AUF DEM HOLZWEG

Das deutsche Rentensystem benachteiligt die Familien, es werden immer weniger Kinder geboren. Damit untergräbt es seine Stabilität und Zu- kunftstauglichkeit.

Dr. Johannes Resch zeigt auf, wie ein leistungsgerechtes Rentenrecht auszusehen hätte.

Und wer ist bei den Kindern?

Die Schwäbische Zeitung berichtet über ein Treffen von Herrn Staatssekretär Volker Schebesta (CDU) vom Kultusministerium, Frau MdL Petra Krebs (Grüne) und Herrn MdL Raimund Haser (CDU) in Kißlegg. Gründe dafür sind der Personalmangel und immer mehr Kinder in Betreuung  in den großen und kleinen Ortschaften des württembergischen Allgäus.
Unter den „professionellen“ Vorschlägen fehlt der praktikabelste, nämlich die staatliche Betreuungssubvention von mtl. 1200 € bis 1300 € den Müttern selbst umzuwidmen, wenn diese bereit sind, ihren Arbeitsplatz über zwei Jahre zu verlassen, um ihr Kind selbst zu betreuen. Das würde die Einrichtung entlasten und wäre auch ein Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit gegenüber Eltern, die ihr Kind selbst betreuen, bisher aber grundgesetzwidrig leer ausgehen.

 

LESERBRIEF

Schwäbische Zeitung, 10. März 2023
 
Und wer ist bei den Kindern?
 
„Viel zu wenige Betreuerinnen für viel zu viele Kinder“ so klagen Eltern und Kommunen. Wie lässt sich dieses Problem lösen ohne Kürzungen oder Schließungen? Jedes Kind von 1 bis 3 Jahren hat seit 2005 einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz, damit die Mütter einen Arbeitsplatz besetzen und Steuern und Sozialabgaben abführen. Im Gegenzug subventionieren wir Steuerzahler jeden Kitaplatz mit 1200 bis 1300 Euro. Von dieser Subvention sind Eltern leider ausgeschlossen, wenn sie ihre Kinder selber betreuen. Diese Regelung verstößt eindeutig gegen das Gleichheitsgebot nach Art. 3 Grundgesetz, nach welchem  jedem betreuten Kind diese staatliche Unterstützung zusteht. Dem Staat ist es also gar nicht erlaubt, verschiedene Arten der Kinderbetreuung ungleich zu finanzieren, da dies einer Bevormundung der Eltern gleichkommt und deren freie Entscheidung unmöglich macht.
 
Herr Staatssekretär Volker Schebesta verspricht: „Die Freude, Kinder ins Leben zu begleiten, wollen wir in den Vordergrund rücken.“ Kinder ins Leben zu begleiten ist nicht auf eine staatliche Einrichtung beschränkt. Es gibt keinen Grund, die U3-Betreuung außerhalb der Familie besser zu honorieren als die innerhalb der Familie. So manche Mutter würde ihr Kind 1:1 selbst in Armen behalten, bekäme sie den Obolus aus der Staatskasse ausbezahlt. Unser Vorschlag: Familienbetreuung genauso bezuschussen wie Kitabetreuung und nach Möglichkeit die Kleinsten sich zuhause liebevoll umsorgt und gebunden entwickeln lassen. Das kostet den Staat keinen einzigen Cent mehr als bislang, außer einer Arbeitsplatzgarantie für die Mütter/Väter nach der Betreuungszeit.

 

Elterninitiative für Familiengerechtigkeit im Bündnis  RETTET  DIE  FAMILIE
Bärbel Fischer
 

Jämmerliches Urteil nach 16 Jahren Einsatz für Familiengerechtigkeit

Weiterleitung > deutscher Familienverband und Familienbund der Katholiken

Bundesverfassungsgericht: Erfolg in Pflegeversicherung, Abweisung in Renten- und Krankenversicherung
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Verfassungsbeschwerden des Deutschen Familienverbandes (DFV) und des Familienbundes der Katholiken (FDK) haben die Familien einen Erfolg bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung erzielt. In der Renten- und Krankenversicherung ist der Einsatz für eine familiengerechte Sozialversicherung trotz der abweisenden Entscheidung politisch umso mehr geboten.
(Berlin.) 16 Jahre lang haben sich Familien durch die Instanzen geklagt und gegen eine ungerechte Ausgestaltung der Sozialversicherungsbeiträge in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung argumentiert. Nach Auffassung der Familienverbände verstößt die doppelte Beitragsbelastung aus Geldbeiträgen und dem generativen Beitrag – also der Kindererziehung – gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes.
Das Bundesverfassungsgericht hat heute dem Klagebegehren dreier Freiburger Familien nur in der Pflegeversicherung stattgegeben. Es sieht eine spezifische Benachteiligung von Familien mit mehreren Kindern, die bei den Pflegeversicherungsbeiträgen gestaffelt nach der Kinderzahl entlastet werden müssten. In der Renten- und Krankenversicherung sieht es das Bundesverfassungsgericht anders. Familien erbrächten zwar einen generativen Beitrag für die Sozialversicherung, die derzeitige Ausgestaltung der Beitragserhebung sei allerdings noch im Rahmen des gesetzgeberischen Spielraums und nicht verfassungswidrig. Die Karlsruher Richter bestätigten hier die Entscheidungen der Vorinstanzen.
„Wir freuen uns, dass das Bundesverfassungsgericht unserer Argumentation in der Pflegeversicherung größtenteils gefolgt ist. In der Renten- und Krankenversicherung bringt die Abweisung der Verfassungsbeschwerden Klarheit, dass familiengerechte Sozialversicherungsbeiträge nur auf dem politischen Wege zu erreichen sind“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes.
Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken, betont: „Familien sorgen durch die Betreuung und Erziehung ihrer Kinder überhaupt erst für die Zukunftsfähigkeit unseres solidarischen Generationenvertrages. Die Einführung eines Kinderfreibetrages in allen Zweigen der Sozialversicherung ist weiterhin ein wichtiges Ziel der Familienverbände.“
2001 hatte das Bundesverfassungsgericht im Pflegeversicherungsurteil entschieden, dass es mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren ist, wenn Eltern in der gesetzlichen Sozialversicherung genau so stark belastet werden wie Menschen ohne Kindesunterhaltspflichten. Heute hat das Bundesverfassungsgericht die Bedeutung dieses Grundsatzes auf die Pflegeversicherung beschränkt. Hier verpflichtet das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber, bis zum 31. Juli 2023 eine Beitragsentlastung gestaffelt nach der Kinderzahl einzuführen.
„So erfreulich die heutige Entscheidung zur sozialen Pflegeversicherung auch für Familien ist, sie betrifft leider nur den ökonomisch unbedeutendsten der drei Sozialversicherungszweige“, betont Ulrich Hoffmann. „So kann es nicht gelingen, Familien aus der strukturellen Benachteiligung und der Armut zu holen. In den für Familien finanziell entscheidenderen Zweigen der Renten- und Krankenversicherung bedeutet die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eine Verlagerung von der juristischen auf die politische Ebene. Die Hoffnung der Klagefamilien lag beim Bundesverfassungsgericht, das sich bereits in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder als Garant eines familiengerechten Steuer- und Sozialsystems hervorgetan hat. Die Karlsruher Richter weisen uns nun einen neuen Weg: Nicht über Klagen, sondern über den politischen Diskurs ist Beitragsgerechtigkeit zu erreichen. Nicht nur im Interesse der Familien, sondern in erster Linie der Gesellschaft, brauchen wir eine strukturelle Reform der gesetzlichen Sozialversicherung, die die Erziehung von Kindern gerecht bewertet.“
Das politische Anliegen der Familien habe Bedeutung für die gesamte Sozialversicherung, wie Klaus Zeh erläutert: „Die auf die sozialen Sicherungssysteme zukommenden Herausforderungen lassen sich nur bewältigen, wenn die Sozialversicherung bei der Beitragserhebung auf die Leistungsfähigkeit Rücksicht nimmt. Daher ist der heutige Tag auch ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Sozialversicherung, die ihren Auftrag eines gerechten sozialen Ausgleichs erfüllt, anstatt durch übermäßige Beitragsbelastungen selbst Armut zu erzeugen.“
Die Familienverbände sind der Auffassung, die Sozialversicherung dürfe aus Gründen der Generationengerechtigkeit keine ökonomischen Anreize gegen Kinder setzen und gleichzeitig den Familien in der Erziehungsphase dringend benötigte Mittel entziehen. Die gegenwärtige und die nächste Generation würden dadurch übermäßig belastet. Durch die doppelte Belastung von Familien in der Sozialversicherung – durch Geldbeiträge und den generativen Beitrag der Kindererziehung – rutschen Familien mit zwei Kindern mit knapp 2.500 Euro unter das Existenzminimum. Das zeigten Berechnungen im Horizontalen Vergleich 2022. Durch die Einführung eines Kinderfreibetrages bei der Beitragserhebung zur Sozialversicherung könnten Familien während der aktiven Familienphase deutlich entlastet werden. Dadurch könnten Armutsrisiken und eine Verstetigung von Armut bis in Folgegenerationen hinein verhindert werden.
Politisch geht es auch um eine Berücksichtigung des Klima-Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021. Dazu führt Ulrich Hoffmann aus: „Lasten müssen innerhalb und zwischen den Generationen fair verteilt werden. Eine Sozialversicherung, die die in die Zukunft gerichteten generativen Beiträge vernachlässigt, verteilt die Freiheitschancen zu Lasten der nächsten Generation, der im demografischen Wandel immer weniger Spielräume bleiben. Eine strukturelle Benachteiligung von Familien ist weder generationengerecht noch nachhaltig.“
Weitere Informationen
Kampagnen-Webseite „Wir jammern nicht, wir klagen“
Horizontaler Vergleich 2022 (PDF)
FAQs der Familienverbände zu den Elternklagen:
Der Deutsche Familienverband ist die größte parteiunabhängige, überkonfessionelle und mitgliedergetragene Interessenvertretung der Familien in Deutschland.
Deutscher Familienverband e.V.
Herausgeber: Bundesgeschäftsführer Sebastian Heimann
Seelingstraße 58
14059 Berlin
Tel.: 030 / 30 88 29 60
Fax: 030 / 30 88 29 61
E-Mail: redaktion@deutscher-familienverband.de
Web: www.deutscher-familienverband.de

Rentensystem auf dem Holzweg, denn …

… es werden immer weniger Kinder geboren.

Herr Dr. Johannes Resch hat sich eingehend mit dem fahrlässigen bundesdeutschen Rentensystem befasst. Er legt den Finger in die Wunde unseres Generationenvertrages.

Lesen Sie selbst, woran unser Rentensystem seit seiner Entstehung 1957 krankt. Die Vernachlässigung elterlicher Erziehungsarbeit in deren Altersversorgung war schon damals absehbar. Trotzdem hat sich, trotz zahlreicher Eingaben von Familienverbänden, seither keine Regierung angeschickt, den Fehler im System zu beseitigen. De facto stemmen Eltern bis heute auf eigene Kosten den Nachwuchs, der künftig alle Rentner alimentieren soll, egal ob sie Kindern ein Leben ermöglichten oder nicht.

Ein überaus wichtiges Dokument:

https://www.johannes-resch.de/.cm4all/uproc.php/0/factum%20-%20Holzweg.pdf?cdp=a&_=17be0ac0408

 

 

Wen wählen?

Drei Wochen vor der Bundestagswahl stellt die vierfache Mutter, Autorin mehrerer Bücher und gern gefragter Gast bei in-und ausländischen Talkformaten          Birgit Kelle  aus der Perspektive von Familien die Frage:                                      Wen wählen?                                                                                                               Was erwartet uns je nach Regierungskonstellation?

Sie schreibt: „Ich kann schon mal vorwegnehmen: Sollten die Grünen das „Kanzler*innenamt“ erreichen, werden wir demnächst statt Schwarz-Rot-Gold wohl eher Regenbogenfahnen flaggen in diesem Land.

Und nun tue ich mich schwer mit Prognosen, denn die kann niemand geben, ich gebe aber gerne in paar Hinweis, was unter manchen politischen Konstellationen auf jeden Fall droht. Aktuell bemüht man sich allerorts um die Kinder und die Familien. Zumindest verbal. Was so manche Kandidaten darunter genau verstehen, sollte man sich aber im Detail anschauen.

Parallel steigt die CDU endlich in das Thema Gender-Sprache ein, zwei Ministerien (Sachsen uund Schleswig-Holstein) haben das Gendern an Schulen jetzt offiziell verboten. Zeit wurde es ja, aber da geht doch noch mehr? Lesen hierzu meinen Kurzkommentar bei der WELTWOCHE, die gerade auch für die deutschen Leser einen täglichen Newsletter anbietet, ich werde dort ab sofort regelmäßig kommentieren, schauen Sie also gerne mit rein.
Wir nehmen unserer Newsletter also nach der Sommerpause wieder auf, denn Deutschland wählt, mitten in einer nie enden wollenden Pandemie, die gerade auch für Familien mit Kindern in Sachen Impfen und Schule unbeantwortete Fragen lässt. Ich garantiere nicht für endgültige Antworten, wir versuchen jedoch die relevanten Debatten und Vorschläge herauszufiltern und einzuordnen“.

Und weiter schreibt sie:

Olaf Scholz mit altbewährter „Lufthoheit über den Kinderbetten“-Denkweise bei Ganztagsbetreuung

Man erinnere sich gut an den „Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz ab einem Jahr“ den die Mehrheit der Familien in Deutschland nie wollte, was selbst die Erhebungen des Familienministeriums attestierten, wir haben ihn dennoch bekommen. Wenn der Staat etwas „verschenkt“, was wir als Steuerzahler ohnehin selbst bezahlen, sollte man immer misstrauisch sein. Gerade poppt das Thema: „Rechtsanspruch auf ein das Thema: „Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung“ für alle Schulkinder auf. Was sich daraus ergeben würde, kann man am Beispiel des Kitaplatzes nachvollziehen und bereits heute in manchen Regionen von Deutschland beobachten:

Wo ein Ganztagsangebot als Rechtsanspruch geschaffen wird, wird er auf kurz oder lang zur Pflicht oder zur einzig übriggebliebenen Variante.

1. Schon heute haben wir Regionen, in denen Kinder auf Ganztagsschulen gehen müssen, weil es gar keine Normalschulen mehr gibt, es sei denn man mutet ihnen stundenlange Busfahrten zu. Das ist fast Nötigung auf Kosten der Freizeit von Kindern. Das ist scheint ja auch der Sinn der Übung.

2. Die SPD hat wie alle Parteien die Erhöhung des Frauenerwerbsanteils als Parole ausgegeben, dass die Kinder wegsortiert werden müssen, um das zu realisieren, ist die praktische Folge.

3. Bei den Kitaplätzen konnte man folgendes beobachten: Mit der Schaffung des Rechtsanspruches für Einjährige kam es zu einer Verknappung der Plätze für Kinder ab drei Jahren, weil man nicht mehr Plätze schaffte in den meisten Einrichtungen, sondern die bestehenden umwidmete.

4. Wer sicher einen Platz will ab drei muss heute spätestens mit zwei Jahren sein Kind abgeben, weil er sonst keinen Platz bekommt. Freiwilligkeit?

5. In manchen Regionen kann man nur noch Ganztagsbetreuung in Kindergärten buchen, weil die bestehenden Plätze möglichst voll ausgelastet sein sollen.

6. Frauen hatten es danach schwerer, bei Arbeitgebern eine dreijährige Auszeit nach der Geburt wirklich in Anspruch zu nehmen, der Druck nach einem Jahr wieder zu kommen, stieg mit dem Hinweis, „Sie haben ja einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz“. Man soll ihn also gefälligst nutzen.

7. Schon heute haben manche Bundesländer sehr strenge Regelungen, über eine Anwesenheitspflicht an allen Nachmittagen (wie etwa in NRW) in der Ganztagsbetreuung, von der man keine Ausnahme genehmigt bekommt, auch dann nicht, wenn man den Ganztag nur an vereinzelten Nachmittagen bräuchte. Die Kinder müssen jeden Tag bis 16 Uhr bleiben, selbst bei Kindergeburtstagen und Vereinssport muss man beantragen, damit die Kinder früher gehen dürfen. Das ist keine Hilfe für Familien, sondern Nötigung und Bevormundung.

Fazit: Jeder, der also den Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung für Schulkinder für eine soziale Wohltat hält, wird in einem Nannystaat aufwachen, der Familien diktiert, wann ihre Kinder nach Hause dürfen und wieviel Zeit sie als Familie noch gemeinsam haben werden“

……………………………………………………………………………………………………………………….

Zur Rentenpolitik glänzt Frau Annalena Bärbock mit naiv kurzsichtigem Halbwissen.

Die Grüne Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock stellte sich in der ARD-Wahlarena den Fragen ausgewählter Bürger und verriet uns eher unfreiwillig nicht nur gefährliches Halbwissen in Sachen Rentenpolitik, sondern auch, wie es in Sachen Antidiskriminierungspolitik weiter gehen soll, obwohl die Antwort der Grünen eigentlich schon immer klar war: Noch mehr Quoten, jetzt auch für Migranten.

  1. Doch zuerst zur Rente, auf die Fragen, wie diese stabilisiert werden kann, will Baerbock dies durch eine „Vollzeitberufstätigkeit von Frauen“ bewerkstelligen. Die etwas kurzsichtige Rechnung: Wenn alle Frauen voll in die Rentenkasse einzahlen, steigen die Einnahmen der Rentenkasse und alle haben eine stabile Rente. Das ist aus mehrfacher Sicht nicht nur falsch, sondern auch mütterfeindlich und kurzsichtig gedacht. Denn: Je mehr Frauen voll erwerbstätig sind, umso weniger Kinder werden geboren, schon jetzt haben wir hier ein Problem.
    Das Rentensystem hat nicht das Problem zu wenig einzahlender Frauen, sondern zu wenig geborener Kinder, diese müssen ja die Renten von morgen bezahlen. Wer die Rente retten will, muss die Zahl der Kinder erhöhen. Jemand sollte Frau Baerbock den sogenannten „Generationenvertrag“ nochmal neu erklären, denn er braucht auch die dritte Generation: Die Kinder. Nahezu erbärmlich, auch aus feministischer Perspektive, ist die Lösung aber aus Sicht der Frau und der Mutter: Sie sollen ihre Rente also gefälligst selbst sichern und natürlich weiterhin Kinder gebären. Das ist keine Mütterpolitik, sondern reine Fiskalpolitik. Und mit den Steuern, die die Mütter bezahlen, wird natürlich der Ganztagsplatz für die Betreuung der Kinder ab der Wiege bezahlt, den sie nicht bräuchte, würde man sie in Ruhe ihr Kind großziehen lassen. Was genau bleibt eigentlich an Familienpolitik übrig, wenn man alles wegnimmt, was Eltern sowieso selbst finanzieren müssen. Die Antwort ist bei dieser Sichtweise einfach: Nichts.
  2. Als i-Tüpfelchen bekam der Zuschauer noch einen Ausblick, wie es mit der Quotenpolitik weiter gehen wird unter Grüner Vorherrschaft. Ein Mann mit Migrationshintergrund beschwerte sich in der Sendung, er habe im öffentlichen Dienst eine Stelle nicht bekommen, weil die nur mit einer Frau besetzt werden sollte, er als Mann hatte keine Chance und sein türkischer Name würde ihm zudem auch viele Absagen bei Bewerbungen einbringen. Die Baerbock-Lösung: Man müsse bei der „Vielfalt“ eben „etwas Ähnliches“ wie bei der Frauenförderung einführen, also faktisch eine Quotierung und Bevorzugung gegenüber Nicht-Migranten und dafür soll das neu zu schaffende „Gesellschaftsministerium auf Bundesebene“ dann herhalten. Die Frauenquote war nur der Anfang, bald werden wir LGBT-Quoten, Migrantenquoten und sonstige Quoten haben. Nur Intelligenzquoten wird es wohl niemals geben, wer weiß, wer bei Bewerbungen sonst alles scheitert.

Quelle: Newsletter FRAU – FAMILIE – FREIHEIT  Frau 2000plus vom 7. September 2021

Spenden bitte an

Frau 2000plus                                                                                                                Pax Bank Köln
Konto: 33 940 017
BLZ: 370 601 93
IBAN: DE71 3706 0193 0033 9400 17
BIC: GENODED1PAX

 

Wahl O-Mat ignoriert Eltern

Der Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung berücksichtigt in seinen Fragen kaum die Interessen von Eltern und Kindern. Um so wichtiger ist eine Ergänzung um Fragen, die gezielt die Interessen von Familien betreffen.

PM neu

Fragen und Antworten der Parteien sind nachzulesen auf der Webseite unter dem Link:

https://familienarbeit-heute.de/verband-familienarbeit-e-v-beitraege

 oder auch auf der Webseite des Bündnisses „Rettet die Familie“ :        www.rettet-die-familie.de

 

 

 

Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl im September 2021

Das Bündnis  RETTET  DIE  FAMILIE, bestehend aus 17  Initiativen, die diverse Benachteiligungen von Familien in unserer Gesellschaft aufzeigen, hat zur Bundestagswahl im September 2021 den im Bundestag vertretenen Parteien fünf Wahlprüfsteine zur Beantwortung vorgelegt. Leider haben die FDP, die Grünen, die Linken, die Partei, die Piraten und Tierschutz auf unsere Fragen nicht geantwortet (Stand 27.07.2021). Das heißt, für diese Parteien spielt weder das Elternrecht gem. Art 6 GG, noch die familiengerecht ökonomische Ausstattung von Familien mit Kindern  gem Art. 3 GG ( Gleichheitsgrundsatz ) eine Rolle.

Lesen Sie hier, was CDU/CSU, SPD, AfD, Freie Wähler und ÖDP (Öklologisch Demokratische Partei ) auf unsere Fragen antworten, und treffen Sie Ihre Wahl entsprechend.

Anmerkung:

Bitte achten Sie auch darauf, inwieweit auf die Fragen tatsächlich eingegangen und inwieweit nur ausgewichen wurde.

Antworten aller Parteien

So funktioniert das Rentensystem in Deutschland. – Wirklich???

Der Experte im Familien-und Rentenrecht,  Dr. Johannes Resch, nimmt zu dem Erklärvideo von t-online Stellung und zeigt in seinem Kommentar auf, woran unser Rentensystem wirklich krankt.  Der entscheidende Konstruktionsfehler unseres Rentenrechts wird nämlich ignoriert, was zu einigen geradezu skurrilen Aussagen führt:

Film GRV in D. mit Kom

 

 

Vom Generationenvertrag zum Generationenbetrug

Vom Generationenvertrag zum Generationenbetrug

Hintergründe, Folgen, Auswege

Johannes Resch

page1image1776512

Karikatur von Christiane Pfohlmann (entnommen aus dem Bundespolitischen Programm der ÖDP 2002)

Das deutsche Sozialrecht hat die Eltern enteignet und damit die Grundlagen der Familie zerstört.

Das deutsche Sozialrecht hat die Jugend enteignet und ihre Entfaltungsmöglichkeiten belastet

Lesen Sie die Abhandlung von Dr. Johannes Resch zum Generationenbetrug

Gen.-v.(2014) 21v

…………………………………………………

Zum selben Thema ein Beitrag von Konrad Adam in der Neuen Züricher Zeitung

rente-nur-was-gerecht-ist-wird-halten-ld.1633368

Jung kann für Alt ja nur dann sorgen, wenn Alt zuvor für Jung gesorgt hat!