Wer bedroht Kinderrechte wirklich?

„Kinderrechte gehören in die Verfassung!“ – so  plädierten heute im Bundestag die Grünen, SPD, Linke  und Teile der UNION. Sind Kinder rechtlos? Ja tatsächlich, leider sind viele Kinder rechtlos, weil sie nicht genug geschützt werden vor Gefahren für Seele, Leib und Leben. Ja, der Staat hat die Pflicht, jedem gezeugten Kind die biologischen, ökonomischen und psychischen Bedingungen zu schaffen, die es zu einem sicheren, stabilen und geborgenen Aufwachsen braucht. Diese Rechte und Pflichten legten die Väter des Grundgesetzes, ausdrücklich und aus bitterer Erfahrung, in die Hände der Eltern (Art. 6,1 GG) im Bewusstsein, dass die leiblichen Eltern es sind, die eine natürliche Vertretungsvollmacht für ihre Kinder haben. Unsere Verfassung traut allein den Eltern ein natürliches Interesse am Wohlergehen ihrer Kinder zu. Der Staat hat nach Art. 6,2 GG lediglich das Wächteramt für den Fall elterlichen Versagens zu garantieren.

  • Das Recht auf ein eigenes Leben wird aber genau von jenen bedroht, die auf Biegen und Brechen den § 218 legalisieren wollen.
  • Wer ganztägige Fremdbetreuung für Kinder zur Pflicht macht, beraubt sie elterlicher Achtsamkeit, Liebe und Wertschätzung.
  • Das Recht auf psychisches Reifen wird von jenen bedroht, die Scham verletzende und übergriffige „Aufklärung“ als verpflichtende Unterrichtsmodelle fordern.
  • Die ökonomischen Bedingungen versagt der Staat den Eltern, indem er speziell von diesen enorme Abgaben einfordert, die er Kinderlosen erspart. Arme Eltern – arme Kinder!

Wer ist es also, der die Rechte ihrer Kinder bedroht? Sind es die Eltern, oder ist es nicht vor allem der Gesetzgeber selbst?

Warum heucheln die linken Parteien und der Gesetzgeber, Kinderrechte zu stärken, wo sie diese doch selbst gewaltsam in die Tonne treten?

Vermutlich geht es gar nicht um das Kindeswohl, sondern um einen Generalverdacht gegen die Erziehungskompetenz der Eltern. „Kinderrechte in der Verfassung taugen also eher als Keil zwischen Eltern und Kind und als neues staatliches Instrument, um die Vertretung von Kinderrechten aus dem Machtbereich der Familie zu schälen und den Staat als neuen Advokaten der Kinder zu installieren“, schreibt Birgit Kelle lesenswert unter:

https://www.focus.de/politik/deutschland/gastbeitrag-von-birgit-kelle-kinderrechte-in-verfassung-mit-vorstoss-stellen-gruene-eltern-unter-generalverdacht_id_10796246.html

Der Verband Familienarbeit e. V. erstellte folgenden Wortlaut für eine Verfassungsänderung:

Unser Alternativvorschlag:

Wir stehen einer direkten Erwähnung der Kinderrechte im GG nicht ablehnend gegenüber, soweit sie der Förderung des Kindeswohls dient. Dazu ist aber eine Formulierung zu finden, die es den Eltern wieder stärker ermöglicht, für das Kindeswohl zu sorgen. Das Wächteramt des Staates im Falle elterlichen Versagens bleibt davon unberührt.

Als Formulierung für die Aufnahme von Kinderrechten ins GG schlagen wir als Verband Familienarbeit e.V. folgende Ergänzung von Art. 6 GG vor (neuer Text fett hervorgehoben):

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über die Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Jedes Kind hat das natürliche Recht auf Betreuung und Erziehung durch die eigenen Eltern. Die staatliche Gemeinschaft schützt dieses Grundrecht des Kindes, indem sie die Fähigkeit und Bereitschaft der Eltern zur Erziehung ihrer Kinder stärkt und fördert. Das Wächteramt des Staates berechtigt den Staat nicht, die Eltern zu einer bestimmten Art der Erziehung ihrer Kinder zu drängen.

(4) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur aufgrund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen. Dabei ist das natürliche Recht des Kindes auf die Verfügbarkeit einer Bindungsperson zu berücksichtigen.

(4) (5) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

(5) (6) Den nichtehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

Kurz gefasste Begründung:

Das Recht des Kindes auf Betreuung und Erziehung durch die eigenen Eltern ist das wichtigste Kinderrecht und dient dem Kindeswohl in der Regel am besten. Erst wenn dieses Recht nicht verwirklicht werden kann oder mit dem Kindeswohl nicht vereinbar ist, hat der Staat für einen Ersatz zu sorgen, der diesem Recht in seinen Auswirkungen so weit wie möglich nahe kommt. Der Staat hat aber die Elternrechte zu achten und zu stärken, so dass der Fall des elterlichen Versagens so weit als möglich vermieden wird. Unser Formulierungsvorschlag bewegt sich im Rahmen der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts:

(Zitat aus einem Urteil des BVerfG vom 10.11.1998 (2 BvR 1057/91, Rn 64)

„Nach Art.6 Abs.1 GG steht die Familie unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. Das Wächteramt des Staates (Art.6 Abs. 2 Satz 2 GG) berechtigt den Staat aber nicht, die Eltern zu einer bestimmten Art und Weise der Erziehung ihrer Kinder zu drängen. Das Grundgesetz überlässt die Entscheidung über das Leitbild der Erziehung den Eltern, die über die Art und Weise der Betreuung des Kindes, seine Begegnungs- und Erlebnismöglichkeiten sowie den Inhalt seiner Ausbildung bestimmen. Diese primäre Entscheidungsmöglichkeit der Eltern beruht auf der Erwägung, dass die Interessen des Kindes in aller Regel am besten von den Eltern wahrgenommen werden.“

 

Paul Kirchhof empfiehlt Wahlrecht ab Geburt

Der Bundesverfassungsrichter a. D., Paul Kirchhof, spricht sich für eine Wahlrecht ab Geburt aus, das die Eltern stellvertretend wahrnehmen, bis das Kind  volljährig ist. Er erteilt dem Ansinnen der Familienministerin, Franziska Giffey, Jugendlichen das Wahlrecht zu erteilen, eine Absage.

https://www.deutscher-familienverband.de/presse/pressemitteilungen/852-deutscher-familienverband-begrüßt-aussagen-des-verfassungsjuristen-kirchhof-zum-wahlrecht-ab-geburt

Video zum Interview:

https://www.swr.de/swr2/programm/sendungen/tagesgespraech/bundesverfassungsrichter-a/-/id=660264/did=24019084/nid=660264/ex5sp4/index.html

Weihnachtsgrüße an Frau Giffey

Die Vorsitzende des Bündnisses RETTET  DIE  FAMILIE, Frau Sabine Wüsten, bezweifelt in ihrem Schreiben an Frau Familienministerin Giffey, dass diese sich überhaupt für Familien und Kinder interessiert, nachdem sie es abgelehnt hatte, die Resolution des Bündnisses https://www.familiengerechtigkeit-rv.de/wp-content/uploads/2018/08/Resolution-Endfassung-3.pdf in Empfang zu nehmen.

 

Hier das Schreiben von Frau Wüsten: RdF Wüsten : Giffey



Sehr geehrte Frau Familienministerin Franziska Giffey,

es ist nicht das erste Mal, dass sich unsere ELTERNINITIATIVE  FAMILIENGERECHTIGKEIT  an Sie wendet. 

Voller Hoffnung, dass sich mit Ihrer Amtsübernahme nach Frau Schwesig und Frau Barley  für Familien in diesem Lande etwas zum Besseren wendet, sehen wir unsere Hoffnungen mehr als enttäuscht. Sie brachten das „Gute-Kita-Gesetz“ zur erfolgreichen Abstimmung, doch ohne die berechtigten Ansprüche jener Eltern zu berücksichtigen, die aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse elterlich-emotionale Bindung für die ersten Jahre ihrer Kinder fordern und gewähren. Dafür zeigten Sie keinerlei Verständnis, obwohl Sie wissen, dass besagte Eltern, meist mit bereits mehreren Kindern, über Steuergelder monatlich um ca.1200 € bis 1400 € gegenüber erwerbstätigen Eltern betrogen werden. Damit widerspricht Ihr Gute-Kita-Gesetz ganz offensichtlich Art. 3 GG: Vor dem Gesetz sind alle Menschen (Kinder) gleich (viel wert)!

Eine 1: 8-Kita-Betreuung ziehen Sie der elterlichen 1:1-Betreuung vor.

Dass diese finanzielle Bevorzugung unserer Verfassung widerspricht, die in Art. 6 GG den Eltern das alleinige Recht auf Erziehung ihrer Kinder zuweist, werden Sie wissen. Bewusst übergehen Sie daher das Grundgesetz. Die Ansprüche des Arbeitsmarktes auf die Arbeitskraft junger Eltern liegen Ihnen offenbar weit mehr am Herzen als die biologisch-psychischen Ansprüche unserer Kleinstkinder auf die dauerhafte Präsenz ihrer Eltern während der ersten drei Jahre.

Jedes Jahr nehmen die sprachlichen, intellektuellen und psychischen Defizite bei unseren Kindern bis zur Behandlungsbedürftigkeit zu, weil sie jahrelang auf die Anwesenheit ihrer Eltern und deren Zuwendung verzichten mussten. Doch das scheint Sie überhaupt nicht zu beunruhigen. Hauptsache, Kitas werden optimiert mit dem zweifelhaften Placebo-Versprechen, Babys zu „bilden“!

Wir sagen Ihnen: Keine noch so optimierte Kita ersetzt Kindern die tägliche Sehnsucht nach ihren fernen Eltern. Vielleicht dauert es wieder 40 Jahre bis sich die Erkenntnis durchsetzt, dass man seit Renate Schmidt auf dem Holzweg unterwegs war. Aber dann sind fast zwei Generationen beschädigt worden. 

Nehmen Sie , Frau Giffey, dann die Konsequenzen auf sich? Sie selbst werden die dauerhaft psychischen Schäden niemals heilen können.

Wie gerne hätten wir Eltern mehrerer Kinder Ihnen zu Weihnachten für Ihr Engagement zu mehr Familiengerechtigkeit gedankt. Missachtung dankt Ihnen niemand.

Enttäuscht grüßen wir Sie zur Weihnacht im Blick auf das göttliche Kind in der schäbigen Futterkrippe im Stall von Bethlehem. Auch 2018 liegen unsere Kinder schon wieder und noch immer auf schäbigem Kita-Stroh anstatt geborgen daheim in einer Wiege.

Familie ist nicht dort, wo Kinder sind, sondern dort, wo Kinder  d a h e i m  sind.

Mit freundlichem Gruß

Bärbel Fischer

ELTERNINITIATIVE  FAMILIENGERECHTIGKEIT

Gute Kitas oder gute Betreuung?

Pressemeldung

2.10.2018

Gute-Kita-Gesetz?   Besser wäre ein „Gute-Betreuung-Gesetz“ !

Am 19. Sept. hat das Bundeskabinett das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (Gute-KiTa-Gesetz)“ beschlossen. Darin wird angestrebt, die Qualität der „KiTas“ zu verbessern. Gemeint sind offensichtlich vor allem Kinderkrippen. Es liegt nahe, dass der rasche Ausbau der Krippenbetreuung zu einer beträchtlichen Einbuße an Qualität geführt hat. Dem soll jetzt durch das neue Gesetz entgegengewirkt werden.

Dr. Johannes Resch, stellv. Vorsitzender des Verbandes Familienarbeit, meint dazu: „Die Qualität der Kitas und die Qualität der Kinderbetreuung sind verschiedene Dinge. Werden nur die Kitas thematisiert, wird die Frage nach der elterlichen Betreuung gar nicht mehr gestellt. Wird dagegen nach `Qualität der Kinderbetreuung` gefragt, ist die Antwort ergebnisoffen. Aber wer soll nun entscheiden, was `gute Betreuung` ist? Unser Grundgesetz weist mit Art. 6 das Urteil darüber in erster Linie den Eltern zu und nicht dem Staat. Viele Eltern sind der Auffassung, die beste Betreuung von Kleinkindern erfolge durch sie selbst. Für den Regelfall ist das im Gegensatz zur Politik auch die überwiegende Meinung von Fachleuten, wie etwa Kinderpsychologen. Allerdings sehen sich immer mehr Eltern aufgrund der Nichtachtung und Nichthonorierung ihrer Erziehungsarbeit genötigt, auf die demgegenüber überwiegend staatlich finanzierte Fremdbetreuung in Krippen auszuweichen.

Das „Gute-Kita-Gesetz“ lenkt so von der Alternative „Gute Betreuung“ ab, die auch durch die Eltern erfolgen könnte. Voraussetzung wäre allerdings, diese hätten die Wahlfreiheit über die Verwendung des zur Kinderbetreuung bereit gestellten Geldes, wie es auch vom Bundesverfassungsgericht gesehen wird.* Den politischen Akteuren geht es nicht um „gute Betreuung“, sondern lediglich um „gute KiTas“. Es geht nicht um die Kinder, sondern um die Interessen der einflussreichen neoliberalen Profiteure in Konzernen und Finanzindustrie. Wenn auch beide Eltern kleiner Kinder möglichst voll erwerbstätig sind, ist es aufgrund der größeren Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt leichter, die Löhne niedrig zu halten. Die regierungsamtliche Gleichsetzung von Kita und Betreuung gängelt die Eltern. Sie sollen – quasi am Grundgesetz vorbei – übertölpelt werden.“

Der Verband Familienarbeit fordert:

In erster Linie haben die Eltern zu entscheiden, was „gute Betreuung“ ist. Dazu müssen sie das Geld zur Finanzierung der Kinderbetreuung selbst in die Hand bekommen. Erst dann haben sie echte Wahlfreiheit zwischen einem Krippenplatz, der Eigenbetreuung oder einer anderen Betreuungsform.

*..„Diese primäre Entscheidungsmöglichkeit der Eltern beruht auf der Erwägung, dass die Interessen des Kindes in aller Regel am besten von den Eltern wahrgenommen werden.“ (BVerGE 99, 216, Rn 64)

 

 

Soviel zur Bürgernähe, Frau Giffey!

Sehr geehrte Frau R.,

es fällt mir schwer, mich zu bedanken für Ihre Antwort ( 17.07. 2018 ) auf mein Schreiben vom 22. 05. 2018 an Frau Familienministerin Franziska Giffey, weil Sie nicht auf eine einzige meiner Anliegen geantwortet haben, sondern mich mit einem Strauß familienpolitischer SPD-Überzeugungen abfertigten. Diese sind mir sattsam bekannt, vielmehr stelle ich sie ja gerade in Frage. Haben Sie mein Schreiben überhaupt gelesen? Soviel zur Bürgernähe.

Ich versuche es noch einmal:
Aus Sicht der ELTERNINITIATIVE FAMILIENGERECHTIGKEIT verstößt die deutsche SPD-Familienpolitik in mehreren Punkten gegen Recht und Verfassung:
  • Ignoranz von wissenschaftlichen Studien zur neurologischen Schädlichkeit zu früher / langer Krippenbetreuung aus rein ökonomischem und ideologischem Interesse
  • Beraubung der Eltern von notwendigen Beziehungserfahrungen mit ihrem Kind, genannt Elternglück! Elternschaft kann man nur mit dem Kind erlernen. Eltern werden sozusagen von ihrer Elternschaft amputiert.
  • Die Etikettierung von Fremdbetreuung als BILDUNG, die jeder pädagogischen Erkenntnis widerspricht. Bilden können sich Kinder nur in emotionaler Sicherheit, die unter vielen Gleichaltrigen bei  wechselndem Personal nicht möglich ist. Krippen als Bildungsinstitute zu bezeichnen ist daher allein dem Wunsch nach staatlicher Finanzierung geschuldet.
  • Ignoranz gegenüber den Forderungen des Grundgesetzes nach Gleichwertigkeit der Erziehungsmodelle nach Art. 6 und Art. 3 GG, was sich auch in finanzieller Gleichbehandlung aller Eltern zeigen müsste.

Es geht, sehr geehrte Frau R., überhaupt nicht darum, „längst geschlossene Gräben wieder aufzureißen“,  und  „die Kindererziehung durch die Eltern gegen die Förderung außerhäuslicher Betreuungsangebote auszuspielen“ wie Sie sedierend schreiben. Für junge Eltern stellen sich diese Fragen HEUTE genauso aktuell und genauso drängend wie seit Renate Schmidt und Ursula v.d. Leyen. Was uns als Mütter und Väter vor allem irritiert ist, dass Geringverdiener gar keine Wahl haben. Sie müssen auch gegen ihren Wunsch Ihre Kinder abliefern, damit sie mit zwei Löhnen überhaupt über die Runden kommen. Ist das fortschrittliche SPD-Politik? Oder kopieren Sie nur die DDR mit bekannten desaströsen Folgen?

Sehr geehrte Frau R., wie nimmt das Familienministerium zu dieser Kritik Stellung ohne auf Gemeinplätze ( s.o. ) auszuweichen? Ich erhoffe mir im Interesse der mit uns verbundenen Eltern eine detaillierte Antwort aus dem BMFSFJ
Mit besten Grüßen
i. A. Bärbel Fischer
info@familiengerechtigkeit-rv.de
http://forum-familiengerechtigkeit.de
www.rettet-die-familie.de

Kita-Preis 2018 – Familienpreis 2018?

Frau Familienministerin Giffey SPD hat als eine der ersten Amtshandlungen einen Kita-Preis ausgesetzt, bei dem sich deutsche Kitas* bewerben konnten, um einen Geldpreis zu erhalten. Sie mussten einen hohen Qualitätsstandard vorweisen können. Inzwischen sind die Preisträger ausgelobt. Schlagen Sie nach unter: 
www.kita-preis.de
*) Ki Ta heißt Kindertagesstätte. Es wird also nicht mehr unterschieden zwischen Krippe für Ein-bis Dreijährige und Kindergarten für Drei-bis Sechsjährige. Alles ist Kita. Hauptsache, die Kinder sind ganztags „betreut“ und den Eltern entzogen.
„Haben Sie noch Fragen?“, meint Frau Giffey.

Ja, Frau Giffey, ich habe noch Fragen: 

Wann werden denn endlich auch Eltern mit Preisen ausgezeichnet, weil sie besonders gute, ja die beste, weil originale Bindungsarbeit über die ersten Jahre für ihre Kinder leisten? Schließlich geben mehr als 50% aller Mütter in der BRD, auf Kosten eines Erwerbsverdienstes, ihr Kleinkind  n i c h t  in fremde Arme, um die Bindung zu ihrem Kind nicht zu gefährden. Damit verhelfen sie dem Intellekt ihres Kindes zu ungestörter Entfaltung. Die anthropologischen, neurobiologischen und psychologischen Studien bestätigen seit Jahrzehnten, wie notwendig die dreijährige Bindungszeit in der Familie für eine intakte Persönlichkeitsentwicklung ist. Politik und Wirtschaft ignorieren jedoch standhaft wissenschaftliche Ergebnisse, vielleicht aus kurzfristig erhofftem Profit, vielleicht aber auch, um nach sozialistischem Plan eine enge Bindung Mutter- Kind zu verhindern.

Die Frage nach einem Preis war natürlich rhetorisch gestellt, denn keine Mutter will mit einem Preis ausgezeichnet werden dafür, dass sie tut, was tausende Generationen vor ihr aus rein biologischer Notwendigkeit akzeptierten, ja nicht einmal hinterfragten, sondern als einzigartiges Geschenk der Natur dankbar schätzten. Sein eigenes, weil einzigartiges Kind zu erleben, wie es Tag für Tag Fortschritte macht vom ersten Lächeln bis zu den ersten Schritten, vom ersten Wort bis zur Rutschbahn … nur wenige Jahre Elternglück. Sie den Eltern zu stehlen – wahrhaftig ist keine politische Glanzleistung!

Anstatt den Eltern diese kurze glückliche Zeit zu ermöglichen, weil die Gesellschaft ja auf emotional bindungsgesättigte Kinder angewiesen ist, treibt man sie in die Betriebe, entledigt sie ihrer Kinder und ignoriert damit kaltblütig den fatalen Trennungsschmerz von Eltern und Kindern – wozu? Allein zugunsten einer „Vollbeschäftigung“, die in Wahrheit gar keine ist. Denn Mütter vergessen ihre Kinder nicht eine Minute, weder am Fließband, noch an der ALDI-Kasse. Vollbeschäftigt sind Mütter auch über 24 Std. mit der Betreuung ihres Kindes – ohne einen Cent aus der Staatskasse!

Mit immer „besser“ ausgestatteter Ganztagsbetreuung und immer weniger Kosten für die ganztagsbeschäftigten Eltern behauptet die Politik, den Bedürfnissen der Eltern entgegen zu kommen, was sie übrigens zu deren Besänftigung als BILDUNG deklariert. Die Pädagogik weist dies jedoch vehement zurück. Bindungsgestörte Kinder sind erfahrungsgemäß kaum bildungsfähig, weil sie sich mit viel emotionaler Energie auf Kosten des Intellekts immer gegen Abschiebung und Vernachlässigung absichern müssen (was ich nach fast 30-jähriger Erfahrung mit bindungsgestörten Kindern 1:1 bestätigen kann).

Würde man nur den gleichen Betrag, also ca. 1000.- €, der staatlichen Aufwendungen für Kitas ebenfalls an präsente Eltern verteilen, so wäre die Forderung unseres Grundgesetzes erfüllt, welches (aus übler NS-Erfahrung) die Kinder allein der Verantwortung ihrer Eltern zuspricht. Allein die Eltern sollten entscheiden dürfen, wie sie ihre Kinder betreut oder erzogen haben wollen, allerdings ohne materielle Nachteile.

Doch hier klafft eine skandalöse Lücke zwischen unserer Verfassung und der derzeitigen Praxis in der Bundesrepublik. Wie die ehemalige DDR nicht das Kindeswohl im Auge hatte, wenn sie der Arbeiterklasse rücksichtslos ihre Kinder entzog, sondern die Ideoligisierung der Jugend im Sinne des Sozialismus´, so soll auch heute die BRD-Jugend dem elterlichen Einfluss entzogen werden, der ja in punkto Bildung und Weltanschauung oft vom staatlichen Anspruch erheblich abweicht. Das rotgrüne BRD-Motto heißt: Eltern und Kinder möglichst ganztags trennen! Dieses Rezept zur Durchsetzung sozialistischer Doktrin empfahl bereits Friedrich Engels vor hundert Jahren. Dafür sind der Politik heute keine Mittel und keine Kosten zu teuer.

Können wir noch zwischen Sozialismus und Humanität unterscheiden? Die jüngste Geschichte sollte unser Lehrmeister sein!

Bärbel Fischer

ELTERNINITIATIVE FAMILIENGERECHTIGKEIT

50 Jahre 68-er-Rebellion > Segen oder Fluch ?

„Wo Licht ist, ist auch Schatten“, meint Gertrud Martin vom Verband Familienarbeit. Detailliert zeigt sie auf, dass die unbestrittenen Fortschritte durch die gesellschaftliche Revolution von 1968  eben auch gravierend schädliche Folgen nach sich zogen, die unser Gemeinwesen heute ernsthaft bedrohen.

http://familienarbeit-heute.de/?p=4956

 

Video: Kinderrechte ins Grundgesetz? Ja oder Nein?

Das Bündnis  RETTET  DIE   FAMILIE stellt ein Video vor, das anschaulich die Risiken aufzeigt (siehe http://familiengerechtigkeit-rv.info/?p=8325), welche mit der Festschreibung von „Kinderrechten im Grundgesetz“ auf Eltern von Kindern zukommen werden. Denn der Staat will künftig sein, von der Verfassung zugebilligtes Wächteramt  vermutlich ausweiten bis hinein ins Elternrecht.

https://youtu.be/w2Ja_zoVw44

Der Verband schlägt eine Ergänzung (fett) zum bestehenden Art. 6 GG vor, die es den Eltern wieder stärker ermöglicht, selbst für das Kindeswohl zu sorgen. Das Wächteramt des Staates im Falle elterlichen Versagens bleibt davon unberührt.

 

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über die Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Jedes Kind hat das natürliche Recht auf Betreuung und Erziehung durch die eigenen Eltern. Die staatliche Gemeinschaft schützt dieses Grundrecht des Kindes, indem sie die Fähigkeit und Bereitschaft der Eltern zur Erziehung ihrer Kinder stärkt und fördert. Das Wächteramt des Staates berechtigt den Staat nicht, die Eltern zu einer bestimmten Art der Erziehung ihrer Kinder zu drängen.

(4) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur aufgrund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen. Dabei ist das natürliche Recht des Kindes auf die Verfügbarkeit einer Bindungsperson zu berücksichtigen.

(5) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

(6) Den nichtehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

 

 

Wer definiert „Kindeswohl“, der Staat oder die Eltern?

Der Verband Familienarbeit e. V. befürchtet, dass die Aufnahme von „Kinderrechten ins Grundgesetz“, die von UNION und SPD unterstützt wird, die erhebliche Gefahr birgt, dass der Staat sich dann veranlasst sieht, unter Verfechtung angeblicher Kinderrechte die Rechte der Eltern immer weiter einzuschränken, was den Kindern letztlich mehr schaden als nutzen würde. Deshalb stellt der Verband einen alternativen Vorschlag zur Diskussion:

Vorschlag des Verbandes Familienarbeit e.V. für eine gesonderte Formulierung der Kinderrechte im Grundgesetz (GG)

Es ist unbestritten, dass Kinder Grundrechte besitzen. Diese sind festgeschrieben in Art. 1 GG zum Schutz der Menschenrechte, der Kinder selbstverständlich einbezieht. Wesentlich ist aber die Frage, wer die Kinderrechte schützt.

Im bestehenden GG ist das in Art. 6, Abs. 2 klar geregelt: Die Vertretung der Kinderrechte ist vorrangig ein Recht und eine Pflicht der Eltern. Der Staat hat nur dann stellvertretend in Aktion zu treten, wenn Eltern dieser Aufgabe nicht nachkommen wollen oder nicht nachkommen können (Wächteramt des Staates).

In der gesellschaftlichen Diskussion wird zu Recht angeführt, dass die Kinderrechte bisher ungenügend geschützt seien, wobei als Folge die seit Jahrzehnten bestehende und sogar zunehmende Kinderarmut benannt wird. Zur Abhilfe wird eine direkte Erwähnung der Kinderrechte im GG gefordert.

Ein „Aktionsbündnis Kinderrechte ins Grundgesetz“ (UNICEF Deutschland, Deutscher Kinderschutzbund, Deutsches Kinderhilfswerk, Deutsche Liga für das Kind) hat dazu folgenden Text zur Aufnahme ins GG als neuen Art. 2a vorgeschlagen:

Quelle: www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de

(1) Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung seiner Persönlichkeit.

(2) Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes. Sie unterstützt die Eltern bei ihrem Erziehungsauftrag.

(3) Jedes Kind hat das Recht auf Beteiligung in Angelegenheiten, die es betreffen. Seine Meinung ist entsprechend seinem Alter und seiner Entwicklung in angemessener Weise zu berücksichtigen.

(4) Dem Kindeswohl kommt bei allem staatlichen Handeln, das die Rechte und Interessen von Kindern berührt, vorrangige Bedeutung zu.

Dieser Vorschlag übersieht aber, dass die größte Gefährdung der Kinderrechte und des Kindeswohls heute von der staatlichen Gesetzgebung ausgeht, die auch die wichtigste Ursache für die zunehmende Kinderarmut ist. 

Die Frage Kinderrechte und Grundgesetz ist aktuell, da im kürzlich abgeschlossenen Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD deren besondere Erwähnung im Grundgesetz angestrebt wird.

…………………………………………………………………………………………………………………………..

Unsere Kritik am Vorschlag des Aktionsbündnisses:

Der Text bringt inhaltlich gegenüber Art. 1 GG (Menschenwürde, Menschenrechte) nichts grundsätzlich Neues, da Kinder bei Art. 1 GG zweifellos mitgemeint sind.

Wir stellen uns die Frage, ob diese Formulierung geeignet ist, die derzeit unbefriedigende Verwirklichung der Kinderrechte in unserer Gesellschaft zu beheben. Es fällt auf, dass die aufgeführten Punkte den Vorrang der Eltern bei der Vertretung der Rechte ihrer Kinder nicht mehr erkennen lassen. Sie richten sich vielmehr an den Staat als gleichberechtigtem Akteur.

Eine Analyse der gegenwärtigen gesellschaftlichen Verhältnisse zeigt aber, dass der Staat seit Jahrzehnten das Kindeswohl mittelbar gefährdet, indem er allein schon durch das Rentenrecht die  Eltern enteignet und weitgehend entrechtet hat. Hier liegt die wichtigste Ursache für die bestehende Kinder- und Elternarmut.

Auch das bestehende Elterngeldgesetz und die einseitige Krippenförderung bedeuten mittelbar eine Gefährdung des Kindeswohls, weil beides ausgerechnet die Eltern benachteiligt, die ihre Kinder sebstbetreuuen und für sie die größten Opfer bringen.

Vor diesem Hintergrund sind Zweifel angebracht, ob der Staat als Gefährder des Kindeswohls neben den Eltern als dessen gleichberechtigter Wahrer eingesetzt werden sollte. Er könnte dann z. B. die Krippenbetreuung zum „Kinderrecht“ erklären und die Eltern auch gegen ihren Willen zu zwingen, ihr Kind in eine Krippe zu geben.

Aufgrund bisheriger Erfahrungen besteht durchaus die Gefahr, dass ein gegenüber den Eltern gestärkter Gesetzgeber seine Macht dazu nutzen wird, die Rechte der Eltern noch weiter einzuschränken, so dass immer mehr Eltern ihrer Erziehungsverantwortung nicht mehr genügen können und das dann wieder zum Anlass genommen wird, die staatliche Bevormundung der Eltern noch weiter auszubauen.

Unser Alternativvorschlag:

Wir stehen einer direkten Erwähnung der Kinderrechte im GG nicht ablehnend gegenüber, soweit sie der Förderung des Kindeswohls dient. Dazu ist aber eine Formulierung zu finden, die es den Eltern wieder stärker ermöglicht, für das Kindeswohl zu sorgen. Das Wächteramt des Staates im Falle elterlichen Versagens bleibt davon unberührt.

Als Formulierung für die Aufnahme von Kinderrechten ins GG schlagen wir als Verband Familienarbeit e.V. folgende Ergänzung von Art. 6 GG vor (neuer Text fett hervorgehoben):

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über die Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Jedes Kind hat das natürliche Recht auf Betreuung und Erziehung durch die eigenen Eltern. Die staatliche Gemeinschaft schützt dieses Grundrecht des Kindes, indem sie die Fähigkeit und Bereitschaft der Eltern zur Erziehung ihrer Kinder stärkt und fördert. Das Wächteramt des Staates berechtigt den Staat nicht, die Eltern zu einer bestimmten Art der Erziehung ihrer Kinder zu drängen.

(4) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur aufgrund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen. Dabei ist das natürliche Recht des Kindes auf die Verfügbarkeit einer Bindungsperson zu berücksichtigen.

(5) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

(6) Den nichtehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

Kurz gefasste Begründung:

Das Recht des Kindes auf Betreuung und Erziehung durch die eigenen Eltern ist das wichtigste Kinderrecht und dient dem Kindeswohl in der Regel am besten. Erst wenn dieses Recht nicht verwirklicht werden kann oder mit dem Kindeswohl nicht vereinbar ist, hat der Staat für einen Ersatz zu sorgen, der diesem Recht in seinen Auswirkungen so weit wie möglich nahe kommt. Der Staat hat aber die Elternrechte zu achten und zu stärken, so dass der Fall des elterlichen Versagens so weit als möglich vermieden wird. Unser Formulierungsvorschlag bewegt sich im Rahmen der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts:

(Zitat aus einem Urteil des BVerfG vom 10.11.1998 (2 BvR 1057/91, Rn 64)

„Nach Art.6 Abs.1 GG steht die Familie unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. Das Wächteramt des Staates (Art.6 Abs. 2 Satz 2 GG) berechtigt den Staat aber nicht, die Eltern zu einer bestimmten Art und Weise der Erziehung ihrer Kinder zu drängen. Das Grundgesetz überlässt die Entscheidung über das Leitbild der Erziehung den Eltern, die über die Art und Weise der Betreuung des Kindes, seine Begegnungs- und Erlebnismöglichkeiten sowie den Inhalt seiner Ausbildung bestimmen. Diese primäre Entscheidungsmöglichkeit der Eltern beruht auf der Erwägung, dass die Interessen des Kindes in aller Regel am besten von den Eltern wahrgenommen werden.“

 

Kinderrechte in die Verfassung? Wozu?

Im neu ausgehandelten Koalitionspapier von Union und SPD steht  klipp und klar, dass „Kinderrechte“ gesondert in die Verfassung aufgenommen werden ( Zeile 802 ). Darin sind sich auch alle (?) Oppositionsparteien einig. Gab es dazu eine öffentliche Debatte? Nein! Die zwei Drittel JA-Stimmen für eine Verfassungsänderung könnten daher zusammenkommen, ohne dass der Bevölkerung die Risiken für das Elternrecht klar sind. Die “Hoheit über den Kinderbetten” muss allein den Eltern zustehen, wie das Grundgesetz in Art. 6 festlegt. Dem Staat steht lediglich das Wächteramt zu.

 

Es geht um das Kindeswohl, und das ist gut so. Kinder müssen vor Gefahren für Seele, Leib und Leben geschützt werden, also vor Abtreibung, vorzeitiger Trennung von den Eltern, sexueller Irritation und Armut. Daher hat der Staat die Pflicht, jedem gezeugten Kind die biologischen, ökonomischen und psychischen Bedingungen zu schaffen, die es zu einem sicheren, stabilen und geborgenen Aufwachsen braucht.

 

Genau diese Bedingungen aber stellt der Staat selbst seit geraumer Zeit zur Disposition und schädigt die nächste Generation  durch lasche Handhabung des § 218, durch hirnschädigenden Trennungsstress bei Kleinkindern, durch sexuelle Indoktrination von Schulkindern, durch verpflichtende Ganztagsbetreuung und armutsfördernde Sozialgesetze. Ergo müsste der Gesetzgeber zuerst einmal seine eigenen katastrophalen Fehler korrigieren!

 

Sollte letztlich die Verfassungserweiterung jedoch dazu dienen, dass der Staat den Eltern die Deutungshoheit für das Wohl ihrer Kinder entzieht, damit er willkürlich schalten und walten kann, dann muss sich breiter Widerstand regen.

 

Bärbel Fischer

ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

Dazu ein Schreiben des Bündnisses RETTET  DIE  FAMILIE an alle Abgeordneten des neuen Deutschen Bundestages:

http://www.rettet-die-familie.de/rdf_files/images/content/Kinderrechte.pdf