Bayern beispiellos: Taten statt Worte!

Bayern setzt Maßstäbe in der Familienpolitik

Das Bayerische Familiengeld kommt! Die Bayerische Staatsregierung hat Anfang Mai den Gesetzentwurf auf den Weg gebracht für Bayerns neue Familienleistung!

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Die CSU ist der Überzeugung: Eltern wissen am besten, was gut für ihre Kinder ist. Aus diesem Grund führen wir in Bayern das Familiengeld ein:

  • Familiengeld heißt: 250 Euro pro Monat für alle ein- und zweijährigen Kinder, ab dem dritten Kind sogar 300 Euro
  • Das Bayerische Familiengeld erhalten alle Familien, denn es wird unabhängig vom Einkommen gewährt.
  • Die Leistung wird unabhängig davon gewährt, ob das Kind eine Krippe besucht oder nicht.
  • Das Familiengeld wird unbürokratisch ausbezahlt.
  • Das Familiengeld wird nicht auf Hartz IV oder andere Sozialleistungen angerechnet, daher profitieren insbesondere auch Geringverdiener und Alleinerziehende.
  • Gleichzeitig treiben wir den Ausbau von Kinderbetreuungsmöglichkeiten weiter voran.

https://www.csu.de/familiengeld/

Füllhorn oder Mogelpackung?

Immer wieder verwechseln Mitbürger und selbst Journalisten Kindergeld, Erziehungsgeld, Elterngeld, Betreuungsgeld!  Wer kennt sich da noch aus? Was daherkommt wie ein Füllhorn, das ohne Unterlass über Familien ausgeschüttet wird, erweist sich meist als Mogelpackung. Es ist an der Zeit, hier in Kürze Klarheit zu schaffen.

Ein Klärungsversuch 

  • Das staatliche Kindergeld ist zur Hälfte die Rückerstattung jener Steuern, die der Fiskus zu Unrecht auf die Existenzminima der Kinder erhebt. Von 39 Mrd. sind nur 19,5 Mrd. echte Leistung, decken also nur den halben Bedarf. (Quelle: Deutscher Familienverband:

http://www.deutscher-familienverband.de/jdownloads/Publikationen/DFV_Familienfoerderung_Online.pdf)

und

http://www.t-online.de/eltern/familie/id_78863064/ex-sozialrichter-borchert-kindergeld-ist-rueckgabe-von-diebesgut-.html

 

  • Das zweijährige Erziehungsgeld wurde 2006 zugunsten des Elterngeldes abgeschafft. Die Höhe des Erziehungsgelds bemaß sich an der Bedürftigkeit der Eltern, half also Eltern mehrerer Kinder und Alleinerziehenden.

 

  • Ganz anders das einkommensabhängige, einjährige Elterngeld,  das 2007 von Frau v.d. Leyen eingeführt wurde. Seither bekommen bedürftige Mütter den Mindestsatz (300.-), weil ihr Einkommen vor der Geburt logischerweise minimal war. Wer seither die höchsten Einkommen vor der Niederkunft hat, bezieht den Höchstbetrag (1800.-) Jahresdifferenz:  18 000.- Das Ziel, mehr Akademikerkinder zu bekommen, wurde jedoch weit verfehlt.

 

  • Das  kurzlebige Betreuungsgeld BT von 150.- sollte jenen Müttern Anerkennung verschaffen, die ihre Kinder alternativ zur Krippe erziehen (lassen). Immerhin ersparten sie dadurch dem Steuerzahler 1000.- Kosten pro Krippenplatz. Auf Betreiben der linken Parteien wurde das BT vom Bundesverfassungsgericht zwar nicht abgeschafft, sondern vom Bund an die Länder verwiesen. Nur Bayern und Thüringen zahlen das BT weiterhin.

 

  • Und nun zaubert Frau Schwesig das Familiengeld FG ( bis zu 300.-) aus dem Hut. Es soll bezahlt werden, wenn beide Eltern je 32-36 Wochenstunden erwerbstätig sind. Die Absicht: Das FG soll erstens Väter zur hälftigen Familienarbeit, zweitens die Arbeitgeber zu mehr Flexibilität zwingen und drittens mütterliche Teilzeitarbeit beenden. Eine Mutter, die  z. B. trotz Säugling bisher 10 Std.Teilzeit  arbeitete, müsste genau wie ihr Partner  künftig 32/36 Std. Erwerbsarbeit leisten. Dies entspricht einem wöchentlichen Plus von 22/26 Std. mütterlicher Abwesenheit vom Kind. Die überwiegende Zeit gehört dem Betrieb, der Familie nur der Rest – und das für mtl. 300.-! Die semantische Umschreibung für das Vorhaben aus dem BMFSFJ lautet : Familienarbeitszeit als Entlastung von Eltern und pflegenden Angehörigen.

Dazu demnächst weitere Einzelheiten zu Nutzen und Risiken des Familiengeldes.

Bärbel Fischer

ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

 

 

 

Offenbarungseid

Am 19. Juli fasste der zuständige Redakteur der Schwäbischen Zeitung die Nachricht aus dem Berliner Familienministerium zu dem geplanten „Familiengeld“ zusammen, einem neuen Coup der rührigen Ministerin Manuela Schwesig mit der Absicht, Frauen nach der Geburt ihrer Kinder mit einer Entschädigung von 300.- Euro zu mindestens 28 betrieblichen Wochenstunden zu bewegen.

Sei es auch der Schwesig´schen Sorge geschuldet, Müttern zu einer auskömmlichen Rente zu verhelfen, so  ist doch das Ansinnen verwerflich, die Neugeborenen, also die Schwächsten im Staate dafür in Haftung zu nehmen. Denn auf deren Rücken werden Konzepte entworfen, um Müttern ein elendes Alter zu ersparen. Mütterlichkeit haben wir aus unserem Wertekanon gestrichen. Ein beschämender Offenbarungseid!

Würde statt dessen die engagierte Frau Schwesig mütterliches Familienengagement der Erwerbsarbeit gleichstellen, d.h. entsprechend steuerpflichtig entgelten, so müssten die Schwächsten unter uns nicht leiden. Doch so  weit geht der ministerielle Blick leider nicht. Zu sehr fühlt sich die SPD-Ministerin der sozialistischen Arbeiter-Doktrin verpflichtet.

 

Brief an den zuständigen Redakteur:

Sehr geehrter Herr Redakteur,

Ihren Kommentar „Einseitige Förderung“ ( 19. 07. 16 ) kann ich voll unterschreiben, wenn es um die neuerliche einseitige Förderung des Modells „Doppelverdiener“ geht. Das Grundgesetz untersagt Einflussnahme durch den Staat auf die Wahl des Erziehungsmodells. Nach § 6 GG steht ausschließlich den Eltern die freie Wahl ihres Familienmodells zu.

Nur ist Frau Schwesig nicht die erste und einzige Ministerin, die gegen das Grundgesetz verstößt.  Das „Elterngeldgesetz“ von Frau U.v.d.Leyen belohnt seit 2007 berufstätige Eltern zum Einen mit dem einkommensabhängigen Elterngeld, zum Anderen mit üppigen Betreuungs-Subventionen, während Mütter mehrerer Kinder, die zwischen den Entbindungen verständlicherweise nicht erwerbsfähig waren, diskriminierend mit dem Mindestbetrag abgefertigt werden. Die monatliche Differenz von Mutter zu Mutter kann bis zu 1500 €, die jährliche Differenz bis zu 18 000 € betragen. Ist einkommensabhängige Bezuschussung etwa keine „einseitige Förderung“?

Lesenswert dazu:

http://www.johannes-resch.de/Elterngeldgesetz-ein-Angriff

Seit Renate Schmidt kümmern sich die Familienministerinnen vorgeblich um eine auskömmliche Rente für Mütter, indem sie zur Freude der Wirtschaft und des Fiskus die Frauen in den Erwerb zwingen. Das ist verständlich, weil seit 1957 unter Konrad Adenauer die Rentenansprüche  ausschließlich an Erwerbseinkünfte gekoppelt wurden.  Wenig Einkünfte – wenig Rente, gute Einkünfte – gute Rente! Ganz aktuell sollen junge Mütter nun 28 Std. dem Betrieb zur Verfügung stehen, während ihre Babys zum Preis von 10,71 € pro Stunde  nach ihrer Mama weinen ( 300.- für 28 Std.!). Doch die schmerzlichen Entbehrungen der Kleinen spielten in den ministeriellen Planspielen noch nie eine Rolle. Abgesehen von den psychischen Folgen längerer Trennung von der Mutter ( wir kennen das ja aus dem Tierreich )  geht es doch um die Kinder, die von ihren Eltern ausdrücklich gewünscht worden waren, die sich sehnen nach dem Arm ihrer eigenen Mutter, ihrem Duft und ihrer vertrauten Stimme. Die psychische Stabilität oder Instabilität genau dieser Kinder wird  unsere Zukunft bestimmen.

Nur noch eines, sehr geehrter Herr Redakteur, mit den 200 Mrd. Familienförderung liegen Sie total falsch. Denn selbst das Familienministerium hat eingeräumt, dass nur ein Viertel dieser Summe den Familien mit Kindern überhaupt zugute kommt. Der Rest sind Sozialleistungen unabhängig von der Kinderzahl.

Dazu der Deutsche Familienverband DFV Berlin:

http://www.deutscher-familienverband.de/jdownloads/Publikationen/DFV_Familienfoerderung_Online.pdf

und der Familienbund:

http://www.familienbund.org/public/files/PDFDateien/fdk_200_mrd_flyer.web.pdf

Leider werden diese Daten in den Medien nicht transportiert. So geistert das 200 Mrd.-Märchen schmählich un-hinterfragt durch die deutschen Redaktionsstuben mit den entsprechenden Reaktionen.

Wir von der „Elterninitiative für Familiengerechtigkeit“ würden uns sehr freuen, wenn es uns gelänge, Ihren und den Blick der Schwäbischen Zeitung Richtung „Realität  von Familien in Deutschland“ zu lenken. Einen erfreulichen Ansatz sehen wir in Ihrem Kommentar.

Wir erwarten Ihre geschätzte Antwort

mit besten Grüßen

Bärbel Fischer, ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

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