so heftig regt sich der Zorn der Mitbürger gegen eine ignorante, generationen-vergessene und überaus aggressive Schrumpfungspolitik. 

Fragt noch jemand, warum Menschen auf die Straße gehen?                                                       Bärbel Fischer      

*) womit einzelne Sozialgerichte in Deutschland die Klagen von benachteiligten Müttern gegen die Ungleichbehandlung durch das Elterngeldgesetz in letzter Zeit  kaltschnäuzig abwiesen!