Was bringt die „Kindergrundsicherung“?

Verband Familienarbeit e.V.

Verband zur Förderung der eigenständigen finanziellen
und sozialen Absicherung häuslicher Eltern- und Pflegearbeit

www.familienarbeit-heute.de

Pressemeldung zur „ Kindergrundsicherung“

Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung 2021 wird mit dem Begriff der „Kindergrundsicherung“ der Eindruck einer echten Verbesserung erweckt. Bei dem jetzigen Beschluss ändert sich vor allem die Wortwahl. Das bisherige Kindergeld nennt sich jetzt „Garantiebetrag“. Bisherige Zusatzleistungen (Kinderzuschlag, Hartz IV) heißen jetzt „Zusatzbetrag“. Eine reale Erhöhung erfolgt nicht, lediglich ein Inflationsausgleich. 

Johannes Resch vom Verband Familienarbeit äußert sich dazu:

Einzige echte Verbesserung ist die Digitalisierung, die bewirken soll, dass alle Berechtigten die Leistungen auch erhalten. Bisher haben viele von ihnen aus Unkenntnis gar keinen Antrag auf Zusatzleistungen gestellt.

Fazit: 

Am bisherigen Ungleichgewicht zwischen Jugendsicherung und Alterssicherung zum Nachteil von Eltern und Kindern ändert sich nichts (Die Eltern finanzieren weiter ganz überwiegend die Kinderkosten; die erwachsenen Kinder finanzieren dagegen alle Renten der früher Erwerbstätigen, auch von denen, die selbst keine Kinder hatten). Dieses System stellt also weiter eine Enteignung der Eltern dar, da ihre Kinder wegen der Erwerbsbezogenheit der Renten an ihre Eltern im „Umlageverfahren“ in der Regel weniger zahlen als an ihre alten kinderlosen Nachbarn. 

Der Koalitionsvertrag leistet damit keinen Beitrag zum Abbau der Familienfeindlichkeit in unserer Gesellschaft. Es bleibt bei der Diskriminierung der elterlichen Erziehungsarbeit gegenüber der Erwerbsarbeit, die für die zunehmende relative Verarmung der Familien verantwortlich ist. Auch ist nicht zu erwarten, dass sich der Geburtenrückgang als Folge der relativen Familienarmut bessert. So werden auch die Grundlagen unseres Alterssicherungssystems auf längere Sicht weiter zerstört.

„Als wären kinderreiche Familien unsichtbar“

Pressemitteilung

„Als wären kinderreiche Familien unsichtbar“: Eine 8-köpfige Familie muss genauso mit 87 Euro auskommen wie eine 5-köpfige Familie

Mönchengladbach, 20.03.2023. Die Kindergelderhöhung im Rahmen des Inflationsausgleichgesetzes (IAG) trägt nicht zur finanziellen Entlastung in großen Familien bei. Noch immer erfahren vierte und weitere Kinder keine inflationsangepasste Unterstützung. 

Viele Familien ächzen gegenwärtig besonders unter den enormen Lebensmittelpreisen. Für Familien mit mehreren Kindern ist die Lage deshalb sehr angespannt. „Als wären kinderreiche Familien unsichtbar“, zeigt sich die Vorsitzende Dr. Elisabeth Müller enttäuscht vom IAG. Der Verband fordert eine inflationsbedingte Anpassung und Nachbesserung des Kindergeldes pro Kind um 35 Euro und schlägt die Beibehaltung der gestaffelten Sätze vor dem IAG für dritte und weitere Kinder vor.  

Die Grundnahrungsmittel machen einen großen Teil des monatlichen Budgets aus. „Als Mutter von mehreren Kindern und Verbandschefin bin ich mir sehr bewusst darüber, wie angespannt die finanzielle Lage gegenwärtig ist, insbesondere wenn es um die Grundnahrungsmittel geht“, so Müller. Noch vor 12 Monaten hätte man für einen typischen Einkauf von Milch, Brot und Eiern nur 5-10 Euro ausgegeben, aber heute kosten diese Produkte alleine schon 15-20 Euro. Wenn man bedenkt, dass man als Familie in der Woche mehrere solcher Einkäufe tätigen muss, kann das schnell zu einer immensen finanziellen Belastung werden, wie die Zahlen zeigen (siehe Tabelle).

Je mehr Kinder im Haushalt leben, desto mehr schmilzt die Wirkung des Kindergeldes ab, denn  sowohl für eine 8-köpfige Familie als auch eine 5-köpfige Familie stehen nach der Erhöhung des Kindergeldes mit dem IAG lediglich 87 Euro monatlich mehr zur Verfügung. Dabei brauchen gerade kinderreiche Haushalte besondere Unterstützung, müssen aber, wie das Beispiel verdeutlicht, mit demselben Betrag auskommen, wie kleinere Familien. So liegt die Unterstützungswirkung des inflationsangepassten Kindergeldes mit 5 Kindern bei 7,48%. Allein die Inflationsrate lag im Februar 2023 bei 8,7%. Einmal einkaufen und dann ist das „Unterstützungsgeld“ von 87 Euro sofort aufgeschmolzen – und davon sind noch keine Öl- und Gaskosten, Lehr- und Lernmittel, Vereins- oder Musikschulmitgliedschaften bezahlt. 

Laut Abfrage unter Mitgliedsfamilien des Verbandes kostet der Wocheneinkauf in kinderreichen Familien durchschnittlich 100-150 Euro mehr. Generell ist der Warenkorb bei kinderreichen Familien wesentlich voller. Dementsprechend ist davon auszugehen, dass die Inflation die kinderreichen Familien wesentlich stärker trifft. „Leider wird der Warenkorb und damit die tatsächliche Inflationsrate kinderreicher Familien statistisch nicht erfasst, sodass auch hier dringend Nachholbedarf besteht“, wünscht sich Müller. 

Für den Verband ist es daher unerlässlich, dass die Regierung zeitnah Maßnahmen ergreift, um Familien mit mehreren Kindern jetzt zu unterstützen und die finanzielle Belastung zu verringern. „Ein- und Zwei-Kind-Familien profitieren um die Hälfte mehr von der Inflationsanpassung als Familien mit drei oder mehr Kindern“, so Müller. „Die kinderreichen Familien, die einen so wichtigen generativen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten, werden in diesen herausfordernden Zeiten schlichtweg übersehen. Diese Familien spüren, dass ihr Familienmodell vergessen wird. Mehrkindfamilien werden so immer mehr ins Abseits gestellt.“

Familie mit Kindergeld 2022, vor dem Inflationsausgleichgesetz (IAG) Kindergeld 2023, nach dem IAG Erhöhung in € je weiteres Kind Erhöhung in % (abhängig der Kinderzahl)
1 Kind 219 € 250 € + 31 14,15
2 Kinder 438 € 500 € + 62 14,15
3 Kinder 663 € 750 € + 87 13,12
4 Kinder 913 € 1000 € + 0 9,53
5 Kinder 1163 € 1250 € + 0 7,48
6 Kinder 1413 € 1500€ + 0 6,1

Über den Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V.

Der Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD) ist im Jahr 2011 aus der Initiative engagierter kinderreicher Familien entstanden; vertritt 1,4 Millionen Mehrkindfamilien in Deutschland und setzt sich in Politik, Wirtschaft und Medien für ihre Interessen ein. Der Verband versteht sich als Netzwerk von Familien mit drei und mehr Kindern, die sich untereinander unterstützen und die Öffentlichkeit für ihre Anliegen erreichen wollen. Der Verband ist konfessionell ungebunden und überparteilich.

Kontakt Bundesverband

Dr. Laura Schlichting
Referentin des Bundesvorstandes
Korschenbroicher Str. 83
41065 Mönchengladbach
presse@kinderreiche-familien.de 

https://www.kinderreichefamilien.de/willkommen.html 

Woran krankt unsere Familien- und Rentenpolitik?

Die Zeitschrift  UNERZOGEN des Verlages To-lo-go bringt ein ausführliches Interview mit dem Vorsitzenden des Verbands FAMILIENARBEIT e.V., Herrn Dr. Johannes Resch zu Themen der jahrzehntelangen politischen Missachtung von Eltern-, Erziehungs- und Familienarbeit:

https://www.unerzogen-magazin.de/artikel/?articleID=924

Sehr lesenswert  auch der Beitrag von Georg Milzner im gleichen Heft, der sich mit den Rechten der Kleinkinder beschäftigt:

https://www.unerzogen-magazin.de/artikel/?articleID=922

 

Mehrkindfamilien in Existenznot

PRESSEMITTEILUNG

Mehrkindfamilien mit mittlerem Einkommen zunehmend in Existenznot

Mönchengladbach, den 11.07.2022.  In allen Familienhaushalten steigt die Armutsbetroffenheit mit der Zahl der im Haushalt lebenden Kinder – und sie sind häufiger betroffen als vergleichbare Haushalte ohne Kinder. „Die steigenden Kosten in fast allen Bereichen sind ein großer Alptraum für Mehrkindfamilien“, so Dr. Elisabeth Müller, Bundesvorsitzende des Verbands kinderreicher Familien Deutschland e.V. Die Inflation und geopolitischen Auswirkungen beeinflussen nicht mehr nur Familien mit niedrigem Haushaltseinkommen, sondern auch zunehmend mittelständische Mehrkindfamilien. „Familien, die bisher keine (ergänzenden) Sozialleistungen erhielten und damit nicht vom Bildungs- und Teilhabepaket profitieren konnten, sind in ihrer Existenz bedroht“, beobachtet Müller mit Sorge.

Familien, deren Einkommen die Berechnungsgrenzen für ergänzende Sozialleistungen übersteigt, haben oft nur wenig mehr, zahlen aber alles selbst (ÖPNV, Gemeinschaftsessen, Klassenfahrten usw.). Eltern schauen von Woche zu Woche; blicken von Monatsanfang zur Monatsende, wie sie über die Runden kommen. „Es geht mittlerweile ans Eingemachte“, sagt Müller, „insbesondere durch gestiegene Lebensmittel- und Hygieneproduktpreise, extrem hohe Kraftstoffpreise und zu erwartende Energienachzahlungen im drei- bis vierstelligen Bereich. Dazu kommen massive Preiserhöhungen bei Schulessen sowie Ausgaben für durch Corona nachgeholte Klassenfahrten und verschobene Wandertage, die die Familien in besonders herausfordernde Lebenssituationen katapultieren. Deshalb müssen kinderreiche Familien in existenziellen Notlagen zeitnah und merklich entlastet werden“, fordert die Bundesvorsitzende.

Fünf Handlungsempfehlungen zur kurzfristigen Entlastung von Mehrkindfamilien

  • Ein erster Schritt, der besonders jenen helfen würde, die viele Lebensmittel kaufen müssen, wäre eine zeitliche begrenzte Senkung der Mehrwertsteuer auf Lebensmittel von sieben auf zwei Prozent.
  • Der Energiegeldbonus sollte 2023 wiederholt werden und evtl. auch eine Erhöhung ins Spiel gebracht werden.
  • Wir regen eine bundesweite Weiterführung des 9-Euro-Tickets für alle schulpflichtigen Kinder an, denn die Ausgaben für ÖPNV können die Geldbeutel von Familien monatlich überproportional belasten. Gleichzeitig würde die nächste Generation für ökologisch nachhaltige Mobilitätswege sensibilisiert, Kraftstoffe gespart und das Zeitbudget der Eltern aufgrund wegfallender Fahrtwege („Eltern-Taxi“) entlastet.
  • Bei hohen Energienachzahlungen muss es möglich sein, Anträge entweder bei der Bundesstiftung Familie in Not bzw. deren Landesstiftungen oder über das Sozialamt pragmatisch und nicht nur als Einzelfallentscheidungen einzureichen.
  • Mittels geförderter Familienbildungsfahrten und Austauschmöglichkeiten (z. B. auf Familienkongressen) sowie einer bundesweit einheitlichen Mehrkindfamilienkarte, wie sie unser Verband bereits in Thüringen etabliert hat, werden kinderreichen Familien gleiche Chancen und Zugänge zum Bildungs-, Kultur- und Freizeitsektor gewährt.

„Familien brauchen Zuspruch und Gewissheit. Es muss Aufgabe der Politik sein, Zukunftsängsten zu begegnen und das „Fundament“ Familie in Krisenzeiten zu schützen und zu stützen“, fordert Müller.

Fakten über Armutsgefährdung bei Kinderreichen

Etwa jedes fünfte Kind in Deutschland erlebt Armut. Es ist zu wenig Geld für gesundes Essen, Bildung, Hobbys und Urlaub zur Verfügung. Kinderarmut bedeutet auch beengtes Wohnen und häufig Stigmatisierung. Kinderreichtum wird häufig mit Armutsgefährdung assoziiert. Es gibt ca. 1,4 Millionen Familien mit drei und mehr Kindern. Mehr als jedes dritte Kind wächst in einer Mehrkindfamilie auf. Mehr als 700.000 Kinder aus kinderreichen Familien gelten als arm (vgl. Bertelsmann-Stiftung). Gemessen am Nettoäquivalenzeinkommen sind kinderreiche Familien doppelt so häufig armutsgefährdet wie Familien mit weniger als drei Kindern (vgl. BiB 2019). Bei kinderreichen Paarfamilien beträgt die Armutsgefährdungsquote nach Sozialleistungen knapp 31 Prozent (vgl. Statistisches Bundesamt 2019). Besonders von Armut bedroht sind kinderreiche Familien aus niedrigen Bildungsschichten. In allen Bildungsschichten nimmt das Nettoäquivalenzeinkommen mit zunehmender Kinderzahl ab. In hohen Bildungsschichten ist dieser Unterschied dabei besonders groß.

Über den Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V.

Der Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD) ist im Jahr 2011 aus der Initiative engagierter kinderreicher Familien entstanden; vertritt 1,4 Millionen Mehrkindfamilien in Deutschland und setzt sich in Politik, Wirtschaft und Medien für ihre Interessen ein. Der Verband versteht sich als Netzwerk von und für Familien mit drei Kindern und mehr, die sich untereinander unterstützen und die Öffentlichkeit für ihre Anliegen erreichen wollen. Der Verband ist konfessionell ungebunden und überparteilich.

Mitherausgeber

Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V.
Dr. Elisabeth Müller
Korschenbroicher Str. 83
41065 Mönchengladbach
Tel. 02161-3030953
info@kinderreiche-familien.de
https://www.kinderreichefamilien.de

 

Das BverfG missachtet die eigene Rechtsprechung

Institut für Demokratie, Gemeinwohl und Familie e.V.

Aufsatz des Monats, 2022 / 5, 21.06.2022

Das Bundesverfassungsgericht missachtet die eigene Rechtsprechung

von Prof. emer. Dr. Herwig Birg, Bevölkerungsforscher, Soziologe

Die drei Zweige unseres Sozialen Sicherungssystems, die Renten,- Kranken- und Pflegeversicherung, bilden das Rückgrat unseres sozialen Rechtsstaats. Ernsthafte Zweifel an deren Verfassungsmäßigkeit waren selten – bis das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil von 2001 die Gesetzliche Pflegeversicherung als verfassungswidrig erklärte. In den folgenden zwanzig Jahren blieb zwar das Echo dieser Aufsehen erregenden Entscheidung stets unüberhörbar, aber das Urteil wurde von der Politik nie angemessen umgesetzt.

In einem mit Spannung erwarteten Prozess wurde das Thema jetzt neu verhandelt. Am 25.5.22 verkündete das Gericht seine Entscheidung. Das Urteil über die Gesetzliche Pflegeversicherung von 2001 wurde bestätigt: Die Gesetzliche Pflegeversicherung ist verfassungswidrig. Neue Reformen sind erforderlich.

In diesem Prozess wurden erstmals auch die Gesetzliche Renten- und Krankenversicherung auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüft. Auch diese beiden Versicherungen beruhen ebenso wie die Gesetzliche Pflegeversicherung auf dem Umlageverfahren, das durch die zunehmende Zahl älterer Menschen und die schrumpfende Zahl der nachwachsenden Beitragszahler zu wachsenden Defiziten führt. Hinzu kommt, dass kinderlos bleibende Menschen in allen drei Versicherungen in verfassungswidriger Weise „privilegiert“ werden, weil diese nur die monetären, aber nicht die in dem Urteil von 2001 so genannten „generativen“ Beiträge in der Form der Erziehung von Kindern als den künftigen Beitragszahlern leisten.

Die Feststellung einer grundgesetzwidrigen „Privilegierung“ der kinderlosen Menschen wurde seinerzeit als ein Meilenstein in der höchstrichterlichen Rechtsprechung betrachtet. Umso erstaunlicher ist, dass dieses richtungweisende Urteil in der aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts keinen Niederschlag fand. Das Gericht stellte zwar auch bei der Renten- und Krankenversicherung eine Benachteiligung der Familien infolge ihrer höheren finanziellen Belastung durch Kinder fest, glaubte aber, dass dieser Nachteil durch bestimmte Leistungen zugunsten der Familien mit Kindern ausreichend kompensiert werde. Deshalb wurden die Gesetzliche Renten- und Krankenversicherung als verfassungskonform bestätigt und kein Reformbedarf festgestellt; nur bei der gesetzlichen Pflegeversicherung wurde eine Reform verlangt, weil es dort keine ausreichende Kompensation gibt.  

Bei der Begründung der Verfassungsmäßigkeit der Gesetzlichen Rentenversicherung stützt sich das Urteil auf die falsche Behauptung, dass Familien mit Kindern beispielsweise durch die Anerkennung von Erziehungszeiten bei der Rentenberechnung in ausreichendem Maße begünstigt werden, so dass die Benachteiligung gegenüber kinderlosen Menschen kompensiert und eine Privilegierung vermieden wird. Der Verband Familienarbeit e.V. widerlegt in seiner Presseerklärung vom 28.5.22 die Behauptung einer ausreichenden Entlastung, indem er feststellt, dass „…ein Elternteil 15 Kinder erziehen müsste, um damit eine „Standardrente“ zu begründen.“

Bei der Gesetzlichen Krankenversicherung stützt sich das Gericht auf die falsche Behauptung, dass Eltern gegenüber Kinderlosen angeblich einen Vorteil daraus ziehen, dass ihre Kinder beitragsfrei mitversichert sind. Aber die beitragsfreie Mitversicherung kommt den Kindern zugute, deshalb kann sie nicht den Eltern als Vorteil angerechnet werden.  Da ausnahmslos alle Menschen als Kinder eine beitragsfreie Krankenversorgung erhalten, kann den Menschen mit Kindern daraus kein Vorteil und den kinderlosen Menschen kein Nachteil erwachsen. Damit entbehrt die Behauptung eines Vorteils für die Familien mit Kindern jeder Grundlage. Diese ebenso einfache wie zwingende Überlegung habe ich in der für das Gericht verfassten Stellungnahme, die ich im Auftrag des Verbands kinderreicher Familien erstellte, deutlich hervorgehoben. Das Gericht hat diesen Punkt gleichwohl übergangen und sich einer fachlichen Auseinandersetzung entzogen, indem es bei diesem Prozess die gebotene mündliche Verhandlung erst gar nicht zuließ (s. H. Birg, Demographische und familienspezifische Funktionsbedingungen des Sozialen Sicherungssystems in Deutschland, Stellungnahme für das BVG im Auftrag des Verbands kinderreicher Familien, Berlin, 24.4.2020, S. 21).

Das Bundesverfassungsgericht hat ein skandalöses Fehlurteil gefällt und sein früheres, wegweisendes Urteil aus dem Jahr 2001, in dem der „generative Beitrag“ in Form der Erziehung von Kindern als den künftigen Beitragszahlern gewürdigt wurde, übergangen und missachtet. Wenn die Renten- Kranken- und Pflegeversicherung verfassungsfest reformiert würde, wäre auch die entscheidende Ursache der demographischen Abwärtsbewegung behoben und die Geburtenrate würde wieder ansteigen, mit allen positiven wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Auswirkungen. Deutschland wäre dann auch nicht mehr auf Dauer darauf angewiesen, in anderen Ländern geborene Arbeitskräfte zu Lasten von deren Wirtschaft ins Land zu holen, was ja auf einen ausbeuterischen, demographisch bedingten Kolonialismus hinausläuft.

Damit dieses Land von seinen Richtern nicht zugrunde gerichtet wird, bleibt jetzt nur der Weg der Aufklärung in Gesellschaft und Politik. Dafür ist es erforderlich, die vielen Familienvereine und –verbände in einem schlagkräftigen Dachverband zusammenzufassen, so wie es beispielsweise in der Versicherungswirtschaft geschah, die einen „Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft“ als Instrument der Interessenvertretung mit Sitz in Berlin gründete.

Jämmerliches Urteil nach 16 Jahren Einsatz für Familiengerechtigkeit

Weiterleitung > deutscher Familienverband und Familienbund der Katholiken

Bundesverfassungsgericht: Erfolg in Pflegeversicherung, Abweisung in Renten- und Krankenversicherung
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Verfassungsbeschwerden des Deutschen Familienverbandes (DFV) und des Familienbundes der Katholiken (FDK) haben die Familien einen Erfolg bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung erzielt. In der Renten- und Krankenversicherung ist der Einsatz für eine familiengerechte Sozialversicherung trotz der abweisenden Entscheidung politisch umso mehr geboten.
(Berlin.) 16 Jahre lang haben sich Familien durch die Instanzen geklagt und gegen eine ungerechte Ausgestaltung der Sozialversicherungsbeiträge in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung argumentiert. Nach Auffassung der Familienverbände verstößt die doppelte Beitragsbelastung aus Geldbeiträgen und dem generativen Beitrag – also der Kindererziehung – gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes.
Das Bundesverfassungsgericht hat heute dem Klagebegehren dreier Freiburger Familien nur in der Pflegeversicherung stattgegeben. Es sieht eine spezifische Benachteiligung von Familien mit mehreren Kindern, die bei den Pflegeversicherungsbeiträgen gestaffelt nach der Kinderzahl entlastet werden müssten. In der Renten- und Krankenversicherung sieht es das Bundesverfassungsgericht anders. Familien erbrächten zwar einen generativen Beitrag für die Sozialversicherung, die derzeitige Ausgestaltung der Beitragserhebung sei allerdings noch im Rahmen des gesetzgeberischen Spielraums und nicht verfassungswidrig. Die Karlsruher Richter bestätigten hier die Entscheidungen der Vorinstanzen.
„Wir freuen uns, dass das Bundesverfassungsgericht unserer Argumentation in der Pflegeversicherung größtenteils gefolgt ist. In der Renten- und Krankenversicherung bringt die Abweisung der Verfassungsbeschwerden Klarheit, dass familiengerechte Sozialversicherungsbeiträge nur auf dem politischen Wege zu erreichen sind“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes.
Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken, betont: „Familien sorgen durch die Betreuung und Erziehung ihrer Kinder überhaupt erst für die Zukunftsfähigkeit unseres solidarischen Generationenvertrages. Die Einführung eines Kinderfreibetrages in allen Zweigen der Sozialversicherung ist weiterhin ein wichtiges Ziel der Familienverbände.“
2001 hatte das Bundesverfassungsgericht im Pflegeversicherungsurteil entschieden, dass es mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren ist, wenn Eltern in der gesetzlichen Sozialversicherung genau so stark belastet werden wie Menschen ohne Kindesunterhaltspflichten. Heute hat das Bundesverfassungsgericht die Bedeutung dieses Grundsatzes auf die Pflegeversicherung beschränkt. Hier verpflichtet das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber, bis zum 31. Juli 2023 eine Beitragsentlastung gestaffelt nach der Kinderzahl einzuführen.
„So erfreulich die heutige Entscheidung zur sozialen Pflegeversicherung auch für Familien ist, sie betrifft leider nur den ökonomisch unbedeutendsten der drei Sozialversicherungszweige“, betont Ulrich Hoffmann. „So kann es nicht gelingen, Familien aus der strukturellen Benachteiligung und der Armut zu holen. In den für Familien finanziell entscheidenderen Zweigen der Renten- und Krankenversicherung bedeutet die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eine Verlagerung von der juristischen auf die politische Ebene. Die Hoffnung der Klagefamilien lag beim Bundesverfassungsgericht, das sich bereits in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder als Garant eines familiengerechten Steuer- und Sozialsystems hervorgetan hat. Die Karlsruher Richter weisen uns nun einen neuen Weg: Nicht über Klagen, sondern über den politischen Diskurs ist Beitragsgerechtigkeit zu erreichen. Nicht nur im Interesse der Familien, sondern in erster Linie der Gesellschaft, brauchen wir eine strukturelle Reform der gesetzlichen Sozialversicherung, die die Erziehung von Kindern gerecht bewertet.“
Das politische Anliegen der Familien habe Bedeutung für die gesamte Sozialversicherung, wie Klaus Zeh erläutert: „Die auf die sozialen Sicherungssysteme zukommenden Herausforderungen lassen sich nur bewältigen, wenn die Sozialversicherung bei der Beitragserhebung auf die Leistungsfähigkeit Rücksicht nimmt. Daher ist der heutige Tag auch ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Sozialversicherung, die ihren Auftrag eines gerechten sozialen Ausgleichs erfüllt, anstatt durch übermäßige Beitragsbelastungen selbst Armut zu erzeugen.“
Die Familienverbände sind der Auffassung, die Sozialversicherung dürfe aus Gründen der Generationengerechtigkeit keine ökonomischen Anreize gegen Kinder setzen und gleichzeitig den Familien in der Erziehungsphase dringend benötigte Mittel entziehen. Die gegenwärtige und die nächste Generation würden dadurch übermäßig belastet. Durch die doppelte Belastung von Familien in der Sozialversicherung – durch Geldbeiträge und den generativen Beitrag der Kindererziehung – rutschen Familien mit zwei Kindern mit knapp 2.500 Euro unter das Existenzminimum. Das zeigten Berechnungen im Horizontalen Vergleich 2022. Durch die Einführung eines Kinderfreibetrages bei der Beitragserhebung zur Sozialversicherung könnten Familien während der aktiven Familienphase deutlich entlastet werden. Dadurch könnten Armutsrisiken und eine Verstetigung von Armut bis in Folgegenerationen hinein verhindert werden.
Politisch geht es auch um eine Berücksichtigung des Klima-Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021. Dazu führt Ulrich Hoffmann aus: „Lasten müssen innerhalb und zwischen den Generationen fair verteilt werden. Eine Sozialversicherung, die die in die Zukunft gerichteten generativen Beiträge vernachlässigt, verteilt die Freiheitschancen zu Lasten der nächsten Generation, der im demografischen Wandel immer weniger Spielräume bleiben. Eine strukturelle Benachteiligung von Familien ist weder generationengerecht noch nachhaltig.“
Weitere Informationen
Kampagnen-Webseite „Wir jammern nicht, wir klagen“
Horizontaler Vergleich 2022 (PDF)
FAQs der Familienverbände zu den Elternklagen:
Der Deutsche Familienverband ist die größte parteiunabhängige, überkonfessionelle und mitgliedergetragene Interessenvertretung der Familien in Deutschland.
Deutscher Familienverband e.V.
Herausgeber: Bundesgeschäftsführer Sebastian Heimann
Seelingstraße 58
14059 Berlin
Tel.: 030 / 30 88 29 60
Fax: 030 / 30 88 29 61
E-Mail: redaktion@deutscher-familienverband.de
Web: www.deutscher-familienverband.de

Mit sehenden Augen blind an die Wand 

In seinem Aufsatz des Monats beleuchtet das Institut für Demographie, Allgemeinwohl und Familie e.V., die Situation von kinderreichen Familien in Zeiten von Teuerung und wirtschaftlichen Engpässen.

Steigende Inflation und Energiepreise und die Bundesregierung packt die Gießkanne aus.  Die Leidtragenden sind wie so oft kinderreiche Familienhaushalte.

Von Miodrag Soric

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Neue Regierung? Was nun passieren muss !

Im Rückblick auf 16 traurige Jahre unter der Kanzlerschaft von Frau Merkel haben sich die ökonomischen und gesellschaftlichen Verhältnisse für Familien, besonders der kinderreichen, stetig verschlechtert. Der Horizontale Vergleich, den  der Deutsche Familienverband jährlich errechnet, zeigt den zunehmenden Schwund des frei verfügbaren Einkommens mit jedem weiteren Kind. Gerade jene Familien, die am meisten für unseren Generationenvertrag leisten, wurden am brutalsten ausgeraubt.

https://www.deutscher-familienverband.de/wp-content/uploads/2021/02/210219_HV_2021.pdf

 

Eine völlig verfehlte Familienpolitik!

Pressemitteilung

Die Stimmen sind zwar ausgezählt und die Wahl ist vorbei; das Ergebnis ist jedoch immer noch völlig offen

Eine Einschätzung von Dr. Elisabeth Müller, Vorsitzende des Verbands kinderreicher Familien e. V., zur Bundestagswahl und was nun passieren muss

Mönchengladbach, 28.09.2021. Als Verband, der sich für die Interessen von Familien mit drei und mehr Kindern einsetzt, erwarten wir eine zügige Durchführung von Sondierungsgesprächen ohne taktisches Kalkül und ohne Offenlassen von möglichen Hintertüren, die das politische Berlin und damit auch uns in ihrem Alltagsgeschäft lähmen könnten. „Wir wissen sehr wohl, dass sich keine einfachen Koalitionsgespräche abzeichnen werden, aber es gibt insbesondere im sozialpolitischen Bereich so viele dringende Fragestellungen, die gelöst werden müssen und die keinesfalls eines weiteren zeitlichen Aufschubs bedürfen“, gibt Müller zu bedenken. Die nächste Bundesregierung muss Familien stärker in den Blick nehmen und konsequent die Interessen von Mehrkindfamilien, insbesondere bei Wohnen, Mobilität, Renten und Besteuerung berücksichtigen, denn Deutschland braucht endlich eine attraktive Familienpolitik, in der das Lebensmodell „familie3plus“ weiterhin gelebt werden kann und ohne Einbußen wertgeschätzt wird. „Es braucht eine Regierung, die aktiv in eine familiengerechte Politik investiert“, so die Vorsitzende.

Ende der Pressemitteilung
https://www.kinderreichefamilien.de/pressemitteilungen.html

Über den Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V.
Der Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD) ist im Jahr 2011 aus der Initiative engagierter kinderreicher Familien entstanden; vertritt 1,4 Millionen Mehrkindfamilien in Deutschland und setzt sich in Politik, Wirtschaft und Medien für ihre Interessen ein. Der Verband versteht sich als Netzwerk von und für Mehrkindfamilien, die sich untereinander unterstützen und die Öffentlichkeit für ihre Anliegen erreichen wollen. Der Verband ist konfessionell ungebunden und überparteilich. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.kinderreichefamilien.de

 

Rentensystem auf dem Holzweg, denn …

… es werden immer weniger Kinder geboren.

Herr Dr. Johannes Resch hat sich eingehend mit dem fahrlässigen bundesdeutschen Rentensystem befasst. Er legt den Finger in die Wunde unseres Generationenvertrages.

Lesen Sie selbst, woran unser Rentensystem seit seiner Entstehung 1957 krankt. Die Vernachlässigung elterlicher Erziehungsarbeit in deren Altersversorgung war schon damals absehbar. Trotzdem hat sich, trotz zahlreicher Eingaben von Familienverbänden, seither keine Regierung angeschickt, den Fehler im System zu beseitigen. De facto stemmen Eltern bis heute auf eigene Kosten den Nachwuchs, der künftig alle Rentner alimentieren soll, egal ob sie Kindern ein Leben ermöglichten oder nicht.

Ein überaus wichtiges Dokument:

https://www.johannes-resch.de/.cm4all/uproc.php/0/factum%20-%20Holzweg.pdf?cdp=a&_=17be0ac0408

 

 

Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl im September 2021

Das Bündnis  RETTET  DIE  FAMILIE, bestehend aus 17  Initiativen, die diverse Benachteiligungen von Familien in unserer Gesellschaft aufzeigen, hat zur Bundestagswahl im September 2021 den im Bundestag vertretenen Parteien fünf Wahlprüfsteine zur Beantwortung vorgelegt. Leider haben die FDP, die Grünen, die Linken, die Partei, die Piraten und Tierschutz auf unsere Fragen nicht geantwortet (Stand 27.07.2021). Das heißt, für diese Parteien spielt weder das Elternrecht gem. Art 6 GG, noch die familiengerecht ökonomische Ausstattung von Familien mit Kindern  gem Art. 3 GG ( Gleichheitsgrundsatz ) eine Rolle.

Lesen Sie hier, was CDU/CSU, SPD, AfD, Freie Wähler und ÖDP (Öklologisch Demokratische Partei ) auf unsere Fragen antworten, und treffen Sie Ihre Wahl entsprechend.

Anmerkung:

Bitte achten Sie auch darauf, inwieweit auf die Fragen tatsächlich eingegangen und inwieweit nur ausgewichen wurde.

Antworten aller Parteien