Kinderrechte in staatlicher Hand?

Die Regierungskoalition beabsichtigt wiederholt die Aufnahme von „Kinderrechten in die Verfassung“, obwohl das Parlament im März 2020 bereits dieses Projekt abgelehnt hatte. Kinder sollten u.a. „alters-und reifeangemessen an staatlichen Entscheidungen beteiligt, und ihre Äußerungen berücksichtigt werden“. Was konkret diese Formulierung besagt , ist dem Interview der Schwäbischen Zeitung mit  dem Ehrenvorsitzenden des Deutschen Familiengerichtstags, Siegfried Willutzki, nicht zu entnehmen.

Sehr geehrter Herr Gabel,

am 13. 01. 2021 erschien Ihr Bericht: „Koalition will Kinderrechte stärken“ in der Schwäbischen Zeitung. Wir von der ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT haben uns mit dem Thema schon sehr lange befasst. Wie auch anderen Familienverbänden geht es uns darum, dass uns Eltern nicht nur eine „Erstverantwortung“ erlaubt werden soll, sondern die volle Verantwortung, solange dem Kind kein Schaden zugefügt wird. Zudem müsste diese Erstverantwortung juristisch genau definiert werden. 

Die Schwäbische Zeitung fügt Ihrem Artikel ein Foto von Schlitten fahrenden Kindern an, deren Eltern ihnen von oben zusehen. Sie freuen sich, dass ihre Kinder sich alleine und ohne elterlichen Beistand auf die Piste wagen. Dies ist „Persönlichkeitsentfaltung“ pur. Und dies geschieht x-mal jeden Tag. Der Staat kann das nicht leisten. Im Gegenteil! Heutzutage verbietet der Staat den Kindern das Rodeln, lässt Schneemänner von Polizisten zerstören, zwingt Schüler in eiskalte Klassenräume und schädigt Kinder durch stundenlanges Tragen von Masken, auch gegen den erklärten Willen der Eltern. Wie enorm sich die Bildungsschäden durch die staatlich angeordnete Heimbeschulung noch auswirken wird, ist nicht abzusehen. Hier werden Persönlichkeiten nicht entfaltet, sondern schwer beschädigt.

Sowohl Herr Willutzki als auch die Professorin Rechtsphilosophie Frau Wapler meinen; Die Sicht auf Kinder habe sich in den vergangenen Jahrzehnten grundlegend verändert. Kinder würden heute von Geburt an als Persönlichkeiten gesehen, die ernst zu nehmen sind. Ich frage: Welches Elternpaar hat jemals seine Kinder nicht ernstgenommen, ihre Wünsche, ihre Ziele, ihre Gefühle, ihre Stärken und Schwächen ignoriert?  Seit es unser Grundgesetz gibt, gilt jedes Neugeborene als Persönlichkeit mit unantastbarer Würde. Daran hat sich auch in den letzten Jahrzehnten rein gar nichts geändert!

Am Ende beschäftigt uns auch die Frage, warum es gerade den linken und grünen Parteien so wichtig ist, „Kinderrechte“ grundgesetzlich zu fixieren. Sind nicht sie es, die den § 218 gänzlich streichen wollen? Sind nicht sie es, die die Coronamaßnahmen bis zum St. Nimmerleinstag verlängern wollen, ohne an die Kinder zu denken? Für mich ist es paradox, wenn ausgerechnet jene, die sich rücksichtslos gegenüber dem Nachwuchs aufführen, partout mit Kinderrechten punkten wollen, zumal linke Politiker und Abgeordnete im Durchschnitt selbst kaum Kinder haben.

Ich fasse zusammen:

  • Eltern brauchen keine Erstverantwortung, ihnen steht nach Art. 6 GG die volle Verantwortung zu.
  • Unantastbare Würde gebührt allen Menschen, also auch unseren Kindern.            Art. 1 Grundgesetz
  • Für die Persönlichkeitsentwicklung ihrer Kinder sind und waren schon immer die Eltern die Experten und nicht staatliche Behörden oder Einrichtungen.
  • Staatliche Kindesbeschädigung zu dulden, aber Kinderrechte zu fordern ist an Heuchelei nicht zu überbieten.

Bleibt zu hoffen, dass das Parlament, wie bereits im März 2020 geschehen, im Sinne der Kinder und ihrer Eltern den Gesetzentwurf anlehnt.

Mit freundlichem Gruß – Bärbel Fischer                                                     ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT

Kinder als Objekte staatlicher Macht? NEIN!

Sabine Wüsten vom „Bündnis Rettet die Familie“ warnt vor einem Überfall der Koalition, „Kinderrechte“ trotz parlamentarischer Ablehnung im März 2020 doch noch im Grundgesetz zu verankern. Seit Corona kann sich jeder vorstellen, was der Staat an unseren Kindern anrichten wird, sobald er die Hoheit über den Kinderbetten erlangt und Eltern nicht mehr das letzte Wort haben. Vermutlich soll auch dieses „Gesetz“ im Eilverfahren durch Bundestag, Bundesrat mit präsidialer Unterschrift gepeitscht werden – ein Verfahren, das sich ja leider bereits mehrfach „bewährt“ hat!

 

Liebe Familienfreunde,

am Dienstag hatte ich aus gegebenem Anlass ein ausführliches Gespräch mit Frau Sylvia Pantel, CDU (MdB).

Sie berichtete unter anderem, dass ein akuter und neuerlicher Vorstoß zur Implementierung von „Kinderrechten“ im GG unmittelbar bevorstünde und einige Ihrer Parteifreunde stark umfallgefährdet seien.

Sie hat mir versprochen uns zu informieren, sobald irgendetwas Schriftliches zu erkennen wäre.

Gleichzeitig lese ich gerade im „Münchner Merkur“, dass Merkel und Giffey den Kindern nicht nur den Sauerstoff, sondern nun auch ihre Freunde entziehen möchten (https://www.merkur.de/politik/angela-merkel-corona-kinder-regel-ein-freund-schule-kontaktbeschraenkungen-experten-deutschland-zr-90103943.html)

Das stößt immerhin bei sehr vielen Menschen endlich auf großes Widerstreben.
Genau das ist die Gelegenheit, um schon jetzt immer wieder auf die fundamentale Bedrohung durch die Einführung sogenannter „Kinderrechte“ hinzuweisen.
In Gesprächen habe ich sofort auch bei völlig naiven Leuten ein „Aha Erlebnis“ erzielt. Unmittelbar wurde klar, was für ein verheerendes Einfallstor die Bestimmung des Kindeswohls durch den Staat in unsere Familien bedeutet. Und das im Grundgesetz verankert!

Ich möchte Euch daher dringend anregen, dieses Thema jetzt schon wieder in dieser Verbindung öffentlich auf all euren Kanälen zu kochen! Frau Pantel meint, dass der nächste Angriff ein Überfall wird. Da, wie sie selbst sagt, kaum ein Gesetz von den Parlamentariern gelesen oder gar verstanden wird, müssen wir vorbauen!

Kinderrechte im GG in dieser Situation wären eine absolute Katastrophe!

Seid herzlich gegrüßt und bleibt furchtlos!

Sabine Wüsten

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Zum besseren Verständnis, warum Familien-und Elternverbände das Projekt „Kinderrechte ins Grundgesetz“ strikt ablehnen, hier ein Video zum Sachverhalt:

 

 

Zum Tag der Kinderrechte

Kinder brauchen sichere Bindung – Ein Einwurf von Michael Felten –

zum Tag der Kinderrechte

Brauchen Kinder eigene und besondere Rechte? Vielleicht, sagt der Publizist und frühere Lehrer Michael Felten. Er nimmt den Tag der Kinderrechte zum Anlass, daran zur erinnern, dass sie aber vor allem eines benötigen: sichere Bindung.

https://www.seniora.org/erziehung/erziehung/kinder-brauchen-urvertrauen

Wer hat das Sagen, die Eltern oder das Amt?

Die vierfache Mutter und  gefeierte Buchautorin Birgit Kelle macht darauf aufmerksam, dass im Schatten der CORONA-Krise bereits neue politische Versuche unternommen werden, Kinderrechte in der Verfassung zu verankern, obwohl eine Mehrheit der Parlamentarier dieses Vorhaben vor wenigen Monaten  abgelehnt hat. Wäre das Vorhaben damals beschlossen worden, hätten die Gesundheits- und Jugendämter bereits heute das Recht, Kinder gegen den Willen der Eltern aus den Familien zu nehmen, sie zu isolieren und evtl. „vorsorglich“ zu impfen.

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Birgit Kelle:

Das Kindeswohl in Corona-Zeiten – Warum „Kinderrechte in die Verfassung“ gerade jetzt das Erziehungsrecht der Eltern gefährdet

Wir hatten im vergangenen Newsletter das Problem bereits an die Wand geworfen: Wenn in Corona-Zeiten Beamte aus dem Gesundheitsamt in Rundschreiben drohen, dass Kinder aus Familien herausgerissen werden können, sollten sich Eltern nicht an die Quarantänevorgaben innerhalb (!) der eigenen Wohnung halten, dann hätten dieselben Beamten mit „Kinderrechten in der Verfassung“ ein machtvolles Instrument gegen die Eltern in der Hand. Gut, dass das – noch – nicht so ist. Gerade verschärft sich aber der Grund zur Sorge, denn nicht nur die SPD, sondern die Regierungskoalition insgesamt nimmt das Thema Kinderrechte erneut auf die Agenda.
Wie wir gerade erfuhren, beschloss der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD vorgestern, am 25. August 2020, erneut eine Arbeitsgruppe einzusetzen, bestehend aus Regierungsmitgliedern sowie Fraktions- und Parteimitgliedern, damit das Vorhaben „Kinderrechte in die Verfassung“ in dieser Legislaturperiode doch noch durchgeboxt werden kann. Haben wir gerade wirklich keine anderen Sorgen, auch in Bezug auf die Kinder? Es drängt sich die Frage auf: Warum ist das mitten in der größten Wirtschaftskrise des Landes, im größten Bildungsausfall seit dem zweiten Weltkrieg und im Angesicht einer erklärten Pandemie gerade so wichtig, um erneut in Angriff genommen zu werden? Einen akuten Grund gibt es gerade nicht. Wem also soll das erneute Vorhaben nutzen? Denn die Frage, wem es schadet, lässt sich einfacher klären: Den Eltern und somit der ganzen Familie.

Kindeswohl in Corona-Zeiten
Es macht mich langsam wütend, wie sehr die echten Probleme von Kindern und Familie missachtet werden, während der Staat zunehmend versucht ist, sich in Bereiche einzumischen, die eine Frage elterlicher Sorge und Erziehung sind. Wie etwa die Frage, wie ich als Mutter mit meinem eigenen kranken Kind in Quarantäne in meinem eigenen Haus umgehe.
Oder um es einmal so zu formulieren: Ich fände es großartig, wenn die Politik sich intensiv damit befassen würde, wie das Recht unserer Kinder auf eine anständige Bildung endlich wieder umgesetzt wird und wie ein Unterricht stattfinden kann, in dem unsere Kinder nicht sechs oder mehr Stunden am Tag gezwungen sind, dauerhaft eine Maske zu tragen, was gelinde gesagt eine Zumutung ist. Jeder möge das für sich einmal ausprobieren dauerhaft zu Hause.
Auch der Ton macht ja bekanntlich die Musik. Der Ton aus den Gesundheitsämtern war scharf. Missachtung der Maßnahmen wurde mit Kindesentzug bedroht. Das war keine gutgemeinte Handlungsempfehlung.
Im Kontext einer hypersensiblen Politik, die jedes Hinterfragen, jeden Widerstand und jeden Protest gegen staatliche angeordnete Corona-Maßnahmen derzeit mit Strafen bedroht oder Bürger, die ihre Verfassungsrechte wahrnehmen, als „Covidioten“ bezeichnet, lassen Drohungen gegenüber renitenten Eltern besonders aufhorchen. Debatte muss erlaubt bleiben, Widerspruch auch. Und deswegen hier noch einmal kompakt und unter den verschärften Bedingungen von Corona-Maßnahmen und Ausnahmesituationen, eine ganze Liste von Gründen, warum Kinderrechte in die Hand von Eltern und nicht dem Ermessensspielraum politischer Ideologen gehören.

  1. Die gesamte Debatte um Kinderrechte in der Verfassung dreht sich um die Frage, wer definiert das Kindeswohl? Was ist für die Kinder das Richtige und Gute? Was entspricht dem Kindeswohl und was nicht? Welches Recht der Kinder gäbe es zu verteidigen und welches zu vernachlässigen? Wer genau vertritt das Wohl der Kinder im Zweifelsfall und vor allem gegen wen? Und ganz konkret in Corona-Zeiten: Welche Maßnahmen sind für und welche gegen das Kindeswohl gerichtet? Kindeswohl, es ist eine politische Waffe, es ist das Symbolwort für die „Lufthoheit über den Kinderbetten“ und die finale Auseinandersetzung: Bestimmen die Eltern oder der Staat darüber und wer hat das letzte Wort? Alles ist also in Ordnung, solange Staat und Eltern sich einig sind. Nicht erst die Corona-Pandemie zeigt: Das ist mitnichten der Fall, jetzt kommen allerdings ganz neue Gefahrenlagen für Kinder und Familien dazu.
  2. Vorweg, genug gute Gründe gegen die Kinderrechte in der Verfassung habe ich schon vielfach zusammengetragen, zuletzt in einem offenen Brief an die Justizministerin Christine Lambrecht im Mai 2020,nachzulesen hier unter dem Link. Sie hatte mir auch geantwortet, leider ohne auf die inhaltlichen und rechtlichen Bedenken die unzählige Verfassungsexperten bereits vorgetragen haben, konkret einzugehen. Wirklich gewundert hat es mich nicht, denn dass, wider jede Vernunft, die Kinderrechte ein Steckenpferd der Sozialisten sind, ist lange bekannt. Dass sie jeden noch so erbärmlichen Anlass nutzen, um die Aufmerksamkeit auf das Thema zu lenken auch, nachzulesen gerne hier unter diesem Link, wo ich bereits eine Chronologie unguter Anläufe auf die Kinderrechte zusammengetragen habe, die vor allem eines zeigen: Kein Anlass scheint unpassend zu sein, wenn Ideologen einen Grund suchen.
  3. Die Einsetzung einer erneuten Arbeitsgruppe, wie nun gestern beschlossen, wirft die Frage auf: Wozu? Es gab bereits zwei Jahre lang eine Bund-Länder-Gruppe der Koalitionsparteien, herausgekommen waren im Herbst 2019 drei Formulierungsvorschläge für eine Verfassungsänderung, weil man sich im Kreise der Experten aus verschiedenen Lagern nicht einmal auf einen einzigen, gemeinsamen Vorschlag einigen konnte. Was sollte nun eine neue Arbeitsgruppe hervorbringen, außer einen Kuhhandel auf Koalitionsebene? Alle Fakten und vor allem alle Bedenken gegen die Kinderrechte in die Verfassung liegen auf dem Tisch. Seit über 20 Jahren. Und alles spricht dagegen. Verfassungsexperten, die Mehrheit der über die Jahre befragten Sachverständigen im Deutschen Bundestag und auch die Analyse des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Und ich war live dabei auf einem Podium in Berlin, als selbst jener Rechtsexperte, die sich vor dem Rechtsausschuss im Bundestag für die Kinderrechte aussprachen, zugeben mussten, dass es keine einzige konkrete Verbesserung für Kinder daraus gäbe, weil alle Handlungsforderungen für Kinder, die sie anbrachten, durch einfache Gesetze verwirklicht werden müssten und auch jederzeit könnten, ohne dass die Verfassung geändert wird. Die Mehrheit aller Experten war also schon immer wegen verfassungsrechtlicher Bedenken gegen die Verankerung von Kinderrechten in die Verfassung. Außer natürlich die SPD, die Grünen und die Linken und einzelne Versprengte der CDU, während die Rechtsexperten der CDU sich massiv dagegen aussprechen.
    Genaugenommen wurde einst das Einfügen der Forderung nach Kinderrechten in die Verfassung von Unionsseite nur deswegen in den Koalitionsvertrag eingefügt, weil Horst Seehofer in einem intellektuellen Blackout unbedingt darauf beharrte, obwohl in seiner eigenen Partei massive Bedenken dagegen herrschten und heute alle, die man in der CSU darauf anspricht, verschämt wegschauen. Horst wer? – werden manche sich fragen. Es ist der Mann der CSU, der nichts mehr zu sagen hat und als Einziger auch bei der 70-Jahr-Feier der CSU-Fraktion im Bundestag fehlte, weil ihn auch niemand dort vermisste. Es stellt sich also in Sachen CSU die Frage, ob Markus Söder das giftige Erbe dieser Koalitionsvereinbarung übernehmen will, das diametral zum Familienbild der CSU steht.
  4. Unter Corona-Bedingungen kommen gerade unheilvolle neue Gründe hinzu, Kinderrechte in der Verfassung abzulehnen, weil sie massiv in den Kompetenzbereich der elterlichen Erziehung eingreifen und dem Staat Kompetenzen zuspricht. Denn leider bietet die Pandemie konkrete Problemfelder, die bereits da sind und andere die unweigerlich kommen werden, bei denen gegensätzliche Auffassungen von Eltern und Staat zum Kindeswohl vorprogrammiert sind.
    Das Kindeswohl beinhaltet selbstverständlich und auch besonders die körperliche Unversehrtheit und die Gesundheit der Kinder. Gerade haben die Gesundheitsämter bereits die Muskeln spielen lassen bei einem Versuch, Eltern bis in das eigene Kinderzimmer hinein vorschreiben zu wollen, wie sie mit ihrem eigenen kranken Kind Corona-konform zu verfahren hätten, und bei Missachtung mit Kindesentzug als letztem Mittel gedroht. Im familienpolitischen Bereich existiert seit Jahrzehnten die Einteilung in „Gute Erziehung – schlechte Erziehung“ und das Schema ist auch im intellektuell niederschwelligen Bereich begreifbar: Gute Erziehung findet unter staatlicher Aufsicht durch angelernte Erzieherinnen in staatlichen Einrichtungen an fremden Kindern statt – böse Erziehung inklusive Verdummungsgefahr findet zu Hause durch Eltern an den eigenen Kindern statt.
    Die Eltern als Bildungs-Gefährder ihrer Kinder durch Kitaverweigerung sind also verbal bereits fest im Repertoire der Politik verankert. Eltern als Gesundheits-Gefährder ihrer Kinder kommt gerade als „Wording“ dazu.
    Jetzt streiten wir gerade über die Frage, ob man Eltern als erziehungsunfähig behandeln darf, weil sie sich nicht an Corona-Anordnungen zu Hause halten.Wie werden zukünftig Eltern eingestuft oder tituliert, die offen gegen Maßnahmen wie etwa die Maskenpflicht an Schulen protestieren, oder gar auf einer Demonstration gesichtet werden?
    Die halbe Welt arbeitet gerade an einem Impfstoff gegen Corona. Die Frage nach einer Impfpflicht, sobald der Impfstoff da ist, wird noch zum politischen Zündstoff werden. Für Erwachsene, aber auch für Kinder.
    Wie wird man Eltern behandeln, die selbst oder gar für ihre Kinder eine Impfung gegen Corona verweigern? Gesundheits-Gefährder ihrer Kinder? Wir haben gerade erst eine Masernimpfpflicht für Kita-Kinder eingeführt. Ohne Impfung kein Kitaplatz, um die anderen Kinder nicht zu gefährden. Die Forderung nach einer Impfpflicht für Schulkinder ist keine theoretisch abstrakte Überlegung, sondern eine Debatte, die uns unweigerlich ereilen wird. Werden Eltern noch widersprechen können, und welche Konsequenzen wird es für ihr Sorgerecht haben? Ich sage das explizit nicht als generelle Impfgegnerin, meine Kinder und ich selbst sind komplett nach Empfehlung durchgeimpft. Ich erinnere mich allerdings auch noch gut an den psychischen Druck, der einst aufgebaut wurde in der Bevölkerung, sich gegen die „Schweinegrippe“ unbedingt impfen lassen zu müssen. Der Druck bei Corona wird ungleich höher werden.
  5. Was gerade auch in Bezug auf die körperliche Unversehrtheit gut und richtig ist für unsere Kinder, dürfen wir als Eltern nicht aus der Hand geben. Kinderrechte in die Verfassung bringt keinen einzigen Vorteil für Kinder, denn sie sind Menschen und genießen deswegen bereits heute jedes einzelne Verfassungsrecht. Unser Grundgesetz kennt kein Mindestalter. Schon heute besitzt der Staat ein umfassendes Recht, Kinder allein schon auf Verdacht auf Misshandlung sofort aus der Familie zu nehmen, es braucht auch für tatsächliches Erziehungsversagen keine neuen Instrumente oder Maßnahmen.Alles was die Politik für Kinder tun möchte, kann sie heute und jetzt sofort mittels einfacher Gesetze im Bundestag tun. Die Frage, die alle Eltern an die Politik stellen sollten ist: Warum tut man nicht, was man tun könnte, und fordert stattdessen eine Verfassungsänderung, die nur symbolischen Charakter hätte? Die Antwort ist einfach, klar und ideologisch begründet: Nur die Verfassungsänderung bringt dem Staat ein Zugriffsrecht auf die Kinder. Nur die Verfassungsänderung bringt dem Staat das Recht das Kindeswohl nach eigenem Ermessen und auch gegen die Ansichten der Eltern zu definieren. Kinderrechte in die Verfassung treibt ein Keil zwischen Eltern und Kind und genau deswegen, sollten Eltern hier kategorisch protestieren.

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Jetzt wird es tatsächlich ernst: Die Regierungs-Koalition nimmt mitten in Corona Pandemie neuen Anlauf zur Verwirklichung des Zieles „Kinderrechte in die Verfassung“ – Hofft man etwa, das Thema unter dem Radar ernsthafter Probleme vorantreiben zu können, ohne dass jemand das groß bemerkt?
Jetzt ist es an der Zeit für Eltern, für ihre Rechte und die ihrer Kinder einzustehen, denn derzeit zeigen viele Maßnahmen unheilvoll, dass die Frage, was für unsere Kinder gut und richtig ist, mit staatlichen Ansichten diametral zusammenprallen kann.

Schreiben Sie an Ihre Abgeordneten, sprechen Sie jeden Politiker an in allen Parteien. In NRW ist gerade Kommunalwahlkampf, es stehen Infostände der Parteien in den Innenstädten. Nehmen Sie die Möglichkeit wahr, Ihre Meinung zu den Kinderrechten kund zu tun. Die Politik soll und muss wissen, dass dies kein Gewinnerthema ist. Die Liste aller Abgeordneten des Bundestages finden Sie hier unter dem Link. Nutzen Sie Ihr Bürgerrecht auf Rede- und Meinungsfreiheit!

Ihre
Birgit Kelle
Vorsitzende von Frau2000plus e.V.

Großer Erfolg: Grundgesetzänderung abgelehnt

Das Vorhaben von SPD und Grünen ist krachend gescheitert. Die erforderliche Mehrheit der Abgeordneten im Bundestag hat den Gesetzesentwurf aus dem Justizministerium abgelehnt.  Siehe:  https://www.bundestag.de/presse/hib/672720-672720
Unter folgendem Link kann man Debattenbeiträge aus den versch. Parteien anhören. Besonders einleuchtend fand ich die Rede von Thorsten Frei CDU. https://www.bundestag.de/mediathek
Verwundert war ich, wie wenig Abgeordnete im Plenarsaal waren, besonders spärlich die CDU. Die FDP hat sich feige enthalten. Der AfD war das Thema wohl am wichtigsten.
Wir danken allen unseren Nutzern für ihren engagierten Einsatz in Wort und Schrift.

Norwegen definiert „Kinderrechte“ gegen die Eltern

Eigentlich soll die norwegische Kinderschutzbehörde „Barnevernet“ Kinder schützen, aber häufig zerstören ihre Mitarbeiter die Familien, vermeintlich für das Wohl der Kinder. Die dortigen Verhältnisse drohen auch bei uns, wenn „Kinderrechte“ so im Grundgesetz aufgeführt werden, dass der Staat definieren kann, was „Kinderrechte“ sind.

Das wichtigste Recht eines Kindes, nämlich das Recht im Regelfall von seinen Eltern betreut zu werden, wird im Vorschlag der Bundesregierung nicht mehr erwähnt. Der Staat könnte dann, wie bereits heute in Norwegen, unter geringfügigen Anlässen den Eltern ihre Kinder entziehen und so den Kindern großen Schaden zufügen. Welche Gefahren unseren Kindern drohen, wenn diese „Kinderrechte“ im Grundgesetz festgeschrieben werden, werden im verlinkten Video über die Verhältnisse in Norwegen deutlich.

http://www.youtube.com/watch?v=ePDr1JKzJKY&fbclid=IwAR3lSMn5BK2CLZK8akNzL4x30rJigeNs6-aKqF39SBPlDO9DSH_uvrDK0cc

Hände weg vom Grundgesetz!

Hedwig Freifrau von Beverfoerde, Organisatorin der DEMO FÜR ALLE, bittet um Ihre Unterschrift unter die dringliche Petition: „Hände weg vom Grundgesetz“. Ihre Begründung:

Jetzt gibt es keine Ausreden mehr. Gestern veröffentlichte „Die Tagespost“ ein brandaktuelles parteiinternes „Kinderrechte“-Gutachten des Bundesarbeitskreises Christlich-Demokratischer Juristen (BACDJ). Und – hier wird es spannend – auch das BACDJ-Gutachten erteilt dem Plan der Bundesregierung, „Kinderrechte“ ins Grundgesetz aufzunehmen, eine klare Absage! Damit ist klar: Die Union darf angesichts dieser erdrückenden Faktenlage die im Koalitionsvertrag geplante Grundgesetzänderung auf keinen Fall mehr unterstützen.

Seit Monaten warnt DemoFürAlle vor dem, was jetzt auch das unionsinterne BACDJ-Gutachten bestätigt: „Kinderrechte“ im Grundgesetz sind unnötig und gefährlich. Die Autoren des Gutachtens führen zwölf schlagende Argumente auf und stellen fest:

„Die Grundrechte des Grundgesetzes stehen bereits heute auch Kindern zu. Daher besteht im Bereich der Kinderrechte keine verfassungsrechtliche Schutzlücke.“ Unmissverständlich benennen sie die Gefahr: „Neu positivierte Kinderrechte haben daher das Potential, unter Berufung auf ihren Schutz Entscheidungsbefugnisse, die bisher den Eltern vorbehalten sind, auf den Staat zu verlagern.“

Der knapp und übersichtlich formulierte Gutachtentext ergibt eine klare Botschaft: Hände weg vom Grundgesetz – „Kinderrechte“ sind gefährlich! Damit diese Botschaft aber auch bei den Bundestagsabgeordneten der CDU und CSU ankommt, starten wir unter diesem Titel heute eine Petition an den Fraktionsvorsitzenden Ralph Brinkhaus. Wir fordern ihn und die CDU/CSU-Fraktion auf, „Kinderrechte“ im Grundgesetz zu verhindern.

Bitte unterzeichnen Sie unsere Petition „Hände weg vom Grundgesetz – „Kinderrechte“ sind gefährlich!“ auf CitizenGO. Mit jeder Unterzeichnung erhält der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Ralph Brinkhaus direkt eine E-Mail.

Für die Familien geht es jetzt um alles oder nichts. Diese Petition muß daher ganz groß werden. Verbreiten Sie die Petition unbedingt via E-Mail, Facebook, Twitter, WhatsApp etc. an alle Ihre Verteiler.                                                                      Keine staatliche Lufthoheit über den Kinderbetten!

Auf geht’s, mit herzlichen Grüßen, Ihre

Hedwig von Beverfoerde

 

 

 

 

 

„Sind wir noch zu retten?“

Der Lübecker Psychotherapeut Prof. Dr. med. Hans Sachs fordert in seinem Buch „Sind wir noch zu retten?“ eine gesellschaftliche Umkehr zugunsten unserer Kinder.

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Interview mit Prof. Dr. med. Hans Sachs

Hans Sachs: »Im Namen der Gleichstellung treibt man uns in die mutterlieblose Gesellschaft«

Häufig wechselnde Bezugspersonen bei einer permanent abwesenden Mutter können sich traumatisch auf die Entwicklung des Kleinstkindes auswirken. Die frühe Erfahrung des Mutterverlusts brennt sich ins kindliche Gehirn ein. Mit dem Ausbau der Krippenbetreuung riskiert der Staat deshalb massenhaft schwer gestörte Beziehungen in den Familien. Die negativen gesamtgesellschaftlichen Auswirkungen sind immens. Zeit umzudenken, fordert der Lübecker Psychotherapeut Prof. Dr. med. Hans Sachs.

Lesen Sie hier das ganze Interview:

https://www.freiewelt.net/interview/hans-sachs-im-namen-der-gleichstellung-treibt-man-uns-in-die-mutterlieblose-gesellschaft-10079213/

Das aktuelle Buch von Hans Sachs „Sind wir noch zu retten? Die politische Bedeutung der frühen Kindheit“ ist bestellbar beim Agenda Verlag: http://agenda.de/

Wenn Kinder „falsch“ erzogen sind

Weiterleitung mit freundlicher Genehmigung des Instituts für Demografie, Allgemeinwohl und Familie ( IDAF ):

Verehrte Interessenten, liebe Freunde des iDAF,

Erziehung ist nur bei den Kosten wirklich privat. Und im medialen Bewusstsein ist die Schuld bei Fehlleistungen meist auch privat, das heißt: Die Eltern sind schuld.

Aber die Wirklichkeit sieht so aus:
Normale Eltern geben sich Mühe, Politik und Gesellschaft machen es ihnen schwer. Die Prioritäten sind falsch gesetzt, sowohl bei den Finanzen als auch in der Pädagogik. Denn der Faktor Humanvermögen, die Persönlichkeit und ihre Stärken, die Resilienz, sind für eine moderne Gesellschaft entscheidend, wenn sie menschlich bleiben will. Diesem Aspekt der Erziehung widmet sich der folgende Aufsatz des Bestsellerautors und Erziehungswissenschaftlers Albert Wunsch. Wir wünschen erhellende Lektüre,

Sollen Elternrechte abgeschafft werden?

Der Verband Familienarbeit e. V. äußert sich mit großem Bedenken zu dem Vorhaben der Koalition samt SPD, GRÜNEN und LINKEN, Kinderrechte in der Verfassung festzuschreiben. Es besteht die Gefahr, die grundgesetzlichen Elternrechte nach Art. 6 GG zugunsten staatlicher Autorität auszuhebeln. In Sachen BILDUNG z. B. hätten dann die Eltern das Nachsehen, weil damit linksideologische Doktrin gegenüber elterlichen Wertvorstellungen Vorrang bekommt. Eltern würden sich auch nur schwer gegen verpflichtende Ganztagsbetreuung wehren können etc. …. . Es gilt auch zu bedenken, dass eine solche Verfassungsänderung einen gefährlichen Keil zwischen Eltern und Kinder treibt.

Bitte lesen Sie:

PM Kinderrechte