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„Eltern sein in Deutschland“ – fragwürdiger 9. Familienbericht

Familienbericht der Bundesregierung: Ein Kommentar des Präsidenten des Deutschen Familienverbands, Dr. Klaus Zeh

8. Juli 2021|Familienbericht

Dr. Klaus Zeh

In diesem so umfangreichen Familienbericht der Bundesregierung finden sich so viele – gute wie problematische – Vorschläge, dass für einen kurzen Kommentar eine thematische Begrenzung erforderlich ist.

Ich möchte in unserer Kommentierung kurz eingehen auf:

  • Den Grundtenor und die Zielsetzung des Berichts
  • Die finanzielle Situation von Familien und die Bedeutung des Ehegattensplittings, vor allem für Familien mit mehreren Kindern
  • Die Beitragsgerechtigkeit für Familien in den Sozialversicherungen
  • Die Wohnsituation von Familien
  • Und die Voraussetzungen für echte Wahlfreiheit bei der Vereinbarung von Familien- und Erwerbsarbeit


1. Zur Zielsetzung und zur Grundausrichtung des Berichts:

Der Neunte Familienbericht trägt den Titel „Eltern sein in Deutschland“ – leider entsteht insgesamt aber der Eindruck, dass bei weitem nicht alle Bedürfnisse von Eltern in den Blick kommen, sondern vor allem ein bestimmtes Leitbild: nämlich das einer doppelten Erwerbstätigkeit beider Eltern mit möglichst kurzen Erziehungsphasen.

Dieser Blick führt zu einer stark arbeitsmarktpolitischen und an der Wirtschaft ausgerichteten Perspektive auf die Familienpolitik – teilweise sehr zum Schaden derjenigen Familien, die einen anderen Weg wählen wollen.


2. Den größten Schaden richtet dabei die Forderung an, das Ehegattensplitting abzuschaffen:

Unter dem Motto „Einstieg in den Ausstieg beim Ehegattensplitting“ (Empfehlung 10.6.2) empfiehlt die Berichtskommission, künftig das Ehegattensplitting abzuschaffen und durch ein Realsplitting zu ersetzen, wie es das bereits für geschiedene Ehen gibt. Der Bericht denkt die Ehe also gleichsam von der Scheidung her und will Mütter zur Aufnahme oder Ausweitung einer Erwerbstätigkeit bringen.

Hinter diesem Vorstoß steckt ein großer und gefährlicher Irrtum: Das Ehegattensplitting ist keine Eheförderung, die zur Erreichung bestimmter arbeitsmarktpolitischer Ziele einfach abgeschafft werden kann. Das Ehegattensplitting ist die verfassungskonforme und sachgerechte Besteuerung der Ehe als Erwerbs- und Wirtschaftsgemeinschaft.

Die Abschaffung des Ehegattensplittings ist aber nicht nur verfassungsrechtlich eine Illusion. Sie wäre auch finanziell verheerend für Familien. Man liest Zahlen zum Beispiel vom Deutschen Institut für Wirtschaftsförderung, die auf Steuermehreinnahmen von bis zu 26 Milliarden Euro durch die Abschaffung des Splitting hoffen. Inwieweit diese Zahlen so zutreffen, ist sehr fraglich – sicher ist aber: Diese Steuereinnahmen werden den Familien im Portemonnaie fehlen.

Das gilt vor allem für Familien, die nur mit einem oder anderthalb Einkommen auskommen müssen, weil ein Partner zugunsten der Kindererziehung auf Erwerbstätigkeit verzichtet. Das trifft vor allem bei Familien mit mehreren Kindern. Diese Familien liegen nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben aber bereits jetzt unter dem steuerrechtlichen Existenzminimum, sogar wenn sie ein Durchschnittseinkommen verdienen. Mit dem Aus für das Ehegattensplitting rutschen sie vollends in die Armut.

Als ersten Schritt fordert die Kommission, bei der Lohnsteuer die Steuerklassen III/V abzuschaffen und die Steuerklassenwahl IV/IV mit Faktorverfahren zum Standard zu machen. Dabei kommen beide Eltern in Steuerklasse IV, der Splittingeffekt wird durch einen Faktor vorweggenommen. Dieses Verfahren kann ohne gute Beratung die Eltern allerdings teuer zu stehen kommen: entweder sie zahlen im Monat zu wenig Lohnsteuer, dann müssen sie am Jahresende nachzahlen, oder sie zahlen zu viel Steuern, dann geben sie dem Staat ein zinsloses Darlehen. Deshalb nutzen auch kaum Familien dieses Verfahren.


3. Hier zeigt sich ein weiteres Manko des Berichts: Der fehlende Blick auf die kinderreichen Familien:

Ich warne davor, sich zu zersplittern und – plakativ ausgedrückt – über der Mehr-Eltern-Familie die Mehr-Kind-Familien zu vergessen. Kinderreiche Familien sind der Dreh- und Angelpunkt für die demografische Entwicklung, sie leisten besonders viel für die Gesellschaft und bezahlen dafür mit besonders hohen Belastungen. Gerade sie würden von vielen Empfehlungen des Berichts aber nicht profitieren, sondern sich sogar schlechter stehen.


4. Familien durch Beitragsgerechtigkeit entlasten:

Damit sich Erwerbsarbeit für Familien lohnt, muss man bei den Sozialabgaben von Familien ansetzen.

Bislang zahlen Familien – bis auf den kleinen Kinderlosenzuschlag in der Pflege – die gleichen Sozialbeiträge wie Versicherte ohne Kinder. Dadurch zahlen sie doppelt ein: Einmal per Geldbeitrag und noch einmal per generativem Beitrag, also durch die Erziehung der künftigen Beitragszahler. Diese doppelte Beitragszahlung kostet Familien jeden Monat pro Kind 230 Euro Strafabgaben. Das ist mehr als das Kindergeld.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2001 eine Beitragsentlastung für Familien in der Pflegeversicherung vorgegeben und den Gesetzgeber zu einer Prüfung der Renten- und Krankenversicherung verpflichtet. Der Deutsche Familienverband kämpft zusammen mit dem Familienbund der Katholiken und Tausenden Familien mit Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht darum, dass diese Vorgaben endlich ungesetzt werden. Wir fordern dafür einen Kinderfreibetrag in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung (www.elternklagen.de).

Zu dieser zentralen Herausforderung nimmt der Bericht aber überhaupt nicht Stellung. Stattdessen wird gefordert, auch noch die Familienmitversicherung für Ehepartner abzuschaffen, obwohl Versicherte aus ihrem Bruttoeinkommen natürlich Kranken- und Pflegebeiträge auch auf das Existenzminimum bzw. den Unterhaltsanspruch des nicht erwerbstätigen Ehepartners zahlen.


5. Weitere Herausforderung ist es, Kinder steuerlich besser zu berücksichtigen und Familien besser zu fördern:

Für die künftige Förderung von Familien setzt der Bericht auf eine Familienabsicherung in Anlehnung an die Kindergrundsicherung (Empfehlung 10.7.2). Dafür werden bislang nur erste Eckpunkte genannt, so dass wir den Vorschlag noch nicht abschließend beurteilen können. Deshalb nur einige Hinweise: Eine gebündelte Leistung birgt immer die Gefahr, dass durch den Wegfall anderer Leistungen nur geringe Verbesserungen bei Familien ankommen oder dass sie sich sogar schlechter stehen. Und falls es überhaupt zu Verbesserungen kommt, finanzieren Familien sie durch die Abschaffung des Ehegattensplittings selbst.

Sehr bedenklich stimmen uns außerdem die Ausführungen im Bericht zu einem „neuen Verständnis des Subsidiaritätsprinzips im Verhältnis zwischen Kindern, Eltern und Staat“ (S. 477). Hier muss klargestellt werden: Nicht der Staat, sondern die Eltern haben die Erstverantwortung für die Erziehung der Kinder. Dem Staat obliegt ein Wächteramt, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Diese in der Verfassung verankerte Balance muss erhalten bleiben, sonst schaden wir den Kindern.

Als Weg zu einer besseren steuerlichen Berücksichtigung von Kindern und einer transparenten Familienförderung fordert der DFV die Erhöhung des steuerlichen Kinderfreibetrags auf die Höhe des Grundfreibetrags von Erwachsenen (also von 8.388 Euro auf 9.744 Euro pro Kind und Jahr) und die entsprechende Anhebung des Kindergeldes. Damit jedes Kind dem Staat gleich viel wert ist, muss das Kindergeld auf die Höhe der maximalen steuerlichen Wirkung des Kinderfreibetrags angehoben werden. Das entspricht schon beim allgemeinen Spitzensteuersatz von 42% (also ohne Reichensteuer) einem Betrag von mindestens 340 Euro pro Kind und Monat.


6. Positiv ist, dass der Bericht die Wohnsituation von Familien beleuchtet:

An der Wohnung hängt die Entwicklung der Kinder. Das sehen wir gerade in Corona-Zeiten überdeutlich. Trotzdem kommt das Thema Wohnen in der familienpolitischen Diskussion kaum vor. Deshalb begrüßen wir, dass sich der Bericht ausführlich mit dem bezahlbaren und familiengerechten Wohnen beschäftigt.

Allerdings müssen hier einige Empfehlungen noch einmal überdacht und vertieft werden:

Erstens: Das Baukindergeld: Die Berichtskommission ührt die wichtige Bedeutung von Wohneigentum für Familien aus, kritisiert aber das wichtigste Instrument der Wohneigentumsförderung für Familien. Das Baukindergeld ist keine Leistung, die Wohlhabende einfach mal so mitgenommen haben. Es hat vor allem junge Familien mit kleinen Kindern und Familien mit geringerem Einkommen erreicht. Es muss fortgeführt und entfristet werden, damit Familien auch weiterhin eine Perspektive haben, Wohneigentum zu erwerben.

Zweitens: Die explodierte Grunderwerbsteuer. Der Bericht fordert hier zwar Entlastungen für Familien, wird aber nicht konkret. Gefordert ist eine Wiedereinführung von Familien-Freibeträgen, und zwar nicht anstatt, sondern zusätzlich zum Baukindergeld. Diese Freibeträge waren schon Teil des Koalitionsvertrages, aber die Bundesregierung ist hier vor den Ländern eingeknickt.

Drittens: Die familienorientierte Bauleitplanung. Der Bericht empfiehlt zu Recht, bei der Bauleitplanung die Bedürfnisse von Familien stärker zu berücksichtigen. Wir haben dafür eine konkrete Forderung, nämlich eine Quote von mindestens 20% für bezahlbare Familienwohnungen im Baugesetzbuch.


7. Zum Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf und der fehlenden Wahlfreiheit für Eltern:

Wie schon dargestellt, zieht sich durch den ganzen Bericht die viel zu einseitige Zielsetzung einer erwerbsorientierten Familienpolitik.

Dieses Ziel nimmt aber bei weitem nicht alle Familien mit. Viele Familien wünschen sich keine doppelte Vollzeiterwerbstätigkeit beider Eltern. Das belegen auch die hoch interessanten Erkenntnisse der im Zusammenhang mit dem 9. Familienbericht durchgeführten Allensbach-Studie „Elternschaft heute“ (Kapitel 5).

Tatsächlich fühlen sich viele Eltern durch dieses Leitbild sogar unter Druck gesetzt. Befragt danach, was es Eltern heute schwerer macht, Kinder zu erziehen, antworten 78% – also über drei Viertel! – aller Eltern, dass sie darunter leiden, dass sie immer mehr organisieren, aushandeln und abstimmen müssen, wenn beide Partner erwerbstätig sind. (Tab. 5-1, S. 166).

Das sind keine Argumente gegen die Erwerbstätigkeit von Frauen. Mütter sind heute gut ausgebildet und wollen sich beruflich gut entwickeln können, und Väter wollen nicht rund um die Uhr schuften, sondern sich mehr und besser um ihre Kinder kümmern können. Aber Eltern brauchen mehr Zeit für ihre Kinder, nicht weniger. Bindung braucht Zeit, um zu wachsen. Mütter und Väter müssen sich frei entscheiden können, wie sie als Familie leben wollen. Das Grundgesetz gibt ihnen diese Wahlfreiheit und verpflichtet den Staat, die Entscheidungen der Eltern anzuerkennen und dafür die Voraussetzungen zu schaffen.

Dazu gehören gute Kinderbetreuungsangebote. Dazu gehört aber zum Beispiel auch eine Leistung, die die dreijährige gesetzliche Elternzeit für Eltern absichert, die ihre Kinder selber betreuen wollen und für die der DFV ein Betreuungsbudget bis zum 3. Geburtstag des Kindes vorschlägt.


Zum Schluss noch einmal die wichtigsten Herausforderungen in fünf Punkten:

  1. Familienpolitik muss Familien in den Mittelpunkt stellen, nicht Arbeitsmarkt oder Wirtschaft. Wie wichtig das ist, sehen wir gerade jetzt in der Pandemie, wo die Bedürfnisse von Eltern und Kindern kaum eine Rolle in der Politik spielen.
  2. Die Abschaffung des Ehegattensplittings ist ein verfassungsrechtlicher Irrweg und macht Familien mit mehreren Kindern und nur einem Einkommen noch ärmer.
  3. Um Erwerbsarbeit von Familien zu fördern und die Vorgaben der Verfassung umzusetzen, müssen Familien von den Beiträgen zur Renten-, Pflege- und Krankenversicherung entlastet werden.
  4. Die Entwicklung der Kinder steht und fällt mit familiengerechtem und bezahlbarem Wohnraum. Dafür braucht es eine familienorientierte Wohneigentumsförderung, auf die sich Familien auch dauerhaft verlassen können.
  5. Eltern brauchen Wahlfreiheit, wie sie Kinderbetreuung und Beruf vereinbaren wollen, und sie müssen sich diese Wahlfreiheit auch leisten können. Dafür steht der Staat in der Pflicht.

Dr. Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes, Minister a.D.

Offener Brief an den Deutschen Frauenrat

Der Vorstand des Verbands Familienarbeit e.V. wendet sich mit diesem offenen Brief an den Deutschen Frauenrat ( DF ). Dieser hatte sich im November 2020  in einer Erklärung gegen „rechtspopulistische“ und „rechtsextremistische Kräfte“ gewandt, die „unsere Demokratie unterwandern“. Solche Tendenzen unterstellt der DF allen Bündnissen, die sich für eine  intakte Familie aus Vater, Mutter und Kindern und einen adäquaten finanziellen Ausgleich für Erziehungsarbeit der Eltern einsetzen ( z. B. Bündnis RETTET DIE FAMILIE )

Offener Brief an den Deutschen Frauenrat

Familienreport der BRD 2020 mit erheblichen Defiziten!

Herr Dr. Johannes Resch vom Verband Familienarbeit e.V. äußert sich zum „Familienreport 2020 der BRD“ und kritisiert, dass die dort angeführten Zahlen die Lebenswirklichkeit der Familien in Deutschland massiv beschönigen und somit für sie ein weit höheres Armutsrisiko bedeuten.

PM Familienreport 2020

SPD-Wahlprogramm: Abschaffung des Ehegattensplittings drückt Familien in die Armut

Das Aus des Ehegattensplittings bestraft vor allem kinderreiche Familien. Anstatt für eine gerechte Besteuerung von Familien einzutreten, setzt die SPD auf eine alte und verfassungswackelige Idee, warnt Sebastian Heimann, der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes DFV.

(Berlin). „Die Abschaffung des Ehegattensplittings ist eine familien- und steuerpolitische Bankrotterklärung“, sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes (DFV). „Das Ziel einer guten Politik muss immer sein, Eltern und Kinder in jeder Familienform zu unterstützen, nicht abzustrafen.“

Falsche Annahmen über die Effekte des Ehegattensplittings können nur zu unklugen Wahlkampfideen heranreifen. Die Abschaffung des Ehegattensplittings wird vor allem Zwei- und Mehrkindfamilien finanziell hart treffen – also gerade diejenigen Familien, die für den Sozialstaat und den Generationenvertrag Sozialversicherung am wichtigsten sind.

„Es ist schlichtweg Humbug zu behaupten, Nutznießer des Ehegattensplittings seien vor allem Alleinverdiener-Ehepaare“, stellt Heimann klar. „Von den Sozialdemokraten hätte ich mir in der ideologisch aufgeheizten Debatte um das Ehegattensplitting klare Fakten gewünscht. Das Ehegattensplitting ist nichts anderes als eine sachgerechte Besteuerung einer Erwerbs- und Wirtschaftsgemeinschaft, mehrfach vom Bundesverfassungsgericht bestätigt.“

Der DFV sperrt sich keinesfalls gegen eine Diskussion um die Reform des Ehegattensplittings. Klar muss jedoch sein, dass nach Leistungsfähigkeit besteuert werden muss. Es ist einleuchtend, dass Eltern mit zwei, drei oder vier Kindern weniger finanziell leistungsfähig sind als jemand, der keine Unterhaltspflichten für Kinder zu tragen hat.

Nicht das Ehegattensplitting ist im fiskalischen Bereich das eigentliche Problem und verhindert Erwerbsarbeit. Es ist ein durch und durch unsolidarisches Sozialversicherungssystem, das nicht nur Familien doppelt belastet, sondern dem Leistungsfähigkeitsprinzip völlig zuwiderläuft.

„Schon jetzt lebt eine Familie mit zwei Kindern – sogar bei einem Durchschnittseinkommen – nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben unter dem steuerrechtlichen Existenzminimum, wie der DFV regelmäßig in seinem Horizontalen Einkommensvergleich vorrechnet. Das Aus für das Ehegattensplitting würde Familien endgültig in die Armut drücken“, sagt Heimann.


Weitere Informationen

Horizontaler Vergleich 2021 – Was am Monatsende übrig bleibt (PDF)

Familienförderung 2021 – Nebelkerzen statt realer Entlastung (PDF)

Erklärfilm: Generationenvertrag Sozialversicherung

Hier twittert unser Bundesgeschäftsführer

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Familien mit mehreren Kindern weiterhin benachteiligt!

Elterngeld-Reform: Familien mit mehreren Kindern weiter benachteiligt

Heute berät der Bundestag über Änderungen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz. Der Deutsche Familienverband bemängelt, dass wesentliche Verbesserungen für viele Familien ausbleiben.

 

Elterngeld-Reform: Familien mit mehreren Kindern weiter benachteiligt

Kinderbonus ja, aber nicht nur!

Der Deutsche Familienverband mit seinem Präsidenten Dr. Klaus Zeh setzt sich dafür ein, die Familienarbeit während des Corona-Lockdowns nicht nur zu honorieren, sondern auch künftig in Bildung und Betreuung zu investieren. Dabei widerspricht er der Meinung, gute Betreuung und frühkindliche Bildung von Kleinkindern könne ausschließlich in Kitas stattfinden. Das bedeutet, dass auch familiäre Betreuung gleichermaßen honoriert gehört.

Die Corona-Pandemie hat wieder einmal die außerordentliche Bedeutung von Familien für unsere Gesellschaft ins Bewusstsein gerückt. Ohne sie wäre der Lockdown nicht so erfolgreich gewesen. Mit dem Kinderbonus zollt die Bundesregierung der doppelten Belastung von Familien verdienterweise Anerkennung. Die Systemrelevanz von Familien sollte sich noch stärker in der Familienpolitik widerspiegeln, findet der Deutsche Familienverband…..

Weiterlesen:

https://www.deutscher-familienverband.de/deutscher-familienverband-kinderbonus-ja-aber-nicht-nur/

Geheuchelter Lebensschutz

Die Absicht der Regierung, anlässlich er ausgerufenen Corona-Pandemie das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit ( Art. 2,2 )  v o r  das Grundrecht auf die unantastbare Würde  j e d e s  Menschen zu stellen, kann nur Heuchelei sein, solange sie achselzuckend zusieht, wie jährlich in Deutschland mehr als 100 000 gezeugte Kinder aus dem Mutterleib abgetrieben werden. Die „christlichen Grundwerte“ pausenlos auf den Lippen verstößt sie nicht nur gegen diese, sondern auch gegen ihre staatstragende Pflicht, für ausreichenden Nachwuchs zu sorgen, damit zukünftig der Generationenvertrag zwischen JUNG und ALT funktioniert. Schon weiß man nicht, wie die Renten der Babyboomer in 5 Jahren finanziert werden sollen, weil  sich seit 1965 die Geburtenzahl halbiert hat.

Herr Eugen Abler greift auf „Klartext Abler“ dieses Thema auf und mahnt wie ein Prophet, das gottlose Treiben zu beenden.

„Wir tragen einen langen Spieß und sind die sieben Schwaben…“

Aus unseren Schultagen erinnern wir Oberschwaben uns an den Schwank von den sieben Schwaben, die bewaffnet mit einem langen Spieß gegen ein schreckliches Ungeheuer zu Felde zogen, vor dem die Menschen im Land in Angst und Schrecken geraten waren. Die sieben Eiferer scheuten keine Mühe, sich der Herausforderung zu stellen. Mit markigen Sprüchen sprachen sie sich gegenseitig Mut für den riskanten Angriff zu. Allerdings stellte sich der Feind letztlich als ein braves Häslein heraus, das munter weiter hoppelte. Die tapferen Helden mussten beschämt abziehen.

 

In solchen seit Generationen tradierten Geschichten steckt eine Menge Weisheit. Kann es sein, dass das Häslein heute Covid 19 heißt? Kann es sein, dass der lange Spieß namens „Lockdown“ ein ineffektives Mittel ist, den scheinbaren Feind zu bekämpfen? Kann es sein, dass das Virus  hurtig entschwand und sich nun ins Fäustchen lacht? Ich meine: Wie die sieben Schwaben  zur Freude ihrer Frauen und Kinder zurück kehrten in ihre Dörfer, so sollten auch wir unsere Angstmasken abnehmen und zurück kehren zu einem Leben ohne Panik und zu einer Begegnung „vis a` vis“, um einander wieder näher zu kommen.

Ich will nicht leugnen, dass unsere Gesellschaft bedroht ist. Aber der Feind heißt nicht Covid 19. Er hat viele Namen: Waffenexporte in instabile Staaten, Sanktionen gegen unschuldige Völker, bissige Unterstellungen und Diffamierungen gegenüber Nachbarstaaten, Sklavenlöhne für Pflegedienste, Familienarmut, Altersarmut – wahrhaft kein Häslein, sondern ein riesiges Ungeheuer. Und  d e m  gilt es, den Kampf anzusagen!

Bärbel Fischer

Zum heutigen Tag der Familie

Hat Familie eine Zukunft?    

   Bei einem „Weiter so“ hat sie das nicht

Der Verband Familienarbeit e.V. mahnt in seiner Pressemeldung: Ein „Weiter so“ in der Familien-und Rentenpolitik raubt Familien und Gesellschaft  die Zukunft.

 PM Tag der Familie